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IGNORED

Widerstandsgrad 1 - die Allmacht aus dem WaffG


Last_Bullet

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Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen, weil ich derzeit auf der Leitung stehe. Wieso hat man sich damals darauf geeinigt, dass der Widerstandsgrad 1 im WaffG die unbegrenzte Lagerung von Waffen und Munition ermöglicht? Wieso wurden hier keine Gewichtsgrenzen eingeführt? Denn die Unterschiede innerhalb dieser Klasse sind recht groß, was nicht nur die Größe, sondern auch das Gewicht und andere Sicherheitsaspekte (z. B. zweites Schloss, Notverriegelungen) angeht. Es gibt kleine, leichte Würfel und massive Schränke, die fast an alte Zeiten erinnern. Warum hat man hier den Deckel drauf gemacht und nicht höhere Widerstandsgrade eingefordert? Die Tresorlobby soll damals mit daran gearbeitet haben, so die ein oder andere Meinung.

 

Weiß da jemand mehr? Ist der Widerstandsgrad 1 sicherheitstechnisch derart gut, hat es soziale Komponenten, dass man dem LWB keine höheren Kosten aufbürden wollte?

 

Danke.

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vor 13 Minuten schrieb Last_Bullet:

Warum hat man hier den Deckel drauf gemacht und nicht höhere Widerstandsgrade eingefordert?

 

"Warum macht man's uns denn nicht noch ein wenig schwerer / umständlicher / teurer, als es schon ist...?"

Ach, bitte, bitte, bitte...

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

Ach, bitte, bitte, bitte...

 

Das mag als Intuition bei Dir so ankommen, war jedoch weder meine Absicht noch meine Frage. Dass man es uns überall schwerer machen will, ist deutlich sichtbar. Es muss jedoch einen Grund geben, hier eine Grenze gezogen zu haben, ich denke, das ist nicht ausgewürfelt worden, sondern muss einen faktischen Hintergrund haben.

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vor 7 Minuten schrieb Last_Bullet:

Es muss jedoch einen Grund geben, hier eine Grenze gezogen zu haben,

Hallo Last_Bullet

 

nachdem Hartmann die Politiker von der Unsicherheit der bisher geltenden Tresore (A/B) überzeugt hatten, wollte man natürlich die Tresore verkaufen, die am Besten gingen. Und: Die die Firmeneigenen Tresore noch rumhiefen konnten. Und die Bürokratie hatte keine Ahnung sondern nickte freundlich.

Hätte diese Firma mehrheitlich dickere und schwerere Tresore im Programm gehabt, wären die ins Waffengesetz gekommen.

Manchmal kann man die Welt ganz einfach verstehen.

 

Steven

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Es beantwortet leider nicht genau Deine Frage, gibt aber vielleicht Anhaltspunkte:

 

Auf Seite 46 werden  "Experten" und "Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit" erwähnt.

 

Deutscher Bundestag Drucksache 18/11239
18. Wahlperiode 20.02.2017
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

 

https://dserver.bundestag.de/btd/18/112/1811239.pdf

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Nach dem Wegfall der Klassifizierungsmöglichkeit für die Klassen A und B wurde, statt alternativ die Klassen S1 und S2 (hier reicht es aus, Baurichtlinien einzuhalten, eine unabhängige Klassifizierung ist nicht vorgesehen) als ausreichend zu erklären, die niedrigsten klassifizierbaren Klassen 0 und 1 gewählt.

Das ist auch völlig ausreichend, denn es wurde hier immer weniger mit Einbruchsschutz argumentiert, sondern mit Zugriffsmöglichkeit durch unberechtigte Personen.

In vielen anderen Europäischen Ländern sind die Vorgaben viel geringer, aber führen auch nicht zu mehr Unsicherheit.

Und Einbrecher haben nur in den wenigsten Fällen ein Interessen an Waffen.

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vor 21 Minuten schrieb Andor:

sondern mit Zugriffsmöglichkeit durch unberechtigte Personen.

