Zum Inhalt springen
IGNORED

Schlappe für Passauer Justiz: Verfassungsgericht kassiert Durchsuchungsbeschluss


fw114

Empfohlene Beiträge

Eine Schlappe für die Passauer Justiz und für das Passauer Landratsamt gleichermaßen vor dem Bundesverfassungsgericht: Die obersten Hüter der Verfassung haben entschieden, dass eine Hausdurchsuchung bei einem Mann, der im Landkreis Passau lebt, gegen seine Grundrechte verstoßen hat. Weil bei der Hausdurchsuchung aber eine Waffe gefunden wurde, die angeblich nicht sachgemäß gelagert war, kam der Stein ins Rollen. Das Landratsamt entzog ihm laut mehrerer der PNP vorliegender Urteile die Waffenbesitzkarte. Der Mann aber gab nicht auf, klagte sich durch die Instanzen und sogar vor die obersten Verfassungshüter nach Karlsruhe – und bekam am Ende Recht.

https://www.pnp.de/lokales/stadt-passau/schlappe-fuer-passauer-justiz-verfassungsgericht-kassiert-durchsuchungsbeschluss-16685972

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/04/rk20230419_2bvr184421.html

Bearbeitet von fw114
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was soll uns diese Mitteilung von "fw114" sagen? Wozu schreibt er das hier?

Die Entscheidung des Gerichts betrifft lediglich und ausschließlich den Eingriff in die Grundrechte des Klägers bezüglich einer ungerchtfertigten Haussuchung wegen eines angeblich nicht pünktlichen Schreibens, und hat nicht´s, aber auch gar nicht´s mit Waffen oder dem Waffenrecht zu tun.

 

Eine Waffe oder ein Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften bzw. der Entzug einer WBK sind in dem in dem Urteil mit keinem Wort erwähnt, dies schon deswegen nicht, weil dies gar nicht Bestandteil der Klage war.

 

Für uns hier so interessant und wichtig wie ein Urteil zu dem Sack Reis in China.

 

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 hour ago, Peter Fischer said:

Eine Waffe oder ein Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften bzw. der Entzug einer WBK sind in dem in dem Urteil mit keinem Wort erwähnt, dies schon deswegen nicht, weil dies gar nicht Bestandteil der Klage war.

 

Ist halt die Frage, ob offensichtlich rechtswidrig erhobene Tatsachen zum WBK-Entzug führen können.

  • Gefällt mir 7
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstens wissen wir alle gar nicht welche "rechtswidrig" erhobenen Tatsachen das sein sollten, denn darüber wissen wir (zufällig?) rein gar nicht´s , aber selbst verständlich können Rechtsverstöße (erst recht Straftaten) die im Zuge anderer Maßnahmen "entdeckt" wurden verfolgt werden, und zweitens WAR DAS NICHT BESTANDTEIL DER KLAGE, FOLGLICH NICHT DIESES URTEILS, völlig anderer Spielplatz.

 

Und deswegen hat das Urteil hier in diesem Forum auch nicht´s zu suchen.

 

"Die haben rechtswidrig bei mir eine Haussuchung gemacht, und nun deswegen haben die ja all die Waffen, Bomben und die zwei Leichen entdeckt, ist also alles kein Problem?" Ain´t it? Klingt ein bischen naiv.

 

Außerdem KÖNNTE (KÖNNTE !?!) mit der Darstellung des "Threadstarters" der Eindruck entstehen, natürlich nur ganz zufällig und völlig ungewollt !!, daß mit der Beharrlichkeit und Klage des Betroffenen und dem Urteil auch "Die Sache mit der Waffe und der WBK" in seinem Sinne gelöst worden wäre - ain´t it?

 

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Just now, Peter Fischer said:

"Die haben rechtswidrig bei mir eine Haussuchung gemacht, und nun deswegen haben die ja all die Waffen, Bomben und die zwei Leichen entdeckt, ist also alles kein Problem?" Ain´t it? Klingt ein bischen naiv.

