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IGNORED

Gästeschießen Bundeswehr


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Geschrieben
Am 10.12.2025 um 13:47 schrieb tuersteher:

Die Leute beachten aber nicht die Verbote, sie lassen sich nur nicht erwischen.

 

Warum wird dann immer gerade bei mobilen Blitzern von "Geldmacherei" gesprochen? Offensichtlich lassen sich doch genügend erwischen, so dass es ich für die Stadt lohnt. 

 

Falls deine Aussage allgemein gelten sollte, wären auch die Gerichte arbeitslos. 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 10.12.2025 um 15:06 schrieb Schleifalot:

OT: was zur Hölle hat die Trunkenheitsfahrt etc mit der Frage zu tun? Wenn ihr Bullshit labern wollt, erzählt es dem Parkscheinautomaten 

 

Es ging um "opferlose Taten, die nicht bestraft werden sollten.

 

Am 10.12.2025 um 11:21 schrieb Dinesh:

 

Eine opferlose Tat, die bestraft werden soll. Solche Gesetze dürfte es gar nicht geben.

 

Gleich der zweite Post in dem Fred. Also kein OT

Bearbeitet von peng peng
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb TriPlex:

Wie ist das bei einem "Tag der Offenen Tür" in einer Kaserne, verstößt da auch jeder Zivilist, der eine Kriegswaffe in die Hand nimmt gegen das KWKG oder muss man dafür damit schießen (auf einem Bw-Stand, während eines regulären Schießens)?

Der Soldat hat Zivilisten (also keinen Berechtigten) Kriegswaffen überlassen ...

Was macht denn ein Sportschütze, der auf einem Schießstand einen Unberechtigten mit seiner Waffe schießen lässt - überlässt der die Waffe auch Unberechtigten?

 

 

Das ist doch fast Alltag in deutschen Schützenvereinen. Jeder kann mit einer Vereinswaffe oder der eines Mitglieds dort als Gast schiessen. Er braucht keine Berechtigung, solange er von einer dazu berechtigten Person beaufsichtigt wird. Wie sonst könnte man das Pflichtjahr vor der WBK schiessen und die Waffenhandhabung üben?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 10.12.2025 um 12:37 schrieb whaco:

Gästeschießen

Unser LKdo hat unserer RAG befohlen, dass „Gästeschießen“  zu gefährlich klingt – sprachlich, nicht ballistisch.
Daher heißt das Ganze seit ca 2 Jahren „Schießen mit Gästen“.
Ist wie vorher, nur mit neuer Überschrift.
Befehl ist Befehl, wir nicken das ab und machen weiter.

 

Bearbeitet von kurzwaffen
Geschrieben
Am 10.12.2025 um 11:49 schrieb Dinesh:

Jeder Mensch sollte das absolute Grundrecht haben mit seinem Körper zu machen was er will,

Das hat ja bei Covid super geklappt.

 

Ansonsten: Es ist eine gesellschaftliche Entscheidung, ob wir ein Recht auf Rausch haben wollen. Wenn wir das so entscheiden sollten, dann hast Du nicht Unrecht. Sobald man diese Entscheidung trifft, ist die Wahl des Gifts nur Makulatur. Die gleichen Argumente für die Freigabe von Cannabis kann ich für Kokain anführen: Könnte man Kokain als Nasenspray in der Apotheke kaufen, würde die Beschaffungskriminalität wegfallen, es wäre rein, hätte immer den gleichen Wirkstoffgehalt, macht nicht körperlich abhängig, hilft beim Abnehmen und man könnte 36h am Tag arbeiten. Nur Vorteile - oder? Aber warum sollte man wollen, dass eine Gesellschaft Rausch akzeptiert? Ist es nicht abgrundtief traurig, wenn Menschen ihre eigene Existenz so unwert finden, dass sie nur mit chemischer Veränderung des Selbst zu ertragen ist? Sollte es nicht unser Ziel sein, dass es weniger Menschen gibt, denen es so geht? Aber vielleicht will ja auch die Regierung, dass wir immer mehr bedröhnt sind, weil wir dann immer weniger kapieren? 

