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IGNORED

Bericht Aufbewahrungskontrolle (Berlin)


Ebert79

Empfohlene Beiträge

vor 8 Stunden schrieb PetMan:

Passiert so hier im Saarland noch nicht, aber hier sind sie sich nicht blöd genug vor der Tür schusssichere Westen anzulegen wenn sie zur Kontrolle kommen.

Hat schon mal jemand den Besuch deswegen abgelehnt? Oder sich auch lustige Klamotten besorgt? Nur dumm daß der Besuchte das dann selber bezahlen muß.

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vor 32 Minuten schrieb Josef Maier:

 Oder sich auch lustige Klamotten besorgt? 

Kollege hatte bei deren Kontrolle eine Schutzweste mit besserer Klasse als die Kontrollierenden in seinem Waffenraum hängen. Auf die  Frage warum antwortete er " weil ichs kann und weil ichs darf! " Wurde eine entspannte Kontrolle.......................

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Am 7.8.2024 um 22:03 schrieb Ebert79:

Mir wurde eine aktuelle Aufbewahrungskontrolle aus Köln (NRW) geschildert (ich war nicht dabei). Also alles folgende als angeblich betrachten:

 

Aufbewahrungskontrolle in Köln ohne Ankündigung. 2x ZA12 Sachbearbeiter der WaffBehörde + 2x Streifenbeamte. Angeblich eine total schlampige und oberflächliche Kontrolle

 

Show of force, wir haben die Macht, Du, kleines Bürgerlein, bist nichts, ein Wurm.

 

Könnte man Deine Aussage so umschreiben?

 

 

 

 

Bearbeitet von rwlturtle
typo
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vor 12 Stunden schrieb Ebert79:

@uwewittenburg Ich danke für deine Argumentation.

 

Bedeutet das nach deiner Ansicht, dass die WaffBehörde im Rahmen der Amtshilfe Streifenbeamte schicken kann zur Aufbewahrungskontrolle, die dann in der Wohnung nach Polizeirecht Personalienfeststellungen anwesender Personen durchführen können?

Amtshilfe. 

vor 12 Stunden schrieb Ebert79:

Im Rahmen der Amtshilfe können auch andere Beamte angefordert werden wie Berufsfeuerwehr, Standesamt, Gerichtsvollzieher, die dann die Aufbewahrungskontrolle durchführen. 

Das sind in der Regel keine Vollzugsbeamter.

vor 12 Stunden schrieb Ebert79:

Ich glaube dazu gibt es noch kein Urteil. Ich werde es weiterhin so handhaben, dass die Amtshilfe strikt nach Rechtsgrundlage der anfordernden Behörde (WaffG) durchgeführt wird.

Ehemalige Vollzugsbeamte der Polizei im Ruhestand können herangezogen werden und bekämen dann ev. so einen Dienstausweis.

Aber eben kein aktiver mit einem geleisteten Diensteid. Erst nach Eintritt in den Ruhestand ist er davon entbunden, bis auf die Schweigepflicht.

Ich denke mal dass du in diesem Zusammenhang etwas durcheinander geworfen hast.

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