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IGNORED

Geschichte des §6 Abs. 1 Satz 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung. Was zu erst kam, das Gesetz oder die Schießsportordnung.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Du hörst Dich jetzt schon ein wenig wie ein krakelender 5-jähriger im Supermarkt an, dem Mutti keine Süßigkeiten kauft.

 

vor einer Stunde schrieb ToniPistole:

es so etwas wie die SL8 als ziviler Ableger der G36 gab zeigt doch dass es durchaus möglich war auch zu Zeiten vom Anscheinsparagraphen den Sport auszuüben.

 

vor einer Stunde schrieb ToniPistole:

Auch für die Magazine hätte man eine sportliche Variante etnwickeln können.

 

Liest Du nur Deine eigenen Beiträge?

Das SL8 hatte seine eigenen speziellen Magazine. Die vom G36 passten nicht in den Magazinschacht/Gehäuse.

Und man konnte mit Ihm den Sport ausüben, aber halt mit max. 10 Schuss im Magazin. Aber ja, HK hätte es es als G36 look-alike  mit 30er Stangenmagazin (oder besser glleich mit Beta-C) anbieten sollen, damit es in allen Bundesländern verboten worden wäre...

 

Und nein, weil einer eine "tolle Disziplin" neu entwickelt hätte, hätten der Gesetzgeber vor 2003 nicht den Anscheinswaffenparagraph gestrichen. Und die Streichung 2003 kam auch nicht, weil @Friedrich Gepperth in dem Jahr IPSC SAO nach internationalem Reglement erfunden hatte...

 

vor einer Stunde schrieb ToniPistole:

Und das Argument so vielen Schützen wie möglich die gleiche Disziplin schießen zu lassen zu dürfen ist auch idiotsich. Statt einfach mehrer Disziplinen zu schaffen

 

Ja, möglichst viele Disziplinen. Am besten für jeden Schützen eine eigene. Damit jeder mal Deutscher Meister werden kann.

Die faulen Schweine von den Verbänden sollen gefälligst den ganzen Tag neuen Disziplinen entwickeln, damit Du möglichst viele verschiedene Knarren beschaffen kannst mit möglichst großen Magazinen...

Dann braucht man die Idioten vom Verband natürlich auch, damit die für Dich in möglichst viele Disziplinen Meisterschaften und Wettkämpfe organisieren.  Mit ein bis zwei Teilnehmern pro Disziplin.

Und das alles nur um zu verhindern, damit der Gesetzgeber in ferner Zukunft nicht irgendeine Waffe oder Waffenteil verbietet, welchrs in der 157. Disziplin total toll ist.

Ich gehe dann noch einen Schritt weiter "Hätten die Idioten von den Verbänden in den 90ern ne Disziplin exklusiv für Vorderschaftrepetierflinten ausschließlich mit Pistolengriff gehabt, dürften wir die heue noch besitzen".

 

 

vor einer Stunde schrieb ToniPistole:

Bei dem Alter unterscheidet man ja auch und lässt Senior und Super-Senior Schützen getrennt ihre Eigenen Wettkämpfe austragen, damit auch die Senioren mal ein Erfolgserlebnis haben

 

Äpfel mit Birnen!

 

vor einer Stunde schrieb ToniPistole:

Dass der Anscheinsparagraph daran schuld sein soll, dass die Verbände es nie geschafft haben vernünftige Disziplinen zu entwickeln ist aus meiner Sicht nur vorgeschoben. 

 

Wir haben tolle Disziplinen. Und ausserhalb von IPSC Rifle sind die mit kleinen Magazinen sogar genau so toll wie mit großen.

Man kann halt nicht wie blöde "mexikanisch Abmunitionieren", was ja scheinbar für Dich Voraussetzung einer tollen Disziplin ist.

 

Aber in Wahrheit ist es ja so:

Die Verbände haben das seit 53 Jahren vorbereitet und mit Absicht gemacht, damit insbesondere Du keine grossen Magazine bekommst.

Ohne Dich näher zu kennen kann ich auf Grund Deiner Beiträge hier die Verbände sehr gut verstehen...

 

 

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Bounty:

Die Verbände haben das seit 53 Jahren vorbereitet und mit Absicht gemacht, damit insbesondere Du keine grossen Magazine bekommst.

Oh Mist, jetzt isses raus, das sollte doch GEHEIM bleiben... :rolleyes:

Können wir hier bei WO keine Rubrik aufmachen "Best of..."? Dann kann man solche in regelmäßigen Abständen alle paar Jahre wieder aufklappende Themen-Klassiker da reinpacken. Speedmark hat es etwas weiter oben ebenso treffend durch ein Meme dargestellt...

  • 7 Monate später...
Geschrieben

Gepperth hat vor Jahren in einem Beitrag für eine der Waffenzeitschriften "erzählt", wie die absurden Regelungen des § 6 AWaffV zustandegekommen sind. Natürlich stellt dies einen Versuch der Rechtfertigung dar, das ist klar, und da von den anderen Beteiligten kein Widerspruch zu erwarten ist ....