 

Ok, wenn es nicht der übliche Einbrecher ist, macht es mit diesem Argument dahingehend für mich wenig Sinn, wenn man z. B. "nur" Familienangehörige, kurzzeitigen Besuch vom Zugriff abhalten wollte, dann hätte man alles beim Alten belassen können. Aus dem von Elo verlinkten Papier habe ich entnommen, dass man die Aufbewahrung speziell zusammen mit Munition vereinfachen und Verstöße dagegen minimieren wollte. Das würde erklären, warum man die EN 1143-1 mit definiertem Einbruchschutz gewählt hat, und nicht die S2, die nur wenig sicherer als die Schränke gem. VDMAetc. sein soll. Gut, die Richtlinien für den Bau von B-Schränken wurde zurückgezogen, somit musste man sich etwas ausdenken. Logisch.

 

Deine Argumentation würde dann Sinn ergeben, wenn man tatsächlich nicht den Einbrecher meint und deswegen eine Obergrenze ziehen wollte. Aber wieso dann den Widerstandsgrad 1 und nicht 0/Null? Der würde völlig ausreichen, z. B. den Sohn abzuhalten, bei korrektem Verschluss an die Waffen zu kommen. Üblicherweise dürfte der Sohn nicht mit Vaters Flex an den Inhalt gelangen wollen.

Bearbeitet von Last_Bullet
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@Last_Bullet ... , daß ist von Stand November 2009 https://www.dsb.de/fileadmin/dsb/migration_assets/waffenaufbewahrung.pdf es müßte sich bestimmt u.a. hier in Wo die alten DSB Waffenaufbewahrung ab 2002 finden lassen .

 

Damals in 2002 wurde VDS Null als das "Maß der Dinge" definiert , wer schon zukunftssicher seinen wollte hat in VDS 1 investiert .

 

Der Rest der Geschichte ist nachlesbar .

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vor 24 Minuten schrieb karlyman:

Aber es gibt vielleicht Dritte, bei denen kommt das genau so an.

 

Definitiv nein, so ist es nicht gemeint. Mich interessieren die Gedanken, Fakten dahinter. Warum man sich genötigt sah, nach Rückzug einer Baurichtlinie etwas zu tun, verstanden. Das von Steven habe ich bislang mit einer Quelle nicht gefunden. Unmöglich ist natürlich nichts.

 

Das von Andor klingt erstmal logisch, obwohl es für mich gleichzeitig ambivalent aussieht. Man hätte auch zwei Schlösser vorschreiben können, die aufwendiger zu öffnen sind, als eine dickere Wandung, zusätzlich Bohr-/Schneidschutz des Schlosses, wenn man hauptsächlich den Besitzer selbst oder Familienangehörige/ Besucher abhalten will. Auch dass man einen Unterschied beim Gewicht beim 0/Nuller macht, beim Widerstandsgrad 1 wiederum kein Wort davon, irritiert mich. Was ich relativ einfach wegschleppen und irgendwo in aller Ruhe öffnen kann, ist wesentlich unsicherer, als der schwere Klotz "am Bein". Denn dort hat man alle Zeit und Werkzeuge, die man dafür benötigt.

 

Also, hätte man z. B. gesagt, zwei verschiedene Schlösser, Minimalgewicht xxxKG, Waffenanzahl ansteigend mit dem Widerstandsgrad etc., das würde aus meiner Sicht den Sicherheitsaspekt in den Vordergrund stellen. Und der würde alle unberechtigten Interessenten abhalten. Egal ob den Sohn oder den Einbrecher. Die Deckelung einfach auf den Widerstandsgrad 1 ohne nachvollziehbare Begründung, warum das State of the Art sein soll, erschließt sich mir bislang nicht. Das würde ich gerne verstehen.

 

Natürlich könnte jetzt eine Kundiger sagen, dass der Widerstandsgrad 1 derart sicher ist, dass der Aufwand, den zu öffnen, sehr, sehr groß ist und das nur äußerst selten vorkäme. Ich habe dagegen gelesen, dass richtige Sicherheit erst ab Widerstandsgrad 3 beginnt, das von Leuten, die z. B. beruflicherseits mit dem Öffnen von Tresoren zu tun haben.

