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IGNORED

Umzug nach Österreich - gibt es einen Weg, die Waffen zu behalten?


Smarthome

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Hallo,

ich lebe derzeit noch in Deutschland und bin Sportschütze mit grüner und gelber WBK. Nun kann es sein, dass ich ein Jobangebot aus Österreich annehme und dann dorthin ziehe. Ich bin erst davon ausgegangen, dass ich mich dann wohl oder übel von meinem Hobby trennen muss, die WBKs zurückgeben und die Waffen verkaufen muss. Dann habe ich mich aber mal in das österreichische Waffenrecht eingelesen und gesehen, dass ich als dort ansässiger EU-Bürger Repetiergewehre recht unkompliziert erwerben darf.

Nun frage ich mich, ob es eine legale Möglichkeit gibt, meine Repetierer zu behalten und dann in Österreich anzumelden.

 

Selbstlader und Vorderschaftsrepetierer müsste ich dann abgeben, aber die meisten Waffen, die ich habe sind Repetierbüchsen. Daher wäre das schon super, wenn es irgendwie ginge. Ich habe auch noch 2 Kurzwaffen, die man in Österreich ja auch recht unkompliziert beantragen kann, aber schon aufwändiger als die Repetierlangwaffen. Aber auch hier wäre es natürlich super, wenn es man es hinbekäme die nach Österreich mitzunehmen.

 

Das Hauptproblem ist wohl der Zeitraum zwischen Wegzug, Anmeldung dort, Beantragung der Besitzerlaubnis und Erhalt der Erlaubnis. Vielleicht kann man die Waffen irgendwo zwischenlagern? Würde mich freuen, wenn jemand hier konkrete Erfahrungen in der Richtung gemacht hat und davon berichten kann.

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Zum Thema Umzug und Besitz in AT kann ich wenig beitragen, aber Du kannst die Waffen zur Verwahrung für einen definierten Zeitraum einem Berechtigten überlassen.

Das würde den Druck rausnehmen, VSRF und HA sofort zu verkaufen.

 

Cheers

 

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Danke das hatte ich auch schon überlegt. Ich habe eine Freund der ist Jäger. Gibt es bei Jägern auch das Erwerbsstreckungsgebot? Ansonsten könnte ich dem einfach alle Waffen erst mal überlassen und dann sehen ob ich sie nach Österreich bekomme (dann muss das wahrscheinlich als Import abgewickelt werden oder?).

Bearbeitet von Smarthome
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vor 13 Minuten schrieb Smarthome:

Gibt es bei Jägern auch das Erwerbsstreckungsgebot?

Nein aber Bundesländer wie das grün-schwarz regierte BW die je nach RP bei 10 LW deckeln. Und ein allfälliger Bestandsschutz für alte Tresore wäre auch im (_o_). Durchsuche mal das Forum. Zumindest während Probezeit oder womöglich befristetem Aufenthalt dort wäre Einstellen der Waffen inkl. Tresor (falls alt oder benötigt) in D sinnvoller. Evtl. wird dann das BVA Deine zuständige Waffenrechtsbehörde. Und vermutlich wollen die Trainingsnachweise mit eigenen Sportwaffen. -> Schlau machen und sich vor allem nicht drängeln lassen. 

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Weder die Erwerbsstreckung noch etwaiger anderer Besitz spielen eine Rolle bei vorübergehender Aufbewahrung.

Jeder, der eine WBK hat, kann Waffen VERWAHREN. Er darf sie aber weder schießen, noch transportieren oder sonstwas. Du überlässt die Waffen auf Leihschein, aber nicht zum Benutzen, sondern nur zum Aufpassen.

In den Leihformularen, die man im Netz findet, gibt es dafür meist ein Kästchen zum Ankreuzen.

Sinnvoll natürlich, wenn dein bekannter dann eine kopie deiner WBK hat, denn die behältst Du!

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Lass deinen deutschen Wohnsitz und Waffenbesitz (WBK) zunächst offiziell weiter bestehen.

Mit einem europäischen Feuerwaffenpass kannst du deine Waffen problemlos befristet nach Österreich mitnehmen (ich glaube 1 Jahr mit Stempel der lokalen Österreicher Behörde im Feuerwaffenpass).

Manches entwickelt sich auch anders als geplant. So bleibst du flexibel.

