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IGNORED

Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine


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Geschrieben

Hi,

 

ich wohne seit einigen Jahren im Ausland und bin kaum in Deutschland.

Meine Waffen (1x kurz, 2x lang) befinden sich bei einem Familienmitglied in Deutschland (das weder WBK noch Zugriff auf den Schrank hat).

 

Nun steht die Regelüberprüfung mal wieder an, ich war aber die letzten zwei Jahre kaum schießen.

2024 habe ich noch einen Langwaffen-Wettkampf mitgeschossen, 2025 habe ich einen Pistolen-Termin im Schießbuch, 2026 noch gar nichts.

 

Ich bin im BDS und der BDS meinte, wenn das nur so wenig Termine seien, würde es wenig bringen, dass sie irgendwas bestätigen.

Ich sollte einfach mal die Behörde kontaktieren, erklären, dass ich halt weg war, und gucken, was sie sagen.

Würdet Ihr das auch so machen?

 

Ich komme momentan echt wenig zum Schießen...

Geschrieben

Sportschütze bin ich seit 2015.

Ich kann mir nicht vorstellen, nach Deutschland zurückzukehren.

Denkbar wäre aber, dass ich evtl. in der Zukunft mal öfter bei der Familie zu Besuch bin und dann schießen gehen kann, oder dass ich z.B. in die Schweiz ziehe und die Waffen dann in die Schweiz umziehen würde, wenn dort die Berechtigung vorliegt.

Also aktuell alles sehr vage.

 

Aktuell komme ich einfach nicht dazu, aber die Waffen waren teuer und liegen mir, und ich habe jetzt eher wenig Lust, die mit Verlust zu verkaufen, das Bedürfnis später wieder neu erwerben zu müssen etc.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Ablaze:

Sportschütze bin ich seit 2015.

...

Prinzipiell: Also wenn Du Deine WBK schon > 10 Jahre hast, dann genügt ja die bestehende Vereinsmitgliedschaft als Nachweis des fortbestehenden Bedürfnisses.

Dann bedarf es für Kontingentwaffen (Du hast ja nur 3, also alles im Grundkontingent) keiner extra Trainingsnachweise mehr.

 

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du weiter einen Wohnsitz in D hast und schon ab und an (regelmäßig) hier auch von der gemeldeten Wohnung Gebrauch machst: dann kann man auch die Trainingstermine zusammenbekommen, wenn nicht strikt 1x im Quartal, dann halt 6 (möglicherweise hintereinanderliegende?) Tage im Jahr, je für Kurzwaffe und für Langwaffe.

 

Wenn Du de facto allerdings gar keinen Wohnsitz mehr hast (in D), müsste die WBK dann nicht über das BVA laufen?

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
8 hours ago, Schwarzwälder said:

Prinzipiell: Also wenn Du Deine WBK schon > 10 Jahre hast, dann genügt ja die bestehende Vereinsmitgliedschaft als Nachweis des fortbestehenden Bedürfnisses.

Dann bedarf es für Kontingentwaffen (Du hast ja nur 3, also alles im Grundkontingent) keiner extra Trainingsnachweise mehr.

 

Ist das nicht mit dem neuen WaffG abgeschafft worden?

 

8 hours ago, Schwarzwälder said:

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du weiter einen Wohnsitz in D hast und schon ab und an (regelmäßig) hier auch von der gemeldeten Wohnung Gebrauch machst:

 

Nein.

 

8 hours ago, Schwarzwälder said:

dann kann man auch die Trainingstermine zusammenbekommen, wenn nicht strikt 1x im Quartal, dann halt 6 (möglicherweise hintereinanderliegende?) Tage im Jahr, je für Kurzwaffe und für Langwaffe.

 

Ich bin halt nur alle paar Monate kurz da, um meine Familie zu sehen. Und ich bin selbständig und extrem stark eingespannt. Vielleicht bessert sich das in der Zukunft wieder, aber in letzter Zeit war es einfach immer super stressig.

Wenn ich einfach frei hätte, dann wäre das gar kein Thema, schießen zu gehen.

 

8 hours ago, Schwarzwälder said:

Wenn Du de facto allerdings gar keinen Wohnsitz mehr hast (in D), müsste die WBK dann nicht über das BVA laufen?

 

Genau so ist es. Die machen auch Regelüberprüfungen.

 

Geschrieben
10 hours ago, Ablaze said:

oder dass ich z.B. in die Schweiz ziehe und die Waffen dann in die Schweiz umziehen würde, wenn dort die Berechtigung vorliegt

 

 

 

Bist Du in der Schweiz?

 

Wenn Ja, welchen Ausländerausweis https://de.wikipedia.org/wiki/Ausländerausweis hast Du?

 

Wenn Niederlassungsbewilligung C und auch wenn Aufenthaltsbewilligung B* dann kannst Du hier in CH eine WES beantragen und die Teile in die Schweiz importieren....Lagern usw. ist da kein Problem, da keine Tresorpflicht usw.

 

*= vgl.  unter "Besondere Regeln"

dort "Personen mit Aufenthaltsbewilligung B"

Quote

Als ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsbewilligung B benötigen Sie für den Erwerb jeder Art von Waffen (auch Druckluft- und Softairwaffen) immer mindestens einen Waffenerwerbsschein. Ein Waffenerwerb mit Vertrag ist nicht möglich.

