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IGNORED

Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus


fw114

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Wobei jetzt natürlich fraglich ist welchen Anteil das WaffG, deine örtlichen Umgebungen und Deine Person hat.

 

Meine Vereinssuche dauerte ca 1 Woche, das Führungszeugnis nochmal glaub 3 Tage, also ca 2 Wochen nach dem Entschluss war ich im Verein und Verband und meine 12 Monate zählten. Schießen könnte ich dann einmal die Woche, Waffen gab es genug in verschiedensten Kalibern, wenn auch einige natürlich schon etwas ausgelutschte Vereinshuren waren während andere (z.b. die Hämmerli 208 oder USP die man beide nicht kaputt bekommt) durchaus in sehr akzeptablen Zustand war. Nachdem ich dann 1 Monat später meine Sachkunde hatte konnte ich dann auch an 7 Tagen die Woche schießen gehen. Und ca 13 Monate nach Eintritt in Verein hatte ich dann auch meine WBK. Klar, ich könnte dann nicht sofort alle Wunschwaffen kaufen aufgrund von Erwerbsstreckungsgebot, aber es wurde auch kein Sinn machen in meinem Augen. Mit der ersten Waffe habe ich dann auch sofort in der DSU Liga mit geschossen und etwas später auch BDS LM, beides durchaus erfolgreich, und damit die Waffe kennengelernt. Im zweiten Sportjahr (dem ersten kompletten) dann in der Masterwertung sehr erfolgreich teilgenommen und nach ca 2 Jahren kommt die erste ÜK KW. Man kann sagen ich habe es langsam angehen lassen und bin vielleicht im Sport etwas behindert bzw verlangsamt worden, ich könnte den Sport aber ernsthaft und letzten Endes auch erfolgreich betreiben.

 

Echte Einschränkungen sehe ich als noch Anfänger, für mich bis zum jetzigen Zeitpunkt, eigentlich nicht.

Sie kommen allerdings durchaus später wenn man z.b. Probleme bekommt die dritte, vierte oder gar fünfte 9mm die für eine Disziplin besser geeignet ist als die anderen schon vorhandenen zu begründen

Bearbeitet von BlackFly
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vor 8 Stunden schrieb Beau Riese:

 

Es gibt einen Unterschied zwischen behindern und verhindern.

 

Dann sucht man sich einen neuen Verein/Verband.

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Am 20.5.2024 um 12:27 schrieb gunvlog:

Also weiter spalten.....

 

Es gab nie eine Einigkeit, ergo auch keine Spaltung.

 

Einigkeit wird immer von denen gefordert, die nichts ändern wollen, aka Verbände und FWR.

 

Am 20.5.2024 um 14:57 schrieb gunvlog:

Hätte sich TD geweigert, wäre ggf. der nächste Schritt erforderlich. So aber sehe ich es als Duldung und Akteptanz des Gesagten im Video.

 

Duldet die Bundesrepublik die unrechtmäßige Nutzung des Bundesadlers durch seine Bürger, wenn sie sich nicht davon distanziert oder rechtliche Schritte einleitet?

 

Der VDB hat es auch dir erklärt im Video warum man das laufen lässt.

Das nennt sich Meinungsfreiheit und ist eine willkommene Abwechslung zur üblichen Distanzieritis.

 

Am 20.5.2024 um 18:08 schrieb gunvlog:

Und was hat die Vereinssuche mit dem Waffengesetz zu tun?

 

:rolleyes:

 

Mit einem anderen WaffG bräuchte es gar keine Vereinssuche. :blum:

Bearbeitet von akuji13
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Am 20.5.2024 um 18:08 schrieb gunvlog:

Was nun Deine Geschichte ist, keine Ahnung

 

Das fasst Deinem Beitrag gut zusammen.

 

Das Waffenrecht zwingt mich zur Vereinssuche, mit allen Folgen. Es hindert mich effektiv an der ernsthaften Ausübung des Sports mindestens 1 Jahr lang, wo ich ausschließlich von der Qualität und Verfügbarkeit von Leihwaffen abhängig bin. Es behindert mich durch Bedürfnissystem und Einschränkungen bei Anzahl und Beschaffung der Waffen auch darüber hinaus.

