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IGNORED

Aufbewahrung des Ersatzschlüssels,Zweitschlüssels in einem Waffenschrank mit Schlüsselschloss mit gleicher Sicherheitsstufe.


444 marlin

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vor 35 Minuten schrieb ASE:

Selbst wenn, die Preisfrage lautet: Welches Gericht interessiert das? 

Genau. Keines.

 

Die sehen das OVG Urteil und berufen sich darauf...

 

Selbst wenn, so lautet doch weit zuvor die andere Preisfrage:

Wieso sollte das vor ein (Verwaltungs-)Gericht gehen? 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Weil das nicht halten wird, was mache Minister jetzt versprechen.

 

Abgesehen davon kann jederzeit eine Behörde exakt das machen, was NRW und BW machen (wollte). Und nicht vergessen: der Waffenbesitzer hat eine Bringschuld, die ordnungsgemäße Verwahrung nachzuweisen.

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vor 34 Minuten schrieb ThomasMueller:

Wer jetzt auf der sicheren Seite sein will, nimmt 600 Euro in die Hand und holt sich eine Box mit Zahlenschloss, fertig.

Die Frage ist nicht "ob" sondern wie lange, vielleicht eher "wie kurz" man damit auf der sicheren Seite ist. -> 200 kg -> 1000 kg, -> weiß der Teufel was.

Auf wessen payroll steht @ASE? Beim solariumsverwöhnten Burschenschaftler, Herrn Grafe oder ist es einfach ein (sicherlich behandlungsfähiges)  Sendungsbewußtsein? 

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Lol, Aluhut glühht mal wieder.

 

Wenn Waffenbesitzer meinen Analysen folgen, gehen sie auf Nummer Sicher.

 

Wenn sie deinen Internettrotz ausleben,  @Josef Maier sind sie halt ihre zuverlässigkeit und schlimmsten falls Freiheit los. Aber beides ist dir deine substanzlose Rechthabenwollerei hier wert, nicht wahr.

 

Und außerdem eine Top Außendarstellung. Hey ich muss mein Waffen in einen zertifizierten Schrank einschließen, aber den Schlüssel kann ich rumliegen lassen. Versuch das mal dem Mann auf der Straße als Argument für privaten Waffenbesitz nahezubringen.

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vor 32 Minuten schrieb Josef Maier:

Die Frage ist nicht "ob" sondern wie lange,

 

Stellt sich nicht. Wer die Verschärfungen der letzten Zeit und das, was noch kommen soll verfolgt, weiß, dass es keine Sicherheit in diesem Punkt gibt. Schließlich geht es darum, den Waffenbesitz weiter einzuschränken und dafür wird jede Sau durchs Dorf getrieben, derer man habhaft werden kann. Bald macht man das "falsche" Kreuz bei einer Wahl und verliert seine WBK.

 

Der Threadstarter hat sein Anliegen umsetzen können, prima, dass er das nochmals geschrieben hat.

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Zitat

Die Frage ist nicht "ob" sondern wie lange, vielleicht eher "wie kurz" man damit auf der sicheren Seite ist. -> 200 kg -> 1000 kg, -> weiß der Teufel was.

Das ist nun mittlerweile auch in anderen Feldern so, Stichwort Heizungsgesetz.  Der Gesetzgeber macht handwerkliche Fehler und der Bürger kann die Folgen ausbaden. Die Politik schämt sich 
nicht mal das offen zuzugeben und hat dann auch noch den Schneid' das nicht korrigieren zu wollen. Mittlerweile bringt dieser selbstgeschaffene Bürokratiekraake das ganz Land zum
Stillstand. Während der verzweifelte Politiker versucht dem Kraaken einen Arm abzuschlagen wachsen diesem zwei neue. Auf die Überkontingentfrage bezogen sind das gleich zehn neue.

Wie lange man auf der sicheren Seite ist kann man nicht wissen. Bis jetzt waren es für mich 35 Jahre, Glück gehabt. Bis jetzt. Aber vielleicht kommt morgen wieder einer ums Eck,
wenn die Grünen freie Fahrt bekommen ist das möglich, und fordert die Aufbewahrung in den Schützenhäusern. Gleichwohl wird komplett ausgeblendet, dass es für den Bürger keinerlei
Schutz vor den illegalen Waffen gibt. Da weiss niemand wo die überall rumfahren, im Hosenbund, im Küchenschrank, im Handschuhfach, unterm Kopfkissen, im Schulranzen usw.
Ist wohl egal, wenn da eine geklaut wird, hat sie halt nur ein anderer Ganove scheint mir da Politikers Logik zu sein.

