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IGNORED

Aufbewahrung A-Schrank mit B-Innenfach


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Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb IMI:

Das stand damals expressis verbis in der AWaffV:


„(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.“

https://www.buzer.de/gesetz/2881/al11730-0.htm

Ja Vielen Dank, genau das ist es was ich brauche. Trotzdem ist viel Halbwissen im Forum und bei uns im Verein vorhanden. Jeder behauptet irgendentwas. Schönen Gruß

Geschrieben

Jeder LWB muss sich selber fragen, welchen Wert (€) und wieviel er in sein Hobby investiert hat, und ob es Sinn macht diese in einer Blechbüchse aufzubewahren.

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Stefan Klein:

a ja, erst mal ist ein selbst erstelltes .pdf des DSB keine gesetzliche Grundlage.

 

Deshalb lieb ich es hier so. Alles aber auch wirklich alles wird in Frage gestellt. Der DSB, sonst so heilig, stellt natürlich Mist ins Netz. Ich jedenfalls hab das mit dem A/B in der hier so oft und viel zitieren Sachkunde gelernt!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Alex:

 ob es Sinn macht diese in einer Blechbüchse aufzubewahren.

Die Klasse A/B-Blechbüchsen sind bei vielen halt schon mal da und warum soll man die weg werfen? Wenn jemand das Zeug klauen will klaut er das auch aus einem 0 oder 1er Schrank, das sind auch nur Blechbüchsen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb callahan44er:

 

Deshalb lieb ich es hier so. Alles aber auch wirklich alles wird in Frage gestellt. Der DSB, sonst so heilig, stellt natürlich Mist ins Netz.

Hab ich doch nicht behauptet, nur taugt es allenfalls als Hinweis und eben nicht als Argumentationsgrundlage. 
Wir erinnern uns an die Diskussion um den §14 WaffG und Überkontingent (Stichwort: 10 Jahre). Und was haben sich die Verbände gefeiert…

Ich war hier einer der ersten, die gesagt haben: Das steht aber im Gesetz anders.

 

Am Ende repräsentiert das Merkblatt des DSB zur Aufbewahrung lediglich deren Rechtsauffassung.

 

Grüße

 

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Alex:

Jeder LWB muss sich selber fragen, welchen Wert (€) und wieviel er in sein Hobby investiert hat, und ob es Sinn macht diese in einer Blechbüchse aufzubewahren.

 

 

Das reale Diebstahlsrisiko tendiert gegen Null. 

 

Da müsste man eher aktuelle Fahrräder, Smartphones, Fernseher und Fotoapparate in Tresoren einschließen. Macht aber auch niemand. Seltsam. 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Alex:

Warum kauft sich der TE nicht einfach einen nuller oder einser?


Wäre zu einfach.

Was heißt da einfach? Kennst du die Wohnsituation des TE? Oder die finanziellen Möglichkeiten?

 

Auch wenn das hier möglicherweise überrepräsentiert ist, in Wirklichkeit haben die meisten Deutschen eben kein Eigenheim mit Waffenkeller und einige zehntausend Euro als Spielgeld auf dem Konto. Mein gebraucht gekaufter B-Schrank (Altbestand) wiegt leer 260 kg und den habe ich mit eine paar Freunden drei Stockwerke hoch in meine Mietwohnung schleppen müssen, jetzt steht er mangels weiterer Räume im Kinderzimmer. Ein Schrank mit gleichem Innevolume als 1er? Kannste vergessen. Also nicht immer vom Eigenheimbesitzer mit großem Keller mit Direktzugang aus der Doppelgarage ausgehen.

 

Außerdem sind die alten Schränke, sofern rechtzeitig als Altbestand gemeldet, noch einwandfrei nutzbar. Vor der Einführung der Tresorpflicht 2003 wurden auch praktisch keine Waffen gestohlen, weil sie für Diebe einfach uninteressant sind. Die A/B-Schränke konnte man trotzdem noch einigermaßen nachvollziehen, da sie eben auch guten Schutz bieten vor abenteuerlustigen jugendlichen Kindern im Haus. Gegen echten gezielten Diebstahl helfen aber weder die A/Ber noch 0/1er. Und gegen Gelegenheitsdiebe braucht es kaum einen Schutz, weil die keine Waffen mitnehmen. Die Tresore wurden hauptsächlich eingeführt, um den Zugriff des legalen Besitzers zu verlangsamen, die Hochstufung auf 0/1 ist ein Vergrämungsmittel über den Preis. Und so muß man das auch sehen. Gesetzliche Anforderungen sind zu erfüllen, aber übertreiben müssen wir es nicht. wenn du Geld hast das Du so zum Fenster rauswerfen kannst, indem Du Dir "einfach" einen neuen 1er Schrank als Ersatz für einen intakten und angemeldeten A-Schrank kaufen kannst, dann schmeiß es bitte lieber bei mir in den Briefkasten. Die Kinder würden sich über eine weitere Woche Urlaub im Sommer sehr freuen.

Geschrieben

Nochmal zum verdeutlichen:

 

Zitat

36.2.5 Werden erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 entspricht, aufbewahrt, so ist es für die gemeinsame Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 entspricht.

 

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