 

Vorsicht:

Bist du mit deinen Waffen offiziell ausgewandert, werden deine WBKs eingezogen.

Wenn du später zurück nach Deutschland willst, kannst Du nicht einfach mit deinen Waffen wieder zurückkommen.

Jede einzelne Waffe wird zu einem Neuerwerb als Sportschütze mit aller Bürokratie und Erwerbsstreckung.

 

 

Bearbeitet von Sindbad
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vor 46 Minuten schrieb Paxcal:

Du überlässt die Waffen auf Leihschein, aber nicht zum Benutzen, sondern nur zum Aufpassen.

 

IMHO ist das zeitlich "nur sehr begrenzt" möglich...

mehrere wochen ok. mehrere monate?!? vielleicht länger?!? ich denke das geht nicht...

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vor 45 Minuten schrieb Sindbad:

...

Mit einem europäischen Feuerwaffenpass kannst du deine Waffen problemlos befristet nach Österreich mitnehmen (ich glaube 1 Jahr mit Stempel der lokalen Österreicher Behörde im Feuerwaffenpass).

......

Woher nimmst Du dieses Erkenntnis?
Mache Dich einmal wirklich sachkundig dazu...

Für die vorübergehende Mitnahme von Waffen nach Österreich bedarf es einer Einladung entweder zu einer Veranstaltung oder einer Jagd, oder einer festen Jagdgelegenheit in Österreich.
Mit festem Wohnsitz in und für eine dauerhafte Verbringung nach Österreich sind die Waffen auf der zuständigen BH zu melden.

Übrigens, danke Deutschland EU dafür!

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/1.html

 

 

vor 2 Stunden schrieb Smarthome:

Hallo,

ich lebe derzeit noch in Deutschland und bin Sportschütze mit grüner und gelber WBK. Nun kann es sein, dass ich ein Jobangebot aus Österreich annehme und dann dorthin ziehe. .....

Würde mich freuen, wenn jemand hier konkrete Erfahrungen in der Richtung gemacht hat und davon berichten kann.


Du wirst ja schon wissen, wo Du den Job annehmen wirst..

Bitte mache Dich vorher mit einer schriftichen Anfrage bei der zuständigen BH darüber sachkundig.

Nur der dortige Sachbearbeiter kann Dir rechtssicher Auskunft geben!


Für interessierte Mitleser:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/Seite.2450100.html

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Danke für die Antworten. Es ist so, dass wenn ich dorthin gehe ich auch meinen Wohnsitz dort anmelden werde. Ich kann die Waffen also nicht im Tresor bei den Eltern lassen oder so etwas. Also ich müsste die Waffen irgendwo verwahren bis die Zeit von Anmeldung in Ö, Beantragung der Erlaubnis, Erteilung der Erlaubnis etc. vorbei ist, dann kann ich sie von D nach Ö bringen (mit allem Importkram, der evtl. noch dazu kommt).

 

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Dh die Lösung mit Verwahrung eines ebenfalls berechtigten würde nur gehen, wenn ich weiterhin Wohnsitz in D habe, was nicht der Fall sein wird. Ich könnte also nur den Weg gehen, für einen symbolischen Preis zB an den Jäger verkaufen oder schenken und dann, wenn ich die österreichische Erlaubnis habe, die Waffen zu mir holen.

Bearbeitet von Smarthome
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@gipflzipfla

 

Doch, doch, der Europäische Feuerwaffenpass hat neben einer Mitnahme zum Einzelereignis ohne Erlaubnis

auch die Option einer bis zu einem Jahr befristeten Mitnahme ins Ausland (muss vorher im Feuerwaffenpass von der dort lokal zuständigen Behörde erlaubt werden):

 

Rechtsgrundlage:  § 32 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG).

Etwas lesefreundlicher z.B. hier in D: Mitnahme von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes für Personen aus einem Drittstaat.

oder hier im österreichischen Waffenrecht: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/1/Seite.2450210.html

oder in der Steiermark: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541080/127384147/

 

 

Fazit:

Der Europäische Feuerwaffenpass erlaubt Reisen mit darin genannten Waffen der Kategorien B oder C in einen anderen Mitgliedstaat, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaates dafür die Erlaubnis erteilt haben.

Die Erlaubnis kann für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder für mehrere Mitnahmevorgänge erteilt werden und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.