 

Deine Aussage, das Waffengesetz würde den Sport nicht behindern, ist grober Unfug. Genauso wie Dein Versuch, Ursache (Waffengesetz) und Wirkung (Vereinssuche) komplett zu verdrehen oder mit Hilfskonstrukten wie "wenn ich mein Bedürfnis nachweisen kann, bekomme ich alles" so zu tun, als lägen die Beschränkungen für die Waffenbesitzer an den Besitzern selber.

Bearbeitet von msk
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vor 49 Minuten schrieb msk:

 

Das fasst Deinem Beitrag gut zusammen.

 

Das Waffenrecht zwingt mich zur Vereinssuche, mit allen Folgen. Es hindert mich effektiv an der ernsthaften Ausübung des Sports mindestens 1 Jahr lang, wo ich ausschließlich von der Qualität und Verfügbarkeit von Leihwaffen abhängig bin. Es behindert mich durch Bedürfnissystem und Einschränkungen bei Anzahl und Beschaffung der Waffen auch darüber hinaus.

 

Deine Aussage, das Waffengesetz würde den Sport nicht behindern, ist grober Unfug. Genauso wie Dein Versuch, Ursache (Waffengesetz) und Wirkung (Vereinssuche) komplett zu verdrehen oder mit Hilfskonstrukten wie "wenn ich mein Bedürfnis nachweisen kann, bekomme ich alles" so zu tun, als lägen die Beschränkungen für die Waffenbesitzer an den Besitzern selber.

 

Sorry aber is quatsch.

Du wirst nicht an der ernsthaften Ausübung desSports behindert. Du bist evtl. nicht 100% auf dem Level der anderen Teilnehmer eines Wettbewerbs, Du kannst aber sehr wohl die Grundlagen lernen und Deine Leistungen verbessern, auch mit Vereinswaffen.

Wenn Dir das alles zu doof ist, Du dich benachteiligt fühlst, oder was auch immer, dann such Dir ein anderes Hobby, bei dem das nicht der Fall ist.

 

Sorry das so hart sagen zu müssen, aber wir sind alle durch diese Zeit gegangen und haben es überlebt und das Beste daraus gemacht.

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vor 5 Minuten schrieb gunvlog:

Sorry das so hart sagen zu müssen, aber wir sind alle durch diese Zeit gegangen und haben es überlebt und das Beste daraus gemacht.

 

Das ist kein Argument.

 

Zu behaupten, man würde gerade im ersten Jahr nicht an der ernsthaften Ausübung des Sports gehindert, ist völlig realitätsfern. Und auch danach geht es im Waffengesetz vor allem darum, Dich einzuschränken und zu behindern.

 

Manchmal hilft es, nicht einfach irgendeine Behauptung aufzustellen, sondern vorher darüber nachzudenken. Dann braucht man danach auch keine absurden Verrenkungen zu vollführen, um diesen Unsinn irgendwie zu rechtfertigen.

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vor 2 Minuten schrieb msk:

 

Das ist kein Argument.

 

Zu behaupten, man würde gerade im ersten Jahr nicht an der ernsthaften Ausübung des Sports gehindert, ist völlig realitätsfern. Und auch danach geht es im Waffengesetz vor allem darum, Dich einzuschränken und zu behindern.

 

Manchmal hilft es, nicht einfach irgendeine Behauptung aufzustellen, sondern vorher darüber nachzudenken. Dann braucht man danach auch keine absurden Verrenkungen zu vollführen, um diesen Unsinn irgendwie zu rechtfertigen.