 

Nee, in Amerika Rechtslage als Doktrin der Früchte des vergifteten Baumes. In Deutschland ist das weniger stark ausgeprägt, aber Beweisverwertungsverbote gibt es auch da, teilweise zwischen Juristen und Gerichten in ihrem Umfang umstritten. Ist dann halt die Frage, welche Auswirkungen das einerseits auf strafrechtliche Vorwürfe, andererseits auf verwaltungsrechtliches Handeln hat.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, is ja gut, ich geb dir bezüglich der anderen Rechtslage bei dir ja recht, da gibt es ja auch sehr deutliche Beispiele in der Rechtsprechung der USA, aber wir sind nun mal Deutschland und da sieht das anders aus. Ein Beweisverwertungsverbot in diesem Umfang gibt es hier nicht, und außerdem geht es hier, soweit überhaupt bekannt angeblich um eine angeblich aufgefundene Waffe, da ticken deutsche Staatsanwälte und Gerichte eh anders als bei dir.

 

Aber noch mal, darum ging es weder bei der Klage noch bei dem Urteil.

 

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 hour ago, Peter Fischer said:

Ein Beweisverwertungsverbot in diesem Umfang gibt es hier nicht

 

Ist aber auch nicht nötig. Es geht ja nicht um die Fernwirkung der Doktrin der Früchte des verdorbenen Baumes amerikanischer Art, sondern darum, was man mit einem direkt bei einer nicht nur rechtswidrigen, sondern lachhaft rechtswidrigen Hausdurchsuchung gefundenen Beweismittel machen darf. Der einzige Anlass zur der Hausdurchsuchung war ja, dass der Beschuldigte eine richtige (!!) Angabe gemacht hat, wann er ein Schreiben bei Gericht eingeworfen hat. Wenn man Beweismittel aus einer mit diesem Anlass angeordneten Hausdurchsuchung nutzen darf, dann kann man wohl die StPO gleich in ihrer Gesamtheit in die Tonne treten und vielleicht das Jurastudium verkürzen.

 

Zugegeben: Die deutschen Gerichte sind da windelweich. Beispielsweise der BGH mit der Aussage:

 

Quote

Ob dies [Verwertungsverbot] der Fall ist, muss nach der Rechtsprechung im Einzelfall aufgrund einer umfassenden Abwägung des Interesses der Allgemeinheit an der wirksamen Strafverfolgung mit dem Interesse des Betroffenen an der Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft werden

 

Das heißt auf gut Deutsch: Wir entscheiden frei Schnauze. Angebliches Interesse der Allgemeinheit kann vieles sein. Gerade gegen die Zumutung der Behauptung solcher allgemeiner Interessen gewährt die FDGO dem Einzelnen eigentlich Abwehrrechte, z.B., dass einem nicht einfach mal zum Abstrafen wegen Unbotmäßigkeit gegenüber dem Amt, das nicht weiß, wann es seinen Briefkasten geleert hat, die Bude auf links gedreht werden darf.

 

1 hour ago, Peter Fischer said:

Aber noch mal, darum ging es weder bei der Klage noch bei dem Urteil.

 

Sagt doch außer Dir auch keiner. Wenn allerdings im Urteil immerhin die Vorgänge um die Hausdurchsuchung und deren rechtliche Einordnung geklärt wurden, dann kann und sollte jedenfalls das durchaus einen Einfluss auf weitere Verfahren, die sich im Gefolge dieser Hausdurchsuchung ergeben, haben.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Peter Fischer:

 

Die Entscheidung des Gerichts betrifft lediglich und ausschließlich den Eingriff in die Grundrechte des Klägers bezüglich einer ungerchtfertigten Haussuchung wegen eines angeblich nicht pünktlichen Schreibens, und hat nicht´s, aber auch gar nicht´s mit Waffen oder dem Waffenrecht zu tun.

 

So etwas kann heute in D leider ziemlich schnell etwas mit dem WaffG zu tun haben. Und genau daher ist es hier auch nicht verkehrt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

.... in Amerika Rechtslage als Doktrin der Früchte des vergifteten Baumes. In Deutschland ist das weniger stark ausgeprägt, aber Beweisverwertungsverbote gibt es auch da, teilweise zwischen Juristen und Gerichten in ihrem Umfang umstritten. Ist dann halt die Frage, welche Auswirkungen das einerseits auf strafrechtliche Vorwürfe, andererseits auf verwaltungsrechtliches Handeln hat.



Siehe den Fall A.Baldwin

Bestens Momentum, als geeignetes Beispiel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Peter Fischer:

Erstens wissen wir alle gar nicht welche "rechtswidrig" erhobenen Tatsachen das sein sollten.....



