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Schlüsselaufbewahrung - Schlüsseltresor - EN1 - Grad 1


Gast

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Das Thema Schlüsselaufbewahrung ist in NRW ja am Laufen. In diesem Thread möchte ich nicht über Sinn/Unsinn/Durchsetzbarkeit diskutieren. Sondern ich suche nach konkreten Lösungen angesichts auch bundesweit vermutlich abehbarer Verschärfung. Was sind Eure praktischen Lösungen?

 

Im Verein haben einige SchützInnen nunmehr geradezu diffuse Probleme, nachdem sie umgezogen sind und von der Behörde natürlich Anfragen über ihre Aufbewahrungsverhältnisse erhalten haben. Das fällt mal so, mal so aus. Auch in etlichen Behörden scheint es Unsicherheiten zu geben...

 

Da wir etliche SchützInnen haben, die noch A/B-Schränke verwenden, etliche 0er und 1er allerdings ausschließlich mit Schlüssel-Öffnung steht dennoch ein Problem im Raum – und die Suche nach Lösungen. Wie macht man es jetzt praktisch?

 

Neue Schränke sind teuer. Schlüsseltresore mit 1er-Widerstand kosten auch nicht wenig.

 

Was ist Eure bisherige Lösung?

 

Extra Schlüsseltresore mit Widerstandsgrad des Waff-Schrankes? Genügten Euren Behörden einfache Hänge-Schlüsseltresore mit Zahlenschloss? Verwahrt Ihr Eure Schlüssel in einem Vereinstresor oder über Kreuz bei anderen SchützInnen? Womit gab sich die Behörde bei Euch zufrieden, und wie setzt Ihr vielleicht auch Über-Anforderungen um?

 

Grüße Euch!

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Spekulatius hin oder her – es geht um konkrete Praxis. Wie unkonkret einige Behörden aktuell auch das Thema handhaben, müssen dennoch ganz  konkret  z.B. nach Umzug oder Kontrollen Aufbwahrungsverhältnisse dokumentiert werden.

 

Wie setzt man also etwaige Anforderungen um, wenn man eben Schlüssel irgendwo unterzubringen hat, aber keinen Schrank mit Zahlenschloss besitzt?

Bearbeitet von Joseph1970
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... die hab ich auch brav gelesen. Seiten über Seiten Hin- und Her, Sinn- und Unsinn des Urteils, Maßgabe von Urteil oder Gesetzestexten usw.

 

Aber ganz konrekt:

 

Waffenbehörde kündigt Überprüfung an oder will Unterrichtung über Aufbewahrungsverhältnisse – angesichts von Schränken, die allesamt mit Schlüsseln versehen sind (und wo sich die Behörden bislang zufrieden zeigten, wenn man die Schlüssel z.B. in Schlüsseltresore mit Zahlenschloss aufbewahrte, auch wenn die keine sonderliche Klassifikation aufwiesen).

 

Was sind da bisherige konkrete Erfahrungen in jüngster Zeit? Welche Auskünfte gaben Euch die unterschiedlichen Behörden NRWs? Womit gaben sich die Behörden bei der Schlüssenverwahrung zufrieden? Wie handhabt Ihr das jetzt konkret?!

 

 

Bearbeitet von Joseph1970
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vor 2 Stunden schrieb Joseph1970:

 

Was ist Eure bisherige Lösung?

 

Meine Lösung, schon vor vielen Jahren (und bevor das Schlüsselthema solche Züge annahm) war:

 

Ich brauchte ohnehin, ergänzend zu den bisherigen Behältnissen (alle mit Schlüsselschlössern), einen zusätzlichen Waffenschrank. Ich legte mir einen mittelgroßen 1er-Schrank mit Elo-Schloss zu. 

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 17 Minuten schrieb WreckingBall:

Und täglich grüßt das Murmeltier 🙄🙄🙄

Es nervt einfach nur noch.......

 

Da gebe ich Dir absolut Recht. Ist so nervig, wie die offenbar unterschiedliche Umgangsweise einiger Behörden insbesondere in NRW. Da sagte mir schon der ein oder andere Schütze, dass 'seine' Behörde ein Auge zudrückt, solange das Gesetz nicht  konkret neur verfasst worden ist, während es bei anderen zu Ansagen kam, wie man es jetzt zu handhaben habe. Natürlich kann man es drauf ankommen lassen. Aber darum ists aktuell auch interessant, zu erfahren, wie WBK-Inhaber jetzt mit dem Thema konkret umgehen, wie Behörden an die Schützen rangetreten sind usw.