Die Lösung? Wie war das nochmal mit dem Gordischen Knoten?

Bearbeitet von ThomasMueller
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@ASE

Ich bin in deiner Argumentation voll bei dir, was hier aber nichts nützen wird, denn es kann und darf nicht sein was "gewisse Sub...e", siehe der mit der Müslipackung im Kinderzimmer, denn das war ja mitnichten eine Argumenation von mir, eben nicht wahrhaben wollen.

 

Außerdem, ich muss mich leider wiederholen, sollte eine rekursive Analyse sowie Betrachtung- und Denkweise eigentlich klar machen, daß für den Schlüssel, zum Schlüssel, zum Schlüssel, zum Schlüssel vom Wertschutzbehältnis, hier für einen Waffenschrank, "Ad Infinitum" grundsätzlich das aller gleiche gilt wie für die Zugriffsmöglichkeit zu die Waffen und die Munition an sich.

 

Das haben bisher auch alle Gerichte so dargestellt, zumindest wenn man die Urteile komplett veröffentlicht und liest, und sich nicht nur die paar Sätze rauspickt, dies mit voller Absicht, die Missinterpretationen zulassen könnten (und sollen).

 

Im übrigen ist die Frage nach dem Nummernschloß müssig, ebenso wie die von @Proud NRA Member aufgebrachte Frage wie die Situation wäre wenn es keine (zuverlässigen ?) Nummerschlösser am Markt gäbe.

 

Die letztere Situation wurde schon vor Jahrzehnen im MIL-Bereich geklärt, indem dann für den "Zugriff" eben zwei (2) oder gar drei (3) Personen gleichzeitig (parallel) ein Schloß (gleich welcher Art) öffnen mussten, mit anderen Worten es gibt dann eben mehrere Schlösser die geöffnet werden müssen.

Was aber gerade im MIL Bereich tückisch ist, denn wenn eines der 2 oder gar 3 geforderten (offenen) Schlösser "nicht mag" dann gibt es eben keinen Abschuß. Shit happens.   

 

Selbst wenn wir uns von der Extrem-Absicherung im MIL-Bereich wieder lösen und zum 1er Schrank mit Zahlenschloß zurückkommen kann dies keine ABSOLUT sichere Lösung sein.

 

Jedes (elekronische !!) Zahlenschloß hat eine deutlich höhere (größere) technische Ausfallwahrscheinlichkeit als ein simples mechanisches Schlüsselschloß, was sich schon dadurch auswirkt (und zeigt) daß so gut wie alle Wertschutzschränke mit ELKTRONIKschloß mit zweitem (parallel wirkendem) mechanischem  NOTSCHLÜSSELSCHLOSS angeboten und auch ausgeliefert werden.

Wieviel Angebote für zwei (2) parallel wirkende  MECHANISCHE Schlüsselschlösser gibt es es?

 

Und beim NOTSCHLÜSSELSCHLOSS sind wir wieder am Anfang des Kette, denn auch dieser Not-Schlüssel muss ja irgendwo entsprechend den Vorschriften verwart werden, und damit "steht die Kuh auf die alten Füß".

 

Selbst wenn sich der Nutzer NUR auf ein Zahlenschloß verlassen würde, völlig gleichgültig ob mechanisch oder elektronisch, so wird in 99.9% der Fälle der Zugangscode "zur Sicherheit" irgendwo "hinterlegt", was faktisch und "de jure" nicht anderes darstellt als ob der (ein) Schlüssel hinterlegt (versteckt) worden wäre, und auch damit "steht die Kuh auf die alten Füß".

 

Die absolute Sicherheit die hier durch Vorschriften, Mechanik und Elektronik gefordert wird und konstruiert werden soll ist eine UNMÖGLICHKEIT, ein MYTHOS, eine besserwisserische Illusion.

Weitere Betrachtungen darüber warum das so ist und wer diese Fantasten und Illusionisten über Jahrzehnte in Amt und Würden gebracht hat erspare ich mir hier lieber.

 

Natürlich gibt (gäbe) es für das Problem eine Lösung, oder auch Zwischenlösungen, abgestufte Lösungen, das ist aber kein technisches sondern ein gesellschaftliches Problem, denn auf deutschen Inseln die komplett "Autofrei" sind gibt nun mal es keine "Verkehrstoten" und in bestimmten Ländern und Städten hat jeder eine Schußwaffe, und zwar ohne "Mord und Totschlag".