Daher sollten wir Drogen weitgehend verbieten. Leider (aber auch hier sage ich "leider") ist es aber so, dass Alkohol viel zu leicht herzustellen ist. Daher ist diesbezüglich ein Verbot nicht machbar. 

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb TriPlex:

Wie ist das bei einem "Tag der Offenen Tür" in einer Kaserne, verstößt da auch jeder Zivilist, der eine Kriegswaffe in die Hand nimmt gegen das KWKG oder muss man dafür damit schießen (auf einem Bw-Stand, während eines regulären Schießens)?

Der Soldat hat Zivilisten (also keinen Berechtigten) Kriegswaffen überlassen ...

Was macht denn ein Sportschütze, der auf einem Schießstand einen Unberechtigten mit seiner Waffe schießen lässt - überlässt der die Waffe auch Unberechtigten?

 

Betrifft auch mich als Ü65 Reservist und ehemaligen Nutzer der Waffen im Einsatz. Die Bw behandelt mich als Zivilisten, ich darf nur als Gast an dienstlichen Schießen teilnehmen und dort dann als Parkplatzeinweiser oder Essensausgeber dienen. Nicht einmal am Waffenreinigen darf ich teilnehmen.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb kurzwaffen:

Unser LKdo hat unserer RAG befohlen, dass „Gästeschießen“  zu gefährlich klingt – sprachlich, nicht ballistisch.
Daher heißt das Ganze seit ca 2 Jahren „Schießen mit Gästen“.

Und bei uns heißt das jetzt "Family and Friends". 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Harry Callahan:

Das hat ja bei Covid super geklappt.

 

Ansonsten: Es ist eine gesellschaftliche Entscheidung, ob wir ein Recht auf Rausch haben wollen. Wenn wir das so entscheiden sollten, dann hast Du nicht Unrecht. Sobald man diese Entscheidung trifft, ist die Wahl des Gifts nur Makulatur. Die gleichen Argumente für die Freigabe von Cannabis kann ich für Kokain anführen: Könnte man Kokain als Nasenspray in der Apotheke kaufen, würde die Beschaffungskriminalität wegfallen, es wäre rein, hätte immer den gleichen Wirkstoffgehalt, macht nicht körperlich abhängig, hilft beim Abnehmen und man könnte 36h am Tag arbeiten. Nur Vorteile - oder? Aber warum sollte man wollen, dass eine Gesellschaft Rausch akzeptiert? Ist es nicht abgrundtief traurig, wenn Menschen ihre eigene Existenz so unwert finden, dass sie nur mit chemischer Veränderung des Selbst zu ertragen ist? Sollte es nicht unser Ziel sein, dass es weniger Menschen gibt, denen es so geht? Aber vielleicht will ja auch die Regierung, dass wir immer mehr bedröhnt sind, weil wir dann immer weniger kapieren? 

Daher sollten wir Drogen weitgehend verbieten. Leider (aber auch hier sage ich "leider") ist es aber so, dass Alkohol viel zu leicht herzustellen ist. Daher ist diesbezüglich ein Verbot nicht machbar. 

Ich glaube nicht, dass Alkohol viel zu leicht herzustellen ist, und dass das der Grund ist, warum er nicht verboten ist. Alkohol ist eine Droge. Das ist medizinwissenschaftlich nachgewiesen. Aber eine von der Gesellschaft akzeptierte Droge. Daher wäre eine Prohibition nie Mehrheitsfähig in unserer Demokratie. 

 

Wer seinem Körper Schaden zu führen will, der soll das aus freien Stücken auch machen dürfen. Aber ihn dann bitte später nicht auf Kosten der Allgemeinheit wieder heilen lassen. Und da wir in D eine Pflichtkrankenversicherung für jedermann  haben, kann sich somit auch niemand rausreden. 

