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IGNORED

Widerstandsgrad N


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

 

ein Vereinskamerad (Marke armer Student) sucht einen Waffenschrank.

Jetzt wird hier einer angeboten. Ziemlich groß, 300 KG. Baujahr 2002.

Widerstandsgrad N. Nach Googeln fand ich: Widerstandsgrad N ist gleichzusetzen mit 0

Leider steht kein Hersteller auf dem Tresorschild.

Ist das so? N = 0

Prüfzeichen 01100 0096 VV01

Anerkennungsnr. M102001 S031676

Fabrikations-Nr- 301

 

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb grizzly45:

Er soll das seine Behörde fragen. 

Hallogrizzly45

 

seine Behörde ist stamm Anti-Waffen.

Und die werden erstmal sagen: 0 oder 1.

Ob N gleich 0 ist, werden die weder wissen noch recherchieren.

 

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb steven:

Hallogrizzly45

 

seine Behörde ist stamm Anti-Waffen.

Und die werden erstmal sagen: 0 oder 1.

Ob N gleich 0 ist, werden die weder wissen noch recherchieren.

 

Steven

Und was nützt es dann, das zu recherchieren ?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb steven:

Ob N gleich 0 ist, werden die weder wissen noch recherchieren

 

Das steht zwar überall im Netz, aber es wird wohl schwierig, das konkret mit einer Unterlage zu belegen.

 

In der VdS 5461 "Schutz für Wertvolles und Wichtiges - Safes und Wertbehältnisse" (im Netz abrufbar) steht auf Seite 5 (Zitat):

...

Wertschutzschränke werden von Grad N (0) bis Grad X angeboten.

...

Die Norm selbst ist ja kostenpflichtig (ca. 140 EUR), hab ich noch nie irgendwo zum Nachschlagen gefunden.

 

Der Grad N taucht auch in der VdS 2335 auf:

 

VdS-anerkannte
Wertschutzschränke und Wertschutzräume
Verzeichnis, Stand: September 2010

 

Seite 2 (Zitat):

 

Klassifizierung von Wertschutzschränken und Wertschutzräumen

 

Wertschutzschränke
werden in 11 Graden (Grad N, Grad I bis Grad X) klassifiziert, wobei der Grad N den niedrigsten und der Grad X den
höchsten Grad darstellen. Für die Grade IV bis VIII ist ein "KB-Schutz" optional. Für die Grade V bis X ist ein "EX-Schutz"
optional.

...

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Elo:

Wertschutzschränke werden von Grad N (0)

Hallo Elo

 

ich versuche, den Hersteller raus zu bekommen.

Müsste doch irgendwo auf dem Schrank stehen.

Auf dem Typenschild im Tresor steht er nicht.

 

Steven

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Elo:

Die Norm selbst ist ja kostenpflichtig (ca. 140 EUR),

Hallo Elo

 

wo bekomme ich diese Norm und steht es da zweifelsfrei drin?

Die 140 Euro würde ich springen lassen. Und jedem hier zur Verfügung stellen.

 

Steven

Geschrieben

Soweit ich weiß gab es mal einen Fall, in dem ein Sportschütze ein ehemaliges Bankgebäude gekauft und als Wohnraum umgebaut hatte. Die Behörde hat ihm damals den ehemaligen Banktresorraum im Keller nicht abgenommen, weil der Raum nicht die entsprechende Norm hatte. 

Geschrieben
56 minutes ago, steven said:

Ob N gleich 0 ist, werden die weder wissen noch recherchieren.

 

Ein Widerstandsgrad N wird wohl vom VdS benutzt. Das WaffG bezieht sich aber auf EN 1143-1. Damit wäre dann wohl zu eruieren, ob eine Zertifizierung nach VdS im Jahr 2002 zwingend mit einer bestimmten Einstufung nach 1143-1 einherging.

