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IGNORED

Lange Wartezeiten beim WBK Antrag


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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb aliwalz:

Allerdings hab ich den kleinen Waffenschein, aber schon knapp 2 Jahre.

Den kleinen Waffenschein habe ich auch schon 10 Jahre, es ist also nicht so als wäre ich bislang nicht im System.

Es wird halt einfach nicht bearbeitet. 

Geschrieben

Was vor ein oder zwei Jahren mal war, ist für die heutigen Verhältnisse auch total irrelevant. Letztes Jahr hat die Erstbeantragung der grünen WBK bei mir auch "nur" 4 Wochen gedauert. Jetzt dauert es für einen Voreintrag mittlerweile schon länger als 4 Monate. Was genau zu dieser enormen Explosion der Wartezeit geführt hat, ist mir unklar. Das kann nicht nur an den neuen Abfragen liegen, aber zum Beispiel auch daran, dass man nun ständig wieder völlig sinnfrei neu abfragt und damit das ganze System massiv ausbremst. Oder irgendwelche bürokratisch-politische Spielchen, die den ganzen Vorgang massiv verlangsamen. Vom SB bekommt man auch nur gequält klingende Aussagen wie "Kann halt dauern, wie lange, weiß ich auch nicht".

 

Hat eigentlich einer der ewig lange Wartenden dann mal seinen SB gefragt, wie es mit Ausnahmen bei der Erwerbsstreckung aussieht? Schließlich verzögert das Amt den Erwerb unvorhersehbar und völlig intransparent über die Erwerbsstreckung deutlich hinaus, so wäre eigentlich die ersatzweise Annahme von geänderten Erwerbsstreckungsfristen, wie sie ohne die langen Wartezeiten zum Einsatz kämen, ein angemessener Ausgleich.

Geschrieben

Bei mir mussten sie auch die Abfrage von einem anderen Bundesland noch machen. Da ich erst vor ca.5 Jahren nach Bayern gezogen bin. Mit drei verschiedenen Wohnsitzen.

War selber erstaunt wie schnell das alles ging.

Geschrieben

Ich denke, hier muss man mal folgendes klarstellen:

 

1. Für eine Erlaubniserteilung ist die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen. Bei erstmaliger Erteilung klares Ding, danach muss man erst mal werten, ob mit Erlaubnis auch Eintragungen auf vorhandenen WBK gemeint sind oder nicht bzw. ob dann die mindestens dreijährige Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG genügt.

 

2. Inzwischen gibt es Auskunftsstellen mit Nachberichtspflicht (LKA, Verfassungsschutz, Zollkriminalamt und Bundespolizei). Da die Datensätze dort erst nach drei Jahren und drei Monaten gelöscht werden, ist bis dahin KEINE erneute Anfrage nötig. Keine Nachberichtspflicht besteht derzeit nur bei BZR und ZStV. Und da bekommt man den Rücklauf in der Regel noch am selben Tag (nur in Einzelfällen beim BZR auch mal  etwas verzögert).

 

3. Für einen EFP wird keine Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung geprüft, weil es sich bei diesem lediglich um ein Reisedokument handelt, der das Vorhandensein bestehenden Waffenbesitzes gegenüber dem Ausland bestätigt und nichts zusätzliches "genehmigt".

 

Aus den o.g. Gründen sind lange Wartezeiten oft hausgemacht.

 

SBine

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Ich denke, hier muss man mal folgendes klarstellen:

 

1. Für eine Erlaubniserteilung ist die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen. Bei erstmaliger Erteilung klares Ding, danach muss man erst mal werten, ob mit Erlaubnis auch Eintragungen auf vorhandenen WBK gemeint sind oder nicht bzw. ob dann die mindestens dreijährige Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG genügt.

 

Tja und zumindest in meinem Kreis (und inzwischen auch weiteren) wird nichts "gewertet", es wird einfach alles gemacht wie beim ersten Mal. So komen dann die monatelangen Wartezeiten zustande und wenn ich mal meine Kristallkugel befrage und den schwarzen Peter an die Wand male, wird das schnell auf weitere Kreise ausarten.

 

vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

2. Inzwischen gibt es Auskunftsstellen mit Nachberichtspflicht (LKA, Verfassungsschutz, Zollkriminalamt und Bundespolizei). Da die Datensätze dort erst nach drei Jahren und drei Monaten gelöscht werden, ist bis dahin KEINE erneute Anfrage nötig. Keine Nachberichtspflicht besteht derzeit nur bei BZR und ZStV. Und da bekommt man den Rücklauf in der Regel noch am selben Tag (nur in Einzelfällen beim BZR auch mal  etwas verzögert).

 

Aktuell werden die wohl direkt nach der Abfrage gelöscht :D

 

vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

 

 

Geschrieben

Ja, wenn man die Gesetzeslage (Prüfung aller drei Jahre und bei erstmaliger Erlaubnbiserteilung) mit dem vergleicht, was die Behörden treiben (bis hin zu "Abfrage bei jedem Vorgang"), dann sind die Bearbeitungszeiten nicht verwunderlich. Abgerundet wird das dann alles noch durch "Keine Ahnung wie lange das dauert und woran es gerade hängt." 

