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IGNORED

Waffenrecht 1952


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Geschrieben

Moin,

 

habe mal eine Infobroschüre des Waffen Geschäftes MEIHS aus Neumünster / SH

aus dem Jahre 1952 reingestellt.

Es werden die gesetzlichen Bestimmungen aufgezeigt und die Prozedur

der Legalisierung"schwarzer" Waffen hingewiesen.

 

Sehr interessant, wie ich finde.

 

Aus mir unverständlichen, technischen Gründen kann ich die Teile nicht alle

auf mal einfügen ( Fehlermeldung: über 1000kb, stimmt aber aber nicht, ist jeweils weit darunter ).

1.png

Geschrieben

PS:

Wenn man sich die Gebühren ansieht ( Ziffer 4 des ersten Beitrages ), kann einem schon richtig

schlecht werden: zwischen 50 und 100 DM, pro Waffe!

 

Das war damals RICHTIG viel Geld!

 

Scheinbar wurde in D der Spruch "If you can't ban it, tax it!" erfunden.

( Wurde er nicht, weiß ich, paßt aber für die künstlerische Freiheit ).

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Olt d.R.:

PS:

Wenn man sich die Gebühren ansieht ( Ziffer 4 des ersten Beitrages ), kann einem schon richtig

schlecht werden: zwischen 50 und 100 DM, pro Waffe!

 

Das war damals RICHTIG viel Geld!


Durchschnittlicher Nettomonatslohn (Nicht Median) eines Vollzeitbeschäftigten im Jahr 1952 war ~256 DM.
Also mal locker ein halbes Monatsgehalt alleine für die Anmeldegebühr bei einer Büchse.

Und da es Durchschnittswerte sind, ist es für viele deutlich mehr als ein halbes Monatsgehalt gewesen. Und das in dem Jahr wo das "Wirtschaftswunder" gerade erst begann Fahrt aufzunehmen (ab ´52 deutliches sinken der Arbeitslosenzahlen), vier Jahre nach der Währungsreform und 7 Jahre nach dem Krieg mit den massiven Zerstörungen in vielen Städten -totalverlust des Hausstands und sonstigen Besitzes ausser den Grundstücksflächen für viele- wo der Normalbürger noch quasi keine relevanten Ersparnisse hatte.

Sprich: Für die meisten, inkl. weite Teile der Mittelschicht, zu dieser Zeit aus finanziellen Gründen undenkbar das tatsächlich in Anspruch zu nehmen. 

Geschrieben

Das Kaufkraftäquivalent zu 1 DM 1952 beträgt 3,09 Euro (Quelle Bundesbank)

Bei einem Nettomonatslohn betrug die Kaufkraft eines Vollzeitbeschäftigten also 791 Euro.

 

Diese Amnestien relativ zeitnah nach dem Krieg, hatten auch insbesondere den Zweck, die Jägerschaft wieder zur Jagd auszurüsten. Denn die Wildschäden eskalierten durch die erzwungene Jagdruhe nach dem Krieg.

Schlingenstellerei war aber auch nach dem Krieg weit verbreitet.

 

Es gab mit der Besetzung nach dem Krieg den Besatzer-Befehl alle Waffen abzugeben. In den Polizeisammelstellen wurden diese teilweise zu Bergen gehortet und dann vernichtet. Illegaler Waffenbesitz wurde mit der Todesstrafe bedroht.

In den West-Besatzungszonen wurde aber, nachdem sich die Lage beruhigt hatte und keine Widerstandshandlungen vorkamen, nicht mit voller Härte durchgegriffen.

Gleichwohl wurden vorsätzliche Verstöße empfindlich bestraft.

 

Viele Waffen wurden auch versteckt.

 

Dennoch waren die 60er Jahre bis in die 70er hinein goldene Zeiten für den Waffenhandel. Vieles wurde neu angeschaft und die Kaufkraft der Kundschaft stieg prächtig.

 

Ein Jungjäger konnte sich in einem Winter seine Jagdwaffe durch Fallenstellerei verdienen. Fuchs und Marderfelle waren hoch im Kurs.

 

Die Familie Meihs in Neumünster hat damals prächtig verdient (Hörensagen) und mit dem Ruhestand von Peter Meihs endete diese Ära.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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