 

Also:

Hat Dein Verein eigene Vereinswaffen? Nein, da ist nicht das Gesetz schuld, sondern der Verein

Hat Dein Verein Vereinswaffen aber die taugen nichts? Ja, dann ist Dein Verein schuld, denn er könnte bessere kaufen

Hast Du mit dem Vorstand einmal darüber gesprochen eine eigene Waffe auf die Vereins-WBK zu nehme, die Dir dann ins Training mitgebracht wird? Ja/Nein, auch das ist ein Vereinsthema

 

Das Gesetz bietet dem Verein alle Optionen. Wenn Dein Verein da aber nicht will oder beschaffen will, naja, such Dir einen anderen Verein, der eher Deinen Vorstellungen entspricht oder gründe mit mindestens 6 weiteren Gleichgesinnten einen eigenen Verein in dem Verband, der Dir Vorschwebt.

Grundsätzlich, finde ich das deutsche WaffG auch behämmert und ja es sollte vollkommen neu überarbeitet werden. etwas anderes habe ich nie behauptet.

 

Es stimmt aber nicht, dass das WaffG uns an der Ausübung unseres Sports behindert. Es mag nicht komfortabel und einfach sein, aber wir werden nicht an der Ausübung behindert. 

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vor 9 Minuten schrieb gunvlog:

 

.....

Hast Du mit dem Vorstand einmal darüber gesprochen eine eigene Waffe auf die Vereins-WBK zu nehme, die Dir dann ins Training mitgebracht wird? Ja/Nein, auch das ist ein Vereinsthema

 

.....


:rotfl2:

Erkennst Du die dahinterstehende Idiotie, hervorgerufen durch das Waffengesetz ?

Genau das ist es nämlich, was es abzuschaffen gilt

Bearbeitet von gipflzipfla
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Solange ich einen Verein für den Besitz von Waffen (für was auch immer) brauche fehlt es an der Freiheit.

Niemand hat etwas gegen die Forderung einer Ausbildung (Sachkunde), gegen die Überprüfung der Person (Zuverlässigkeit, persönliche Eignung), aber das Bedürfnis ist alles, nur nicht freiheitlich.

Man könnte auch mit einem Grundkontingent leben und wenn man das überschreiten will, könnte man über ein Bedürfnis nachdenken, von mir aus dann auch über einen Verein/Verband. Aber dass das sportliche Schießen nur mittels Verband geht, hat eben nichts mit einem freiheitlichen Staat und schon gar nicht mit einer freiheitlichen Grundhaltung zu tun.

 

Das soll aber nicht den Blick darauf verstellen, dass viele die die Freiheit fordern ohne die Tätigkeit der Verbände (Betrieb von Schießstätten usw.) aktuell auch nicht schießen könnten.

Langfristig würde sich aber auch hier ein Markt ergeben, der durch Schießstätten gedeckelt wird, die auf wirtschaftlicher Basis arbeiten.

Bearbeitet von Muck
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vor 16 Minuten schrieb gunvlog:

Es stimmt aber nicht, dass das WaffG uns an der Ausübung unseres Sports behindert. Es mag nicht komfortabel und einfach sein, aber wir werden nicht an der Ausübung behindert.

Na da war doch was mit Altersgrenzen. Schon die Jugend wird behindert unseren Sport überhaupt auszuüben. Die 2/6 Regelung und die Kontingente die uns Sportschützen zugestanden werden, empfinde ich als extrem behindernd, da fällt mir sicher noch einiges mehr ein......

Christo

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Gerade eben schrieb christo:

Na da war doch was mit Altersgrenzen. Schon die Jugend wird behindert unseren Sport überhaupt auszuüben. Die 2/6 Regelung und die Kontingente die uns Sportschützen zugestanden werden, empfinde ich als extrem behindernd, da fällt mir sicher noch einiges mehr ein......

Christo


Nö, ob es einem gefällt oder nicht, ist irrelevant, aber Kinder unter 12 können mit Licht den Sport lernen, können Bogenschießen, etc……

Ah ich habe vergessen, nur GK und heiße Gase ist Schießsport……..

 

Nochmal, ich finde das Gesetz auch behämmert. Es behindert mich aber nicht an der Ausübung des Sportes.

Wer will wird hier konstant etwas finden was ihn behindert. Wir leben aber in Deutschland wo die gute alte Deutsche Ordnung gelebt wird.