 

Shannon

 

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@Shannon

 

Man kann die Kombination auch beim ersten Versuch erraten, trotz üblicherweise 1:1Mio Möglichkeiten. (6 Stellen)

 

Aus waffenrechtlicher Sicht sind solche Diskuissionen aber müßig, es gibt Leute die glauben ernsthaft sowas verfängt vor den Verwaltungs- oder gar Strafgerichten. Die scheren sich aber nicht um solche überlegungen, sondern um die Rechtslage.

Und genau solcher Diskussionen wegen wurde 2017 die Rechtslage von von "gleichwertig" auf "zertifiziert" geändert und damit vor solche Debatten ein Riegel geschoben.  Da gibt es dann nichts mehr zu diskutieren. War dein aufgebrochenes Behältnis zertifiziert: top, falls nicht: flopp.

 

Und bevor einer meint, "gleichwertig" gelte dann bei Weiternutzung alter Behältnisse nach §36 Abs. 4 ebenso weiter, der liegt falsch. Die Nutzung der Behältnisse mit entsprechenden Typ und Mengenbegrenzung gilt weiter, die Pflicht zur Nutzung eines gleichwertigen Schlüsselbehältnisses gilt dennoch. der vor dem OVG NWR behandelte Fall drehte sich um Waffen in einem B-Schrank.... 

Bearbeitet von ASE
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vor 1 Minute schrieb ASE:

hat gesagt Schlüsselverwahrung ist blödsinn, den darf ich unter der Fußmatte vor der Haustür lagern...

Hab ich das? Zeig mir bitte wo. Du kommst etwas in deinen Monologen durcheinander auf wen du dich beziehst. Unsauber.

Bearbeitet von heinzaushh
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@ASE

 

Das mit der erraten der Kombination im ersten Versuch ist mathemathisch bei 6 Stellen natürlich korrekt, zumal viele "User" ja so intelligent sind ein (ihr) Geburtsdatum zu nutzen.

JJMMDD

 

Wobei hier das Problem für diese Schlaumeier aber schon beginnt, denn die meisten Schlösser, eigentlich alle, fordern 9 "Zeichen", und da sind wir dann schon bei 1:1 Milliarde.

Bleibt außerdem die Frage wie ein Geburtsdatum (bei 6 Stellen) eingegeben wird, JJMMDD oder DDMMJJ, oder gar das der Frau oder eines der Kinder - ist also müssig darüber nachzusinnen, und hast du 3 Fehlversuche gehabt kannst du eh erst mal eine Zeit lang Pause machen.

 

Mein Argument war außerdem nicht die Wahrscheinlichkeit die Kombiation zu erraten, sondern die technisch bedingte Ausfallwahrscheinlichkeit, sowohl eines mechanischen als auch eines elektronischen Schließsystems.

 

"Da gibt es dann nichts mehr zu diskutieren. War dein aufgebrochenes Behältnis zertifiziert: top, falls nicht: flopp."

 

Korrekt, das gilt aber ebenso für die Aufbewahrung des Codes als des Schlüssels, und das ist der Knackpunkt, denn nicht zertifizierte Wertschutzschränke gibt es so gut wie nicht am Markt, und wer so was erwirbt ist selbst schuld, und spätestens bei der Anmeldung des Wertschutzbehältnisses beim Amt (mit Foto, Hersteller, Codenummer usw. usw. usw.) sollte das auffallen und erledigt sein, der Waffenbesitzer dann allerdings hoffentlich auch.

 

Wenn das Wertschutzbehältnis allerdings nicht vor Ort "aufgebrochen" sondern schlicht entwendet wurde, fällt die Frage nach der Zertifizierung natürlich erst mal flach, weil sich ja ERST MAL nicht´s nachweisen lässt - auch deswegen ja die Forderung nach der Verankerung.

Nein, ich will über die Verankerungspflicht nicht erneut diskutieren.

 

Die fehlenden Sachkenntnis des Gesetzgebers zur der Materie zeigt sich allein schon in den Vorgaben und Empfehlungen für die Schließsysteme.

 

Angeboten werden:

Mechanische Schlüsselschlösser
Mechanische Nummernschlösser
Elektronisch/mechanische Nummernschlösser

 

Für diese Applikation zugelassene mechanische Schließsysteme haben N Zuhaltungen auf jeder Seite, und dies rein mechanisch, es ergibt sich eine Ausfallwahrscheinlichkeit von X.