 

Einer behördlichen Erlaubnis bedarf es nicht für Sportschützen und Jäger, sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können und Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind

(Jäger bis zu drei Langwaffen zum Zweck der Jagd oder Sportschützen bis zu sechs Schusswaffen zum Zweck des Schießsports).

 

 

 

Bearbeitet von Sindbad
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@Smarthome

 

vielleicht ganz interessant für dich aus der offiziellen Webseite von Österreich.

Anmerkung von mir:

- Kategorie C sind alle Repetierlangwaffen

- so wie es da geschrieben steht, scheint ein Wohnsitz in Österreich dafür nicht erforderlich zu sein.

 

Zitat aus Waffenrecht Österreich, Einfuhr aus Drittstaaten:

Einfuhr von Schusswaffen der Kategorien C

Für Schusswaffen der Kategorie C bestehen keine Beschränkungen bei der Einfuhr aus Drittstaaten.

 

 

- Aber: Für die Einfuhr aus der EU gilt das offenbar nicht.

Da wäre demnach ein Europäischer Feuerwaffenpass und eine vorherige Genehmigung notwendig.  :gaga:

Bearbeitet von Sindbad
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Muß bei solchen Diskussionen immer daran denken, daß man uns die Regelungen der letzten Jahre vielfach unter der Absicht der europäischen Harmonisierung verkauft hat ...

 

vor 1 Stunde schrieb Smarthome:

wenn ich weiterhin Wohnsitz in D habe, was nicht der Fall sein wird

 

Wie sicher und konkret ist denn Deine diesbezügliche Plaung, auch für die weitere Zukunft?

Wie oft wirst Du in D sein, wie weit ist die Strecke?

Davon wird es entscheidend abhängen, welcher Weg für Dich der zweckmäßigste ist.

 

Dann müßte müßte man sauber trennen -

einerseits die Frage, inwieweit welche Waffen dauerhaft in Östereich besessen und gemeldet werden dürfen,

andererseits die Möglichkeit, die deutschen waffenrechtlichen Erlaubnisse zu behalten bzw. bei einer späteren Rückkehr nach D wieder zu erlangen?

 

Zieht der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung ins Ausland, so ist er Mitteilungspflichtig (§ 37i WaffG).

 

Das BVA schreibt folgendes:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/FAQ/FAQ_Sportschütze.html#doc223792bodyText7

 

Müßte ich mich entscheiden, würde ich versuchen, für alle Varianten Vorkehrungen zu treffen, mich aber gleichzeitig bemühen, mir die Optionen so lange wie möglich offen zu halten.

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Wäre ein Zweitwohnsitz mit Meldeadresse bei den Eltern und die Verwahrung auf Zeit bei einem anderen Berechtigten keine Option?

So kannst Du deine WBKs erhalten und den ganzen Papierkram erledigen, bis Du sicher weißt, wie es weitergeht und welche Waffen Du in AT behalten kannst, darfst und willst.

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vor 11 Stunden schrieb Sindbad:

@gipflzipfla

 

Doch, doch, der Europäische Feuerwaffenpass hat neben einer Mitnahme zum Einzelereignis ohne Erlaubnis

auch die Option einer bis zu einem Jahr befristeten Mitnahme ins Ausland (muss vorher im Feuerwaffenpass von der dort lokal zuständigen Behörde erlaubt werden):

 

Rechtsgrundlage:  § 32 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG).

....

Fazit:

Der Europäische Feuerwaffenpass erlaubt Reisen mit darin genannten Waffen der Kategorien B oder C in einen anderen Mitgliedstaat, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaates dafür die Erlaubnis erteilt haben.

Die Erlaubnis kann für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder für mehrere Mitnahmevorgänge erteilt werden und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.

 

....

@Smarthome will aber seine Waffen dauerhaft nach Österreich verbringen, weil er in Österrech ansässig werden will.

Hautwohnsitz in Österreich = Meldepficht aller Waffen

Genauere Auskünfte erteilt, rechtssicher, die zuständige BH.

Einer Erlaubnis zur vorübergehenden Mitnahme bedarf es nicht, wenn für das Einzelereignis eine Einladung des Veranstalters vorliegt.
Gleiches Procedere, wie wenn ich mit meinen Waffen nach Deutschland einreise.

Bearbeitet von gipflzipfla
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