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Wo oft im Jahr schiessen


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Geschrieben

ich hab mir mal mein Schießbuch angeschaut, und dabei ist mir aufgefallen, dass ich im diesen Jahr nur 5 mal mit meiner Pistole geschossen habe. und zwar so ungünstig,

dass ich in einem Quartal überhaupt nicht geschossen habe. 

in meinen Hinterkopf geistert so eine Regel rum, dass man min. 1 im Quartal oder 6 mal im Jahr schiessen muss- Sonst verfällt das Bedürfnis auf eine Kurzwaffe. 

Stimmt das so? 

Wenn Anfang Januar dann eine Kontrolle kommt, und die merken das, was passiert dann?

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb maxlll:

das wird wahrscheinlich nix mehr

Dann scheint‘s Dir nicht so wichtig zu sein ?!?

Sind ja noch genügend Tage und sicher wird man eine Gelegenheit finden, wenn man‘s wirklich will.

Allerdings würde man dann ja auch häufiger als 5 mal im Jahr schiessen…

 

Übrigens… ab 2026 müssen Verbände nachhaltig das Bedürfnis bestätigen, 2 Jahre rückwirkend.

Somit besteht die Chance, dass es für Dich tatsächlich mal eng wird mit den nur 5 Terminen.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb maxlll:

in meinen Hinterkopf geistert so eine Regel rum, dass man min. 1 im Quartal oder 6 mal im Jahr schiessen muss- Sonst verfällt das Bedürfnis auf eine Kurzwaffe. 

Stimmt das so? 

 

Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes (bis 2025 des schießsportlichen Vereins) glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben haben

oder

2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben haben.

und

3. besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis für Waffen beider Kategorien zu erbringen. 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 45 Minuten schrieb Raiden:

es gelten die letzten 24 Monate, nicht das Kalenderjahr

24 Monate ist der Zeitraum der geprüft wird, aber geprüft wird 1/Quartal  bzw. 6xim Jahr !

 

übrigens per Waffenart 

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)

Danke 

nur zur Info

Ich war öfter als 6 mal im Jahr schießen- genau genommen 25 mal. ich hab halt nur 5 mal mit der Pistole trainiert. Der Rest war Langwaffe

Bearbeitet von maxlll
Geschrieben (bearbeitet)

Und selbst wenn man die Einträge nicht schafft ist man nicht sofort sein Bedürfnis los.

Meistens lässt der Sb dann auch mit sich reden so nach dem Motto da musst noch was nachholen, so kenn ich das zumindest.

Und erst wenn dann nichts passiert ist das Bedürfnis halt weg.

 

Aber wie die anderen es schon gesagt haben.

Wenn die Möglichkeit da ist auf jeden Fall nochmal gehen.

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
1 hour ago, Sal-Peter said:

 

 

oder

2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben haben.

und

 

Wenn ich also nicht das Kalenderhahr 2024 nehme sondern den Zeitraum September 23 - September 24 geht das auch. in diesen Zeitraum hab ich mehr wie 6 

Geschrieben
Gerade eben schrieb maxlll:

Wenn ich also nicht das Kalenderhahr 2024 nehme sondern den Zeitraum September 23 - September 24 geht das auch. in diesen Zeitraum hab ich mehr wie 6 

Du weißt aber nicht wann du geprüft wirst.

Das kann Morgen sein oder halt erst in 3 Jahren.

Geh in Zukunft einfach öfter mit deiner KW schießen und mach dir jetzt nicht ins Hemd 

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb maxlll:

Wenn ich also nicht das Kalenderhahr 2024 nehme sondern den Zeitraum September 23 - September 24 geht das auch. in diesen Zeitraum hab ich mehr wie 6 

 

Es steht doch im Gesetzestext relativ genau drin, was man nachweisen muss. 12 bzw. 24 Monate rückwärts ab Termin der Überprüfung bzw. der Bescheinigung der Überprüfung. Wenn z.B. ein Mitglied zu mir kommt und für eine Waffenart reichen die Einträge WEDER für a) noch für b) - aber er hat noch sagen wir mal 14 Tage Zeit, bis die Bescheinigung beim Amt sein muss, gebe ich stets den guten Rat, die noch fehlenden Trainings in der verbleibenden Zeit nachzuholen und mir die Dokumentation zeitnah zukommen zu lassen. Dann wird i.d.R. nur b) bestätigt, aber das geht in Ordnung. 