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb TriPlex:

Wie ist das bei einem "Tag der Offenen Tür" in einer Kaserne, verstößt da auch jeder Zivilist, der eine Kriegswaffe in die Hand nimmt gegen das KWKG oder muss man dafür damit schießen (auf einem Bw-Stand, während eines regulären Schießens)?

vor 18 Stunden schrieb ChrissVector:

Dort gibt es entsprechende Regelungen durch die Verantwortlichen mit entsprechender Rechtsgrundlage durch das BMVg.

Und wie genau soll das funktionieren?

Die "Verantwortlichen", also z.B. so ein "kleiner" BtlKdr kann Regelungen treffen, die gegen ein Gesetz verstoßen?

Das BMVg ist Teil der Exekutive - und das kann sich über ein von der Legislative beschlossenes Gesetz "einfach so" hinwegsetzen?

Es gibt Gesetze (z.B. im Bereich Monopolbildung), in denen explizit ein Ministervorbehalt steht "..., wenn nicht der Bundesminister anders entscheidet." o.ä.; gibt's das im KWKG auch?

Wenn nicht, dann kann "eigentlich" auch das BMVg keine Gesetzesübertretungen erlauben.

 

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, peng peng said:

Wer seinem Körper Schaden zu führen will, der soll das aus freien Stücken auch machen dürfen. Aber ihn dann bitte später nicht auf Kosten der Allgemeinheit wieder heilen lassen.

 

Das Thema ist komplexer: Sport ist auch ein Kostenrisiko für die Allgemeinheit. Kein Sport aber ebenfalls!

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
Am 10.12.2025 um 11:49 schrieb Dinesh:

3. Vorbereiten eines Angriffskrieges: Mal ganz abgesehen davon, dass dies eigentlich eine Straftat ist, derer sich nur ein Staat schuldig machen kann, handelt es sich hier um eine der lächerlichsten Strafnormen überhaupt. Derjenige, der einen Angriffskrieg plant und ausführt, geht nie in das Gefängnis, da die Macht über die Waffen in seiner Hand liegt. Für die Deutschen waren bereits der Kosovokrieg sowie der Afghanistankrieg beides illegale Angriffskriege, in beiden Fällen ging dafür niemand ins Gefängnis. Es ist eine rein moralische Rechtsnorm, derer man sich rühmen kann, weil man ja so ein guter Staat ist, die in der Realität aber keine Anwendung findet.

  Wäre es besser gewesen den dort stattfindenden Kriegsverbrechen tatenlos zuzusehen (so wie wenige Jahre später in Ruanda)?

 

vor 18 Stunden schrieb peng peng:

Auch das ist nicht richtig. 1) Siehe diverse verurteilte Staatsoberhäupter und andere Kriegsverbrecher, die im Gefängnis sitzen, weil sie vor dem intern. Gerichtshof in Den Haag verurteilt wurden. 2) Leider ist dieser nicht von allen Ländern anerkannt.

So weit die Theorie!

1) Leider gilt das nur für die Verlierer:

  • Wie viele Kriegsverbrechen der Alliierten im WK2 wurden bestraft
  • Wie war das noch mit dem für My Lai verurteilten US-Kriegsverbrecher?:
    "Am 29. März 1971 wurde Calley, der angab, Befehle seines Vorgesetzten Ernest Medina befolgt zu haben, und auf Befehlsnotstand beharrte, der vorsätzlichen Tötung von 22 Zivilisten schuldig gesprochen und am 31. März 1971 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Niemand anderer seiner Einheit wurde wegen ähnlicher Taten in Mỹ Lai verurteilt. Schon am darauffolgenden Tag, dem 1. April 1971, verfügte Präsident Richard Nixon seine Haftentlassung. Calley bekam so lediglich Hausarrest. Am 20. August 1971 wurde seine nominelle Strafe durch die Army auf 20 Jahre verkürzt, danach vom Heeresstaatssekretär der Vereinigten Staaten Howard H. Callaway nochmals halbiert. 1974 wurde Calley durch Callaway endgültig begnadigt." Quelle
    WOW! Drei Jahre "Stress" für 22-fachen Mord
  • Wie war das bei Pinochet?
    Der "arme, alte, kranke Mann", den kann man doch "aus humanitären Gründen" nicht mehr vor Gericht stellen. Bloß gut, dass er seine Opfer genauso humanitär behandelte ...
  • Welche Konsequenzen hatten die via WikiLeaks veröffentlichten Kriegsverbrechen
    a) für die Kriegsverbrecher
    b) für Julian Assange
  • ...

