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IGNORED

Lange Wartezeiten beim WBK Antrag


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

da das mein erster Beitrag ist, erstmal ne kurze Vorstellung :-)

 

Wohne im Landkreis Rosenheim / Oberbayern, und bin seit ca. 20 Monaten im Schützenverein hier.

Mein Bedürfnis habe ich im März bekommen (.45 ACP) und hab mir im örtlichen Waffengeschäft gleich eine Tanfoglio T97L Gold Match (Combo mit 9mm Luger) bestellt.

 

Und nun zum Thema, das eigentlich auch schon alles auf den Punkt bringt :-(

 

Habe am 25.03.2024 meinen Antrag eingereicht, und warte jetzt seit 20 Wochen (also 5 Monate) auf meine WBK.

Habe da schon paarmal angerufen, und wirklich sehr sehr höflich nachgefragt, wann sie meinen, dass sie dazu kommen.

 

Bekomme immer nur wage Aussagen.

Irgendwann hab ich dann mit der Abteilungsleiterin telefoniert, und irgendwann auch den Landrat direkt angeschrieben

 

Sie scheinen das willkürlich hinauszuzögern. Leute, die mit mir eingereicht haben, haben sie schon vor 3-4 Wochen bekommen.

 

Bin wirklich ratlos. Letztens habe ich gemeint, dass ich im Moment noch von einer Untätigkeitsklage absehe, da das ja wieder nur Steuergelder kosten würde, und die Prozess, weil die das dann ja auch bearbeiten müssten, noch verzögern würde (also auf die kooperative Art). Wisst ihr was die Antwort war ? 

Wenn sie das machen, dann dauert die Bearbeitung, wegen der Überlastung der Verwaltungsgerichte, bis zu 1,5 Jahre, und in dieser Zeit, solange das Verfahren läuft, wird ihr Antrag gar nicht bearbeitet.

 

Was soll man da noch machen ?

Reine Willkür, und irgendwie fühlt man sich ganz schön hilflos.

 

Hat jemand einen Tipp ? Könnte echt kotzen ...

 

Danke Euch fürs Lesen und schönes langes Wochenende!

 

Wurzelseppi

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Wurzelseppi:

was die Antwort war ? 

Wenn sie das machen, dann dauert die Bearbeitung, wegen der Überlastung der Verwaltungsgerichte, bis zu 1,5 Jahre, und in dieser Zeit, solange das Verfahren läuft, wird ihr Antrag gar nicht bearbeitet.

 

Das mag regional unterschiedlich und subjektiv sein, aber manchmal läuft es bei den Verwaltungsgerichten auch mal zügig.

Vermutlich wird das Gericht die Behörde zur Stellungnahme auffordern, nach Eingang der Antwort haben die Beteiligten zumindest einen Sachstand, ggf. dazu das Wissen, woran es denn nun konkret "hängt".

Eine Möglichkeit ist ja auch, daß es an der Mitwirkung anderer Behörden liegt.

 

Die Frage ist natürlich auch, ob man bei "seiner" Behörde direkt mit dem Klageweg "einsteigt".

 

Hast Du eine/n Anwalt/Anwältin mit Erfahrung im Verwaltungsrecht an der Hand, der im Rahmen einer Erstberatung bei der Behörde anfragt?

 

https://dejure.org/gesetze/VwGO/75.htm

 

Zitat:

§ 75
[Untätigkeitsklage]

1Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. 2Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. 3Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. 4Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

Geschrieben

Untätigkeitsklage, was anderes wird dir nicht übrig bleiben.

 

Bin ich froh hier am "Dorf" zu wohnen und so eine geile Waffenbehörde zu haben.

 

WBK hat bei mir eine Woche gedauert und auch bei Voreinträgen sind spontane Termine kein Problem.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Wurzelseppi:

Landrat direkt angeschrieben

 

Und was sagen die? Wenn du sicher bist das nichts gegen dich vorliegt, wo die eventuell gegen dich ermittelt wird, was du A nicht wissen musst und B die dann Akteneinsicht haben wollen, was ewig dauern kann, dann nimm dir einen Anwalt für Waffenrecht und lass dich beraten.

vor 1 Stunde schrieb Wurzelseppi:

Wenn sie das machen, dann dauert die Bearbeitung, wegen der Überlastung der Verwaltungsgerichte, bis zu 1,5 Jahre, und in dieser Zeit, solange das Verfahren läuft, wird ihr Antrag gar nicht bearbeitet.

 

Typischer Einschüchtrtungsversuch! Investier die Euros in einen Anwalt!

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Wurzelseppi:

Wisst ihr was die Antwort war ? 

Wenn Du das beweisen kannst, dann dürfte der Landrat (oder die Stelle über ihm) kalte Füße bekommen. -> Anwalt! Wenn es dafür keinen Beweis außer Deiner Aussage gibt würde mich "Majestätsbeleidigung" nicht wundern.