 

 

Bearbeitet von Joseph1970
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vor 46 Minuten schrieb Gordy:

...

Die Kreuz-Lagerung bei anderen Schützen ist hier ebenso bereits umgesetzt worden. Da kam dann mal ein Sachbearbeiter und stellte fest, dass es ja eine Art Schneeballsystem sei: denn wo sind die letzten Notschlüssel um im Zweifelsfall wenigstens noch einen der Schränke öffnen zu können, also zugänglich bleiben für den Fall der Fälle...

 

Und danke für die konstruktive Teilnahme...

 

 

 

Bearbeitet von Joseph1970
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vor 18 Minuten schrieb Joseph1970:

 

Da gebe ich Dir absolut Recht. Ist so nervig, wie die offenbar unterschiedliche Umgangsweise einiger Behörden insbesondere in NRW. Da sagte mir schon der ein oder andere Schütze, dass 'seine' Behörde ein Auge zudrückt, solange das Gesetz nicht  konkret neur verfasst worden ist, während es bei anderen zu Ansagen kam, wie man es jetzt zu handhaben habe. Natürlich kann man es drauf ankommen lassen. Aber darum ists aktuell auch interessant, zu erfahren, wie WBK-Inhaber jetzt mit dem Thema konkret umgehen, wie Behörden an die Schützen rangetreten sind usw.

 

 

Und was bringen dir solche Aussagen hier wenn du wie eben selbst geschrieben verschiedene Antworten bekommst?

 

Der eine sagt ist ok

Du lässt den Schlüssel draußen - Ärger.

 

Der andere sagt Schlüssel muss in den Tresor etc.

 

Was bringen dir solche Aussagen wenn du wie eben selbst bestätigst, dass jedes Amt das anders handhabt.

 

Noch dazu hast du doch diverse Themen durchgelesen.

 

Bei sowas ist immer die zuständige Behörde, die das auch kontrolliert zu Fragen wie sie das jetzt handhaben.

 

Meine Waffenbehörde hat gleich nach dem Urteil einen Schrieb an alle im Landkreis rausgeschickt, dass sie an der Aufbewahrung nur weil ein Gericht da jetzt meint zu machen was es will nichts ändern werden.

 

Das Ganze am besten schriftlich geben lassen und Ende im Gelände.

 

 

 

 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Gordy:

Und?

 

Wirre Ansage.

 

Was soll daran ungesetzlich im Sinne des WaffG sein?

 

ANTWORT?

 

Gordy

 

Offensichtlich - so zeigen ja diverse Urteile wie auch die behördlich unterschiedliche Umgangsweise - hat da  v i e l e s  rein garnichts mit dem Sinne des WaffG zu tun.

 

Im Übrigen kritisiere ich Deine Verfahrensweise nicht. Ich habe oben am Beispiel des 'Schneeballsystem-Kommentars' eines behördlichen Mitarbeiters lediglich darauf hingewiesen, was eben 'dieser' anmerkte: dann, wenn eben Schlüssel, insbesondere Ersatz-/Not-Schlüssel irgendwo gelagert werden und eigentlich niemand sicher sein kann, wer dann den letzten Schlüssel hat, der irgendwo nicht gelagert sein wird, weil man ja noch Zugang zum Schrank bewahren möchte. Das war durchaus nachvollziehbar. Von jenem Mitarbeiter aber ebenfalls kritisch gesehen; in dem Sinne, dass er auch nichts von dem aktuellen Kurs hielt, weil die Schützen und Schützinnen zu Auswegsituationen genötigt werden, die nachvollziehbar sind, aber eben auch ihre Probleme in sich bergen.

 

Ich persönlich halte von den ganzen Entscheidungen der letzten Jahre wie auch vom aktuellen Stand der Anwendung des WaffG ansonsten reichlich wenig. Es bringt in den wenigsten Anwendungsfällen einen positiven Sicherheitsgewinn. Ist eben im Geiste von Politikern, die Messer verbieten wollen, aber sich die Tätergruppen nicht weiter ansehen wollen; so auch hinsichtlich des kriminelle Missbrauchs von Waffen, die wohl in den seltensten Fällen WBK-Inhabern zugeordnet werden können.

 

  

vor 1 Stunde schrieb Gordy:

Was vor allem nervt sind "Foristen" die zwar Waffen und Munition besitzen wollen, die aber zu bequem sind sich selbst in den Vorschriften kundig zu machen und statt dessen meinen diese Aufgabe der "Schwarmintelligenz" aufs Auge drücken zu können, und dann am Ende ganz erstaunt und entsetzt sind wenn die Behörde oder ein Gericht ihnen klar macht, daß das schief gegangen ist.