Offensichtlich stellt dieser § 6 AWaffV ein Nachkarten des BMI dar, den sog. Anscheinsparagraphen des alten WaffG in größtmöglichem Umfang ins neue WaffG zu retten. Denn der BT bzw. Innenausschuß des BT hatte erkannt, daß das Aussehen der Waffe irrelevant ist, und den sog. Anscheinsparagraphen gestrichen. Darauhin hat ihn der BMI wenige Monate später in der AWaffV für den allergrößten Teil der Waffenbesitzer faktisch wieder eingeführt. Mit Fehlern, Irrungen, Unfug, aber im Ergebnis.

Geschrieben

Einer muss ein elender Lügner sein, denn Herr Henrichmann hat genau das Gegenteil behauptet. In diesem Fall bin ich eher geneigt, Herrn Henrichmann zu glauben, weil er in diesem Fall gar keinen Rechtfertigungsdruck hatte. Somit gabe es für ihn keine Notwendigkeit einer Lüge. Denn für ihn hätte es auch gereicht, einfach nichts dazu zu sagen.

 

Herr Gepperth wurde und wird dagegen von den BDS Mitgliedern im speziellen und von allen Betroffenen im allgemeinen für diese Schwachsinns-Regelungen kritisiert und steht daher unter dem Druck, sich rechtfertigen zu müssen. Ausserdem will er ja seine Machtposition behalten bzw. festigen. Da bietet es sich an, den schwarzen Peter irgendwelchen nicht (an)greifbaren "Feinden" zuzuschieben.

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb tuersteher:

Einer muss ein elender Lügner sein, denn Herr Henrichmann hat genau das Gegenteil behauptet. In diesem Fall bin ich eher geneigt, Herrn Henrichmann zu glauben, weil er in diesem Fall gar keinen Rechtfertigungsdruck hatte. Somit gabe es für ihn keine Notwendigkeit einer Lüge. Denn für ihn hätte es auch gereicht, einfach nichts dazu zu sagen.

 

Könntest Du das entwas näher ausführen? Was hat Herr Henrichmann wann wo gesagt?

 

vor 14 Stunden schrieb tuersteher:

Herr Gepperth wurde und wird dagegen von den BDS Mitgliedern im speziellen und von allen Betroffenen im allgemeinen für diese Schwachsinns-Regelungen kritisiert und steht daher unter dem Druck, sich rechtfertigen zu müssen. Ausserdem will er ja seine Machtposition behalten bzw. festigen. Da bietet es sich an, den schwarzen Peter irgendwelchen nicht (an)greifbaren "Feinden" zuzuschieben.

 

Nun ja, aber eines ist ja klar: Tatsächlich haben die Verbände auf das, was in Berlin gemacht wird, keinen wirklichen Einfluß. Man kann vorschlagen, kritisieren, ablehnen - aber in Berlin wird dennoch gemacht, was die dort wollen. Irgendein Drohpotential haben Sportschützenverbände nicht und kaum jemand wird politisch von seiner Fahne gehen, nur weil eine andere Partei vor der Wahl irgendetwas verspricht - was, wie wir wissen, danach ohnehin nicht eingehalten wird, und sei es nur, weil es dafür keine Mehrheit gibt. 

Geschrieben
On 12/25/2025 at 4:28 AM, MarkF said:

Könntest Du das entwas näher ausführen? Was hat Herr Henrichmann wann wo gesagt?

 

Das hatte ich bereits hier im Forum vor einigen Wochen zitiert: Er habe sich sehr darüber gewundert, dass die Funktionäre der Sportverbände in den Gremien weitere Verschärfungen und zusätzliche Bürokratie für ihre Mitglieder gefordert hätten. Seine Aussagen wurden von den angesprochenen Funktionären übrigend nie dementiert.

Geschrieben

Bitte verlinke doch darauf. Außerdem: Was soll das "nie dementiert" bedeuten? Dementieren kann man nur etwas, von dem man Kenntnis hat. Bei objektiver Betrachtung sehen die Verbote des § 6 AWaffV nicht aus, als seinen sie durch krudes Denken der Verbände motiviert, sondern nach einer Reaktion des BMI auf das Streichen des Verbots von optisch kriegswaffenähnlichen Halbautomaten durch den BT. 

Geschrieben
Am 21.12.2025 um 13:34 schrieb zickzack:

 

Matthias Heinich äußert sich im Video kurz über die Entstehung des §6 der AWaffV. Das interessante ist in meinen Augen, dass es sich etwas beißt mit der Aussage über die Entstehung von @Friedrich Gepperth in einem anderen Thread.