2) Ist ein Gesetz nicht anwendbar, wenn es der Täter nicht anerkennt?

  • Hatten die in Nürnberg vor Gericht gestellten den Internationalen Militärgerichtshof anerkannt?
    Nicht?! Dann hätten die doch gar nicht verurteilt werden dürfen ...
  • Wenn ich das StGB nicht anerkenne, darf ich dann in Deine Wohnung einbrechen, Frau und Tochter missbrauchen, OHNE dafür bestraft zu werden?

Du siehst, diese Internationalen Gerichtshöfe sind ein Feigenblatt und/oder dienen nur den Siegern; genauso, wie Geschichte von den Siegern geschrieben wird.

 

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb TriPlex:

Was macht denn ein Sportschütze, der auf einem Schießstand einen Unberechtigten mit seiner Waffe schießen lässt - überlässt der die Waffe auch Unberechtigten?

vor 21 Stunden schrieb ChrissVector:

Genau diesen Fall regelt § 12 I Nr. 5 WaffG explizit.

Das ist mir klar!

Aber wieso soll dasselbe dann bei der Bw anders gehandhabt werden und v.a. so hart bestraft werden?

SO motiviert man bestimmt viele junge Menschen zur Bw zu gehen ...

 

Geschrieben (bearbeitet)
10 minutes ago, TriPlex said:

 Wäre es besser gewesen den dort stattfindenden Kriegsverbrechen tatenlos zuzusehen (so wie wenige Jahre später in Ruanda)

 

Ruanda?! https://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Srebrenica:

Quote

In Srebrenica befanden sich 400 bis 450 leicht bewaffnete niederländische Blauhelm-Soldaten. Sie waren den Angreifern militärisch weit unterlegen und hatten keine Erlaubnis für den Einsatz von Waffengewalt zur Durchsetzung ihres Auftrags.

 

Vorausgegangen war übrigens eine Entwaffnung der Bevölkerung, der man im Gegenzug Schutz zugesichert hatte.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
Am 10.12.2025 um 13:47 schrieb tuersteher:

Die Leute beachten aber nicht die Verbote, sie lassen sich nur nicht erwischen.

"Die Leute" beachten "mit Masse" die Verbote, ob nun aus Angst erwischt zu werden oder aus Vernunft sei dahingestellt.

Deine Aussage ist pauschal genau so falsch wie "'Die Waffenbesitzer' halten sich nicht an's WaffG!"

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb TriPlex:

Aber wieso soll dasselbe dann bei der Bw anders gehandhabt werden und v.a. so hart bestraft werden?

Weil es sich um Waffen handelt, die nicht nur unter das WaffG fallen, sondern auch unter das KrWaffKontrG.

 

vor 1 Minute schrieb TriPlex:

SO motiviert man bestimmt viele junge Menschen zur Bw zu gehen ...

Du denkst wirklich "Privatveranstaltungen" wie die hier geahndete sollten bei der Personalgewinnung der Bundeswehr eine tragende Rolle spielen? Und Soldaten sollten einfach munter Kriegswaffen an Dritte überlassen dürfen um damit mal ein bisschen rumzuballern?

vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Die "Verantwortlichen", also z.B. so ein "kleiner" BtlKdr kann Regelungen treffen, die gegen ein Gesetz verstoßen?

Das BMVg ist Teil der Exekutive - und das kann sich über ein von der Legislative beschlossenes Gesetz "einfach so" hinwegsetzen?

