Zum Inhalt springen
IGNORED

Transport zum Schützenhaus


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb ChrissVector:

Damals wurde der Richtervorbehalt für die Anordnung der Blutentnahme beim Verdacht von Trunkenheit am Steuer abgeschafft, und die Polizei bekam mit § 81a II 2 StPO selbst die Befugnis bei entsprechendem Verdacht Blutentnahmen anzuordnen. 

Die Überprüfbarkeit entsprechender Verdachtsmomente geht leider gegen Null, entsprechend ist die Weigerung bereits tatsächlich verdachtsloser, freiwilliger Kontrollen wie Atemalkoholtests regelmäßig ein Freifahrtschein für die Beamten eine Blutentnahme anzuordnen. Ernsthafte Nachweise, dass der Beamte bei dir keine "verwaschene Sprache" oder "träge Pupillen" erkannt haben kann gibt es nicht, auch nicht durch Zeugen. Heißt statt der "freiwilligen" AAK hast du die Scherereien mit der BAK, und auf die Anzeige, weil diese unberechtigt war passiert in der Regel gar nichts...

 

Also in Deutschland ist das nicht so. Der Polizist muss schon einen begründeten Verdacht haben! Er kann natürlich einen erfinden, was aber bei einer Dashcam z.b. auch ziemlich nach hinten losgehen kann. Richtig ist das nicht unbedingt ein Richter zustimmen muss. Letztendlich braucht es IMMER einen Anfangsverdacht!

Das Thema hatten wir schon oft. Hab selbst Polizei in der Familie und im Verein. Die sind bestimmt nicht alle doof.

Geschrieben
Gerade eben schrieb callahan44er:

Letztendlich braucht es IMMER einen Anfangsverdacht!

Theoretisch, natürlich. Aber der besteht halt im Zweifel aus den beschriebenen Verdachtsmomenten: "verwaschene Sprache", "träge Pupillen", "kaltschweißig" etc. 

Und viel Spaß mit den Aufnahmen der Dashcam, was genau willst du damit erreichen? In der 720p Aufnahme der Innenkamera widerlegen, dass der Polizist das so wahrgenommen haben kann? Von den (zumindest bis sich das BVerfG mal zu einer Entscheidung durchringen kann...) alleine durch die Audio-Aufzeichnung einer Kontrolle entstehenden Problemen fangen wir besser gar nicht erst an...

Ich haben auch genug Polizisten im Umfeld, und ich schätze die meisten so ein, dass sie durchaus ihre Befugnisse nur gewissenhaft und nur wenn geboten ausüben. Aber sie sind halt auch nur eine Stichprobe einer großen Gruppe, und genug andere aus dieser Gruppen haben bereits wiederholt bewiesen, dass sie ihre Befugnisse gerne wo es geht ausreizen. Das macht sie auch nicht "doof", man sollte nicht den Fehler machen dabei derartiges zu unterstellen...

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb ChrissVector:

beschriebenen Verdachtsmomenten: "verwaschene Sprache", "träge Pupillen", "kaltschweißig" etc. 

 

Gut wenn wir uns im Bereich der Lüge befinden........aber so würde ich nur die allerwenigsten Polizisten einschätzen. 

 

Und zur Dashcam. Schlangenlinien kann ich z.b. widerlegen. Ich konnte damit schon widerlegen mit dem Handy am Ohr telefoniert zu haben. 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb callahan44er:

Und zur Dashcam. Schlangenlinien kann ich z.b. widerlegen. Ich konnte damit schon widerlegen mit dem Handy am Ohr telefoniert zu haben.

Glück für dich. Aber oftmals geht es ja beim Verdacht gar nicht um das Fahrverhalten, das ist wenn der Anlass für die bereits ohne einen solchen zulässige Verkehrskontrolle.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb ChrissVector:

Und selbst wenn nicht dürften sie je nach Bundesland auf der Autobahn das Fahrzeug einfach durchsuchen wenn sie wollen...

 

......ja dann........sag mal welches.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb ChrissVector:

Bayern beispielsweise. Da bist du auf der Autobahn quasi Freiwild...

Die Bundespolizei darf das imho, die normalen Landespolizeien nicht . Dazu die KI von Google 

 
Zitat

 

Übersicht mit KI
Nein, die bayerische Polizei darf ein Fahrzeug grundsätzlich nicht ohne richterlichen Beschluss durchsuchen. Eine Durchsuchung ist nur erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt und die Gefahr im Verzug ist, das heißt, es besteht die Gefahr, dass Beweismittel vernichtet werden, wenn nicht sofort gehandelt wird. 

 

 
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb PetMan:

Die Bundespolizei darf das imho, die normalen Landespolizeien nicht . Dazu die KI von Google 

 
 

So nämlich! Die BuPol und der Zoll darf das. Und das auch nur in einem Radius 50km um eine Grenze. Da ist man allerdings öfter als man denkt. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb callahan44er:

 Und das auch nur in einem Radius 50km um eine Grenze. Da ist man allerdings öfter als man denkt. 

Hier im Saarland bist du das fast überall........................aber die Bundespolizei agiert nicht mehr nur an und hinter den grenzen. Was ich auch schon gesehen hab  sind gemischte Kontrollen. Da steht dann BuPol UND Landespolizei. Die einen halten dich an, die anderen machen dein Auto auf links .
Die BuPol unterstützt die Landespolizei öfter als man denkt. Bei dem Polizistenmord in Völklingen vor kurzem waren sofort auch BuPol aus Saarbrücken mit vor Ort  .

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

So nämlich! Die BuPol und der Zoll darf das. Und das auch nur in einem Radius 50km um eine Grenze. Da ist man allerdings öfter als man denkt. 

Dann tut euch einen Gefallen und werft einen kurzen Blick in Art. 22 I Nr. 4, 13 I Nr. 5 PAG...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Wenn man Verbandskasten und Warndreieck vorne hat wird es schwierig.

 

vor 42 Minuten schrieb Tremendous:

Dann musste immer noch die Warnweste aus'm Kofferraum holen 

Hab ich zb alles im Fahrgastraum. Unter den vorderen Sitzen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wagenheber fällt mir noch ein.

Darf die Polizei den auch verlangen, das man den Vorzeigt ? Wenn ich nen Platten habe rufe ich den ADAC, ich wechsele selber keinen Reifen mehr irgendwo im nirgendwo oder auf der BAB.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.