 

Zumindest im unbewohnten Schützenhaus ist man seitens des Gesetzgebers recht restriktiv. Dort muss es schon der Widerstandsgrad 1 sein mit maximal 3 Langwaffen und Kurzwaffen nur nach Rücksprache.

 

vor 3 Minuten schrieb SC:

Der Rest der Geschichte ist nachlesbar .

 

Wo? Hast Du da eine Quelle? Das von Dir verlinkte ist ein Infoblatt, wie Waffen aufzubewahren sind.

 

vor 3 Minuten schrieb SC:

zukunftssicher

 

Da man die technischen Vorgaben in die AWaffV transportiert hat, kann man diese wesentlich einfacher anpassen, als ein Gesetz. Deswegen ist Dein Argument so weit hergeholt nicht. Da könnte sich ruckzuck etwas ändern.

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vor 13 Minuten schrieb Last_Bullet:

...die.... Fakten dahinter.

 

Ich halte es inzwischen, bei der Entwicklung die das Aufbewahrungsthema und andere LWB-bezogene Anforderungen nehmen, für müßig, dahinter viel Faktenbasiertes zu sehen.  

 

Würde die Politik das Ganze an Fakten, an der objektiven Gefahrenlage (Deliktrelevanz) in D orientieren, dann wären wir nicht auf dem Anforderungsniveau, das wir nun haben (mit Tendenz zum Mehr...).

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vor 51 Minuten schrieb Last_Bullet:

Wo? Hast Du da eine Quelle? Das von Dir verlinkte ist ein Infoblatt, wie Waffen aufzubewahren sind.

 

Im wesentlichem wurde 2002 schon alles neue Geregelt inklusive Altbestand , deshalb als Beispiel das DSB Infoblatt (11/2009) , hier in Wo findest Du sicherlich genügend Zeitgenössische Quellenangaben .

 

Den weiteren Verlauf , nach dem das 'eigene Interesse der Branche' ihren Höhepunkt erreicht hat , daß kann man nachlesen - oder ?

 

vor 51 Minuten schrieb Last_Bullet:

Da man die technischen Vorgaben in die AWaffV transportiert hat, kann man diese wesentlich einfacher anpassen, als ein Gesetz. Deswegen ist Dein Argument so weit hergeholt nicht. Da könnte sich ruckzuck etwas ändern.

 

... , und deshalb möchtest Du genau das auch 'dem Allerletzten' umbedingt mitteilen , oder :acute:

Bearbeitet von SC
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Warum hat man 2009 die Biometrie in den § 36 aufgenommen?

 

Weil ein Unternehmen es da rein lobbyiert hat!

 

Es wird konstant gemunkelt, dass die Fa. Hartmann Tresore für die Änderung Aufbewahrung hauptsächlich verantwortlich ist.

Einen wirklichen Nachweis darüber habe ich noch keinen gesehen, was nicht bedeutet, dass es nicht so gewesen ist.

 

Zum Thema A/B nach VDMA und Nachfolge.

Es gab „B“ Schränke und „B“ Schränke. Mein erster „B“ Schrank war ein Rottner und der war klapperig und das Material relativ dünn, im Vergleich zu meinem nachträglichen „B“ Schrank, der kaum Spaltmaße hat, eine recht massive Tür und für einen Kurzwaffenschrank mit 120kg ein ordentliches Gewicht.

Das Problem war, dass die VDMA wohl kaum bis gar nicht mehr überwacht wurde und damit sind wohl viele unterschiedliche Qualitäten gekommen.

Ja, in anderen Ländern ist das liberaler, bei uns aber halt nicht und es hilft nicht darüber zu Jammern, auch wenn wir es bescheuert finden und wenig nachvollziehen können. Aber das ist nunmal Deutsche Politik.

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Gejammert hat hier bislang noch niemand, aber Du erwähnst ebenfalls die Lobbyarbeit einer Firma. Interessant.

 

Und tatsächlich, mein alter B-Schrank klappert kein Stück, die Luft faucht heraus, wenn ich die Tür schließe. Alle bislang von mir näher betrachteten moderneren Tresore, 0/Null, 1, 2, die Türen klappern und haben leichtes Spiel. Hersteller unterschiedlich, soweit man das herausfinden kann.