Als ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsbewilligung B müssen Sie zudem eine Bestätigung Ihres Heimatstaats beilegen, dass Sie zum Erwerb der gewünschten Waffen in Ihrem Heimatstaat ebenfalls berechtigt sind.

Als Angehöriger bestimmter Staaten ist jeglicher Umgang mit Waffen verboten (auch das Schiessen). Diese Staaten sind in Art. 12 der Waffenverordnung aufgezählt.

https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/waffen.html#-290788817

 

D.h. würde mal sehen was Deine deutsche Behörde meint und wenn die wegen Schießnachweisterminen Stress machen wollen, dann halt die Teile in die Schweiz offiziell importieren....

 

bj68

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Ablaze:

Sportschütze bin ich seit 2015.

Ich kann mir nicht vorstellen, nach Deutschland zurückzukehren.

Denkbar wäre aber, dass ich evtl. in der Zukunft mal öfter bei der Familie zu Besuch bin und dann schießen gehen kann, oder dass ich z.B. in die Schweiz ziehe und die Waffen dann in die Schweiz umziehen würde, wenn dort die Berechtigung vorliegt.

Also aktuell alles sehr vage.

 

Aktuell komme ich einfach nicht dazu, aber die Waffen waren teuer und liegen mir, und ich habe jetzt eher wenig Lust, die mit Verlust zu verkaufen, das Bedürfnis später wieder neu erwerben zu müssen etc.

 

 

Auf das, was Schwarzwälder anmerkte, wollte ich hinaus. Die Zeitspanne von 10 Jahre gilt aber der ersten Eintragung auf der WBK.
Ich befürchte aber, dass die dich kurz vor Toreschluss kontrollieren. Ist einem Vereinskameraden von mir auch passiert. Der hat sich jetzt mit der Behörde geeinigt, dass er die Waffen bei unserem Händler vor Ort für ein Jahr parkt und sie wieder beantragen kann, wenn er für das laufende Jahr die Trainingsnachweise erbringt.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb goodoldrebel:

 Der hat sich jetzt mit der Behörde geeinigt, dass er die Waffen bei unserem Händler vor Ort für ein Jahr parkt und sie wieder beantragen kann, wenn er für das laufende Jahr die Trainingsnachweise erbringt.

 

Wie hoch sind eigentlich solche Lagergebühren pro Jahr und Waffe?

 

 

Geschrieben
4 hours ago, TT01 said:

Hast Du eine aktuelle Mitgliedschaft in einem deutschen Schützenverein?

 

Ja.

 

Ich bin übrigens nicht in der Schweiz oder so. Ich meinte nur, ich würde eher in die Schweiz ziehen als nach Deutschland, sollte ich noch mal in die Nähe ziehen.

 

Wie dem auch sei, evtl. habe ich die Lösung:

Ich habe sowohl eine grüne als auch eine gelbe WBK. Die ersten beiden Einträge in der grünen WBK sind von Ende 2015. Somit bin ich doch hier über der 10-Jahres-Grenze?

 

Ich habe aber auch noch eine gelbe WBK. Die habe ich damals mit beantragt, aber dummerweise nie etwas gekauft.

Im Nachhinein natürlich extrem ärgerlich mit dieser 10-Jahres-Frist...

 

Aber kann ich dann nicht die gelbe WBK einfach zurückgeben und alles sollte schick sein?

Ich bin ja weiterhin Vereins- und Verbandsmitglied. Damit sollte doch die Überprüfung für die grüne WBK vom Tisch sein?

Die letzte Regelüberprüfung war vor drei Jahren (2023), da bin ich ja durchgekommen.

2024 wird nicht überprüft, oder? Es würden dann nur die letzten zwei Jahre jetzt geprüft werden, aber wenn ich die gelbe WBK zurückgebe, sollte ich da raus sein...?

Geschrieben

@Ablaze
An deiner Stelle würde ich eine Bescheinigung deines Vereins beibringen und der Behörde mit dem Hinweis auf § 14 Abs 4 WaffG. vorlegen:

 

...
Satz 3: Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen. [Quelle]: www.juris.de

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Stefan Klein:

Für die 10-Jahresfrist zählt die erstmalige Ausstellung einer WBK.

 

Nein, siehe:

 

vor 15 Minuten schrieb goodoldrebel:

Satz 3: Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte

 

  • Wichtig 1
  • Nützlich für Sportschützen 1
Geschrieben

Der Unterschied ist egal, ich habe beantragt und sofort eintragen lassen.

Passt schon alles so.

 

Mal gucken, was der BDS morgen sagt.

Kenne das durchaus so, dass die Behörde einen nicht von sich aus auf solche Dinge hinweist...

Geschrieben

Ich dachte, du hättest mit dem BDS schon gesprochen?

vor 18 Stunden schrieb Ablaze:

Ich bin im BDS und der BDS meinte, wenn das nur so wenig Termine seien, würde es wenig bringen, dass sie irgendwas bestätigen.

Ich sollte einfach mal die Behörde kontaktieren, erklären, dass ich halt weg war, und gucken, was sie sagen.

Du meinst jetzt sicherlich deinen Verein?
Halt uns bitte auf dem Laufenden, ja?!

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