 

Wer darauf hofft daß eine Behörde "ein Auge zudrückt" oder es "drauf ankommen lassen möchte, nun gut, habe ICH kein Problerm mit, wohl eher die Fans´s der Schwarmintelligenz, aber bitte sehr- kein Problem damit.

 

Was passt dir denn an meiner Lösung nicht, zumal sie keineswegs von einer Behörde oder einem SB abhängt, sondern die haben lediglich die Rechtmässigkeit bestätigt?

 

Bisher ansonste nur dummes Geschwafel und Beleidigungen, aber Lösungsansätze oder gar (wie von mir) umsetzbare Lösungen?

 

Keine.

 

Gordy

 

Geht um unmittelbare Erfahrungen und Lösungsansätze. Meine Anfragen bei Behörden sind eine andere Sache; wie auch meine Auseinandersetzung bzgl. der Vorschriften. Davon habe ich ja nichts, wenn man dann feststellen muss, dass insbesondere die  k o n k r e t en  Erfahrungen, auch von Foristen, ganz andere sein können. Das allein ist aber schon wissenswert, um seinen Horizont zu erweitern und seine Lehren draus zu ziehen...

 

 

vor 1 Stunde schrieb WreckingBall:

Und was bringen dir solche Aussagen hier wenn du wie eben selbst geschrieben verschiedene Antworten bekommst?

 

Der eine sagt ist ok

Du lässt den Schlüssel draußen - Ärger.

 

Der andere sagt Schlüssel muss in den Tresor etc.

 

Was bringen dir solche Aussagen wenn du wie eben selbst bestätigst, dass jedes Amt das anders handhabt.

 

Noch dazu hast du doch diverse Themen durchgelesen.

 

Bei sowas ist immer die zuständige Behörde, die das auch kontrolliert zu Fragen wie sie das jetzt handhaben.

 

Meine Waffenbehörde hat gleich nach dem Urteil einen Schrieb an alle im Landkreis rausgeschickt, dass sie an der Aufbewahrung nur weil ein Gericht da jetzt meint zu machen was es will nichts ändern werden.

 

Das Ganze am besten schriftlich geben lassen und Ende im Gelände.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Hinweis der Verschriftlichung ist wohl maßgeblich zunächst absichernd. Ich habe eine solche Anfrage gegenwärtig laufen und warte noch auf 'nen Bescheid der hiesigen Behörde.

 

Was mir ansonsten Antworten hier bringen? Horzonterweiterung und vielleicht Ideen, die ich/wir hier vor Ort nicht haben; insbesondere hinsichtlich direkter Erfahrungen angesichts behördlicher Prüfungen. Weil bislang habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass ich auch mit den zuständigen Beamten offen und konstruktiv reden konnte.

 

 

Bearbeitet von Joseph1970
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vor 3 Stunden schrieb Joseph1970:

Wie handhabt Ihr das jetzt konkret?!

 

 

 

Was sagt denn Deine Waffenbehörde? Da es (noch) nicht Gesetz ist, haben die außer Druck zu erzeugen wenig in der Hand. Vieles dazu steht in den von Elo verlinkten Threads.

 

Ansonsten, wenn die Auseinandersetzung mit der Behörde gescheut wird, in den sauren Apfel beißen, Schrank umrüsten oder einen mit Zahlenschloss erwerben. Die gibt es durchaus auch gebraucht.

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vor 11 Stunden schrieb Gordy:

Der Schlüssel denn du benötigst wenn den Elektronikschloß ausgefallen ist

Ich hab einen Schrank mit elektronischem Zahlenschloss und Revision über mechanisches Zahlenschloss.

Kein Schlüssel notwendig zur Absicherung.

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vor 15 Stunden schrieb Joseph1970:

Das Thema Schlüsselaufbewahrung ist in NRW ja am Laufen. In diesem Thread möchte ich nicht über Sinn/Unsinn/Durchsetzbarkeit diskutieren. Sondern ich suche nach konkreten Lösungen angesichts auch bundesweit vermutlich abehbarer Verschärfung. Was sind Eure praktischen Lösungen?

