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IGNORED

umzug aus usa nach deutschland


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Speedmark:


Du verdrehst jetzt etwas den Kern der Dinge. Aber dieser „Bauplatz“ in Victoria TX, beschäftigt mich schon eine ganze Weile. Stell Dir vor ich lade Dich heute Abend zum BBQ ein und Du kommst einfach barfuß mit nem Sixpack rüber :D


 

fas wäre eher unwahrscheinlich, 1. trink ich kein Alk und 2. wäre es ganz schön weit von meinem Grundstück aus 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Michael223:

ist das wirklich so erstmal 5 jahre pause bevor ich neue einteäge in die wbk kriege? ich bin schliesslich deutscher staatsbürger! ich habe die glock eingelagert, damit ich die zumindest noch sicher habe wenn ich zurückkomme.

 

Du solltest Dich mal dringend mit dem BVA in Verbindung setzen. Nur weil Du vor Deinem Wegzug in den Socialist State of California in Deutschland Waffen erwerben und besitzen durftest heißt das noch lange nicht,  dass Du es aus Sicht des BVA zur Zeit oder automatisch bei Rückkehr darfst. Das Gespräch könnte schnell zu der Frage kommen  "Waren Sie denn in der Zeit ohne DEU Wohnsitz regelmäßig 12/18 trainieren, Trommelwirbel, in DEUTSCHLAND!?". Und nein, IPSC nach int. Regelwerk in den USA rechnet nicht an. Ohne BVA übrigens keine Einfuhrgenehmigung...

 

Und die Glock ist natürlich ich sicher, es sei denn Du hast sie seit über 10 Jahren (Grundkontingent) und bist weiterhin in einem deutschen Schützenverein/-Verband.

Alternativ kannst Du natürlich die Gloc einem Berechtigten überlassen (aus Deiner WBK austragen), die Voraussetzungen für Erwerb schaffen und dann neu erwerben.

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
10 hours ago, Michael223 said:

ist das wirklich so erstmal 5 jahre pause bevor ich neue einteäge in die wbk kriege? ich bin schliesslich deutscher staatsbürger! ich habe die glock eingelagert, damit ich die zumindest noch sicher habe wenn ich zurückkomme.

Ja ist so. It's the LAW!  Das steht im Gesetz, das ich zitiert habe. Das Gesetz gilt für alle und deutsche Staatsbürgerschaft ist erstmal GrundVorraussetzung dafür und nichts besonderes was das Gesetz aushebelt. Es gibt über 80 Millionen Stück davon und das Gesetz regelt wer von diesen 80 Millionen Waffen besitzen darf. Nämlich nur ne Handvoll. Denn nicht jeder deutsche ist offenbar ein heiiiger. Es soll auch schwarze schaafe darunter geben die deutsche sind.

 

Dass du die Glock eingelagert hast bringt dir da nichts. Da hat man dich falsch beraten. Vermutlich hat der Händler bei dem du die Glock eingelagert hast dir das aufgeschwatzt. Das einlagern einer Glock hat niemals Sinn gemacht für dich. Für den Händler aber schon. Der hat für das Einlagern von dir vermutlich mehr Lagergebühren kassiert als die Waffe wert ist. 

 

Die Glock ist keine 200$ Wert und wirst ein Vielfaches davon an Lagergebühren gezajlt haben. Das war ein gutes Geschäft für den Händler, nicht aber für dich.

 

Was hast du denn damals mit der WBK gemacht als du die Glock eingelagert hast? Hast du denn das Überlassen der Behörde gemeldet? Die hätte die WBK dann einziehen müssen. Wenn du das nicht gemacht hast, hast du ganz andere Probleme.

