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IGNORED

Waffenschrank A mit B Innenfach neben einem 0 Schrank


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Geschrieben

Hallo liebes Forum,

 

ich möchte mich schnell vorstellen.

Ich bin 48 und seit 20 Jahren Jäger.

 

Ich habe einen vererbten Waffenschrank A mit B Innenfach und neben diesem nun einen aktuellen 0er Schrank stehen, damit alles "Safe" ist.

 

Nun die Frage an Euch Fachleute.

 

Ich habe den alten A Schrank zu einem Wertschutzschrank für die Familie umgebaut und meine Munition weiter im B Innenfach.

 

Den Zugang zum Schlüssel für den A Hauptschrank hat die Familie und zum B Innenfach habe nur ich den Schlüssel.

Im 0er Schrank sind nun alle meine Lang und Kurzwaffen ohne Munition untergebracht.

Kann das bei einer Kontrolle ein Problem geben wenn die Kontrolleure auch die Munition kontrollieren wollen, ich aber nicht bereit bin den A Hauptschrank dafür zu öffnen?

 

Wertsachen gehen die Leute von der Behörde schlicht nichts an.

 

Ich denke diese Konstellation dürfte ja noch öfter vorkommen, da Waffenbesitzer i.d.R. immer als Vorgänger einen A Schrank mit B Innenfach haben mussten. Bei Umstellung auf 0 oder 1 wird ja nicht zwangsläufig immer der Alte Schrank abgestoßen.

 

Für Antworten danke ich im Voraus 

 

Ralf

Geschrieben

Ich würde sagen, dass es kein Problem ist, wenn du bei einer Kontrolle sagst, dass der A-Schrank deiner Familie gehört und du keinen Schlüssel dafür hast.
 

Die Waffen können in Augenschein genommen werden, damit ist der Kontrollzweck erfüllt. Wie viel Munition du hast und wo die überhaupt gelagert wird, muss nicht mitgeteilt werden. 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb cz75sp:

... Munition ... und wo die überhaupt gelagert wird, muss nicht mitgeteilt werden.

 

Sicher?

 

§ 36 WaffG

---

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

...

Geschrieben (bearbeitet)

Die Munition ist auch Bestandteil der Aufbewahrungskontrolle, aus diesem Grund werden die vermutlich auch Munition sehen wollen. 

Ich würde entweder einen zusätzlichen Blechschrank von Ikea daneben stellen oder ein paar Päckchen Munition mit in den 0er packen. Ob du noch mehr Munition im B Innenschrank behalten willst bleibt dann dir überlassen, brauchst davon ja nix zu sagen (was aber nur glaubwürdig ist wenn du Munition woanders vorweisen kannst) solange du nicht explizit danach gefragt wirst

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben

Eine sinnvolle Vorgehensweise würde wohl auch in Abstimmung damit geschehen, was du ggf. ggü. deiner Waffenbehörde unterschrieben hast. Gibt da manche, die haben so Formblätter zur sicheren Aufbewahrung, wo man ggf. auch nach Lagerungsorten und Behältnissen für Munition gefragt wird und u.U. unterschreibt, jede Änderung mitzuteilen.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb s_f:

Eine sinnvolle Vorgehensweise würde wohl auch in Abstimmung damit geschehen, was du ggf. ggü. deiner Waffenbehörde unterschrieben hast. Gibt da manche, die haben so Formblätter zur sicheren Aufbewahrung, wo man ggf. auch nach Lagerungsorten und Behältnissen für Munition gefragt wird und u.U. unterschreibt, jede Änderung mitzuteilen.

Nein, also so etwas gibt es bei uns nicht. Ich musste nur den Kaufnachweis des 0er Schrank vorweisen und fertig.

Geschrieben
Am 16.8.2024 um 18:04 schrieb cz75sp:

Wie viel Munition du hast und wo die überhaupt gelagert wird, muss nicht mitgeteilt werden. 

 

Unsinn! Natürlich darf die Aufbewahrung der Munition kontrolliert werden! Natürlich nur insofern du welche hast!

 

@VataTag

Ins B Innenfach passt ja nun nicht soviel rein. Wieso tust du die Muni nicht in den 0er, zumindest einen Teil?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb callahan44er:

 

Unsinn! Natürlich darf die Aufbewahrung der Munition kontrolliert werden! Natürlich nur insofern du welche hast!

 

@VataTag

Ins B Innenfach passt ja nun nicht soviel rein. Wieso tust du die Muni nicht in den 0er, zumindest einen Teil?


