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IGNORED

Schlecht informiert...


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Geschrieben

Lustige Geschichte aus den 70er Jahren,

wir hatten einen Wettkampf gegen Honved Budapest, hatten beim österr. Konsulat wegen Waffendurchfahrt angefragt, kein Problem, nur am Grenzübergang anmelden.

Gesagt, getan, aber nicht wie gedacht, Grenzer : "Ihr braucht eine Erlaubnis vom Kriegsministerium" haben wir nicht Hinweis auf die Auskunft vom Konsulat interessiert 

ihn nicht, nach eineinhalb Stunden Palaver sagt einer von uns zu den inzwischen mehreren Grenzern "Schaun sie sich doch mal unsere Sportpistolen an"

Darauf kam "Woos, hobt´s koane Gewähre miet" Nein, "donn fohrts duurch"

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb lemmi:

Und wehe du hast dich vorher nicht informiert und da fehlt etwas!

Vor ein paar Jahren hatten wir das Thema mit der Western-EM in Italien. Dort werden auch Pumpflinten eingesetzt. In meinem Bekanntenkreis haben mehrere Leute in Österreich angefragt wie das zu handhaben ist. Die Hälfte davon bei der gleichen Hauptmannschaft. Keine zwei haben eine gleiche Antwort bekommen. 

 

Soviel zum Thema sich informieren...

Geschrieben

Das sind für mich schwammige Formulierungen, die in weitem Rahmen auslegbar sind.

Ein Bus mit Tiroler Gebirgsschützen in Traditionstracht ... jo eh ...

Insofern hätte man die Geschichte deutlich kleiner ansiedeln und den Ball flacher halten können.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Toni:

Insofern hätte man die Geschichte deutlich kleiner ansiedeln und den Ball flacher halten können.

Bei Straftaten, die hier nunmal ziemlich deutlich im Raum standen, gibt es halt seitens der Polizei keinen wirklichen Spielraum. 
Das ganze aufgeblasen haben die Medien und wahrscheinlich nicht zuletzt die Gebirgsschützen, beiderseits der Grenze, selbst.

Geschrieben

Nach dem Motto: "1000 Mal berührt, 1000 ist nichts passiert..."

 

Ohne Erlaubnisse und ohne Ausweise mit öffentlich sichtbaren und schussfähigen Waffen im direkten Zugriff und somit Führen der Schusswaffen durch die Gegend zu fahren, ist nun mal keine gute Idee.

 

Zum Glück gab es nur eine Polizeikontrolle ohne gezogene Dienstwaffen und keinen Einsatz des SEK.

 

Aber warum sollte hier eine Ausnahme gemacht werden?

 

Wenn ich zum meinem Schießtraining fahre, muss ich die Waffen ja auch verwahren und nicht zugriffsbereit transportieren. Und natürlich auch WBK und Ausweis mitführen.

 

Denn selbst wenn alle nötigen Dokumente vorhanden gewesen wären, bliebe immer noch das zugriffsbereite Führen.

 

Hier kann und darf es zum einen keine Sonderlösung geben und zum anderen hat die Polizei bei Straftaten auch keinen Ermessensspielraum, sondern würde sich selber strafbar machen wegen Strafvereitelung im Amt.

 

Das Ganze jetzt an die große Glocke zu hängen, wird eher allen anderen gesetztestreuen LWB mal wieder zum Nachteil gereichen als dass es in der Sache irgendwem helfen würde.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb hydrou:

Aber warum sollte hier eine Ausnahme gemacht werden?

 

Das sehe ich genau so. Jeder muss den Terror des Waffengesetzes spüren. Mir wäre tatsächlich lieb, wenn jeden Tag Straßenbahnen angehalten und Omas rausgezerrt werden, weil das Apfelmesser illegal mitgeführt wird. Dass Kindergeburtstage gestürmt werden, auf denen mit Softairwaffen gespielt wird. Dass Bauarbeiter auf dem Weg nach Hause mit Bußgeldverfahren überzogen werden. 

 

Schlechte Gesetzgebung muss jeden betreffen. Erst dann wird sich was ändern. 

 

Man merkt das ja auch in anderen Sachen. Jetzt, wo der wirtschaftliche Abstieg Deutschlands keine Gefahr sondern Tatsache ist, werden die ersten Mittäter unruhig. Unter Umständen ist man bald sogar bereit, etwas zu ändern. Nur unter Umständen. 

Geschrieben
On 6/26/2026 at 4:24 AM, b_A said:

Wenigstens bißchen passend zum Thema:

Zumindest bei Google Maps hab ich bis jetzt keine Option zum Auswählen gefunden, mit der man Länder umfahren kann.

Hatte es z.B. schon, dass ich für Matches in Ungarn und Slowakei Österreich umfahren habe, und Zwischenstopps eingetragen musste, damit mich Maps nicht durch Österreich schickt.