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Das Interesse am Wie und Warum in allen Ehren...

Aber ich glaube nicht, dass bei einer entsprechend angestoßenen,  allgemeinen Diskussion für uns  LWB irgendetwas Positives herausspringen kann und wird.

Was die Aufbewahrungsanforderungen angeht, da gilt doch in D nur noch "vorwärts immer, rückwärts nimmer"...

 

 

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vor 19 Minuten schrieb karlyman:

allgemeinen Diskussion für uns  LWB irgendetwas Positives herausspringen kann und wird.

 

Du meinst, dieses Thema geht direkt zum BMI? Dann müsste man WO schließen, wenn dem so wäre.

 

Oder was meinst Du mit „allgemeinen Diskussionen“?

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vor 4 Stunden schrieb Last_Bullet:

Warum hat man hier den Deckel drauf gemacht und nicht höhere Widerstandsgrade eingefordert?

Dafür hat man eine ausreichend große Tür offen gelassen...

 

Waffengesetz (WaffG)
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

 

 

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vor 11 Minuten schrieb Bounty:

Dafür hat man eine ausreichend große Tür offen gelassen...

 

Ja, stimmt. Dennoch gilt die unbegrenzte Aufbewahrung beim Widerstandsgrad 1, vom genannten Einzellfall mal abgesehen. Wobei die Grenze sich doch irgendwo bei einer vernünftigen Größe eines solchen Behältnisses ergibt, denn Platz ist nicht unendlich. Es wird sicherlich Sammlungen etc. geben, die einen gewissen Rahmen sprengen, eventuell wollte man dafür gewappnet sein.

Bearbeitet von Last_Bullet
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Ich verstehe Dein Ansinnen nicht.

Ja, 2017 wurden wir ein wenig trocken in den aller wertesten gef…t und wir müssen nun andere Tresore kaufen, als vorher.

Das ist blöd.

 

Aber, as haben denn damals „Gute B Schränke“ gekostet? Die waren vergleichbar mit den Preisen für die aktuellen 0er und 1er.

Wie auch heute, kann man sparen und einen günstigen Tresor kaufen, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, aber wer einigermaßen auf Qualität achten möchte, und da ist der Hersteller relativ egal, holt sich etwas vernünftiges.

 

Gute und hochwertige „B“ Schränke haben teils auch schon gerne mal 300kg oder mehr auf die Waage gebracht, wie heute 0er oder 1er auch wiegen.

Und ja, ich konnte früher auch einen „B“ Kurzwaffenschrank mit 30kg, 40kg oder 60kg beommen, wie ich heute 0er oder 1er Kurzwaffenschränke mit diesem Gewicht bekommen kann.

 

Das wir im 1er Schrank aktuell keine Obergrenze für die Aufbewahrung haben, ist doch gut für uns, da wir nicht mehr diese Obergrenze wie den „B“ Schränken von 10 Lang-/Kurzwaffen haben, wenn der Tresor mit einem Abrißgewicht von mindestens 200kg verankert ist.

Heute kannst Du bei akuten Platzmangen, die Waffen anfangen zu stapeln, da es keine Obergrenze gibt.

Warum und weshalb der Gesetzgeber das so festgelegt hat, ist doch vollkommen egal.

 

Ob das irgendwann einmal geändert wird, wissen wir nicht. So lange aber die DIN EN 1143-1 nicht abgekündigt wird, wie es bei der VDMA 24994 gewesen ist, das war seinerzeit mit der Grund für den Wechsel auf die höhere Sicherheitsstufe gewesen ist, sind wir safe. Und selbst wenn es angepasst würde, hätten wir wie heute Bestandsschutz.

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vor 16 Stunden schrieb Last_Bullet:

 

Zumindest im unbewohnten Schützenhaus ist man seitens des Gesetzgebers recht restriktiv. Dort muss es schon der Widerstandsgrad 1 sein mit maximal 3 Langwaffen und Kurzwaffen nur nach Rücksprache.