 

Jetzt stehst du wieder bei Null und musst alle Vorraussetzung erfüllen um eine WBK zu bekommen. Dass du deutschen Pass hast ist schonmal ein guter Anfang, das haben aber 80 Millonen andere auch. Jetzt musst du noch die übrigen Vorraussetzungen erfüllen, dazu gehört die letzten 5 Jahre in deutschland gelebt zu haben. Damit du dich wieder akklimatisiert hast, eine Zeitlang Steuern in D-land gezahlt hast und die Behörden Zeit haben festzustellen ob du Tren de Aragua bist oder Black Panthers oder KKK. 

 

D-Land ist nicht der wilde Westen wo jeder mit ner Knarre rumlaufen kann. Hier gelten Regeln. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein Crack Junkie auf dem Wllmart Parkplatz eine Pistole ins Gesicht hält geringer als in USA. Musst du entscheiden was du besser findest.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb ToniPistole:

Ja ist so. It's the LAW!  Das steht im Gesetz, das ich zitiert habe. Das Gesetz gilt für alle und deutsche Staatsbürgerschaft ist erstmal GrundVorraussetzung


Ach Toni, leider falsch und not the law. Im  § 4 Absatz 2 steht "kann" und in der WaffVwV dann:

 

Zitat

 § 4 Absatz 2 stellt auf den gewöhnlichen Aufenthalt und nicht darauf ab, ob der Antragsteller Deutscher, EU-Bürger oder Drittausländer ist. Nach Maßgabe des § 26 Absatz 5 AWaffV ist § 4 Absatz 2 auf EU-Bürger nicht anwendbar; diese Privilegierung gilt auch für deutsche Staatsangehörige.

 

Der Absatz 2 richtet sich  eben genau nicht gegen deutsche Staatsbürger...

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ach Bounty! Dass man sich das Recht vorbehält Ausnahmen für einen Saudi Prinzen und seinen Sklaven zuzulassen, bringt dir als Hans Wurst wenig. Die dürfen auch ungestraft bei Rot über Ampeln fahren, Journalisten den Klo runterspülen und vieles mehr ungestraft machen. Aber wenn es deinem Rechthaber-Zwang genugtung gibt, dass es Ausnahmenn für Ausländer gibt, kannst du das gerne so weiter verbreiten. Mir ist das egal. Dieser ganze Thread ist ohnehin ein Troll Thread. Von wegen Glock einlagernn und so...  Ich will mich meist ohnehin nicht in diese ganzen Schwachssin Diskussionen beteiligen und klicke mich nur zur Unterhaltung durch und Tue das nur aus Langeweile. Danke dass du wache hällst und mich davon abhälst meine Zeit hier zu vergeuden.

 

Halt mal ein bisschen die Bälle flach!

Wenn Du, wie Du schreibst, hier nur aus Langeweile rumtrollst, hat das schnell ein Ende.

Bearbeitet von JuergenG
Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb ToniPistole:

Ja ist so. It's the LAW!  Das steht im Gesetz, das ich zitiert habe. Das Gesetz gilt für alle und deutsche Staatsbürgerschaft ist erstmal GrundVorraussetzung dafür und nichts besonderes was das Gesetz aushebelt. Es gibt über 80 Millionen Stück davon und das Gesetz regelt wer von diesen 80 Millionen Waffen besitzen darf. Nämlich nur ne Handvoll. Denn nicht jeder deutsche ist offenbar ein heiiiger. Es soll auch schwarze schaafe darunter geben die deutsche sind.

 

Dass du die Glock eingelagert hast bringt dir da nichts. Da hat man dich falsch beraten. Vermutlich hat der Händler bei dem du die Glock eingelagert hast dir das aufgeschwatzt. Das einlagern einer Glock hat niemals Sinn gemacht für dich. Für den Händler aber schon. Der hat für das Einlagern von dir vermutlich mehr Lagergebühren kassiert als die Waffe wert ist. 

 

Die Glock ist keine 200$ Wert und wirst ein Vielfaches davon an Lagergebühren gezajlt haben. Das war ein gutes Geschäft für den Händler, nicht aber für dich.