Das Problem habe ich auch wenn ich von Texas nach Suedwest Indiana zu meinem Sohn fahre. Maps will mich immer selbst von der gewaehlten Route durch Illinois umleiten. In Illinois ist mein Texas Waffenschein nicht gueltig und ich habe ausserdem meist auch noch ARs dabei und ich weigere mich in Staaten zu fahren, wo meine von der Verfassung garantierten Rechte nicht repsektiert werden.

 

Ich umgehe das Umleiten durch Google jetzt, indem ich ein Zwischenziel in Kentucky eingebe, obwohl ich die Route mittlerweile recht gut kenne.

 

Das ist also nicht nur ein Problem in der E.U. sondern auch im Land of the free, home of the brave.

Geschrieben
1 hour ago, hydrou said:

Nach dem Motto: "1000 Mal berührt, 1000 ist nichts passiert..."

 

Ohne Erlaubnisse und ohne Ausweise mit öffentlich sichtbaren und schussfähigen Waffen im direkten Zugriff und somit Führen der Schusswaffen durch die Gegend zu fahren, ist nun mal keine gute Idee.

 

Zum Glück gab es nur eine Polizeikontrolle ohne gezogene Dienstwaffen und keinen Einsatz des SEK.

 

Aber warum sollte hier eine Ausnahme gemacht werden?

 

Wenn ich zum meinem Schießtraining fahre, muss ich die Waffen ja auch verwahren und nicht zugriffsbereit transportieren. Und natürlich auch WBK und Ausweis mitführen.

 

Denn selbst wenn alle nötigen Dokumente vorhanden gewesen wären, bliebe immer noch das zugriffsbereite Führen.

 

Hier kann und darf es zum einen keine Sonderlösung geben und zum anderen hat die Polizei bei Straftaten auch keinen Ermessensspielraum, sondern würde sich selber strafbar machen wegen Strafvereitelung im Amt.

 

Das Ganze jetzt an die große Glocke zu hängen, wird eher allen anderen gesetztestreuen LWB mal wieder zum Nachteil gereichen als dass es in der Sache irgendwem helfen würde.

 

Dem stimme ich nicht zu!

 

Eine strafrechtliche Verfolgung sollte Unrechtsbewusstsein und einen gewissen Vorsatz ein Verbrechen zu begehen voraussetzen. Das hatte der Professor im FB02 Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg mal so erklaert anhand eines fiktiven Beispiels. Ein afrikanischer Prinz kommt nach Deutschland, erwischt am zweiten Tag seine Frau inflagranti und befoerdert sie prompt, wie es in seinem Land so die Sitte ist, ins Jenseits. Er wusste nicht, dass das in Deutschland strafbar ist.

 

Der Professor erklaerte uns, dass der Mann nicht des Morddes schuldig waere.

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist Unfug! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Und ich glaube auch nicht, dass das ein Jura-Professor ernsthaft so erzählt haben soll...

 

Ganz davon ab waren es 50 Teilnehmer, wovon 34 nicht die nötigen Erlaubnisse hatten. Von daher wussten also knapp 1/3 sehr wohl, was richtig ist: Geldstrafe und Anzeigen: 34 Schützengewehre bleiben in Verwahrung - Kitzbühel

 

Hier eine kurze Einordnung der "Anekdote":

Zitat

1. Das Prinzip: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
Im deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz, dass man nicht einfach straffrei ausgeht, nur weil man ein Gesetz nicht kennt. Das ist im Strafgesetzbuch (StGB) in § 17 (Verbotsirrtum) geregelt.

Ein sogenannter Verbotsirrtum liegt vor, wenn dem Täter bei der Tat das Unrechtsbewusstsein fehlt (er also denkt, sein Handeln sei erlaubt). Das Gesetz sagt dazu:

Ein Irrtum ist nur dann entschuldigend, wenn er unvermeidbar war.

War er vermeidbar, wird die Strafe höchstens gemildert, aber man bleibt schuldig.

 

2. Warum die Geschichte so nicht funktionieren kann
Dass der afrikanische Prinz gar nicht wegen Mordes oder Totschlags verurteilt werden könnte, ist aus zwei Gründen rechtlich unmöglich:

Das geschützte Rechtsgut (Das Leben): Es gibt ein weltweites, kulturübergreifendes Minimum an moralischen und rechtlichen Regeln. Das Verbot, einen anderen Menschen vorsätzlich zu töten, gehört im modernen Recht zum absoluten Kernbereich. Ein Gericht würde niemals akzeptieren, dass jemand im 21. Jahrhundert (egal aus welchem Kulturkreis) nicht weiß, dass man in Europa Menschen nicht einfach ungestraft töten darf. Der Irrtum wäre also absolut vermeidbar gewesen.