 

Mechanische Nummerschlösser haben ebenfalls N Zuhaltungen auf jeder Seite, der Schlüssel wird durch das Nummernschloß ersetzt => Ausfallwahrscheinlichkeit X+Y

 

Beim elektronisch/mechanischen Nummmernschloß kommt die Ausfallwahrscheinlichkeit JEDES EINZELNEN BAUTEILS und jeder LÖTSTELLE ins Spiel, + Platine, + Eingabeeinheit, + Verdrahtung, + Spannungsversorgung, + Motor mit Getriebe, + EMV Empfindlichkeit (z.B. beim Gewitter) => X+Z (wobei Z größenordnungsmässig weit über Y liegt).

 

Es ist also immer zu empfehlen neben dem elektronischen Nummernschloß parallel ein mechnisches Schloß montiert zu haben, wobei also in Folge das Schlüsselproblem grundsätzlich gleich beibt.

Ein Schlüssel (rein mechnisches System) wird IMMER funktionieren, SO NICHT ABGENUTZ, während alle anderen Systeme vom psychischen und psychischen Zustand (Erinnerung, Benommenheit, Verletzung, Sehschwäche, Augenverletzung, Blut, Dunkelheit usw. usw. usw.) des Nutzers und der Umgebung (z.B. EMV bei Gewitter) abhängig sind. Im dümmsten Fall lässt sich ein Wertschutzschrank mit mechanischem Schlüsselschloß selbst bei Überflutung unter Wasser öffnen, wenn alle Elektronik schon längt verottet und kurzgeschlossen ist.  

 

Die Empfehlungen primär elektronische Nummernschlösser zu verwenden ist also aus technischer Sicht nicht nachzuvollziehen, ja bei Systemen bei denen die Zugänglichkeit WESENTLICH ist (Waffen) sogar abzulehnen.

 

Bestes bekanntes Beispiel sind die heutigen Kfz., die zwar heute alle ein elektronisches Schließstystem haben, aber trotzdem alle (für den Fall der Fälle) ein rein mechanisches Schließsystem mit Notschlüsseln haben.

 

Warum wohl?

 

Shannon

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb ASE:

lol

 

ne der @heinzaushh hat gesagt Schlüsselverwahrung ist blödsinn, den darf ich unter der Fußmatte vor der Haustür lagern...

 

Kommt da noch was mit substanz?

Ich muss mich doch noch mal melden. Bekomme ja dauernd Benachrichtigungen das sich noch jemand dazu gemeldet hat.

 

Man, seid ihr durchgeknallt.

 

Wahrscheinlich mach ich bei meinem Versuch das einfach zu erklären, juristisch wieder alles falsch, aber egal.

Ich habe den Behörden mein Anliegen geschildert.

Sagen wir mal, das sind in der Regel ganz normale Menschen, die die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen haben.

Aber in der Regel auch noch gesunden Menschenverstand besitzen. Angst vor Fehlern usw. lassen wir mal weg. Bringt nichts.

 

Meine Argumentation war in etwa, das ich die Sicherungskette an keiner Stelle unterschreite.

Eben auch bis zum unterbringen der Hauptschlüssel, in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss, in meiner höchsten Sicherheitsstufe.

Ersatzschlüssel auch in meiner höchste Sicherheitsstufe. ( Das geht bei euch jetzt wieder über die Hutschnur )

"Es darf nicht sein was nicht sein darf" "Die sichere Seite" "Bei dem Staatsanwalt am besten noch anzeigen"

 

Nichts muss ja versteckt werden. Oder woanders deponiert werden.

Ein kriminelles Objekt oder Unbefugter, hat bei jedem Versuch sich Waffen oder Munition anzueignen, die gleichen Hürden zu überwinden.

Fanden die Herren ,und die mit dazukamen schlüssig.

Nach der Odyssey hier im Forum hatte ich ein kleines Schriftstück aufgesetzt. Fanden sie dann nicht so prickelnd.

Wurde abgeändert, aber nicht von dem Sinn her.

Dann sagte einer er müsste sowieso in die Richtung.

Wir trafen uns bei mir Zuhause. Sichtprüfung eine kurze nette Unterhaltung. Schriftstück unterschrieben.

Das war es.

