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Ludwigshafen: Waffen Zickgraf macht den Laden zu!


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Geschrieben (bearbeitet)
Am 2.8.2025 um 02:34 schrieb Fiktivkaufmann:

 

Frist ist nicht nötig. Ich habe den (tel. geschlossenen) Vertrag widerrufen und die Waffe zurückgeschickt. Die haben die Waffe am 1.7. erhalten und ich hätte mein Geld 14 Tage später haben sollen. Seit dem 15.7. sind die Menschen in Verzug. (Ich habe natürlich trotzdem zuerst höflich um Rückzahlung gebeten, es kann ja mal was in Vergessenheit geraten. Im zweiten Schritt habe ich dann - trotzdem - eine Frist gesetzt & nach Ablauf dort angerufen. Am Telefon nur Ausflüchte & BS.)

 

Damit hast Du meiner Meinung nach alles richtig gemacht und Dich völlig korrekt bei Deinem Widerruf, und Dich ebenfalls auch bei der Geltendmachung Deiner Forderung über das Mahnverfahren, verhalten.

 

Zum Glück ist das ganze mit zwei Wochen Verzug noch alles sehr frisch, aber Du hast Dich vor dem Hintergrund einer möglichen Schließung völlig korrekt und vorbildlich verhalten und sofort Fristen gesetzt, damit da auch nichts vergessen wird und Du Deine Ansprüche rechtssicher und nachweisbar geltend machen kannst.

 

Mehr kann man da auch aktuell gar nicht machen, und das sollte hoffentlich auch schnell und erfolgreich in Deinem Sinne weiterlaufen.

 

Mal nebenbei gefragt: Welche Ausflüchte (bzw. was sind BS.?) bekommst Du denn am Telefon zu hören, da der Sachverhalt mit der Rücksendung und -zahlung doch eigentlich völlig klar ist?

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
Am 2.8.2025 um 12:01 schrieb Captain Crazy:

Hast du die Waffe trotzdem deiner Behörde gemeldet? Oder zumindest den Vorgang geschildert?

 

Nicht das dir daraus noch ein Strick gedreht wird. Der Widerruf vom Kaufvertrag erlöst dich nicht von der Eintragung und Austragung der Waffe bei dir in der WBK. Immerhin wurde dieser Vorgang ja auch im NWR gemeldet.

Warum sollte ich eine Waffe, die ich nicht erwerbe, in meine WBK eintragen lassen? (Und sie dann danach wieder austragen lassen??) Das passt doch auch überhaupt nicht zum Widerruf des Kaufvertrages (bei dem ich ja, um den Widerruf wirksam werden zu lassen, die Ware zurückschicken muss.)

 

Da hat doch die Waffenbehörde gar nichts mit zu tun?

 

Eintrag ins NWR ist doch was ganz anderes. Wenn ich eine Waffe zum Büchsenmacher bringe, dann trägt der das auch ins NWR ein, ohne daß die Waffe deswegen beim BüMa in die WBK ein- oder bei mir ausgetragen wird...

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb chrisatwork:

Weil der Händler in dem Moment, in dem er die Waffe an dich versendet, eine Meldung beim NWR machen muss

 

...die er in einer angemessenen Frist problemlos korrigieren kann...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb Fiktivkaufmann:

Warum sollte ich eine Waffe, die ich nicht erwerbe, in meine WBK eintragen lassen? (Und sie dann danach wieder austragen lassen??) Das passt doch auch überhaupt nicht zum Widerruf des Kaufvertrages (bei dem ich ja, um den Widerruf wirksam werden zu lassen, die Ware zurückschicken muss.)

 

Da hat doch die Waffenbehörde gar nichts mit zu tun?

 

Eintrag ins NWR ist doch was ganz anderes. Wenn ich eine Waffe zum Büchsenmacher bringe, dann trägt der das auch ins NWR ein, ohne daß die Waffe deswegen beim BüMa in die WBK ein- oder bei mir ausgetragen wird...

 

 

Ganz einfach, weil es zwei unterschiedliche Vorgänge sind und jede Behörde das etwas anders handhabt. Prinzipiell hat der waffenrechtliche Vorgang erstmal nichts mit deinem Kaufvertrag zu tun. Und wenn man es genau betrachtet hast du sie rechtlich, auch wenn nur kurzfristig erworben. Du hattest die Waffe bezahlt und die Waffe war physisch in deinem Besitz. Somit ist der Eigentumsübergang erstmal vollzogen.

 

Ich würde es einfach mit deiner Behörde klären, Vorgang kurz schildern, Thema erledigt. Ist einfach nur ein gut gemeinter Rat, was du draus machst bleibt selbstverständlich dir überlassen.

 

Denn der Händler hat ja eine NWR Meldung vollzogen, in der du der neue Besitzer/Eigentümer der Waffe bist. Meldest du dich innerhalb der Meldefrist nicht bei der Behörde, kann die Behörde gegen dich vorgehen.

 

Dein Beispiel mit dem Büchsenmacher ist rechtlich anders. Erstens muss die Waffe erst ab 4 Wochen gemeldet werden und zweitens wird sie dann als Reparaturwaffe gemeldet, sprich du bleibst im NWR sozusagen Eigentümer, aber der vorübergehende Besitzer ändert sich. Damit im Fall des Falles der letzte Verbleib der Waffe bekannt ist.

 

vor 44 Minuten schrieb Bulldog:

 

...die er in einer angemessenen Frist problemlos korrigieren kann...

 

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer, wer sagt denn das es korrigiert wurde?

 

Kurze Email oder Anruf beim Amt, je nachdem wie die drauf sind. Und kurz klären wie wo was. Ich habe nämlich auch schon Fälle gehabt, wo Behörden dann meinten der sportliche Voreintrag wäre damit entfallen und es müsste ein neuer Voreintrag beantragt werden. Behörden eben.

Bearbeitet von Captain Crazy
Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb chrisatwork:

@Bulldog wie lange ist die Frist?

 

Es gibt eine Storno bzw. Rückabwicklungsfrist von 100 Tagen im NWR. Hat aber mit dem rechtlichen Überlassungsvorgang der tatsächlich vollzogen worden ist nichts zu tun.

 

Hier gelten trotzdem die 14 Tage.

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