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Lange Wartezeiten beim WBK Antrag


Wurzelseppi

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Natürlich möchte man seinem Ärger Luft machen. Ich werde nochmal Rücksprache mit meinem SB im Hinblick auf den aktuellen Stand halten. Wie schon erwähnt fehlen wohl noch Registerabfragen. Abhängig vom Ergebnis setzte ich mir eine persönliche Frist und werde mich dann anderweitig vertreten lassen. Danke für die Rückmeldungen.

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vor 25 Minuten schrieb karlyman:

ist die Behörde ja nicht wirklich untätig... sie macht in der Sache ja immer mal wieder was...

Und ist oftmals erstaunlich schnell wenn das Anwaltliche Schreiben mit der Ankündigung der Untätigkeitsklage zum Tag X auf dem Tisch liegt.

Im überwiegenden Teil hat sich dann die eigentliche Klage erledigt.

 

Bearbeitet von heinzaushh
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vor einer Stunde schrieb SchPat:

Wie schon erwähnt fehlen wohl noch Registerabfragen. 

Dann ist die Sache wohl erstmal auf Eis gelegt. Ist ja an einigen Stellen schon thematisiert worden das ein großer Teil der Behörden aktuell keine neuen Berechtigungen mehr ausstellen (können). Kannst dich unter anderem bei der FDP bedanken...

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vor 45 Minuten schrieb theshooter55:

Bist wohl AfD anhänger????

Ich wüsste nicht worauf diese Erkenntnis genau begründet ist und/oder was es dich angeht. Aber ehrlich gesagt: Nein, bin ich nicht. Eigentlich bin ich FDP Wähler der aufgrund der Enttäuschungen die letzten Jahre  sein Kreuz woanders machen wird.

Da allerdings die AfD Vorsitzende meines Kreises mich für zu dumm hält einer Rede einer Frau Weidel oder eines Herrn Meuthen (als sie diese Aussage tätigte war er noch Mitglied und in der Zwischenzeit ist nur Meuthen und nicht diese Dame abgesagt worden) zu folgen und mir einen Herrn Höcke für das Wahlvolk als verständlich erachtet tue ich mich auch sehr schwer eine AfD als "Notlösung" zu wählen.

 

Also warum sollte ich jetzt AfD Anhänger sein nur weil ich das Abstimmungsverhalten der FDP kritisiert habe?

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Mein kurzes Statement dazu: Selbst schuld!

 

Ich trage mir bei Anträgen an Behörden direkt mit dem Absenden das Datum für die Untätigkeitsklage in den Kalender ein und dann wird die auch ohne Vorwarnung unmittelbar nach Fristablauf eingereicht per BundID, früher De-Mail. Meine Anträge an die Behörden werden auch nur per BundID digital gestellt. Kostenlos, ohne Zeitverzögerung und mit Zustellnachweis.

 

Ich habe dafür eine "Portokasse" mit ständig schwankendem Guthaben, aber das ist mir egal, denn die Gerichtskosten kommen immer wieder vom beklagten Land mit Zinsen rein, da bei Untätigkeitsklagen das beklagte Land / die beklagte Behörde immer zahlen muss.

 

Nochmal: Alle die hier "rumheulen", weil Anträge zu lange dauern, selbst schuld.

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27 minutes ago, SchPat said:

Jeder so wie er es für richtig erachtet.  

Nein! Ich sehe hier ein Systemversagen, und wenn man das nicht immer wieder rügt, ändert sich auch nichts.

 

Wer würde sich trauen, seine Steuererklärung 3 Monate zu spät abzugeben?

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1 hour ago, SchPat said:

Bei einer Untätigkeitsklage besteht die Gefahr das sich der Zeitrahmen noch weiter ausdehnt. Das Risiko bin ich nicht gewillt einzugehen.

Nein. Das eskaliert dann Behördenintern an den Vorgesetzten. Der bearbeitet das in der Regel -sofort-, teilt das dem Verwaltungsgericht mit und dann erklärst du die Erledigung des Verfahrens. Die Kosten bleiben bei der Behörde hängen. Durch meine digitalen Vorgänge und meine digitale Vorgangsverwaltung brauche ich für eine komplette Untätigkeitsklage nur ca. 1 Zeitstunde insgesamt.

 

Ich meine das PP Köln in den letzten Jahren so diszipliniert zu haben, dass wenn die schon meinen Namen auf einem neuen Antrag sehen, das direkt zu einem speziellen Sachbearbeiter zugewiesen wird, der mindestens das 1. Staatsexamen hat. Vorher war das so ein 08/15er, der den üblichen 08/15er-Murks gemacht hat.

 

Meine Taktik dahinter ist die Angst der Behördenmitarbeiter, extrem viel Zeit zu verlieren, wenn die meine Anträge nicht ordnungsgemäß bearbeiten. Das eskaliert dann soweit, dass meine Anträge einen Sachbearbeiter einen ganzen Arbeitstag oder mehr binden können, weil ich das juristisch bürokratischer angehe, als die Behörde selbst; vgl.

 

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