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IGNORED

Bericht Aufbewahrungskontrolle (Berlin)


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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb PetMan:

Passiert so hier im Saarland noch nicht, aber hier sind sie sich nicht blöd genug vor der Tür schusssichere Westen anzulegen wenn sie zur Kontrolle kommen.

Hat schon mal jemand den Besuch deswegen abgelehnt? Oder sich auch lustige Klamotten besorgt? Nur dumm daß der Besuchte das dann selber bezahlen muß.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Josef Maier:

 Oder sich auch lustige Klamotten besorgt? 

Kollege hatte bei deren Kontrolle eine Schutzweste mit besserer Klasse als die Kontrollierenden in seinem Waffenraum hängen. Auf die  Frage warum antwortete er " weil ichs kann und weil ichs darf! " Wurde eine entspannte Kontrolle.......................

Geschrieben (bearbeitet)
Am 7.8.2024 um 22:03 schrieb Ebert79:

Mir wurde eine aktuelle Aufbewahrungskontrolle aus Köln (NRW) geschildert (ich war nicht dabei). Also alles folgende als angeblich betrachten:

 

Aufbewahrungskontrolle in Köln ohne Ankündigung. 2x ZA12 Sachbearbeiter der WaffBehörde + 2x Streifenbeamte. Angeblich eine total schlampige und oberflächliche Kontrolle

 

Show of force, wir haben die Macht, Du, kleines Bürgerlein, bist nichts, ein Wurm.

 

Könnte man Deine Aussage so umschreiben?

 

 

 

 

Bearbeitet von rwlturtle
typo
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Ebert79:

@uwewittenburg Ich danke für deine Argumentation.

 

Bedeutet das nach deiner Ansicht, dass die WaffBehörde im Rahmen der Amtshilfe Streifenbeamte schicken kann zur Aufbewahrungskontrolle, die dann in der Wohnung nach Polizeirecht Personalienfeststellungen anwesender Personen durchführen können?

Amtshilfe. 

vor 12 Stunden schrieb Ebert79:

Im Rahmen der Amtshilfe können auch andere Beamte angefordert werden wie Berufsfeuerwehr, Standesamt, Gerichtsvollzieher, die dann die Aufbewahrungskontrolle durchführen. 

Das sind in der Regel keine Vollzugsbeamter.

vor 12 Stunden schrieb Ebert79:

Ich glaube dazu gibt es noch kein Urteil. Ich werde es weiterhin so handhaben, dass die Amtshilfe strikt nach Rechtsgrundlage der anfordernden Behörde (WaffG) durchgeführt wird.

Ehemalige Vollzugsbeamte der Polizei im Ruhestand können herangezogen werden und bekämen dann ev. so einen Dienstausweis.

Aber eben kein aktiver mit einem geleisteten Diensteid. Erst nach Eintritt in den Ruhestand ist er davon entbunden, bis auf die Schweigepflicht.

Ich denke mal dass du in diesem Zusammenhang etwas durcheinander geworfen hast.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

 

Zeitstempel ab: 39:06

 

Diese ganzen Hausdurchsuchungen in letzter Zeit wegen Online-Beleidigungen sind schon auffällig.

Der Rechtsanwalt beschreibt hier, dass es der Polizei eher darum geht, erstmal in die Wohnung zu kommen und dann andere strafbare Dinge zu finden (Zufallsfunde).

 

Im Bezug zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle verhält es sich meiner Meinung nach ähnlich:

Herzmedikamente, Drogen, AfD-Flyer, Nazi-Uniformen. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen.

Wie lange das mit solchen Gerichtsverfahren dann dauert (mehrere Jahre) und dass die Waffen in der Zeit "weg" sind, sollte inzwischen jedem bekannt sein.

 

Ergebnis: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Geschrieben
17 hours ago, tuersteher said:

Richtig. Und falls man dann doch nichts findet, kann man ja immer noch eine mitgebrachte Patrone, die ganz zufällig aus der Tasche gekullert ist, "finden".

 

Im Bereich WaffR und Behörden bin ich zwar paranoid, aber solche Zustände würde ich nicht unterstellen. Im schlimmsten Fall hat man einen psychopathischen Sachbearbeiter, der das privat durchzieht, aber ein solches Vorgehen würde definitiv nicht "von oben" angeordnet werden; wir leben nicht mehr in der DDR. Was natürlich möglich ist, sofern man keine Zeugen dabei hat, ist, dass einem ein unsicherer Umgang mit Schusswaffen während der Kontrolle unterstellt wird oder aufgrund von angeblichen Bemerkungen "geistige Probleme" attestiert werden oder eine gewisse "Gesinnung". Sowas kann schnell im Protokoll landen und ohne Zeugen glaubt das Verwaltungsgericht erstmal den (beiden) Beamten und dem Protokoll.

 

19 hours ago, Mozart's Ghost said:

Keine Chance! Wer was finden will, der findet ...wer einen Grund zur HD braucht auch....

 

Waffenrechtliche Aufbewahrungskontrolle ist ohnehin anlasslos möglich. Hausdurchsuchung nach Polizeirecht nicht ohne Weiteres. Hausdurchsuchung nach StPO wegen Ermittlungsverfahren ist sehr niedrigschwellig, da reicht schon ein Blitzerfoto auf dem Motorrad, bei dem der Fahrer wegen dem Helm nicht erkennbar ist (dazu gibt es ein Urteil).

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Ebert79:

aber solche Zustände würde ich nicht unterstellen. Im schlimmsten Fall hat man einen psychopathischen Sachbearbeiter, der das privat durchzieht, aber ein solches Vorgehen würde definitiv nicht "von oben" angeordnet werden; wir leben nicht mehr in der DDR.

War da nicht so ein Spruch eines Monarchen wonach er zwar nicht die "Entfernung" einer Person befahl sich aber nicht negativ über eine derartige Tat äußerte?

 

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