 

Im Verein haben einige SchützInnen nunmehr geradezu diffuse Probleme, nachdem sie umgezogen sind und von der Behörde natürlich Anfragen über ihre Aufbewahrungsverhältnisse erhalten haben. Das fällt mal so, mal so aus. Auch in etlichen Behörden scheint es Unsicherheiten zu geben...

 

Da wir etliche SchützInnen haben, die noch A/B-Schränke verwenden, etliche 0er und 1er allerdings ausschließlich mit Schlüssel-Öffnung steht dennoch ein Problem im Raum – und die Suche nach Lösungen. Wie macht man es jetzt praktisch?

 

Neue Schränke sind teuer. Schlüsseltresore mit 1er-Widerstand kosten auch nicht wenig.

 

Was ist Eure bisherige Lösung?

 

Extra Schlüsseltresore mit Widerstandsgrad des Waff-Schrankes? Genügten Euren Behörden einfache Hänge-Schlüsseltresore mit Zahlenschloss? Verwahrt Ihr Eure Schlüssel in einem Vereinstresor oder über Kreuz bei anderen SchützInnen? Womit gab sich die Behörde bei Euch zufrieden, und wie setzt Ihr vielleicht auch Über-Anforderungen um?

 

Grüße Euch!

bei jedem "etlichen" habe ich einen Schnapps getrunken.

Es waren etliche!

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Kurzes behördliches Gespräch: Zur Schlüsselaufbewahrung werde mindestens ein Tresor 0/1 mit Zahlenschloss erwartet (entsprechend der Klasse des Schrankes, dessen Schlüssel man sichern solle.

 

Der Notschlüssel solle ebenfalls entsprechend untergebracht werden, auch wenn er dadurch seinen Zweck verliert. Im Notfall steht man dann da eben.

 

'Am Mann tragen', Verstecke usw. könnten die Zuverlässigkeit infrage stellen

 

Wer A/B-Schränke hat, müsse ebenfalls mindestens einen Schlüsseltresor nach Klasse 0/1 und Zahlenschloss aufweisen.

 

Diskussionsstoff bietet, ob z.B. bei mehreren Schränken hinsichtlich der Klasse des Schrankes, in der Schlüssel aufbewahrt werden, zusammengerechnet werden können. Man könnte mehrere A, B, 1er-Schränke befüllt haben, damit über der rechtlichen Nutzung von 0er-Schränken liegen. Wenn dann der Schlüssel in einem 0er-Schrank liegt, hat man das Kontingent nicht ausreichend gesichert...

 

Die Frage nach dem 'gültigen' Waffengesetz wurde nicht eingegangen. Es gelte die gegenwärtige Rechtsprechung.


Hier FAQs, die hilfreich sind.
https://jagdpraxis.de/news/faq-zum-schluessel-urteil

 

https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/faq-katalog-zum-thema-schluessel-und-waffenaufbewahrung-in-nrw/

 

https://euskirchen.polizei.nrw/presse/hinweise-zur-sicheren-verwahrung-von-schluesseln-fuer-waffenschraenke

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Joseph1970
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vor 45 Minuten schrieb Joseph1970:

 

Der Notschlüssel solle ebenfalls entsprechend untergebracht werden, auch wenn er dadurch seinen Zweck verliert. Im Notfall steht man dann da eben.

'Am Mann tragen', Verstecke usw. könnten die Zuverlässigkeit infrage stellen

 

 

Wie beurteilen die es dann, wenn jemand als Eigner eines E-Schloss-Schranks mit Notschlüssel auch (selbst bewohnender) Hauseigentümer ist... und die (ja seltenst bis nie gebrauchten) Notschlüssel irgendwo dort "verbaut", also eingemauert+zugeputzt oder einbetoniert hat...

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vor 1 Stunde schrieb Joseph1970:


Kurzes behördliches Gespräch: Zur Schlüsselaufbewahrung werde mindestens ein Tresor 0/1 mit Zahlenschloss erwartet (entsprechend der Klasse des Schrankes, dessen Schlüssel man sichern solle.

 

Der Notschlüssel solle ebenfalls entsprechend untergebracht werden, auch wenn er dadurch seinen Zweck verliert. Im Notfall steht man dann da eben.

 

'Am Mann tragen', Verstecke usw. könnten die Zuverlässigkeit infrage stellen

 

Wer A/B-Schränke hat, müsse ebenfalls mindestens einen Schlüsseltresor nach Klasse 0/1 und Zahlenschloss aufweisen.

