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Vorderschaftrepetierflinte / Repetier-Langwaffen mit glatten Läufen - in Baden-Württemberg jetzt automatisch als Überkontingentwaffe in der grünen WBK - mit allen dazugehörigen Konsequenzen


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Geschrieben (bearbeitet)

Baden-Württemberg macht es einem wirklich nicht einfach. Völlig gleichgültig ob das eigentliche Grundkontingent noch überhaupt nicht erreicht ist - ein Vorderschaftrepetierer zählt in BW jetzt automatisch als "Überkontingentwaffe" (siehe Anhang 1. Ergänzung Vollzugshinweise 14 Abs. 5).

Zitat

"Zum Überkontingent zählen sämtliche Waffen, die nicht zu den privilegierten Waffentypen des § 14 Abs. 6 WaffG zählen und nicht vom Grundkontingent umfasst sind (z.B. Repetier-Langwaffen mit glatten Läufen)."

 

Das heißt für die "Überkontingentwaffe" reicht in Zukunft ab 01.01.2026 nicht der reine Nachweis über das Schießen mit beiden Kategorien (Lang- & Kurzwaffe) des Verbands (https://bdslv4.de/waffenrecht/beduerfnispruefung_2026/hinweis_Beduerfnispruefung_ab_2026.htm)

Es muss zwingend Wettkampf mit der jeweiligen Überkontingentkategorie geschossen werden.
(https://bbs-bayern.de/datenschutzuebersicht/9-news/current-events/129-ergebnisse)
 

 

Macht das jetzt Schule? Wird das Vorgehen von BW jetzt der neue Standard für andere Bundesländer als Blaupause?

Wie ist die Handhabung dazu in anderen Bundesländern?

 

1. Erganzung Vollzugshinweise 14 Abs. 5.docx.pdf

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben

Laut Systematik und Logik müssten sie eigentlich auf die gelbe WBK gehen, aber wir alle wissen wie gefährlich das Ritschratsch im Kino klingt, deshalb gehen sie auf grün. Aber es gibt und gab noch nie ein Grundkontingent für Repetierer. Also fallen sie da auch nicht drunter. Noch nie.

  • Hypnodoc änderte den Titel in Vorderschaftrepetierflinte / Repetier-Langwaffen mit glatten Läufen - in Baden-Württemberg jetzt automatisch als Überkontingentwaffe in der grünen WBK - mit allen dazugehörigen Konsequenzen
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb HangMan69:

 

...machen sie sich ihre gesetzte wie sie wollen, obwohl das (w)affengesetzt das gar nicht hergibt!!!

 

Hat noch irgendwer Fragen was man von einer zukünftigen schwarz-grünen Bundesregierung zu erwarten hat?

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 3
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Hypnodoc:


Aber sind sie dadurch prinzipiell immer als Überkontigent kategorisiert?

 

Es gibt kein "Überkontingent". Waffen auf gelb und innerhalb des "Grundkontingents" werden etwas bevorzugt. Der Begriff "Überkontingent" ist falsch, richtig wäre "Außerkontingent". Und Repetierflinten sind nunmal weder auf gelb, noch im Grundkontingent. Also keine bevorzugte Behandlung.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben

Das das ganze eventuell rechtswidrig sein könnte wurde ja auch von GSVBW und BSV bereits genannt. Dennoch weisen beide Landesverbände drauf hin das man den Behörden folge leisten sollte um etwaige nachteilige Behandlung durch die zuständige Waffenbehörde zu vermeiden.

Ich könnte mir gut vorstellen das man das vor Gericht kassieren könnte und es dem IM um die Ohren fliegen könnte. 

Wer weiß was die Zukunft bringt...

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Fyodor:

 

Es gibt kein "Überkontingent". Waffen auf gelb und innerhalb des "Grundkontingents" werden etwas bevorzugt. Der Begriff "Überkontingent" ist falsch, richtig wäre "Außerkontingent". Und Repetierflinten sind nunmal weder auf gelb, noch im Grundkontingent. Also keine bevorzugte Behandlung.


Sieht das Innenministerium aber anders! 

IMG_5732.jpeg

Geschrieben

Die schreiben es doch genauso wie ich es gesagt habe. Gelb voll, oder nicht im Grundkontingent.

 

Ich stimme lediglich mit dem Begriff dafür nicht überein, weil er impliziert daß es erst dann Überkontingentwaffen geben kann, wenn das Grundkontingent voll ist. Das ist aber nicht der Fall, siehe Repetierflinten. Da ist bereits die erste "Überkontingent", was begrifflich schlecht gewählt ist. Ich weiß aber auch, daß der Begriff sich durchgesetzt hat.

Geschrieben (bearbeitet)

Das Wort Kontingent oder gar Überkontingent taucht im Waffengesetz überhaupt nicht auf. 

Grundsätzlich geht jede Sport-Waffe auf grün, auch Repetier-LW mit gezogenen Läufen oder Einzelladerflinten.

Die gelbe WBK ist eine Erleichterung, die man nicht in Anspruch nehmen muss.

Lediglich, wenn man mehr als zwei mehrschüssige KWn mehr als drei HA-LWn haben möchte, werden daran gesteigerte Anforderungen gestellt. 

Alles andere ist Phantasie und klar rechtswidrig.

Zu denken, die Basis seien 2/3 KW/LW und alles andere sei schärfer zu handhaben, ist völlig absurd.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Hypnodoc:

Macht das jetzt Schule? Wird das Vorgehen von BW jetzt der neue Standard für andere Bundesländer als Blaupause?


Keine Ahnung. Aber solange niemand dagegen klagt und das auch durchzieht und sich nicht schon in der ersten Instanz vor dem ersten Urteil von einem Verwaltungsrichter einschüchtern lässt* - möglicherweise.

Waffenrecht = Bundesrecht.

Wobei wir zugegeben als Bürger in der schwierigen Lage sind, dass der Staat themenübergreifend immer öfter auf seine eigenen Gesetze scheixxt und es da auch keine Instanz gibt, die das verhindern kann.


*Und ich will hier nicht über eine Privatperson herziehen, die das volle Kostenrisiko selbst tragen muss, aber wofür haben wir eigentlich unsere Verbände?

Bearbeitet von chief wiggum

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