 

Kann Dir vielleicht der VdS über die "Anerkennungsnummer" helfen? Die macht ja eigentlich nur einen Sinn, wenn sie zu Angaben bezüglich Hersteller und Zertifizierung führt.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Moskito:

Aus immateriealrechtlichen Gründen rate ich davon ab.

Hallo Moskito

 

ok, sehe ich ein.

Aaaaber: wenn ich diese berühmt-berüchtigte Norm gekauft habe, und mich fragt eiern nach einer bestimmten Sache, kann ich doch sicherlich da nachsehen und ihm Auskunft erteilen. 

Oder spricht da was gegen?

 

Steven

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb steven:

steht es da zweifelsfrei drin?

 

Ich weiß es nicht.

Letztlich diskutieren wir in etlichen Fäden immer wieder die Aufbewahrung, aber offenbar haben die wenigsten hier die im Gesetz genannte Norm tatsächlich schon mal gelesen oder in der Hand gehabt.

Würde mich interessieren, ob die Waffenbehörden darauf Zugriff haben.

 

Die Norm gibt es ab 141,20 EUR inkl. MwSt. bei DIN Media (vormals Beuth Verlag):

https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-1143-1/299949408

 

Die hier zu veröffentlichen würde - wie schon von Moskito erwähnt - wahrscheinlich Probleme verursachen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb steven:

Hallo Moskito

 

ok, sehe ich ein.

Aaaaber: wenn ich diese berühmt-berüchtigte Norm gekauft habe, und mich fragt eiern nach einer bestimmten Sache, kann ich doch sicherlich da nachsehen und ihm Auskunft erteilen. 

Oder spricht da was gegen?

 

Steven

Nope, dagegen spricht nichts.

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb steven:

wo bekomme ich diese Norm

In jeder Hochschulbibliothek. 

 

vor 58 Minuten schrieb steven:

Und jedem hier zur Verfügung stellen.

Mit solchen Versprechen wäre ich vorsichtig. Du darfst natürlich jeden zum Fachgespräch und einer Tasse Kaffee zu dir nach Hause einladen. Das Werk kopieren und verschicken besser nicht... 

 

  • Gefällt mir 3
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Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb erstezw:

Du darfst natürlich jeden zum Fachgespräch und einer Tasse Kaffee zu dir nach Hause einladen. 

Hallo erstezw

 

damit wäre das Problem gelöst.

Natürlich bekommt jeder zum Gespräch eine Tasse Kaffee.

Falls das Gespräch per Telefon stattfindet, muss der Gesprächspartner den Kaffee selber kochen.

 

Steven

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallogrizzly45

 

seine Behörde ist stamm Anti-Waffen.

Und die werden erstmal sagen: 0 oder 1.

Ob N gleich 0 ist, werden die weder wissen noch recherchieren.

 

Steven

Dann ist das erst mal so.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hypnodoc:

Soweit ich weiß gab es mal einen Fall, in dem ein Sportschütze ein ehemaliges Bankgebäude gekauft und als Wohnraum umgebaut hatte. Die Behörde hat ihm damals den ehemaligen Banktresorraum im Keller nicht abgenommen, weil der Raum nicht die entsprechende Norm hatte. 

Wie war das mit der Schlüsselaufbewahrung in dem Schreiben einiger Behörden ? Bankschließfach ist nicht ausreichend? 

Geschrieben

Hey,

 

falls dein Vereinskamerad noch Student ist, besteht auch die Möglichkeit, dass er sich die VDI über das Normenportal an der Uni/Hochschule anschauen und für sich selbst zu "Studienzwecke" ausdrucken kann.

 

Gruß

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb grizzly45:

Wenn ich die Behörde wäre und denjenigen ärgern wollte 

Hallo grizzly45

 

leider ist dads heute so.

Die SBs haben ein Rückgrad wie ein Gummiband, sehen sich eher in der Pflicht, Waffen zu verhindern und haben verdrängt, dass sie Staatsdiener sind.

 

Steven

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