 

Diskussionsstoff bietet, ob z.B. bei mehreren Schränken hinsichtlich der Klasse des Schrankes, in der Schlüssel aufbewahrt werden, zusammengerechnet werden können. Man könnte mehrere A, B, 1er-Schränke befüllt haben, damit über der rechtlichen Nutzung von 0er-Schränken liegen. Wenn dann der Schlüssel in einem 0er-Schrank liegt, hat man das Kontingent nicht ausreichend gesichert...

 

Die Frage nach dem 'gültigen' Waffengesetz wurde nicht eingegangen. Es gelte die gegenwärtige Rechtsprechung.


Hier FAQs, die hilfreich sind.
https://jagdpraxis.de/news/faq-zum-schluessel-urteil

 

https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/faq-katalog-zum-thema-schluessel-und-waffenaufbewahrung-in-nrw/

 

https://euskirchen.polizei.nrw/presse/hinweise-zur-sicheren-verwahrung-von-schluesseln-fuer-waffenschraenke

 

 

 

 

 

Also sei mir nicht böse, aber ich muss das jetzt mal so schreiben.

 

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass du eine eigene voreingenommene Meinung zu dem Thema hast, von dieser auch nicht abweichen willst und nur drauf wartest, dass hier aus dem Forum jemand mit dieser Meinung steil geht, du dich dann bestätigt fühlst, für alles andere bist du "Blind" 

 

Wieso fragst du überhaupt wenn du doch eh mit der Antwort nicht zufrieden bist?

Dann musst es halt riskieren wenn du anderer Meinung bist und dich halt Notfalls wenn es schief geht bis vor den BGH klagen 🤷

Bearbeitet von WreckingBall
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vor 10 Minuten schrieb WreckingBall:

Also sei mir nicht böse, aber ich muss das jetzt mal so schreiben.

 

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass du eine eigene voreingenommene Meinung zu dem Thema hast, von dieser auch nicht abweichen willst und nur drauf wartest, dass hier aus dem Forum jemand mit dieser Meinung steil geht, du dich dann bestätigt fühlst, für alles andere bist du "Blind" 

 

Wieso fragst du überhaupt wenn du doch eh mit der Antwort nicht zufrieden bist?

Dann musst es halt riskieren wenn du anderer Meinung bist und dich halt Notfalls wenn es schief geht bis vor den BGH klagen 🤷

 

Warum solltes ich 'böse' sein, nur weil Du meine Anfrage offenbar missverstehst?! Deine Unterstellungen hättest Du Dir feilich klemmen können. Ich geh auf nichts steil und suche auch nicht Unzufriedenheit. Ich teile nur die Unsicherheit vieler Schützen und SchützInnen und möchte Verlässlichkeit, die offenbar von Seiten der Politk in keiner Weise mehr zu erwarten ist.

 

Der gerichtliche Umgang wie der behördliche stehen im Widerspruch zum Gesetz. Das war mein erster Eindruck. Also hab ich mir hier die Threads durchgelesen – durch Diskussionen, Herabwürdigungen anderer, Bagatellisierungen, erneut widersprüchlichen Infos hindurchgewühlt. Furchtbare Gesprächskultur mittlerweile im Netz (wie Deine Unterstellungen eben auch absurd sind, geradezu trollend, so sagte man früher als es noch 'Nettiquette' gab). Jetzt sind wir aber schon was weiter im Jahr, und ich hatte gehofft, dass sich etwas mehr Klarheit bei dem Thema ergeben hätte – insbesondere im praktischen, direkten Umgang mit den jeweiligen Behörden in NRW, insbesondere nachdem Verbände aktiv geworden sein könnten und etliche Schützen und Schützinnen ja wohl Erfahrungen gemacht haben müssten.

 

Auch bei den Behörden gab/gibt es offenbar unterschiedliche Verfahrensweisen. Davon erfährt man nichts, wenn man sich nicht drüber austauscht. Auch verändert sich da ständig was, also tauscht man sich weiter aus. Wo ist also Dein Problem? Dass ich und andere einigermaßen sicher sein wollen, insbesondere angesichts fragwürdiger politischer Entscheidungen, die überdies völlig praxisfremd sind?!

 

Was ich aber besonders gelernt habe: Das Internet und die Foren-Kultur haben fertig, vielleicht auch die Leute, die diese Möglichkeiten kaputtmachen. Nichtmal 'ne Sach-Frage kann man mehr stellen... Absurd.

 

Entsprechend wenigstens vielen Dank an die redlich Bemühten, die bislang antworteten. Und noch einen schönen Tag. Wie angemerkt, ist hier wohl nichts sonst noch zu erwarten.

 

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