Das eine schließt das andere ja nicht aus. Tatsächlich war von MR Brenneke u.a. seinerzeit eine Lösung angedacht, wonach die Sportschützen auch nur noch mit reinen Sportwaffen hätten schießen dürfen. Alles, was jagdlich oder polizeilich oder gar militärisch an Waffen genutzt wird, wäre dann für Sportschützen verboten gewesen. Das war die Intention einiger Leute aus der Ministerialbürokratie. Insofern hat Matthias Hainich da schon recht.

 

Richtig ist aber auch, dass es von Seiten der BDS-Spitze einen Gegenentwurf als Formulierungsvorschlag gab, der dann wohl in weiten Teilen in Form des §6 AWaffV übernommen worden war. Das ist schon wichtig zu wissen, weil der §6 AWaffV eben von unserer Seite kam - von daher etwas problematisch, wenn "unsere Seite" jetzt die Komplettabschaffung des selber eingebrachten Entwurfs fordern soll.

 

Ob dieser Gegenentwurf damals notwendig war, darüber gingen die Meinungen weit auseinander. Wolfgang Kräußlich, seinerzeit rühriger Chefredakteur des DWJ hatte die Meinung, dieser Formulierungsvorschlag wäre komplett unnötig gewesen. Leute von VISIER und natürlich der BDS sahen das ganz anders. Damals und noch viele Jahre danach dominierte in der deutschen Waffenrechtsdiskussion das FWR mit dem vieldekorierten HH Keusgen. Dessen Maxime war es stets, nachzugeben, um Schlimmeres zu verhindern. Und natürlich nicht zu vergessen: "Ruhe für die Verhandlungen!" Ob bzw. wie gut diese Strategie aufgegangen ist, mag jeder selber beurteilen. In der Nach-Keusgen-Ära wurde auch mal punktuell offensiver gefordert - und siehe da: Punktuell geht doch was, die Sportschützen mit über 10 Jahren Status als Sportschützen sind plötzlich von den Trainings- und Wettkampfnachweisen befreit worden - also echte Erleichterungen/Verbesserungen sind immer noch möglich im Waffenrecht!

 

Beim BDS muss man absolut zugute halten, dass er den §6 AWaffV nicht mehr zelebriert als absolut notwendig: kurzläufige Halbautomaten sind z.B. nicht per se ausgeschlossen wie im DSB, auch die Kaschikaliber und die Bullpups dürfen (anscheinsbefreit) noch mitmachen und bei den Magazinbeschränkungen ist der BDS dank IPSC der einzige Verband, der da noch was möglich macht (wenn man im Ausland mitmischt).

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

 

 

Beim BDS muss man absolut zugute halten, dass er den §6 AWaffV nicht mehr zelebriert als absolut notwendig: kurzläufige Halbautomaten sind z.B. nicht per se ausgeschlossen wie im DSB, auch die Kaschikaliber und die Bullpups dürfen (anscheinsbefreit) noch mitmachen und bei den Magazinbeschränkungen ist der BDS dank IPSC der einzige Verband, der da noch was möglich macht (wenn man im Ausland mitmischt).

 

 

Kann man so nicht stehen lassen, siehe Sporthandbuch A 11.03

 

Lange Zeit durften auch maximal blockierte 20-Schuss-Magazine verwendet werden.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb Raiden:

Kann man so nicht stehen lassen, siehe Sporthandbuch A 11.03

Du meinst die Negativliste? also 5 Kurzwaffen, die beim BDS nicht zugelassen sind, egal ob mit oder ohne BKA-Zulassung, siehe BDS-Kommentar zum Sporthandbuch:

Zitat

zu Nr. A11.03 Nichtzulassung von Waffen - Negativliste
Vergleichbare Modelle, die nicht auf der Liste stehen und einen positiven
BKA-Feststellungsbescheid haben, dürfen nur unter Vorbehalt starten.
Erfolgt eine negative Einschätzung durch den jeweiligen Bundessportlei-
ter bzw. - beauftragten, ggf. nach Rücksprache mit dem geschäftsführen-
den Vorstand, so wird das erzielte Ergebnis gelöscht bzw. aus den Er-
gebnislisten entfernt.
 AR15 Kurzwaffen (kaliberunabhängig)
 Brügger & Thomet (B&T) TP-9
 H&K SP5 (Kurzwaffen)
 Grand Power SP 9
 Ruger Charger PC9

Diese Regelung hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm, hat mich auch nie betroffen. Ich weiß jetzt auch nicht, warum eine Ruger Charger PC9 im Vergleich zu manchen "Anschlagschaftversionen" dem Schiesssport abträglich sein soll. Auch sind Versionen der Grand Power SP9 vom BKA für Sportschützen zugelassen Link VDB , ebenso gibt es BKA - "Zulassungen" für Sportschützen auch für div. Varianten der H&K SP5 und der TP-9. AR15-Pistolen sind hingegen schon seit 2008 verboten (jedenfalls im Originalkaliber).

Insofern weiß ich jetzt nicht, warum es diese "Negativliste" überhaupt gibt.

Bearbeitet von Schwarzwälder

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