 

Achtung: Mit der Bescheinigung 12/18 hat das ÜBERHAUPT nichts zu tun. Ein Mitglied hat im November des letzten Jahres 12/18 +x sowas von nachgewiesen, um eine neue Waffe zu erwerben, im darauffolgenden Januar d.J.  wurde unter Androhung der Einziehung sämtlicher WBKS eine Überprüfung der bestehenden Bedürfnisse (sh. oben) angeordnet. Der Text des Anschreibens war in meinen Augen sehr drohend geschrieben. Nützt nichts. Andere Bedingungen, andere Überprüfung: Für neue Waffen kann man mit Leihwaffen schießen (geht häufig nicht anders), für den Erhalt des Bedürfnisses nur und ausschließlich mit EIGENEN. 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Varminter:

Das macht ein ernsthafter Schütze doch in zwei bis drei Monaten. 

Ja.

Aber es können Krankheit oder andere Lebensumstände die aktuellen Prioritäten verändern, ohne,  dass man den Schießsport ganz aufgeben will.

 

Es wird ja auch von keinem Autofahrer Motorradfahrer verlangt, dass er jedes Jahr 10 Jahre lang ab FS Prüfung jeweils 100km fährt und wenn er mehr als 3 Fahrzeuge einer Klasse besitzt lebenslang. 

Geschrieben (bearbeitet)

Weil ich, abgesehen von der Corona-Zeit und dem Jahr danach keine Probleme mit zu wenig Schießterminen hatte, hab ich mich in den letzten Jahren auch nicht damit beschäftigt aber gilt nicht das Vereinsmitgliedschaft reicht, wenn die erste WBK älter als 10 Jahre ist und man keine Überkontingentwaffen hat?

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb chief wiggum:

aber gilt nicht das Vereinsmitgliedschaft reicht, wenn die erste WBK älter als 10 Jahre ist und man keine Überkontingentwaffen hat?

 

Anerkannter Verband! Nicht Verein.

Es sei denn man hat das auch schon wieder geändert, ich habe auch etwas besseres zu tun als alle Nasen lang das WaffG zu lessen.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb MB69:

ab 2026 müssen Verbände nachhaltig das Bedürfnis bestätigen, 2 Jahre rückwirkend.

 

Bespiel:

 

Eine Waffe wurde Ende 2022 erworben; es wird nur diese KW & eine 2. kurz darauf erworbene besessen.

Wenn Diese Neue Prüfung ab 2026 erfolgt; müßte ein Nachweis der Benutzung dieser (ersten) Waffe bereits von Ende 2024 an belegt sein ?

Oder erfolgt Diese Prüfung erst (im 5-Jahreszeitraum & das 2 x, also im 4. & 5.; dann noch mal im 9. & 10. Besitzjahr) nach dem 3. Besitzjahr; also im Beispiel ab Ende 2025 ?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb Janzfan:

 

Bespiel:

 

Eine Waffe wurde Ende 2022 erworben; es wird nur diese KW & eine 2. kurz darauf erworbene besessen.

Wenn Diese Neue Prüfung ab 2026 erfolgt; müßte ein Nachweis der Benutzung dieser (ersten) Waffe bereits von Ende 2024 an belegt sein ?

Oder erfolgt Diese Prüfung erst (im 5-Jahreszeitraum & das 2 x, also im 4. & 5.; dann noch mal im 9. & 10. Besitzjahr) nach dem 3. Besitzjahr; also im Beispiel ab Ende 2025 ?

 

 

Es muss keine Nutzung einer bestimmten Waffe ( jedenfalls im Grundkontingent Stand jetzt ) dokumentiert sein, sondern 4/6 jeweils einmal für die Waffengattungen KW und einmal LW.

So denn meine Kenntnis.

Bearbeitet von MB69

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