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Geschrieben

@WurzelseppiHallo, wird dich nicht trösten ….warte seit 30 Wochen für einen Voreintrag in eine bestehende WBK.

Ein Kollege im Bereich HH auch Voreintrag in bestehende WBK … seit 38 Wochen.

 

Aussage Behörde ….

vor 2 Stunden schrieb hülsenfänger:

Geduld, Da gibt es die Personen Überprüfung, Urlaubszeit, Krank, Personalmangel usw. 

genau so:bump:

 

Ich habe in den vielen Jahren als Sportschütze was die Behörden betrifft immer Verständnis aufgebracht, dass Thema ist jetzt durch ….. Anwalt und Druck machen scheint das einzige zu sein was hilft.

 

Gruß Boba

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Bobafett:

@WurzelseppiHallo, wird dich nicht trösten ….warte seit 30 Wochen für einen Voreintrag in eine bestehende WBK.

Ein Kollege im Bereich HH auch Voreintrag in bestehende WBK … seit 38 Wochen.

 

Aussage Behörde ….

genau so:bump:

 

Ich habe in den vielen Jahren als Sportschütze was die Behörden betrifft immer Verständnis aufgebracht, dass Thema ist jetzt durch ….. Anwalt und Druck machen scheint das einzige zu sein was hilft.

 

Gruß Boba

Bitte wie lange? 😱😱😱

Lecko Mio, das ist Krass.

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Geschrieben

Hallo nochmal,

Ich dachte bei Angabe solcher Wartezeiten ja ja  „Räuberpistole“…nein nein

es ist tatsachlich so🥲

Ich googele häufig mal die Behördenseiten….abenteuerliche Argumente von Corona bis Schweinepest das es keine Sprechzeiten mehr gibt usw.

 

Nur noch traurig, ich habe langsam das Gefühl das es so gewollt ist damit man mit dem „schönsten Hobby“ der Welt aufhört und seine Buffen abgibt und nur noch Blasrohr und Lichtknarren schießt.

 

LG Boba 

 

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Die Frage ist natürlich auch, ob man bei "seiner" Behörde direkt mit dem Klageweg "einsteigt".

In dem Fall wäre mir das egal. Kurzfristig könnte man auch seinen Wohnsitz verlegen. In 30 Jahren habe bei zig Anträgen und unterschiedlichsten Ämter nicht gehört, dass es länger als 4 Wochen gedauert hätte-

Bearbeitet von ThomasMueller
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Bobafett:

@WurzelseppiHallo, wird dich nicht trösten ….warte seit 30 Wochen für einen Voreintrag in eine bestehende WBK.

Ein Kollege im Bereich HH auch Voreintrag in bestehende WBK … seit 38 Wochen.

 

Pff, die Waffenbehörde im Landkreis Goslar ist seit März 2022 praktisch nicht mehr besetzt. Zwischendurch wurde ein Rentner sogar zurück geholt um zumindest die Jagdscheine zu verlängern. Seit März 2024 werden WBK-Angelegenheiten gar nicht mehr bearbeitet, nur Jagdschein-Verlängerung und KWS...

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Servus, Wurzelseppi

Hinsichtlich der Aussage zu den 1,5 Jahren wäre eine Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde über den Landrat bei seiner vorgesetzten Behörde sinnvoll......auch ein Kontakt zum zuständigen Landtagsabgeordneten, der beim nächsten Schützenfest ja auch wieder Wahlkampf machen will, könnte hilfreich sein...

Ansonsten sind solche Hinderungsgründe wie Urlaub, Krankheit, personelle Probleme in den drei Monaten bis zur Untätigkeitsklage eingepreist, der Bürger ist nicht für das Mißmanagemet einer Behörde verantwortlich, auch wenn er es bezahlen muß...

Tip: Gute Rechtschutzversicherung (wo Du nicht vom Wohlwollen eines Verbandshäuptlings für die Kostenübernahme abhängig bist...), guter Anwalt mit Spezialisierung Waffenrecht und dann den Herrschaften auf dem Amt klar machen, daß wir in einem Rechtsstaat leben....

 

Übrigens gute Wahl, die Tanfoglio......hab auch Welche..

Für die gibts auch ein Griffstück mit DA/SA Abzug (Stock II)....

 

Gruß

GKLDRangemaster

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb Bobafett:

abenteuerliche Argumente von Corona bis Schweinepest das es keine Sprechzeiten mehr gibt usw.

 

Die frechste Begründung hat wohl mein Amt: Inklusion. 

Der SB ist in ein anderes Büro umgezogen, vom dritten in den vierten Stock. Dorthin fährt der Aufzug nicht. Und weil Rollstuhlfahrer da nicht hin kommen, gibt es aus Gründen der Gerechtigkeit gar keine Termine mehr. 

 

Früher konnte ich da auch mal schnell vorbeifahren, freundliche Begrüßung, Stempel, mit Karte bezahlen... Heute werden noch nicht mal mehr Termine vergeben.

