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IGNORED

Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

§ 13 Abs. 2 WaffG:

Zitat

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

[...]

 

Eine Frage zur Aufbewahrung einer CO2-Pistole (frei ab 18 Jahre, < 5 J): Sie wurde neu in einem kleinen Kunststoff-Koffer ausgeliefert. An den Griffhälften des Koffers ist jeweils eine Kunststoff-Öse. Die Ösen sind geeignet, den Koffer mit einem kleinen Schlösschen zu versehen, so dass er als verschlossen gelten sollte. Allerdings könnte man das Köfferchen leicht wegtragen samt Inhalt. Die Kunststoff-Ösen sind nicht besonders stabil, daher kein sicherer Aufbruchschutz. Das ist die CO2-Pistole: umarex.de/produkte/produktwelten/action/magfed-paintball/markierer/2.4000.html (aber mit blauem Schlitten).

 

Wenn die CO2-Pistole in diesem Koffer ist und der ist per Schlösschen verschlossen, dann ist sie waffenrechtlich einwandfrei aufbewahrt, richtig?

 

Dann muss sie also nicht mit in den Tresor. Sie braucht auch nicht in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt werden. In dem Köfferchen aufbewahrt wie beschrieben, also verschlossen, genügt. Richtig?

 

Hintergrund der Frage: Ich hörte von einem Fall aus meinem Umfeld, wo wegen einer mangelhaft belegten und selbst falls zutreffend eher kleinen Ordnungswidrigkeit gegen das Waffengesetz die Zuverlässigkeit seitens der Behörde aberkannt wurde. Also gilt es, den Kontrolletis keine Angriffsfläche zu bieten.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb mwe:

 Also gilt es, den Kontrolletis keine Angriffsfläche zu bieten.

Das tut man am besten, indem man nicht alles bis zum Anschlag austestet.

Als nächstes fragt noch jemand, ob eine zugebundene Plastiktütet ausreicht.

Ich weiß wirklich nicht, welchen Sinn es hat immer auf der Suche nach der minimalsten Lösung zu sein, die hoffentlich gerade noch den Vorgaben entspricht.
 

Geschrieben (bearbeitet)

Es geht darum, mit der CO2-Pistole Trockentraining machen zu können, ohne andauernd den Tresor öffnen und schließen zu müssen. Der Tresor hat ein elektronisches Zahlenschloss mit Elektromotor und Mechanik. Schon mal von Verschleiß gehört? Ich habe die entsprechende scharfe Pistole zu der CO2-Pistole. Für einige Übungen, die ich gerne und häufig trainiere, reicht die CO2-Ausführung. So schone ich die richtige Waffe.

 

Ich finde es sogar sicherer, die CO2-Pistole wie beschrieben außerhalb aufzubewahren, weil so die richtigen Waffen verschlossen bleiben, wenn ich nur auf das 5-Joule-Pistölchen zugreifen möchte. Bei Lichte betrachtet ist die eigentlich eher ein Spielzeug. Eine geworfene Fernbedienung vom Fernseher richtet mehr Schaden an als das Teil kann mit seinen < 5 Joule Gummikugeln. Aber ich will das WaffG einhalten.

 

Außerdem ist der Platz im Tresor sehr beschränkt und somit wertvoll. Der Wohnzimmerschrank kommt in Frage. Ich habe kein Problem damit, den verschlossenen Koffer mit der CO2-Pistole da reinzulegen. Mir geht es darum, nicht die vielen Schlüssel der gleichschließenden Schlösser des Wohnzimmerschranks in den Tresor packen zu müssen. Meine Güte, in einem freien Land würde das kaum einer glauben, worüber man sich hier Gedanken machen muss. Und dann gibt es anscheinend auch noch Leute, die das angemessen finden. Sowas wollte ich in diesem Thema aber eigentlich nicht diskutieren.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

Wenn deine Waffenbehörde von dem CO2-Puster nichts weis (wovon ich mal ausgehe) und er nicht im gleichen Raum wie dein Waffenschrank aufbewahrt wird, wie sollten die darauf kommen die Aufbewahrung des Selbigen zu kontrollieren? In einem anderen Raum, wie dem mit dem Waffenschrank (oder dem Weg dahin) habe die von der Waffenbehörde bei der Aufbewahrungskontrolle nicht verloren .... just saying.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb mwe:

Wenn die CO2-Pistole in diesem Koffer ist und der ist per Schlösschen verschlossen, dann ist sie waffenrechtlich einwandfrei aufbewahrt, richtig?

Mein Luftgewehr aus Kindheitstagen steht seit über 10 Jahren im Langwaffenschrank. Ich habe kein Bock auf Diskussionen.

 

vor einer Stunde schrieb mwe:

Hintergrund der Frage: Ich hörte von einem Fall aus meinem Umfeld, wo wegen einer mangelhaft belegten und selbst falls zutreffend eher kleinen Ordnungswidrigkeit gegen das Waffengesetz die Zuverlässigkeit seitens der Behörde aberkannt wurde. Also gilt es, den Kontrolletis keine Angriffsfläche zu bieten.

Offen rumliegen sollte sie auf keinen Fall. Durchsuchen dürfen sie (noch) nur mit Beschluß. Kleiner Möbeltresor für 30 Euro sollte ausreichen. Zusammen mit dem Bargeld, dass das BBK empfiehlt. Ich bin übrigens gespannt ob es bald eine neue Rubrik hier gibt, mit staatlichen wohlwollen. :dirol:

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