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IGNORED

Nitrocellulose vs Kollodiumwolle


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Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

 

Ein Bekannter hat ungebetenen Besuch bekommen.

Das Kind ist schon fast in den Brunnen gefallen, da er nicht reagiert hat und jetzt einen saftigen Strafbefehl bekommen hat, mit dem er vorbestraft wäre. Es sind über 100 TS.

 

Es wurde "Kollodiumwolle" (Zauberwatte) gefunden.

Eine Anlyse des Nitriergrades wurde nicht vorgenommen. Nur ein Flammversuch und das Bruttogewicht.

Jetzt versucht man ihm was ans Bein zu flicken. Und zwar den unerlaubten Besitz von Nitrocellulose.

 

Mein Kenntnisstand:

Nitrocellulose mit Nitriergrad > 12,6% N unterliegt dem Sprengstoffrecht

Kollodiiumwolle mit Nitriergrad < 12,6% N unterliegt zwar als "sonstige Stoffzubereitung" dem Sprengstoffrecht, kann aber mit 30% Wasser angefeuchtet in den einschlägigen Deutschen Feuerwerkshops erworben werden.

Hauptbestandteil beider Stoffe ist Cellulosenitrat, jedoch ist bei Kollodiumwolle die Cellulose nur unvollständig zu Cellulosenitrat umgesetzt und daher ist es weniger brisant.

 

Wer kann etwas zu den genauen rechtlichen Gegebenheiten beitragen?

 

Beispiel: https://www.firework-shop.de/Pyrowatte-Collodiumwolle-Flash-Cotton-100-g::104393.html?srsltid=AfmBOoq4ZxA2FU_nsDJLoYH-K7GlMsrd7QNJ4TGVBFQYvOqqo9GUtCX9#horizontalAccordion4

 

Danke und Gruß,

 

frogger

 

Ach ja, noch einmal der Hinweis: Nicht alles, was man im Internet bestellen kann, sollte man dort auch ordern ;-)

 

 

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb frosch:

Wobei Schießbaumwolle ein Synonym für Cellulosenitrat ist.

Und richtig haltbar. Die alte Reiterpistole aus Anfang des 19. Jahrhunderts, die ich mit einem Schießplättchen auf meinen Bruder, als wir Kinder waren, abfeuerte, ging los und versengte ihm den Skalp. War GsD keine Kugel mehr drin 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

Moin!

 

Ein Bekannter hat ungebetenen Besuch bekommen.

Das Kind ist schon fast in den Brunnen gefallen, da er nicht reagiert hat und jetzt einen saftigen Strafbefehl bekommen hat, mit dem er vorbestraft wäre. Es sind über 100 TS.

 

Es wurde "Kollodiumwolle" (Zauberwatte) gefunden.

 

aufgrund einer Bestellung hat er Besuch bekommen? Wenn es frei verkäuflich ist was wird ihm dann vorgeworfen?

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Fantasy:

aufgrund einer Bestellung hat er Besuch bekommen? Wenn es frei verkäuflich ist was wird ihm dann vorgeworfen?

Frei verkäuflich in Kurdistan und in .de ist ein Unterschied. Bestellen kann man viel im www. 

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb grizzly45:

Frei verkäuflich in Kurdistan und in .de ist ein Unterschied. Bestellen kann man viel im www. 

 

Naja, aber wie vom OP verlinkt bestellbar in einem deutschen Shop, hier ansässig, deutsches Impressum, deutsche Umsatzsteuernummer etc. ist halt auch nicht Kurdistan. Ich würde auch erstmal davon ausgehen, dass es wie vom Shop verlangt gegen Altersnachweis frei verfügbar ist.

Geschrieben

Aktuell, sonst würde ich nicht fragen.

 

vor einer Stunde schrieb Fantasy:

Wenn es frei verkäuflich ist was wird ihm dann vorgeworfen?

Und zwar den unerlaubten Besitz von Nitrocellulose.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb frosch:

Aktuell, sonst würde ich nicht fragen.

 

Und zwar den unerlaubten Besitz von Nitrocellulose.

Da in einem Feuerwerkerforum 2021 von einem Frogger fast der gleiche Sachverhalt beschrieben wurde, 105 TS.

Geschrieben

Ähnlicher Sachverhalt aber neuer damit nicht verbundener Fall.

Im Feuerwerksforum herrschte auch Ratlosigkeit. Den Fragensteller im Feuerwerksforum kenne ich nicht. Im aktuellen Fall meines Bekannten  sind es noch mehr TS.

 

Wesentlich für die Beurteilung dürfte sein, in welche Stoffgruppe Kollodiumwolle einzugruppieren sind A B C.

Auf C zum Beispiel werden viele Vorschriften nicht angewandt.


Bei der BAM habe ich leider keine Soffgrupenzuweisung für Kollodiumwolle gefunden. Nitrocellulose Farbchips gehen zumeist nach C.

 

 

 

frogger

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb frosch:

Ist in einer Reiterpistole nicht eher Schwarzpulver? Das überdauert Jahrhunderte, weil es chemisch bei Lagerung völlig inert ist.

Wäre denkbar. Dann ist nur der Verdämmungspropfen glühend raus geflogen.

Geschrieben (bearbeitet)

Im Fall des Feuerwerksforums waren es 30 Gramm = 105 TS

 

Im aktuellen Fall ist es mehr. Das Zeug wird mit 30% Wasser auch kiloweise zu absurd hohen Preisen verkauft. 360€ für 1 kg mit 30% Wasser und damit ca 3-4x so teuer wie NC Treibladungspulver. Für ein einfaches technisches Zwischenprodukt recht bemerkenswert.

 

frogger

Bearbeitet von frosch

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