 

Nachtrag: Aber wenigstens sind sie schnell. Wenn sie nicht auf Antwort des LKA warten wegen einer Überprüfung, geht alles innerhalb weniger Tage.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben
Zitat

Pff, die Waffenbehörde im Landkreis Goslar ist seit März 2022 praktisch nicht mehr besetzt.

Das ändert sich spätestens 2042, dann ist alles digidal, ...schwör,hat der Olaf selbst gesagt. Der arbeitet in der Abteilung -Deutschland Geschwindigkeit-

Geschrieben

Asche auf mein Haupt, ich rege mich gerade darüber auf das ich innerhalb 3 Monaten ein zweites Mal wegen einem Voreintrag überprüft werde…..und bekomme so Erklärungen wie: wir müssen erst überprüfen ob sie schon wieder einen Voreintrag beantragen können denn Voreinträge gibt es nur wenn ich auch auf Grund wie 2/6 Regelung wieder erwerben darf…..

der selbe hat mich, nach einer Falschinformation gebeten Rücksicht zu nehmen, er sei neu🤢

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Clmn1462:

Grund wie 2/6 Regelung wieder erwerben darf…..

 

Ja das ist auch falsch! Für die Einhaltung 2/6 bist du verantwortlich, nicht die Behörde. D.h. du kannst dir sofort 4 Voreinträge holen. Warum 2x hin und 2x warten wenn man weiß was man kaufen will?!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb callahan44er:

 

Ja das ist auch falsch! Für die Einhaltung 2/6 bist du verantwortlich, nicht die Behörde. D.h. du kannst dir sofort 4 Voreinträge holen. Warum 2x hin und 2x warten wenn man weiß was man kaufen will?!

Tja und jetzt zeigst mir im Gesetz Wo das steht das der SB das nicht so tun darf….

Bearbeitet von Clmn1462
Wort vergessen
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Wurzelseppi:

 

Sie scheinen das willkürlich hinauszuzögern. Leute, die mit mir eingereicht haben, haben sie schon vor 3-4 Wochen bekommen.

 

 

 

Das ist der Teil, den ich nicht verstehe.

 

Gibt es dafür eine Begründung oder Rückmeldung?

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ThomasMueller:

Das ändert sich spätestens 2042, dann ist alles digidal, ...schwör,hat der Olaf selbst gesagt. Der arbeitet in der Abteilung -Deutschland Geschwindigkeit-

 

Schon, aber dann gibt es keinen legalen Waffenbesitz mehr, außer für die Hizbollah und den örtlichen Iman.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Qnkel:

 

Pff, die Waffenbehörde im Landkreis Goslar ist seit März 2022 praktisch nicht mehr besetzt. Zwischendurch wurde ein Rentner sogar zurück geholt um zumindest die Jagdscheine zu verlängern. Seit März 2024 werden WBK-Angelegenheiten gar nicht mehr bearbeitet, nur Jagdschein-Verlängerung und KWS...

 

Was macht man da eigentlich?

Ich meine: Es wird ja dann auch keine Waffenkontrollen mehr geben - und es werden keine WBKs widerrufen.

 

Sollte man sich voller Sorge an die Landesregierung wenden?

Geschrieben

Nö, einfach für jeden Vorgang > 3Monate eine Untätigkeitsklage einreichen. Die kann man eigentlich nur gewinnen.

 

Jede Verwaltung ist verpflichtet sich so zu organisieren, dass sie ihren Verpflichtngen nachkommen kann. Ggfs müssen die Mitarbeiter halt auch Überlastungsanzeigen schreiben, auch wenn das keiner gerne macht.

 

Gruß,

 

frogger

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Clmn1462:

Tja und jetzt zeigst mir im Gesetz Wo das steht das der SB das nicht so tun darf….

......und du zeigst mir wo steht das er das darf. Was nicht verboten ist, ist erlaubt! Das gilt auch da!

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb callahan44er:

......und du zeigst mir wo steht das er das darf. Was nicht verboten ist, ist erlaubt! Das gilt auch da!

Es ist müssig mit rechthabern zu diskutieren die keine Ahnung oder noch nie solche Probleme hatten, wenn es so einfach wäre, würde es keine solchen Themen geben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 54 Minuten schrieb EkelAlfred:

 

Das ist der Teil, den ich nicht verstehe.

 

Gibt es dafür eine Begründung oder Rückmeldung?

 

Die einfachste Erklärung: Bei einer der abfragen im Hintergrund hat eine Behörde gesagt das es aktuell eine Ermittlung gibt und/oder ihr OK nicht gegeben weil aktuell etwas läuft was erst geklärt werden muss.

Und vermutlich wurde dies aus ermittlungstaktischen Gründen auch der Person nicht mitgeteilt das dies der Fall ist und um was es geht. Kann also durchaus auch sein dass die betroffene Person nix davon weiß weil sie"grundlos" von einer ex oder dem Nachbarn im Rahmen einer rache Aktion angezeigt wurden ist

Bearbeitet von BlackFly

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