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IGNORED

Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der BDMP ist beim Thema Schießbuch halt mal wieder in seiner Regelungswut gefangen. Die einzigen relevanten Informationen für die Bedürfnisbescheinigung sind:

* Langwaffe oder Kurzwaffe

* Eigene Waffe oder Leihwaffe

* Bei Wettkämpfen: die verwendete Waffe

 

Das Eintragen einer bestimmten Waffe oder Kalibers beim Training ist - genauso wie das Ergebnis - Schwachsinn und geht an der Trainingsrealität vorbei. Nicht, dass es den BDMP daran hindern würde das zu fordern, aber es gibt keinen gesetzlich herleitbaren Grund, warum das relevant wäre. Glücklicherweise hat sich diese Erkenntnis in meinem LV ebenfalls durchgesetzt und man geht damit pragmatisch um.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb pulvernase:

Die einzigen relevanten Informationen für die Bedürfnisbescheinigung sind:

* Langwaffe oder Kurzwaffe

* Eigene Waffe oder Leihwaffe

* Bei Wettkämpfen: die verwendete Waffe


Spielt Letzteres spätestens beim Überkontingent, dann beim Nachweis nicht eine generell wichtige Rolle und nicht nur bei Wettkämpfen?

 

Zur Regulierungswut des BDMP: https://www.bdmp-lvbw.de/formulare/110808/infoblatt_zu_obwrb_lv09.pdf

 

Ich hoffe nur, dass der ISB Deutschland e.V möglichst schnell seine Satzung beim BVA durchbringt, so dass man wieder auf eine vernünftige Verbandalternative zurückgreifen kann.

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben

Nein, Schießnachweise pro ÜK-Waffe im Sinne von 12/18 für jede Waffe sind zwar der feuchte Traum so mancher Behörden, aber so weit sind wir gottseidank noch nicht. Wettkampfnachweise pro ÜK-Waffe sind dagegen zumindest in manchen Bundesländern inzwischen Fakt.

 

Geschrieben (bearbeitet)

@Fyodor

 

Du hattest mal ein Bild von Deinem Schießbuch hier gepostet:

 

https://forum.waffen-online.de/topic/466768-training-mit-anschlagschaft/#findComment-3180136


Kannst Du mir mal bitte mitteilen, von welchem Verlag das ist und ob das den Anforderungen genügt?

 

Ich bin ein Freund des Minimalismus, aber das könnte ich mir vorstellen als Zweitbuch gerne so parallel zu führen.

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben

Nochmal tiefer gegraben, denn im § 14 WaffG zum Bedürfnis ist immer vom "Schießsport" die Rede. 


Zur Definition "sportliches Schießen" steht in der WaffVWV, der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zum Beispiel folgendes:

Punkt 8.1.1.:

„…

Dabei ist zu beachten, dass der Begriff „sportliches Schießen“ als die Beschreibung der Tätigkeit eines Sportschützen auch im Sinne von § 8 Nummer 1 nach § 15a Absatz 1 Satz 1 auf das Schießen nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung beschränkt ist. Die Ausübung des Schießsports setzt daher immer eine genehmigte Sportordnung voraus.

Geprägt wird die Ausübung des Schießsports neben der breitensportlichen Betätigung durch regelmäßiges Training und die Teilnahme an Wettkämpfen bzw. zumindest vereinsinternen Vergleichsschießen. …“

 

Ist die  "Disziplin" dann doch eine gesetzlich geforderte Angabe bis hinein in den Nachweis durch das Schießbuch?

Geschrieben

Erstens nein, weil die WaffVwV nur für die Verwaltung bindend ist.

 

Zweitens hast Du selbst zitiert:

1 hour ago, Hypnodoc said:

Geprägt wird die Ausübung des Schießsports neben der breitensportlichen Betätigung durch regelmäßiges Training und die Teilnahme an Wettkämpfen bzw. zumindest vereinsinternen Vergleichsschießen. …“

 

Es wird wohl kaum einer bestreiten wollen, dass für ambitionierte Schützen auch das Trockentraining zum schiesssportlichen Training ghört. Damit müssten logischerweise auch solche Termine zwingend Eingang in die vom WaffG geforderte Trainingstätigkeit finden.

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Hypnodoc:

Kannst Du mir mal bitte mitteilen, von welchem Verlag das ist und ob das den Anforderungen genügt?

Das kann ich Dir leider nicht sagen. Das Buch hat ein Freund von mir gedruckt, nach Vorlage des Heftes das er damals bei der Anmeldung in den Verein bekommen hat.

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