Es gibt Gesetze (z.B. im Bereich Monopolbildung), in denen explizit ein Ministervorbehalt steht "..., wenn nicht der Bundesminister anders entscheidet." o.ä.; gibt's das im KWKG auch?

Nein, aber er kann eine nach dem Gesetz intern zu regelnde Befugnis ausüben. Beispielsweise ab welchem Punkt jemand von der Befreiung von der Erlaubnispflicht zum Umgang mit Kriegswaffen gem. § 2 II KrWaffKontrG aus § 15 I KrWaffKontrG erfasst ist. 

Die Bundeswehr ist von diesen Regelungen weitgehend befreit, aber wen das genau umfasst regelt sie selbst. Wenn sie dabei entscheidet, dass Privatpersonen nach Maßgabe einer bestimmten Führungsebene für entsprechende Veranstaltungen "Teil der Bundeswehr" sind heißt das nicht, dass jeder UmP das auch einfach Kraft eigener Arroganz entscheiden kann.

Geschrieben
2 minutes ago, TriPlex said:

"Die Leute" beachten "mit Masse" die Verbote, ob nun aus Angst erwischt zu werden oder aus Vernunft sei dahingestellt.

Deine Aussage ist pauschal genau so falsch wie "'Die Waffenbesitzer' halten sich nicht an's WaffG!"

 

Meine Aussage ist natürlich verkürzt. Die Verbote, die tatsächlich sinnvoll sind (Raub, Mord, etc.) werden tatsächlich von den meisten Menschen beachtet - selbst dort wo gerade keine Gesetze mehr gelten. Irgendwelche wilkürlichen Einschränkungen (worunter grob auch die "opferlosen Taten" fallen) dagegen nicht.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Cannon Balls:

Betrifft auch mich als Ü65 Reservist und ehemaligen Nutzer der Waffen im Einsatz. Die Bw behandelt mich als Zivilisten, ich darf nur als Gast an dienstlichen Schießen teilnehmen und dort dann als Parkplatzeinweiser oder Essensausgeber dienen. Nicht einmal am Waffenreinigen darf ich teilnehmen.

Was machst Du dann noch da?

Aus Deinen Beiträgen hier im Forum kann man entnehmen, dass Du länger und "intensiver" gedient hast, als die meisten hier - und dann wirst Du so behandelt?!

 

"Der Dank des Vaterlands" ist ein Mythos!

Es gibt da einen sehr guten Film über die im Falkland-Krieg Verwundeten Veteranen, Invaliden, die dem "Vaterland" sch...egal sind. In anderen Ländern ist es i.d.R. nicht besser.

 

Ich für meinen Teil habe die Konsequenzen gezogen, als man mir bei einem Anruf beim PersAmtBw sagte ich solle eine Bewerbungsmappe zusammenstellen (dabei hatten die nicht nur alle meine militärischen Unterlagen, sondern auch viele Zeugnisse meiner zivilen Qualifikationen).

Ihr könnt mich mal!

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb tuersteher:

Meine Aussage ist natürlich verkürzt. Die Verbote, die tatsächlich sinnvoll sind (Raub, Mord, etc.) werden tatsächlich von den meisten Menschen beachtet - selbst dort wo gerade keine Gesetze mehr gelten. Irgendwelche wilkürlichen Einschränkungen (worunter grob auch die "opferlosen Taten" fallen) dagegen nicht.

Letzteres stimmt eben nicht.

Die große Masse hält sich im Straßenverkehr an die Regeln, auch an Geschwindigkeitsbeschränkungen jedenfalls "ziemlich" "Die 10 Km/h nehmen wir doch alle mit." Old Schwurhand Fritze Zimmermann, Bundesverkehrsminister (damals).

OK! Beim Stopp-Schild kommen viele nicht zu einem "Full Stop", sondern "schleichen" sich drüber.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb tuersteher:

Genau so etwas wie Srebrenica meinte ich mit "Hätte man da tatenlos zusehen sollen?"

Ich kann mich auch noch an die Bilder erinnern, wie die aus diesem Einsatz zurückkommenden Soldaten noch auf dem Flugfeld ihre UN-Barette verbrannten.

