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IGNORED

Transport zum Schützenhaus


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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Parallax:

 

Es liegt in der Natur "des Deutschen" Regeln immer so weit austesten oder übertreten zu müssen wie es gerade so noch geht...

 

Andererseits liegt es z.B. seit vielen Jahren in der Natur "der Bundesregierungen", Regeln etwa der supranationalen Organisation EU in D immer schärfst möglich, um nicht zu sagen 150%ig, auszulegen.  

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb chief wiggum:

Wie viele Fälle hatten wir eigentlich vor dieser Regelung, wo ein Sportschütze die transportierte Waffe auf dem Weg zum Stand mit weniger als x Handgriffen in Anschlag gebracht hat, um damit etwas anzustellen?
Und wie viele Waffen wurden aus einem Futteral oder einem unverschlossenen Koffer gestohlen, wobei der Dieb das Behältnis dann zurückgelassen hat?

Darf ich raten: 0 (in Worten null)

 

Und da kann man dann den Punkt setzen, denn du hast gar keine Datenbasis ("raten")

Und es gibt sehr wohl Fälle des Diebstahls von Waffen durch unsachgemäßen Transport:

 

https://openjur.de/u/625700.html

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)

Wobei ich @chief wiggum da recht gebe, auch abseits einer konkret erfassten Zahl sind solche Fälle schlicht nicht bekannt geworden. Was auf die "Größen"ordnung bzw. Relevanz hinweist... 

 

Einen Diebstahl von Waffen wird man durch ein Schlösschen mehr oder weniger am Behältnis - und um das ging es hier in der Diskussion - auch nicht verhindern.

Das genannte Waffe-im abgestellten-Pkw-lassen (in faktisch frei zugänglicher Tiefgarage) ist nochmal ein anderer Fall; auch da hilft ein Schlösschen an Waffenkoffer oder Rangebag aber nichts.  

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb ASE:

 

Und da kann man dann den Punkt setzen, denn du hast gar keine Datenbasis ("raten")

Und es gibt sehr wohl Fälle des Diebstahls von Waffen durch unsachgemäßen Transport:

 

https://openjur.de/u/625700.html


Nur hat das Urteil nicht wirklich etwas mit der Fragestellung zu tun.

Bei einem Diebstahl des Behaltnisses aus dem Fahrzeug, hilft auch kein Schlösschen oder Kabelbinder.

Bearbeitet von whaco
Geschrieben

Die Behauptung war, dass keine Waffen auf dem Wege des Transports verschwänden. Das war hier unzweifelhaft der Fall.

 

Und die Sache der Ausweitung auf "verschlossen", welche erst 2008 ins WaffG2002 aufgenommen wurde, hat schon seinen Hintergrund. 

Bis dato war nur die "wenige Handgriffe" -Definition im WaffG enthalten. Natürlich hat dann wieder einer gemeint, die Waffe im Handschuhfach oder im geschlossenen Holster beim durch die Gegend laufen wäre ja auch nicht zugriffsbereit :rolleyes:

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Einen Diebstahl von Waffen wird man durch ein Schlösschen mehr oder weniger am Behältnis - und um das ging es hier in der Diskussion - auch nicht verhindern.

 

Dir ist klar, das das Schloss dazu dient, das DU die Waffe nicht erreichen kannst

Lassen wir den Diebe-Strohmann mal sein, der soll hier nur die Diskussion entgleisen.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ASE:

Die Behauptung war, dass keine Waffen auf dem Wege des Transports verschwänden. 

 


Da Du mich zitiert hast: Ich habe das nirgendwo behauptet, ich habe gesagt das ein Schloss am Koffer oder Futteral nichts bringt, wenn das gesamte Behältnis gestohlen wird.
In dem von dir verlinkten Fall ist das ja auch genau so passiert.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb ASE:

Die Behauptung war, dass keine Waffen auf dem Wege des Transports verschwänden. Das war hier unzweifelhaft der Fall.

 

Und die Sache der Ausweitung auf "verschlossen", welche erst 2008 ins WaffG2002 aufgenommen wurde, hat schon seinen Hintergrund. 

Bis dato war nur die "wenige Handgriffe" -Definition im WaffG enthalten. Natürlich hat dann wieder einer gemeint, die Waffe im Handschuhfach oder im geschlossenen Holster beim durch die Gegend laufen wäre ja auch nicht zugriffsbereit :rolleyes:

 

 

Das war nur die Hälfte der Frage

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

 

Dir ist klar, das das Schloss dazu dient, das DU die Waffe nicht erreichen kannst

Lassen wir den Diebe-Strohmann mal sein, der soll hier nur die Diskussion entgleisen.

 

Schon klar; aber du hattest ja ein paar Beiträge zurück selbst das Diebstahl-Thema angebracht. 

Geschrieben
3 hours ago, ASE said:

Dir ist klar, das das Schloss dazu dient, das DU die Waffe nicht erreichen kannst

 

Und mit diesem Schloss kann der Besitzer die Waffe aus dem Koffer weniger gut erreichen, als wenn dieser Koffer im Rucksack gut verstaut ist und nur mit deutlich höherem Aufwand zu erreichen ist? NEIN, natürlich nicht!

 

Also wie jetzt? Rechtliche oder logische Argumentation?!

 

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