Passt das einem nicht, wandere aus und versuche Dein Glück in einem anderen Land

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vor 26 Minuten schrieb gunvlog:

Es stimmt aber nicht, dass das WaffG uns an der Ausübung unseres Sports behindert. Es mag nicht komfortabel und einfach sein, aber wir werden nicht an der Ausübung behindert. 

 

Das klingt nach "Mach erstmal 10 Jahre LuPi".

 

Das hast Du doch auch immer kritisiert in Deinen DSB-Videos. 

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vor 5 Minuten schrieb gunvlog:

...Passt das einem nicht, wandere aus und versuche Dein Glück in einem anderen Land

Hat das nicht schon mal jemand in anderem Zusammenhang ähnlich unterirdisch formuliert?

Sagst du wirklich wir werden nicht behindert?

Sollte die ganze Vergrämungspolitik so an dir vorbei gegangen sein?

 

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Wobei dies auch wieder nur eine Frage der Vereinswahl ist. 

Ich hätte auch in einem Verein gehen können der einen erstmal, für die ersten Jahre, nur eine kk "erlaubt" und an dessen schwarzen Brett ein Zettel hängt das man für einen dreistelligen Betrag keine sportlich brauchbare Pistole bekommt. 

Habe mich dann für den Verein entschieden der mir am ersten Probetermin eine Glück 17 angeboten hat aber zur Hämmerli 208 oder GSP geraten hat und sobald ich meine Sachkunde hatte mir auch ne AR15 ausgehändigt hätte.

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vor 31 Minuten schrieb gunvlog:

 

Also:

Hat Dein Verein eigene Vereinswaffen? Nein, da ist nicht das Gesetz schuld, sondern der Verein

Hat Dein Verein Vereinswaffen aber die taugen nichts? Ja, dann ist Dein Verein schuld, denn er könnte bessere kaufen

Hast Du mit dem Vorstand einmal darüber gesprochen eine eigene Waffe auf die Vereins-WBK zu nehme, die Dir dann ins Training mitgebracht wird? Ja/Nein, auch das ist ein Vereinsthema

 

Soll das ein Scherz sein?

Das Gesetz verlangt, dass ich in einem Verein trainiere, im ersten Jahr keine eigenen Waffen haben darf (und danach auch nur sehr beschränkt) und Du stellst allen Ernstes die Behauptung auf, dass der nun Verein Schuld daran ist, dass er mir nicht alle beliebigen Waffen als Leihwaffen bieten kann?

 

Du stellst hier Ursache und Wirkung komplett auf den Kopf und hoffst, dass irgendwer auf diese verquere Argumentation hereinfällt. 

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Gerade eben schrieb BlackFly:

Wobei dies auch wieder nur eine Frage der Vereinswahl ist. 

Ich hätte auch in einem Verein gehen können der einen erstmal, für die ersten Jahre, nur eine kk "erlaubt" und an dessen schwarzen Brett ein Zettel hängt das man für einen dreistelligen Betrag keine sportlich brauchbare Pistole bekommt. 

Habe mich dann für den Verein entschieden der mir am ersten Probetermin eine Glück 17 angeboten hat aber zur Hämmerli 208 oder GSP geraten hat und sobald ich meine Sachkunde hatte mir auch ne AR15 ausgehändigt hätte.

Oder einen Verein aussuchen, der den eigenen Ansprüchen entspricht

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vor 1 Minute schrieb msk:

 

Soll das ein Scherz sein?

Das Gesetz verlangt, dass ich in einem Verein trainiere, im ersten Jahr keine eigenen Waffen haben darf (und danach auch nur sehr beschränkt) und Du stellst allen Ernstes die Behauptung auf, dass der nun Verein Schuld daran ist, dass er mir nicht alle beliebigen Waffen als Leihwaffen bieten kann?

 

Du stellst hier Ursache und Wirkung komplett auf den Kopf und hoffst, dass irgendwer auf diese verquere Argumentation hereinfällt. 

 

Nein mache ich nicht.