 

Ich kann da nur den Alten Fritz zitieren: "Ich habe Sie zum Stabsoffizier gemacht, damit Sie wissen, wann Sie nicht gehorchen sollen."

 

Ruanda sagt Dir nichts?

OK! Dann hast Du das genauso verdrängt, wie der Rest der Welt.

 

Bearbeitet von TriPlex
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb ChrissVector:

Du denkst wirklich "Privatveranstaltungen" wie die hier geahndete sollten bei der Personalgewinnung der Bundeswehr eine tragende Rolle spielen?

Nicht die "Privatveranstaltung", sondern das was vor Gericht daraus gemacht wurde.

 

vor 35 Minuten schrieb ChrissVector:

Und Soldaten sollten einfach munter Kriegswaffen an Dritte überlassen dürfen um damit mal ein bisschen rumzuballern?

Ich gehe davon aus, dass da unter Aufsicht eines dazu befähigten geschossen wurde.

Das "rumzuballern" zu nennen finde ich schon "seltsam".

Du bist doch bestimmt Privat-Waffenbesitzer - also auch so einer, der gerne "rumballert". Das gehört verboten! Wozu sollen Privatleute rumballern?

Merkste 'was?!

 

Geschrieben
Am 10.12.2025 um 11:49 schrieb Dinesh:

Grundsätzlich sind opferlose Delikte im Strafrecht völlig falsch untergebracht. Gerade die von dir aufgezählten machen das deutlich: 

 

1. Drogen: Jeder Mensch sollte das absolute Grundrecht haben mit seinem Körper zu machen was er will, diesem jeden Stoff zuzuführen, den er konsumieren möchte. Es ist sein Körper, niemand, erst recht kein Staat, sollte ihm dort irgendwelche Vorschriften machen dürfen. Das gleiche gilt für die Herstellung, den Anbau oder die Gewinnung von Drogen. Es gibt keinen Grund, aus welchem diese Stoffe überhaupt strafbar sein sollten und wir sehen ja anhand der Freigabe von Alkohol und Nikotin, dass eine solche nicht bedeutet, dass automatisch die Gesellschaft zusammenbricht, weil jeder zu einem Alkoholabhängigen wird. Es schädigt sich der Konsument willentlich selbst. Das ist völlig in Ordnung.

 

2. Prostitution: Berührt den gleichen Punkt. Eine Frau muss mit ihrem Körper machen können, was sie will. Wie man überhaupt auf die Idee kommt, dies einzuschränken und damit tief in die Selbstbestimmungsrechte eines Geschlechtes eingreift, ist absolut unbegründbar. Und ja, ich finde Prostitution auch nicht toll, nutze diese nicht und schaue auf Prostituierte wie Freier herab. Aber etwa völlig legitimes verbieten, nur weil ich das nicht mag? 

 

3. Vorbereiten eines Angriffskrieges: Mal ganz abgesehen davon, dass dies eigentlich eine Straftat ist, derer sich nur ein Staat schuldig machen kann, handelt es sich hier um eine der lächerlichsten Strafnormen überhaupt. Derjenige, der einen Angriffskrieg plant und ausführt, geht nie in das Gefängnis, da die Macht über die Waffen in seiner Hand liegt. Für die Deutschen waren bereits der Kosovokrieg sowie der Afghanistankrieg beides illegale Angriffskriege, in beiden Fällen ging dafür niemand ins Gefängnis. Es ist eine rein moralische Rechtsnorm, derer man sich rühmen kann, weil man ja so ein guter Staat ist, die in der Realität aber keine Anwendung findet.

