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IGNORED

Jagdrechtliches Bedürfnis


steven

Empfohlene Beiträge

vor 8 Stunden schrieb Christian 555:

Die zuständige Sachbearbeiterin ist die nächsten Wochen nicht erreichbar.

Man verlangt in den nächsten zwei Wochen eine Stellungnahme von mir, ansonsten wird der Erwerb abgelehnt.

 

vor 7 Stunden schrieb Christian 555:

Man kann jetzt leider nichts machen. Ich soll mich schriftlich äußern.

 

Du könntest zunächst per Einschreiben um Fristverlängerung bitten, darauf hinweisen, daß die Zahlen der Behörde nicht korrekt sind und den Vorschlag machen, nach Rückkehr der zuständigen Sachbearbeiterin zunächst den Bestand zweifelsfrei abzuklären.

 

Kann man mit "Deiner" Sachbearbeiterin ansonsten reden?

Trennt "Deine" Waffenbehörde konsequent zwischen Bedürfnis als Jäger und als Sportschütze?

 

möglicher Lesestoff (ohne Wertung):

 

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220002602

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vor 10 Stunden schrieb Elo:

 

 

Du könntest zunächst per Einschreiben um Fristverlängerung bitten, darauf hinweisen, daß die Zahlen der Behörde nicht korrekt sind und den Vorschlag machen, nach Rückkehr der zuständigen Sachbearbeiterin zunächst den Bestand zweifelsfrei abzuklären.

 

Kann man mit "Deiner" Sachbearbeiterin ansonsten reden?

Trennt "Deine" Waffenbehörde konsequent zwischen Bedürfnis als Jäger und als Sportschütze?

 

möglicher Lesestoff (ohne Wertung):

 

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220002602

Die Antwort ist in groben Zügen fertig.

Mit dieser Sachbearbeiterin habe ich kaum Erfahrungen, normalerweise ist nach dem "Buchstabenkreis" wer anders für mich zuständig.

Ob getrennt wird kann ich leider nicht beantworten, da sich bis dato diese Frage nie ergeben hat.

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vor 1 Stunde schrieb Christian 555:

Mit dieser Sachbearbeiterin habe ich kaum Erfahrungen, normalerweise ist nach dem "Buchstabenkreis" wer anders für mich zuständig.

Ob getrennt wird kann ich leider nicht beantworten, da sich bis dato diese Frage nie ergeben hat.

Wo in etwa befindet sich der Buchstabenkreis?

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Am 14.3.2024 um 14:23 schrieb EkelAlfred:

 

Da steht viel im Raum, es ist sogar ein richtiger 

 

Ich habe endlich die Elefanten gefunden . 

Wegen dem Enkelkind stehen die halt rum. 

 

https://www.elefanten.de/DE/de/shop/sale.cat?device-type=mobile&utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=pmax_ggl_de_de_generic_ele-sea_shopping_generic-ns&gad_source=1&gclid=CjwKCAjw68K4BhAuEiwAylp3kkeDOqJTIiXEUfSPKPpf2axeokMJ1kBzqG8WZMh5z7tx7gNlyswf7xoCXsoQAvD_BwE

 

 

😁😁😁

Bearbeitet von raze4711
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Ich bin gespannt wie die unterschiedlichen Behörden/Sachbearbeiter dann "kalibergleich" auslegen.

Man möge mal an 7,62/.30 denken.

Ich finde zwischen einer 30/30 und einer 300 WM besteht doch ein ganz schön großer Unterschied.

Steht dann die 22 lfB, 22 Hornet mit der 222 auf einer Stufe?

9,3×73R vs. 9,3×62(64)?

:crazy:

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vor 2 Stunden schrieb Christian 555:

Ich bin gespannt wie die unterschiedlichen Behörden/Sachbearbeiter dann "kalibergleich" auslegen.

Man möge mal an 7,62/.30 denken.

Ich finde zwischen einer 30/30 und einer 300 WM besteht doch ein ganz schön großer Unterschied.

Steht dann die 22 lfB, 22 Hornet mit der 222 auf einer Stufe?

9,3×73R vs. 9,3×62(64)?

:crazy:

.22 lfB, .22-250…

Frage für einen Freund.  

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vor 3 Stunden schrieb Christian 555:

Ich bin gespannt wie die unterschiedlichen Behörden/Sachbearbeiter dann "kalibergleich" auslegen.

Wozu sollte der SB etwas "auslegen".

Der Antragsteller muss das Bedürfnis nachweisen, der SB kann sich beruhigt zurück lehnen und abwarten. Klappt das nicht gehts eben vor ein VG.

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Auch weiter vorn bin ich beim Bedürfnis - das durch wen erbracht wird?

Ob es nun um die Anzahl oder "Kalibergleich" geht ist dabei nicht der Punkt.

Als "Kaliber" wird bei den überwiegenden Behörden die Patrone an sich, definiert nach den NWR Kriterien bzw . X Waffe, angesehen.

So oder so bist du in der Bringschuld, ob es dir gefällt oder nicht.

Nichts anderes beinhaltet dein aktueller Vorgang.

Daher auch der gutgemeinte Rat zu überlegen wie man sich in der Sache äussert und auf welcher Basis man argumentiert.

Mit "Schludrigkeiten" der Behörde zu kontern ist da eher kontraproduktiv, macht mit viel Glück bei einem Verfahren Eindruck auf den Richter, ist aber ansonsten jetzt schon verschossen verlorene Munition.

Aber, jeder wie er möchte.

 

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vor 21 Stunden schrieb zickzack:

Okay, dann wird sich das in naher Zukunft wohl in ganz Deutschland ausbreiten und durchsetzen.

Auf JJS max. 2 kalibergleiche Waffen und insgesamt max. 10 bzw. 12 LW. Na dann :bad:

Deswegen müssen auch hier die Verbände ran.

 

Das ist wieder einmal Willkür, wie ich sie eben sehr oft erlebe. Nicht nur im Bezug auf Waffen. Da bläht sich ein Staatsapparat ohne Grundlagen auf.

Nirgendwo steht etwas das es bei LW irgendwelche Mengen oder Kaliberbegrenzungen gibt.

 

Auf welcher Grundlage entscheidet der SB dies? Aus Bauchgefühl mit Kappe? Im Zweifelsfall darf das Bürgerlein auf eigenes Risiko klagen, die Behörde das ohne Folgen bei Fehlentscheidungen mit Schulterzucken ad Akta legen. D-du bist ein schönes Land geworden.

 

Ich führe jagdlich nur eine Kaliberline da käme ich mit 2 kalibergleichen Waffen nicht hin.

Bei mir hat wie im Beruf auch die Jagd ein gewisses System.

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