Ja, sie darf natürlich kontrolliert werden. Aber was passiert, wenn ich sage, dass sich im Schrank XY keine Munition befindet, obwohl das nicht stimmt? Oder ich habe fünf Munitionslager, muss ich die alle zeigen, oder reicht eins und der Kontrolleur ist zufrieden? 

Bearbeitet von cz75sp
Rechtschreiben
Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb callahan44er:

 

Unsinn! Natürlich darf die Aufbewahrung der Munition kontrolliert werden! Natürlich nur insofern du welche hast!

 

@VataTag

Ins B Innenfach passt ja nun nicht soviel rein. Wieso tust du die Muni nicht in den 0er, zumindest einen Teil?

Also nach den vielen guten Antworten werde ich das wohl genau so machen. Zu mindest für jedes Kaliber ein Päckchen. Für meine Flinten war mir einfach der Platz für die Patronen zu viel. Aber ich kann auch einfach ein Schächtelchen Rottweil Waidmannsheil Pappe reinlegen. Da sind nur 10 Stück drin und die restlichen Trap Pakete lass ich im B Innenfach und erwähne die am besten gar nicht.

So findet die Kontrolle sicher statt und alle sind glücklich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb cz75sp:


Ja, sie darf natürlich kontrolliert werden. Aber was passiert, wenn ich sage, dass sich im Schrank XY keine Munition befindet, obwohl das nicht stimmt? Oder ich habe fünf Munitionslager, muss ich die alle zeigen, oder reicht eins und der Kontrolleur ist zufrieden? 

 

Was soll dann passieren? Wenn der Kontroletti beim rausgehen nicht gerade über einen Karton mit Munition stolpert? Ich würde empfehlen bei der Wahrheit zu bleiben. Was du angibst musst du selbst entscheiden. Letztendlich muss er es glauben. Sonst könnte er ja auch sagen er will mal unterem Bett gucken.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb VataTag:

Also nach den vielen guten Antworten werde ich das wohl genau so machen. Zu mindest für jedes Kaliber ein Päckchen. Für meine Flinten war mir einfach der Platz für die Patronen zu viel. Aber ich kann auch einfach ein Schächtelchen Rottweil Waidmannsheil Pappe reinlegen. Da sind nur 10 Stück drin und die restlichen Trap Pakete lass ich im B Innenfach und erwähne die am besten gar nicht.

So findet die Kontrolle sicher statt und alle sind glücklich.

 

Ein einfacher Blechschrank wäre das beste. Wie gesagt, was soll das für ein riesiges Innenfach sein wo Unmengen Schrot reinpassen???

Geschrieben

Man kann auch den A Schrank für die Kontrolle innen mit einem Tuch abhängen. 
Erwähnen, dass die Dinge dahinter nichts mit der Kontrolle zu tun haben. 
Wenn dann eben nur das B Fach öffnen. 

Geschrieben

Also ich kann auch nach intensiver Suche nicht wirklich ein Problem erkennen… 

 

Warum soll man „ohne Not“ den Kontrolleuren etwas verschweigen? 

Geschrieben

https://www.tresor-discount.de/munitionsschrank/Munitionsschrank-R595.html

 

Achtung, nur Beispiel, gibt sicher günstigere Schränke.

 

Wenn genug Platz da ist, würde ich von vornherein gleich einen ordentlichen Munitionsschrank nehmen.

 

Den Grössten, der Platz hat und bezahlbar ist.

 

Damit ist Ruhe vor den Fässer'schen Bütteln.

 

Familienwertsachen kämen bei mir eher in einen gescheiteren Tresor...

 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Jürgen Klünder:

 

 

Auch das... ich mache aber dezent darauf aufmerksam, solche Büroschränke gehen bei ordentlicher Beladung in die Knie.

 

Da würde ich nach einem Industrie-Schwerlastschrank schauen.

 

Gibts auch gebraucht immer wieder.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb callahan44er:

 

Privates? Weil es sie schlichtweg nichts angeht!


wir haben doch oben gelernt, dass die Aufbewahrung von Munition kontrolliert werden darf - wer Privates dazu packt ist doch selbst schuld !

 

… und beim Verschweigen bewegt man sich auf dünnem Eis …

 

manchmal läuft es dumm …

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb cb01:


wir haben doch oben gelernt, dass die Aufbewahrung von Munition kontrolliert werden darf - wer Privates dazu packt ist doch selbst schuld !

 

Es geht darum das die z.b. nicht in eine Geldkasette gucken dürfen weil die im selben Safe ist.

 

vor 36 Minuten schrieb cb01:

 

… und beim Verschweigen bewegt man sich auf dünnem Eis …

 

Deshalb empfahl ich die Wahrheit.

 

vor 36 Minuten schrieb cb01:

 

manchmal läuft es dumm …

 

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