 

  

 

   

 

Bearbeitet von 444 marlin
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vor 18 Minuten schrieb 444 marlin:

Ich muss mich doch noch mal melden. Bekomme ja dauernd Benachrichtigungen das sich noch jemand dazu gemeldet hat.

 

Man, seid ihr durchgeknallt.

 

Wahrscheinlich mach ich bei meinem Versuch das einfach zu erklären, juristisch wieder alles falsch, aber egal.

Ich habe den Behörden mein Anliegen geschildert.

Sagen wir mal, das sind in der Regel ganz normale Menschen, die die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen haben.

Aber in der Regel auch noch gesunden Menschenverstand besitzen. Angst vor Fehlern usw. lassen wir mal weg. Bringt nichts.

 

Meine Argumentation war in etwa, das ich die Sicherungskette an keiner Stelle unterschreite.

Eben auch bis zum unterbringen der Hauptschlüssel, in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss, in meiner höchsten Sicherheitsstufe.

Ersatzschlüssel auch in meiner höchste Sicherheitsstufe. ( Das geht bei euch jetzt wieder über die Hutschnur )

"Es darf nicht sein was nicht sein darf" "Die sichere Seite" "Bei dem Staatsanwalt am besten noch anzeigen"

 

Nichts muss ja versteckt werden. Oder woanders deponiert werden.

Ein kriminelles Objekt oder Unbefugter, hat bei jedem Versuch sich Waffen oder Munition anzueignen, die gleichen Hürden zu überwinden.

Fanden die Herren ,und die mit dazukamen schlüssig.

Nach der Odyssey hier im Forum hatte ich ein kleines Schriftstück aufgesetzt. Fanden sie dann nicht so prickelnd.

Wurde abgeändert, aber nicht von dem Sinn her.

Dann sagte einer er müsste sowieso in die Richtung.

Wir trafen uns bei mir Zuhause. Sichtprüfung eine kurze nette Unterhaltung. Schriftstück unterschrieben.

Das war es.

 

  

 

   

 

Du machst nix falsch, du lässt nur wieder mal die (wichtigen) Worte weg.

 

"Unterbringen der Hauptschlüssel, in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss, in meiner höchsten Sicherheitsstufe."

 

Ja schön, und was sagt uns das? Ein Zahlenschloß ist nicht weder gefordert, noch notwendig, noch sinnvoll, weder mechanisch noch elektronisch. Außerdem verschweigst du uns ob es nur ein Zahlenschloß ist oder ob da noch (als Sicherheit) ein normales mechanisches Zahlenschloß dabei ist, und wenn ja, wo du denn diesen Schlüssel verwarst.

 

Außerdem schreibst du so schön von "meiner höchsten Sicherheitsstufe", verrätst uns aber nicht was für eine Stufe das ist.

 

Denn ist es ein 1er ist ja alles O.K., und nichts anderes haben z.B. ASE und ich bisher hier geschrieben, ist es ein 1er ist alles O.K. - trotzdem bleibt dann die Frage nach dem Schließsystem des 1er, und wenn zu dem 1er ein Schlüssel gehört wo du diesen Schlüssel aufbewarst.

 

Denn dann stehen wir mit den Schlüsseln wieder am Anfang der Aufbewahrungsfrage.

 

Du musst den (die) Schlüssel weder verstecken, das darfst du nicht mal, noch woanders deponieren, du musst sie nur so "deponieren" das niemals (NIEMALS !) ein Unbefugter Zugriff auf Sschlüssel und Schrank haben kann.

 

Schriftstück vom SB unterschrieben? Ist doch prima, denn jedes Amt, jeder BEFUGTE SB darf jede Art von Unterbringung als O.K.befinden, das ist die "persöhnliche Inaugenscheinnahme vor Ort und folgende Genehmigung", und er sollte dir das aber dann eben auch schriftlich bestätigen - und dann ist alles O.K., kein Problem.

 

Viel Spaß und Erfolg für all diejenigen die das jetzt dann auch so machen wollen.

 

Wir warten auf alle die Erfolgsberichte.

 

Shannon

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb Shannon:

Du machst nix falsch, du lässt nur wieder mal die (wichtigen) Worte weg.

 

"Unterbringen der Hauptschlüssel, in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss, in meiner höchsten Sicherheitsstufe."

 

Ja schön, und was sagt uns das? Ein Zahlenschloß ist nicht weder gefordert, noch notwendig, noch sinnvoll, weder mechanisch noch elektronisch. Außerdem verschweigst du uns ob es nur ein Zahlenschloß ist oder ob da noch (als Sicherheit) ein normales mechanisches Zahlenschloß dabei ist, und wenn ja, wo du denn diesen Schlüssel verwarst.