Das Auffinden einer Schusswaffe, von deren Existenz ohne rechtwidriger Hausdurchsuchung bis heute Niemand etwas wissen würde.
Wer weiß schon, wieviele nicht gemeldete Waffenm in bundesdeutschen Haushalten herumliegen.... die aber bislang nirgendwo negativ in Erscheinung getreten sind und es aohl auch niemals werden *

Aber, chaixxegal, "wir" treten die Rechte der Bürger einfach mit Füßen.. wird schon passen so :confused:
Morgen bist dann vielleicht Du der Nächste!

Ich finde es absolute Klasse, dass sich der Betroffene den Gang a) leisten konnte und sich b) durch die Instanzen gekämpft hat.

Ok.... unterm Strich auch leere Kilometer, weil was geschehen ist, ist halt geschehen. mit allen Konsequenzen.


* N e i n, ich heiße illegalen Waffenbesitz keinesfalls gut, aber um diesen festzustellen, dazu sind Rechtsnormen und Gesetze einzuhalten !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 39 Minuten schrieb karlyman:

 

...Und genau daher ist es hier auch nicht verkehrt.

Der unbotmäßige Eingriff in Grundrechte von Bürgern... oder was genau meinst Du denn :confused:

(Das Aushebeln des Grundrechtes auf "Unverletzlichkeit der Wohnung" durch unangemeldete Waffenkontrollen bei absolut rechtstreuen Bürgern ist auch so eine Sache...)


https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html


.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Ist halt die Frage, ob offensichtlich rechtswidrig erhobene Tatsachen zum WBK-Entzug führen können.

Unsachgemäße Aufbewahrung bedeutet eben Unzuverlässigkeit, das ist in diesem Sachverhalt nun mal Tatsache. 

Dies führt nun auch nicht zu einem Strafverfahren sondern zu einem Verwaltungsakt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb uwewittenburg:

Er hatte waffenrechtliche Erlaubnisse!

...die den Betroffenen aber keinesfalls von der sachgemäßen Aufbewahrung (s)einer Schusswaffe entbindet.

Also, Fakt: keine rechtswidrige, somit illegale, Hausdurchsuchung - kein Auffinden einer nicht sachgerecht verwahrten Schusswaffe.

(oder meinetwegen kein Auffinden einer illegal besessenen Schusswaffe. Egal, soll ja nur ein Beispiel sein...)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 7/31/2024 at 2:26 AM, uwewittenburg said:

Dies führt nun auch nicht zu einem Strafverfahren sondern zu einem Verwaltungsakt.

 

Der aber eine tatsächliche Grundlage braucht, und da stellt sich eben die Frage, ob eine nicht nur rechtswidrige, sondern lächerlich rechtswidrige Durchsuchung die sein kann.

 

Wenn das einreißt, wo hört es auf? Wir haben genug Gesetze, dass man mit hinreichender Mühe bei wirklich jedem etwas finden kann. Der eine hat eine Kanone daheim, die nicht angemeldet ist, der andere hat einen Tonträger, der seit drei Jahrzehnten nicht vermarktet wird, als Schwarzkopie auf dem Computer, noch ein anderer hat eine vielleicht abenteuerliche Rechtsposition beim Absetzen irgendwelcher Kosten von zwanzig Euro bezogen, noch jemand anders eine Reparatur an der Abgasreinigung des Autos oder der Heizung auf kreative und kostensparende Weise ausgeführt. Irgendwas findest Du bei jedem. Wenn da schon solche Dinge wie das unverschämte Insistieren, dass man einen Brief rechtzeitig eingeworfen habe, was zutrifft, Anlass zu einer Durchsuchung geben können, deren Ergebnisse dann auch verwertet werden dürfen, wer ist dann überhaupt noch sicher? 

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

pnp.de, 10.08.2024:

 

(Abo-Schranke)

 

https://www.pnp.de/lokales/stadt-passau/justiz-opfer-stellt-ueber-20000-euro-in-rechnung-16760774

 

Zitat:

 

Justiz-Opfer stellt über 20000 Euro in Rechnung

 

Nach ungerechtfertigten Wohnungsdurchsuchungen und aufgehobenem Entzug des Jagdscheins

 

Das dicke Ende kommt nach – für den Steuerzahler: Der Passauer, dessen Wohnung laut Bundesverfassungsgericht wegen eines unbewiesenen vermeintlichen Meineids zu Unrecht durchsucht wurde und dem auch Waffenbesitzkarte, Jagdschein und Jagdwaffen zurückgegeben werden mussten, präsentiert den Behörden die Rechnung für ihr Handeln. Die Kosten könnten deutlich über 20000 Euro betragen.

...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.