 

Dort zielt der Einbruch in der Regel auch direkt auf die Waffen und die Munition ab, während das im normalen Wohnhaus eher selten der Fall sein dürfte. Dort ist der Einbrecher an Wertsachen interessiert, die er innerhalb kurzer Zeit und mit wenig Aufwand stehlen kann.

Ich denke, dass allgemein der Einbruch kein wirklich relevanter Punkt bei der Wahl der Anforderungen war, sondern der Zugriff von Familienangehörigen. Gerade aus dem Hintergrund der Amokläufe mit "Familienwaffen" hat sich immer wieder Bedarf für Aktionismus seitens der Politik gezeigt. Und wenn schon Tresorhersteller "Bedenken" hinsichtlich der Sicherheit bestimmter Sicherheitsklassen haben, dann umso mehr.

 

So ganz unlogisch erscheint mir daher aus der Sicht die Gesetzgebung nicht zu sein.

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Die eigentlich relevante Frage, die man in dem Zusammenhang stellen sollte, ist doch diese: Ist es denn überhaupt schon mal vorgekommen, dass Waffenschränke - welcher Klasse auch immer - durch Unbefugte aufgebrochen (nicht aufgeschlossen!!) wurden und mit den Waffen anschließend schwere Straftaten begangen wurden? Sind das Dinge von irgendeiner Relevanz für die Kriminalitätsstatistik?

 

Mir ist da nichts bekannt, was irgendwelche Sicherheitsklassen in Frage stellen oder gar eine Verankerung notwendig erscheinen lassen würde. Selbst wenn, der Aufwand steht in einem kaum vergleichbaren Nutzen, wenn man andere Lebensbereiche und das Risiko für Leib und Leben durch andere Gerätschaften (Werkzeuge, Transportmittel etc...) betrachtet. Würde man ähnliche Maßstäbe da anwenden, wäre in Innenstädten Tempo 10 km/h Vorschrift, Bahnanlagen mit Elektrozäunen eingezäunt und Fahrräder, manuelle Bohr oder Fräsmaschinen wären längst verboten. Und Messer wären generell verbotene Gegenstände für alle - man stelle sich nur vor, was für Diskussionen über die Mordwerkzeuge und deren Verbot nach jedem Mord in Deutschland eigentlich losgehen müsste, gäbe es da dieselben Maßstäbe.

Bearbeitet von msk
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Moin Leute.

 

Danke erstmal für die weiteren Antworten.

 

vor 4 Stunden schrieb gunvlog:

Ich verstehe Dein Ansinnen nicht.

 

Ich finde das auch nicht wichtig für meine Frage. Generell geht es in diesem Thread nicht um den Kauf, nicht um den Wunsch etwas für den LWB zu verschlechtern, sondern ganz einfach darum, zu verstehen, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist. Durch meine Suche nach etwas Neuem bin ich in Kontakt mit der Behörde, verschiedenen Händlern und lese auch in Foren. Das Thema finde ich mittlerweile spannend. Hardcore-Hintergrundinfos gibt es kaum, denn die guten Jungs wollen den schlechten keinen Wissensvorteil geben. Deswegen ist es auch schwierig, technische Unterschiede der Klasse herauszuarbeiten, wenn diese nicht offensichtlich sind (also z. B. zweite Schlossvorgabe ab Widerstandsgrad 4).

 

Und natürlich mache ich mir Gedanken, kauft man nun Kuchenblech oder doch etwas Vernünftiges, denn eines ist klar, das kostet nicht unerheblich Geld. Alleine die Transport- und Aufstellkosten können bei einem schweren Brocken durchaus locker die Hälfte und mehr des Kaufpreises ausmachen. Ich vergleiche Preise, denn kaum ein Angebot gleicht dem anderen, obwohl oft der gleiche Hersteller dahinter steckt.

 

Das führt nun dazu, dass ich tiefer in die Materie eingestiegen bin, ich habe mehrfach die gesetzlichen Vorgaben gelesen und habe mich gefragt, wieso sind die so? Wie war der Weg dorthin, wer war dabei? Wurden Experten gehört und wie haben diese ihre Argumente begründet. Das kann man so ähnlich sehen, wenn man wissen will, wieso z. B. hat ein bestimmter Krieg begonnen. Was geschah davor?