 

Der Vorsatz: Der Prinz handelte mit klarem Vorsatz bezüglich der Tat (er wollte sie töten). Der Vorsatz im deutschen Strafrecht verlangt nur, dass man weiß, was man tut (eine Tötung), nicht zwingend, dass man die genaue Paragrafennummer im StGB kennt.  Der Prinz würde wegen Totschlags (§ 212 StGB) oder – je nach den genauen Umständen und niedrigen Beweggründen – wegen Mordes (§ 211 StGB) verurteilt werden.

 

Bearbeitet von hydrou
Geschrieben (bearbeitet)

Nachtrag Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen:

 

Im übrigen ist es auch in Österreich verboten, Kat. C Waffen ohne Nachweise zu führen. Es gibt zwar in der Tat für Schützenvereine eine Sondererlaubnis, diese ist jedoch strikt an das Bedürfnis gebunden:

 

Zitat
Das Führen ohne Waffenpass ist ausschließlich im Rahmen von offiziellen Vereinsaktivitäten und traditionellen Veranstaltungen zulässig. Dazu zählen:
  • Ausrücken zu Prozessionen und kirchlichen Festen
  • Teilnahme an offiziellen Festumzügen und Jubiläen
  • Begräbnisse von Vereinsmitgliedern (z. B. für das Abfeuern einer Ehrensalve)
  • Die direkte Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen

 

Auf dem Weg dorthin oder nach Hause ist es jedoch auch in Österreich nicht zulässig:

 

Zitat

Auf dem Weg vom Wohnort zur Veranstaltung und wieder zurück nach Hause dürfen die Waffe nicht geführt werden. In dieser Zeit müssen die Waffe ungeladen und in einem geschlossenen, nicht sofort zugänglichen Behältnis (z. B. Waffenkoffer oder Futteral) transportieren werden.

 

Von daher wüsste ich nicht, auf welchen Tatbestandsirrtum sich die Schützen berufen wollen würden, da es auch bei ihnen zuhause verboten ist. Und ein Transport der Waffe zwischen den Beinen zählt nach meinem Verständnis sowohl in Österreich als auch in Deutschland zum Führen.

Bearbeitet von hydrou
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb hydrou:

Auf dem Weg dorthin oder nach Hause ist es jedoch auch in Österreich nicht zulässig

Es gibt den Spruch: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!

Aus dem Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 – WaffG) Fasssung vom 29.06.2026 

(Österreichisches Waffengesetz)

§34 Abs 2 
(2)
Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C ist zudem zulässig für Menschen, die
[...]
3. als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlass ausrücken;
dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen oder 
[...]
 
Also wie geschehen innerhalb von AT völlig legal. 
Anders als bei Sportschützen (das wäre der nächste Punkt) auf dem Weg zu einer behördlich genehmigten Schiessstätte fehlt hier sogar der Zusatz "ungeladen"

Ob das "Ausrücken" erst ab gemeinsamer Abfahrt/Losmaschieren von der Sammelstelle gilt oder auch schon für den einzelnen Schützen ab verlassen des eigenen Hauses müsste ein AT-rechtskundiger sagen. Aber in gesammelter Formation dürfte das jedenfalls erfüllt sein.


 
Bearbeitet von JFry
Geschrieben (bearbeitet)

Guter Einwand, rein formal stimmt das. Die gemeinsame An- und Abreise fällt unter das Ausrücken in geschlossener Formation, wenn dabei die Uniform getragen wird, kein Alkohol konsumiert wird oder wurde und alle zusammen unterwegs sind.

 

Trotzdem wird auch in Österreich seitens der Landesobschützenmeister dringend darauf hingewiesen, dass der Transport entladen im Kofferraum des Buses zu empfehlen ist. Kommt der Bus scharf zum Bremsen, werden lose Gewehre im Fahrgastraum zu gefährlichen Geschossen. Zudem verhindert das Verstauen im Kofferraum Missverständnisse oder Panik, falls der Bus an einer öffentlichen Autobahnraststation hält und unbeteiligte Personen einen Blick in den Fahrgastraum werfen. 

 

Und da 16 der 50 Teilnehmer, die im Übrigen aus mehreren unterschiedlichen Schützenkompanien bestanden, KEINE Strafe bekommen haben, zeigt, dass durchaus manchen ihre Verpflichtung bekannt war und sie dieser ordnungsgemäß nachgekommen sind.

 

Achja, was mir auch noch zufällig untergekommen ist bei der Recherche: https://www.antenne.de/nachrichten/welt/tiroler-schuetzenvereine-lehnen-frauen-am-gewehr-klar-ab

 

Hauptsache schön traditionsbewusst: Frauen an den Herd, Ausrücken als Schützenkompanie ist nur etwas für gestandene Mannsbilder.

 

Zitat

«Wir haben den Mut, zu unserer gewachsenen Identität zu stehen und geschlossen nach außen aufzutreten», sagte Thomas Saurer, Landeskommandant des Bundes der Tiroler Schützenkompanien, zum Ergebnis. Es gehe um das Erscheinungsbild der Schützen, und nicht um Gleichberechtigung.

 

Bearbeitet von hydrou

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