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IGNORED

Der Erbe möchte die Waffen mit einer Transporterlaubnis Transportieren


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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb grizzly45:

Da gibt es nur Kilopreise. 
 

Generell wäre wichtig, ist da tatsächlich was dabei das einen ordentlichen Preis erzielen kann oder nur Altjägerschrott? 

PP/PPK 25€/St., 38er von S&W 40-50€/St., Desert Eagle 200€, Standard 7x64er mit Glas um die 50 bis 100€, 30 bis 40 Jahre alte günstige Flinten und KKs nix.

Die Händler wollen auch nicht jeden Schrott mit durch die Bücher und das NWR ziehen müssen.

Aus diesen Gründen hat ein Freund vor wenigen Wochen um die sechs Langwaffen bei seiner Behörde "entsorgt".

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb CZM52:

Das ist oft das Problem und dann bei den Erben die Enttäuschung gross

Es sei denn es ist die Flinte des Reichsjägermeisters mit Vollgravur und Swastika. Dann würde sicher ein verrückter Ami drauf anspringen. Ansonsten... ein vaterloser Jungjäger nur wenn die Waffe DEUTLICH günstiger als die billigste Neuwaffe ist. Und der Händler will ja auch was verdienen. Wir haben damals immer eine Entsorgungsgebühr verlangt. Von wegen: Waffe muß ins BKA zum Beschuß eingeschickt werden, es "könnte" ja damit eine Untat verübt worden sein. Das hat immer gezogen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb grizzly45:

Auch, oder weil die das einfach nicht interessiert.

 

So, wie bei uns ausgestaltet, sind die rechtlichen Anforderungen für viele Erben einfach sehr viel "Gedöns" und somit in der Tat eine Belastung. 

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb karlyman:

 

So, wie bei uns ausgestaltet, sind die rechtlichen Anforderungen für viele Erben einfach sehr viel "Gedöns" und somit in der Tat eine Belastung. 

 

Genau so sieht es aus!

Ganz besonders wenn extrem kurze Fristen seitens der Behörde gesetzt werden.

Laß dann mal noch einige gemeldete 30er Magazine dazukommen und schon dreht die Behörde am Schlappen und der Erbe streicht sofort die Segel.

Geschrieben

Das größte problem sind die Tresore.

Für Erben gilt nicht die Altbesitzregelung und es sind neue Schränke anzuschaffen.

Für eine Übergangszeit kann man sich eine Erlaubnis der Behörde holen, die alten Schränke weiter zu verwenden.

 

frogger

 

Geschrieben

Also ich kann hier nicht von  " extrem kurzen Fristen " berichten. Bei uns sind die Behörden eher froh wenn sich jemand kümmert und die Waffen nicht " verschwinden". Und ich habe hier schon mit 4 oder 5 Behörden so verfahren . Mein jetziges Formular für die sichere Verwahrung einer Waffe läuft erst mal auf ein Jahr. Da hat die SBìne zwar kurz gezuckt, aber dann akzeptiert. Konnte ich auch begründen. Aber, es muss sich auch einer die Arbeit damit machen wollen. Die Sahnestücke sind immer schnell weg..............Glock, AR15, S&W Revolver usw.......beim letgzten großen nachlass gingen am ende ein Schwede und ein Erma M1 HA als Paket für 300 Euro an einen Händler......die beiden wollte einfach keiner. Viele Blankwaffen auch als Paket. Alles andere war " relativ " flott unter den leuten.  Was ich nie mache ist die Teile über egun anbieten. Der Aufwand ist mir einfach zu groß für andere Leute. Und der Ärger der daraus erwachsen kann, wie Reklamationen der Käufer, Gefahr des Verlustet beim Versand usw. Gekauft wie gesehen und von mir aus auch gerne Probe geschossen.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Cannon Balls:

Und der Händler will ja auch was verdienen. Wir haben damals immer eine Entsorgungsgebühr verlangt. Von wegen: Waffe muß ins BKA zum Beschuß eingeschickt werden, es "könnte" ja damit eine Untat verübt worden sein. Das hat immer gezogen.

Ein seriöser Händler wäre ehrlich zum Kunden gewesen. Wundert mich aber nicht.

Geschrieben

Vor geschätzt 6 Jahren hatten wir bei uns auf dem DJV-Stand einen Aushang.

"Gebrauchte Jagd- und Sportwaffen an EWB zu verkaufen.

Modelle und Preis auf Anfrage."

 

Ein älterer Herr hat mir dann u.a. einen Colt Python in 6" im Zustand 1- für €240 angeboten (inkl. Karton).

Der Händler im Nachbarort wollte ihn mit unter 100€ abspeisen.

Geschrieben (bearbeitet)

Noch ein Hinweis zu (A oder B ) Altbesitz-Tresoren für Erben.

 

Wie Frosch richtig schreibt, kann ein Erbe z.B. B-Tresore (mit Altbesitzregelung) normalerweise nicht dauerhaft weiter nutzen.

 

Aber es gibt 1 Ausnahme:

Wenn der Tresor vorher zu Lebzeiten des Erblassers für die gemeinsame Aufbewahrung mit dem zukünftigen Erben genutzt wurde.

Dann darf dieser Erbe diese alten B-Tresore lebenslang weiter nutzen - die Altbesitzregelung gilt dann weiter bis zu seinem Ableben. (Gilt aber nicht mehr für den Erben des Erben).

 

Daher mein Rat: Sorgt rechtzeitig dafür, dass euer Nachwuchs zumindestens 1 KK-Gewehr/-pistole (mit WBK) besitzt und in eurem Tresor lagert. 

 

Bearbeitet von Sindbad
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