 

So bekommt man die Mitarbeiter schön ausgelastet, verhilft denen zu sehr viel Kontakt mit ihren "Kunden" und verhindert auch optimal, sich mit den wirklichen Problemfällen zu befassen...

Geschrieben

Meine WBKs habe ich heute abgeholt.

 

Die SB hat mich angerufen ob sie sie in die Post geben soll oder ob ich sie abholen möchte.

Also Feierabend gemacht und zur Behörde, danach ohne überhaupt zu Hause gewesen zu sein zu Frankonia gefahren 😁

 

Hat ziemlich genau drei Monate gedauert (NRW, keine der größeren Städte) zwei Voreinträge und Munitionserwerb auch direkt mitgestempelt.

 

Termin für in einer Woche ausgemacht, der Volleintrag für beide Waffen wird dann direkt vor Ort beim Termin erledigt. 

Geschrieben

Hallo Sportsfreunde!

 

Ich bin im achten Monat für die Eintragung eines Erwerbes einer KK Büchse in die vorhandene WBK. 

 

Ja ihr habt es richtig gelesen. Die Behörde hat es in 8 Monaten nicht geschafft meinen Erwerb in meine WBK einzutragen.

 

Ich will diese Büchse nun wieder verkaufen. 

 

Darf ich das rechtlich bevor diese überhaupt in meine WBK eingetragen ist oder muss ich erst warten bis die in meiner WBK steht bevor ich diese wieder verkaufen darf?

 

Spricht da was rechtliches dagegen die Waffe wieder zu verkaufen, bevor die in meine WBK eingetragen wurde?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Aus eigner Erfahrung (Repertierer auf Gelb gekauft) muss die Waffe nach dem Erwerb (der VK hat sie bereits austragen lassen) erst in die Wbk eingetragen und dann wieder ausgetragen werden. Eine Waffe muss immer einen Eigentümer zugeordnet werden laut Aussage meines SV.

 

Mir ging es so wie dir die gekaufte Waffe hatte einfach nicht meinen Erwartungen entsprochen.

Bearbeitet von ALM
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb ToniPistole:

Hallo Sportsfreunde!

 

Ich bin im achten Monat für die Eintragung eines Erwerbes einer KK Büchse in die vorhandene WBK. 

 

Ja ihr habt es richtig gelesen. Die Behörde hat es in 8 Monaten nicht geschafft meinen Erwerb in meine WBK einzutragen.

 

 

Das wäre eine Frage an den SB, der hoffentlich innerhalb der 8 Monate schon ein paar Anrufe von Dir bekommen hat?

 

Mal sehen, wann der Erste hier ein ganzes Jahr bei einem Eintrag oder einem Voreintrag knackt...

Geschrieben
2 hours ago, msk said:

 

Das wäre eine Frage an den SB, der hoffentlich innerhalb der 8 Monate schon ein paar Anrufe von Dir bekommen hat?

 

Mal sehen, wann der Erste hier ein ganzes Jahr bei einem Eintrag oder einem Voreintrag knackt...

 

 

Die sind ja nicht doof. Die heben gar nicht ab. Und antworten nicht auf Schreiben. Besuch ist selbstverständlich nicht möglich.

 

Das Jahr habe ich schon lange geknackt. Ich habe mal für ein gelbe eineinhalb Jahre gewartet. Ich wiederhole eineinhalb Jahre!!!. Da hatte ich schon seit Jahren eine Grüne mit mehreren GK Waffen.

 

Das juckt die nicht, wie offt du anrufst, schreibst oder mit Klagen drohst. Ich habe noch Glück, dass es nur eineinhalb Jahre gedauert hat. Hätte ich geklagt, wären es mehrere Jahre geworden.

 

Seit ich mehr als drei Jahre auf ein Urteil vom Gericht gewartet habe, wo es um eine lausige 500€ Forderung ging, habe ich keine Illusionen mehr.

 

Wenn ich dieses Geschwafel hier schon höre von wegen klag doch etc. bekomme ich das Kotzen.

 

 

 

Geschrieben
5 minutes ago, msk said:

Das ist etwas unkonkret. Bundesland, ländlicher Raum oder Stadt?

 

Das sollte doch eigentlich keine Rolle spielen. Gilt doch angeblich gleiches Recht für alle?! Oder?

 

Oder erlaubt das Gesetz dass ich wegen meinem Wohnort benachteiligt werden darf und nur Bürger Dritter Klasse bin?

 

Wenn ich jetzt sage für mich ist Behörde Furzhausen zuständig dann wären eineinhalb Jahre Bearbeitungszeit akzeptabel oder wie?!

 

Wenn es eine große Stadt ist mit genügend Personal in der Verwaltung dann ist die Ausrede "Ja die haben ja so viel zu tun!" Und wenn es ein kleiner Ort ist dann ist die Ausrede "Ja die sind ja so schlecht ausgestattet!" Es gibt immer eine Ausrede warum der Bürger unter der Verwaltung leiden muss.

Geschrieben
12 hours ago, ToniPistole said:

Das sollte doch eigentlich keine Rolle spielen. Gilt doch angeblich gleiches Recht für alle?! Oder?

Ja, "sollte" - aber scheinbar sind solche Behördenbesetzungen nicht ganz statistisch-zufällig in der BRD verteilt...

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