 

Außerdem schreibst du so schön von "meiner höchsten Sicherheitsstufe", verrätst uns aber nicht was für eine Stufe das ist.

 

Denn ist es ein 1er ist ja alles O.K., und nichts anderes haben z.B. ASE und ich bisher hier geschrieben, ist es ein 1er ist alles O.K. - trotzdem bleibt dann die Frage nach dem Schließsystem des 1er, und wenn zu dem 1er ein Schlüssel gehört wo du diesen Schlüssel aufbewarst.

 

Denn dann stehen wir mit den Schlüsseln wieder am Anfang der Aufbewahrungsfrage.

 

Du musst den (die) Schlüssel weder verstecken, das darfst du nicht mal, noch woanders deponieren, du musst sie nur so "deponieren" das niemals (NIEMALS !) ein Unbefugter Zugriff auf Sschlüssel und Schrank haben kann.

 

Schriftstück vom SB unterschrieben? Ist doch prima, denn jedes Amt, jeder BEFUGTE SB darf jede Art von Unterbringung als O.K.befinden, das ist die "persöhnliche Inaugenscheinnahme vor Ort und folgende Genehmigung", und er sollte dir das aber dann eben auch schriftlich bestätigen - und dann ist alles O.K., kein Problem.

 

Viel Spaß und Erfolg für all diejenigen die das jetzt dann auch so machen wollen.

 

Wir warten auf alle die Erfolgsberichte.

 

Shannon

 

Reicht das nicht  

 

Von mir oben geschrieben:

"Eben auch bis zum unterbringen der Hauptschlüssel, in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss, in meiner höchsten Sicherheitsstufe."

"Nichts muss ja versteckt werden. Oder woanders deponiert werden."

 

Muss ich hier einen Roman schreiben ?

Wer das nicht lesen oder interpretieren kann sollte auch keine Gesetzestexte lesen !

 

Zitat von dir:

"Wir warten auf alle die Erfolgsberichte"

Ist mir Erfolg genug.

 

 

 

 

Bearbeitet von 444 marlin
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Nein, reicht nicht, zumindest nicht wenn du auch nur einigermaßen glaubwürdig sein und bleiben willst.

 

Also zumindest ich, und ich vermute noch ein paar andere, warte immer noch auf die Antwort darauf was diese, deine

 

"meine höchsten Sicherheitsstufe"

 

denn nun sein soll.

 

Ist es jetzt ein 1er, und wenn es ein 1er mit Schlüssel ist, mit oder ohne zusätzliches Nummernschloß, wo wird dann der Schlüssel aufbewahrt.

 

Leute die so was "ganz zufällig" nicht mitteilen, etwas verschweigen, dies auch noch auf Nachfrage, haben meistens einen guten Grund dafür und sind schlicht nicht glaubwürdig.

 

Shannon

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vor 7 Stunden schrieb Shannon:

Nein, reicht nicht, zumindest nicht wenn du auch nur einigermaßen glaubwürdig sein und bleiben willst.

 

Also zumindest ich, und ich vermute noch ein paar andere, warte immer noch auf die Antwort darauf was diese, deine

 

"meine höchsten Sicherheitsstufe"

 

denn nun sein soll.

 

Ist es jetzt ein 1er, und wenn es ein 1er mit Schlüssel ist, mit oder ohne zusätzliches Nummernschloß, wo wird dann der Schlüssel aufbewahrt.

 

Leute die so was "ganz zufällig" nicht mitteilen, etwas verschweigen, dies auch noch auf Nachfrage, haben meistens einen guten Grund dafür und sind schlicht nicht glaubwürdig.

 

Shannon

 

1. Der Beitrag ist von mir eröffnet. Könnte man lesen, wenn man es denn kann.

2. Der oder die Waffenschränke worum es hauptsächlich geht sind 0er.

3.Wenn man in einem Beitrag etwas schreibt, sollte man wenigstens die ersten 5 Antworten gelesen haben.

4. Das die Beiträge hier ausufern, dafür kann ich nichts.

5. Wenn man mit Beleidigungen wie "Nicht Glaubwürdig" um sich wirft ,sollte man einfach den Rand halten.

6. Mir reichts jetzt. Ihr seid in diesem Forum, wie schonmal von mir geschrieben, einfach nur durchgeknallt

7. Und jetzt für mich ab ins Wiederlader Forum. Die sind dort erträglich normal. Bei euch bekomme ich schlechte Laune.

 

 

 

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vor 8 Stunden schrieb Shannon:

....