 

Im Übrigen: Die Trunkenheit im Straßenverkehr sollte genau so wenig wie die Geschwindigkeitsübertretung geahndet werden, so lange niemand verletzt wird. Warum auch? Ohne Opfer ist derartiges Verhalten maximal wider der gewünschten Ordnung, wird aber mitunter als Straftat behandelt. Das ist völlig wirr. Es sollte stattdessen im Falle einer Gefahrenrealisierung eine extrem harte Strafe erfolgen, so lange aber keine Opfer zu beklagen sind, sollte das straffrei bleiben. In einem Extremfall fährt jemand 300 durch eine 30er Zone. Es ist niemand da, da es in der Nacht stattfindet. Es nimmt nicht einmal jemand Notiz davon. Wieso sollte nun jemand für etwas bestraft werden, welche überhaupt keine Bewandnis für irgendwas hatte? Nur weil dort ein Blitzer stand und ein Foto machte? 

 

Aber das sind alle Fragen prinzipieller Natur und im Westen hat man sich längst darauf geeinigt alles was man irgendwie nicht gut findet oder anderen nicht gönnt mit Strafe zu bewehren. Darauf hat man dann danze Rechtssysteme gesetz und wundert sich nun, warum Menschen für Aussagen oder Meinungen ins Gefängnis gehen. 

Zu Punkt 1: Der Konsum von Btm ist straffrei. Von daher ist das Recht mit seinem Körper tun und lassen zu wollen was man will gegeben. Die Herstellung, der Besitz und der Handel sind strafbewehrt. Und erkläre einem Vater und einer Mutter, dass es wohl nicht so schlimm ist, dass die Drogen die hergestellt wurden ihr Kind getötet haben. 

 

Zu Punkt 2: Lässt sich drüber reden. Bloß wer stellt sicher, dass der Mensch sich selbst prostituiert und nicht dazu gezwungen wird. Würde mich interessieren was passiert wenn deine Tochter das macht/machen muss.

 

Zu Punkt 3: Jede Regierung hat einen Regierungschef....

 

Zu den Sufffahrten: Es ist immer nur ein kleiner Schritt bis dorthin wo jemand wegen einer Sufffahrt verletzt oder getötet wird.

 

Summa sumarum: Du hast eine ganz schön schräge Rechtsauffassung. (Das ist meine elegante Formulierung)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb TriPlex:

Was machst Du dann noch da?

Nichts. Ich nutze für meine RAG die Infrastruktur. Das Streitkräfte Amt (SKA) verlangt von allen nicht beorderten Nutzern die die Teilnahme an mind. 1 DVag pro Halbjahr. Damit wir für die Standnutzung nicht bezahlen müssen. Dafür haben die Ü65 ich gar nicht mehr die Ausrüstung. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Cannon Balls:

Die Bw behandelt mich als Zivilisten

 Die Dinge mit Augenmaß zu behandeln erfordert im Zweifel Rückgrat.
Und genau daran fehlt es heute oft.
Viele fürchten um Pension, Rente oder Dienstgrad – und entscheiden sich lieber für Bequemlichkeit als für Verantwortung.

Geschrieben
3 hours ago, TriPlex said:

Letzteres stimmt eben nicht.

Die große Masse hält sich im Straßenverkehr an die Regeln, auch an Geschwindigkeitsbeschränkungen jedenfalls "ziemlich" "Die 10 Km/h nehmen wir doch alle mit." Old Schwurhand Fritze Zimmermann, Bundesverkehrsminister (damals).

OK! Beim Stopp-Schild kommen viele nicht zu einem "Full Stop", sondern "schleichen" sich drüber.

 

Siehst Du, die grosse Masse hält sich eben nicht an die Regeln - wie Du selbst geschrieben hast. Nur an die vernünftigen, und die heisst hier "angepasste Fahrweise".

 

3 hours ago, TriPlex said:

Genau so etwas wie Srebrenica meinte ich mit "Hätte man da tatenlos zusehen sollen?"

 

"Man" (= die Verantwortlichen) hat tatenlos zugesehen. Nachdem man den Betroffenen etwas anderes versprochen und sie zusätzlich noch entwaffnet hat. Gewisse parallelen zu den aktuellen lokalen Umtrieben (Stichwort: Waffenverbotszonen) lassen sie da bereits erkennen.

 

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