 

Was hast du denn damals mit der WBK gemacht als du die Glock eingelagert hast? Hast du denn das Überlassen der Behörde gemeldet? Die hätte die WBK dann einziehen müssen. Wenn du das nicht gemacht hast, hast du ganz andere Probleme.

 

Jetzt stehst du wieder bei Null und musst alle Vorraussetzung erfüllen um eine WBK zu bekommen. Dass du deutschen Pass hast ist schonmal ein guter Anfang, das haben aber 80 Millonen andere auch. Jetzt musst du noch die übrigen Vorraussetzungen erfüllen, dazu gehört die letzten 5 Jahre in deutschland gelebt zu haben. Damit du dich wieder akklimatisiert hast, eine Zeitlang Steuern in D-land gezahlt hast und die Behörden Zeit haben festzustellen ob du Tren de Aragua bist oder Black Panthers oder KKK. 

 

D-Land ist nicht der wilde Westen wo jeder mit ner Knarre rumlaufen kann. Hier gelten Regeln. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein Crack Junkie auf dem Wllmart Parkplatz eine Pistole ins Gesicht hält geringer als in USA. Musst du entscheiden was du besser findest.

Viel Blabla und wenig Ahnung

 

 

Geschrieben
3 minutes ago, CZM52 said:

Viel Blabla und wenig Ahnung

 

Oh danke für das Kompliment. Unerwartet ein Kompliment von dir zu bekommen. Wenig Ahnung ist immernoch besser als keine Ahnung...

 

 

Vielleicht werden wir ja noch Freunde!

 

Geschrieben

Könnte nun etwas spät dafür sein, läßt sich aber wohl vorab nicht sicher beurteilen?

 

Von der BVA-Webseite:

 

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/FAQ/FAQ_Sportschütze.html#doc521540bodyText7

 

Zitat:

Was passiert, wenn ich als im Ausland lebender Sportschütze mein waffenrechtliches Bedürfnis nicht nachweisen kann?

 

Sollten Sie als Sportschütze im Ausland nicht die erforderlichen Trainingseinheiten erbringen/ nachweisen können, so ist grundsätzlich ein gebührenpflichtiger Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen. Sie haben allerdings die Möglichkeit einen vorübergehenden Wegfall Ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses geltend zu machen.

 

Dies bedeutet, dass Sie den Nachweis erbringen müssen das Sie für einen genau definierten Zeitraum und aus beruflichen Gründen im Ausland sind und nicht regelmäßig trainieren können. Diesen Nachweis können Sie erbringen z.B. durch Vorlage eines Arbeitsvertrages bzw. einer Kommandierungs-/ Versetzungsverfügung.

 

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gerne uns kontaktieren.

(Zitat Ende)

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Elo:

Dies bedeutet, dass Sie den Nachweis erbringen müssen das Sie für einen genau definierten Zeitraum und aus beruflichen Gründen im Ausland sind und nicht regelmäßig trainieren können. Diesen Nachweis können Sie erbringen z.B. durch Vorlage eines Arbeitsvertrages bzw. einer Kommandierungs-/ Versetzungsverfügung.

 

Interessant.

Geänderte Rechtsauffassung.

2019 hat das BVA noch ganz anders argumentiert. Scheint jemand erfolgreich auf dem Beschwerde- bzw. Klageweg den Irrsinn überprüft zu haben...

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Elo:

Dies bedeutet, dass Sie den Nachweis erbringen müssen das Sie für einen genau definierten Zeitraum und aus beruflichen Gründen im Ausland sind und nicht regelmäßig trainieren können. Diesen Nachweis können Sie erbringen z.B. durch Vorlage eines Arbeitsvertrages bzw. einer Kommandierungs-/ Versetzungsverfügung.

Genau so hat es bei mir funktioniert, als ich wg ISAF den Verlängerungstermin für § 27 verpaßt hatte. Lief völlig problemlos. 

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