 

Also zumindest ich, und ich vermute noch ein paar andere, warte immer noch auf die Antwort darauf was diese, deine

 

"meine höchsten Sicherheitsstufe"

 

denn nun sein soll.

 

.....

 

Shannon



@Shannon , brauchst Du zwingend das Kollektiv ?

Mir ist es völlig chaixxegal, wer hier wann wie wo und Alles für sich als "seine höchste Sicherheitsstufe" definiert.
Wenn es im Anlassfall nicht ausreicht, so muss der Jenige die Konsequenzen selber tragen.

Die zwingend zu befolgende Defintion gibt uns der Gesetzgeber...

:)

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vor 9 Stunden schrieb Shannon:

 

 

Denn ist es ein 1er ist ja alles O.K., und nichts anderes haben z.B. ASE und ich bisher hier geschrieben, ist es ein 1er ist alles O.K. - trotzdem bleibt dann die Frage nach dem Schließsystem des 1er, und wenn zu dem 1er ein Schlüssel gehört wo du diesen Schlüssel aufbewarst.

 

Denn dann stehen wir mit den Schlüsseln wieder am Anfang der Aufbewahrungsfrage.

 

 

 

 

Ich glaube niemand hier geht ernathaft von einem Schlüsseltresor mit Zahlenschloss aus....

 

9 stellufes Zahlenschloss? Die meisten Modelle haben 6, die sind VDS zertifiziert.

 

Elektronisches Zahlenschloss + mZKS als Revision, oder nur mZKS.

 

mZKS ist zuverlässig

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb 444 marlin:

Nichts muss ja versteckt werden. Oder woanders deponiert werden.

Habe ich geschrieben.

 

Ich meinte "nichts"   muss    " bei mir Zuhause"  versteckt werden. 

Alles ist in einem Waffenschrank mit Zertifiziert Widerstandsgrad 0/N nach DIN EN 1143-1, ECB-S
- Schloss: Elektronikschloss S&G Spartan.

Teilweise Ersatzschlüssel in einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0/N nach DIN EN 1143-1, ECB-S mit Schlüsselschloss.

Alles in gleichem, von dem Gesetz vorgeschriebenen, Widerstands Grad. 

Ist so genehmigt worden ! 

Das kann nicht sein, der Mann ist unglaubwürdig !!!!!!!!!!!!

Was hätte ich davon.

 

Wenn einer mein Anliegen nachvollziehen kann, kann er ja mal bei der Behörde anrufen. ( Vielleicht: Ein Kumpel von mir hat )

Ich weiß : "Mir doch egal" "Kann jeder machen was er will" "Warten wir bis er verklagt wird" "Bin ich viel zu cool für"

 

Blickt da wirklich keiner durch.     Bitteschön !

So jetzt bin ich wirklich weg. Ich habe genug.

 

Eins noch. Der Behörde war nur wichtig das sich alles in einem Haus befindet.

 

Bearbeitet von 444 marlin
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Wir beschweren uns über überbordende Bürokratie und Regelungswut staatlicher Stellen, und dann betreiben wir genau das selbst.
Normen, Schlösser, Verfahren, Steigerung der Steigerung. Aus dem Blick gerät die Verhältnismässigkeit.

 

Zitat

Beim elektronisch/mechanischen Nummmernschloß kommt die Ausfallwahrscheinlichkeit JEDES EINZELNEN BAUTEILS und jeder LÖTSTELLE ins Spiel, + Platine, + Eingabeeinheit, + Verdrahtung, + Spannungsversorgung, + Motor mit Getriebe, + EMV Empfindlichkeit (z.B. beim Gewitter) => X+Z (wobei Z größenordnungsmässig weit über Y liegt).

 


Ein Zahlenschloss und der Schlüssel ist sicher. Wer der Elektronik nicht traut kann den Notschlüssel auch in einem Bankschließfach unterbringen.

Damit ist die Debatte doch zu  Ende.

Bearbeitet von ThomasMueller
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vor 56 Minuten schrieb ThomasMueller:

Wir beschweren uns über überbordende Bürokratie und Regelungswut staatlicher Stellen, und dann betreiben wir genau das selbst.
Normen, Schlösser, Verfahren, Steigerung der Steigerung. ...