 

Dieser Thread ist diesem Interesse gewidmet. Mehr nicht.

 

vor einer Stunde schrieb msk:

Ich denke, dass allgemein der Einbruch kein wirklich relevanter Punkt bei der Wahl der Anforderungen war

 

Kann es auch irgendwie nicht, wenn man bei Widerstandsgrad 1 stehen geblieben ist (trotz der bereits genannten "Hintertür"), denn beim unbewohntem Schützenhaus traut man sich selbst nicht und reduziert die dort vorhandenen Waffen drastisch.

 

vor einer Stunde schrieb msk:

. Und wenn schon Tresorhersteller "Bedenken" hinsichtlich der Sicherheit bestimmter Sicherheitsklassen haben, dann umso mehr.

 

In meinem Fall ist es nicht der Hersteller, sondern Personen, die u. a. Notöffnungen vornehmen. Die sich mit den einzelnen Tresoren auskennen, ob alt, ob neu. Dort sagt man, die wirkliche Sicherheit beginnt ab dem Widerstandsgrad III.

 

vor einer Stunde schrieb msk:

So ganz unlogisch erscheint mir daher aus der Sicht die Gesetzgebung nicht zu sein.

 

Ich sehe es ambivalent, denn um Familienmitglieder auszusperren, braucht man keinen Widerstandsgrad 1, eine Klasse tiefer hätte ausgereicht. Also muss zwischen 0/Null und eins schon ein Unterschied bestehen. Augenscheinlich für mich ist hier auf jeden Fall die Tür zu nennen, die beim Einser i.d.R. deutlich massiver gebaut ist. Der Nuller gleicht da eher einem B-Schrank mit einer mehr oder minder dicken Frontplatte, die jedoch nicht gefüllt ist.

 

vor 44 Minuten schrieb msk:

dass Waffenschränke - welcher Klasse auch immer - durch Unbefugte aufgebrochen (nicht aufgeschlossen!!) wurden und mit den Waffen anschließend schwere Straftaten begangen wurden?

 

Diese Frage könnte mitschwingen, mir ist eine Statistik dazu nicht so wichtig. Sie wäre jedoch unter damaligem Gesichtspunkt eine Begründung gewesen, wieso man sich für diese Grenze zum Widerstandsgrad 1 entschieden hat. Leider habe ich dazu nichts Verwertbares finden können.

 

vor 44 Minuten schrieb msk:

Mir ist da nichts bekannt, was irgendwelche Sicherheitsklassen in Frage stellen

 

Es gibt den RU Wert, der für alle Klassen unterschiedlich ist. Dieser Wert ist eine Art Marke, um aufzuzeigen, wie hoch der Aufwand ist, um einen Schrank teilzuöffnen (also handgroßes Loch einzubringen) oder die Komplettöffnung. Dieser Wert wird zeitlich nicht aufgeschlüsselt, um Spitzbuben keinen Anhalt zu bieten herauszufinden, wie lange sie für einen Tresor benötigen, um diesen zu knacken. Es gibt jedoch Versuche diese anhand vorhandener Werkzeuge, die selbst unterschiedliche Werte mitbringen, herauszufinden. Die RU Werte sind natürlich Laborwerte, kein Aufbruchversuch läuft ab wie in einem Labor. Ich habe schon ein Video gesehen, wo die Täter an der Tür eines Widerstandsgrads II trotz mehrstündigem Versuch gescheitert sind, obwohl der das eigentlich nicht hergibt. Interessant. Das muss man jedoch als Einzelfall betrachten, denn dieser betroffene Tresor kann genau diesen Angriffen standgehalten haben, ein anderer gleicher Klasse hätte das vielleicht nicht. 

 

Es ist ein komplexes Thema. Wer nur nach Plakette kauft, gerade so, was gesetzlich vorgeschrieben ist, den wird das nicht interessieren. Steht halt so im Gesetz und fertig. Alles gut. Nicht jeder möchte hinter den Vorhang blicken. Ich schon.

Bearbeitet von Last_Bullet
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