 

 

Es ist auch seitens der Politik modisch geworden, sich über Bürokratie zu beschweren und wahre Krokodilstränen über Normierungswut zu vergießen.

Das ist populär und kommt an...

 

Ehrlich, die einschlägigen Politik-Protagonisten kann ich überhaupt nicht mehr ernst nehmen...

Wäre es denen wirklich  wichtig mit "Bürokratieabbau" und "Entschlackung" - sie könnten das ohne weiteres in die Wege leiten.

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vor 56 Minuten schrieb karlyman:

Wäre es denen wirklich  wichtig mit "Bürokratieabbau" und "Entschlackung" - sie könnten das ohne weiteres in die Wege leiten.

 

daran besteht überhaupt kein interesse, da es ja an ihren eigenen stühlen sägen würde!

wer stimmt schon dafür "sich selbst abzuschaffen"?!?

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@444 marlin

"Alles ist in einem Waffenschrank mit Zertifiziert Widerstandsgrad 0/N nach ....

Teilweise Ersatzschlüssel in einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0/N nach ....."

Das sind also schon mal MEHRERE Schlüssel für mehrere Schränke?!

Da haben wir es doch schon:

In einem Wertschutzschrank mit Widerstandsgrad N/0 (NICHT I !!) darfst du nur die Schlüssel gesammelt unterbringen die zusammen nicht mehr Waffen ergibt als die Zulassung deines N/0, also keinesfalls beliebig viele gesammelt wie beim Ier.


@ASE

"9 stellufes Zahlenschloss? Die meisten Modelle haben 6, die sind VDS zertifiziert."

 

Negativ, ist aber müssig DARÜBER zu diskutieren, denn die Wahrscheinlichkeit von 1:1 Mill bei 6-stellig würde schon völlig ausreichen, schon weil nach 3 Versuchen eh erst mal Schluß ist, und ob du da das Geburtsdatum von dir, deiner Holden, deines Kindes oder deines Dackels gewählt hast weiß ja eh keiner, und auch nicht in welchem Format.

Selbst für unsere Bankkarten reicht ein 4-stelliger Code, schon weil nach 3 Fehleingaben erst mal Schluß ist.


@ThomasMueller

Natürlich beschweren wir (alle) uns, völlig zu recht, und dies ist alles nicht mehr Verhältnismässig, das ändert aber gar nichts daran daß es aktuell nun mal laut Gesetz so ist, und an diese Gesetze, auch wenn WIR ALLE sie bescheuert finden,  müssen wir uns wohl oder übel halten.

 

"Ein Zahlenschloss und der Schlüssel ist sicher. Wer der Elektronik nicht traut kann den Notschlüssel auch in einem Bankschließfach unterbringen."

 

Da musst du kein Bankfach bemühen, den Schlüssel darf jeder andere Befugte ebenfalls für dich verwahren, so wie du seine Notschlüssel. Das ist auch viel vernünftiger und billiger, denn der BERECHTIGTE Kumpel ist im Fall der Fälle normalerweise viel schneller zu erreichen als der Zugang zu einem Bankschließfach.

 

Außerdem zeigt ja schon das Angebot zum Notschlüsselschloß zusätzlich zum Elektronikschloß daß selbst die Anbieter ihre Zweifel haben, oder wer kennt einen Schrankhersteller der ein normals Schlüsselschloß mit einem zweiten Schlüsselschloß auch nur anbietet?


@karlyman

Nicht WIR (nicht Du und ICH) betreiben die Regelungswut, mit Normen, Schlössern, Verfahren und, und, und, sondern all die Damen und Herren die von der Mehrheit in freien Wahlen erkoren wurden dies zu tun - aber das ist ein ganz anderes Thema. All dies hat die Mehrheit aber erkoren und die haben ALLE somit nur bekommen was sie verdient haben.


@gipflzipfla

" ... brauchst Du zwingend das Kollektiv ?"

"Die zwingend zu befolgende Defintion gibt uns der Gesetzgeber...
Wenn es im Anlassfall nicht ausreicht, so muss der Jenige die Konsequenzen selber tragen."

 

So ist es - so sollte es wohl sein, aber im Fall der Fälle sind wir alle, alle LWB, eben wieder mal "die Bösen".

Das Kolletiv ist dann "böse" und gehört reglementiert, wenn nicht gar verboten - DAS KOLLEKTIV!


Shannon

 

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