Du kannst sehr wohl auch vor dem Ablauf der 12 Monate Eigentümer einer Waffe sein, nur nicht der Besitzer.

Viele werden bestätigen können, dass es auch Vereine gibt, die Mitgliedern die Möglichkeit bieten ein eigene Waffe zu erwerben, die dann für die restliche Dauer bis zum Ablauf der 12 Monate und der Erlangung der eigenen WV`BK, die Waffe auf die Vereins WBK nehmen. Wenn dann die eigene WBK da ist, wird die Waffe auf die eigene WBK umgetragen.

 

Es gibt auch Vereine mit integriertem Waffenhandel. Meist in gewerblichen Schießanlagen, wo man eine Waffe erwerben und nutzen kann, bis sie dann auf die eigene WBK genommen werden kann.

Zu diesem Thema hatte André von LSEK auch mal ein Video gemacht.

 

Ja, das WaffG ist Schei$$e, aber wie JörgS es sagte, man muss nur die Lücken finden, um besser damit umgehen zu können.

 

vor 9 Minuten schrieb Faust:

Hat das nicht schon mal jemand in anderem Zusammenhang ähnlich unterirdisch formuliert?

Sagst du wirklich wir werden nicht behindert?

Sollte die ganze Vergrämungspolitik so an dir vorbei gegangen sein?

 

 

Nein ist sie nicht. Ich sehe nur auch Wege, wie ich mit dem Gesetz klar kommen ann

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vor 38 Minuten schrieb gunvlog:

Passt das einem nicht, wandere aus und versuche Dein Glück in einem anderen Land

Alter Schwede, was für eine armselige Antwort. Eine weitere Diskussion erübrigt sich damit für mich.

Christo

Bearbeitet von christo
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vor 25 Minuten schrieb christo:

Alter Schwede, was für eine armselige Antwort. Eine weitere Diskussion erübrigt sich damit für mich.

Christo

Welche Diskussion?

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vor einer Stunde schrieb gunvlog:

 

Nein mache ich nicht.

Du kannst sehr wohl auch vor dem Ablauf der 12 Monate Eigentümer einer Waffe sein, nur nicht der Besitzer.

Viele werden bestätigen können, dass es auch Vereine gibt, die Mitgliedern die Möglichkeit bieten ein eigene Waffe zu erwerben, die dann für die restliche Dauer bis zum Ablauf der 12 Monate und der Erlangung der eigenen WV`BK, die Waffe auf die Vereins WBK nehmen. Wenn dann die eigene WBK da ist, wird die Waffe auf die eigene WBK umgetragen.

 

Es gibt auch Vereine mit integriertem Waffenhandel. Meist in gewerblichen Schießanlagen, wo man eine Waffe erwerben und nutzen kann, bis sie dann auf die eigene WBK genommen werden kann.

 

Na bei diesen tollen Möglichkeiten gehe ich mal davon aus, dass Du keine eigenen Waffen besitzt, weil das ja eigentlich auch problemlos ohne geht, richtig?

 

Oder strampelst Du Dir hier gar einen ab, um nicht zugeben zu müssen, dass Du Käse erzählt hast und das Waffengesetz sehr wohl bei der Ausübung des Sports behindert?

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vor 9 Minuten schrieb msk:

 

Na bei diesen tollen Möglichkeiten gehe ich mal davon aus, dass Du keine eigenen Waffen besitzt, weil das ja eigentlich auch problemlos ohne geht, richtig?

 

Oder strampelst Du Dir hier gar einen ab, um nicht zugeben zu müssen, dass Du Käse erzählt hast und das Waffengesetz sehr wohl bei der Ausübung des Sports behindert?

Du willst es nicht kapieren 

 

Demjenigen, der sich Gedanken macht, die Lücken sucht und bereit ist, nicht den Weg des geringsten Wiederstandes zu gehen, den behindert das WaffG nicht wirklich.

 

Wer aber nur 5km zum Verein fahren will, sich dann darüber beklagt, dass der mir die Möglichkeiten, die ich selber haben will, nicht bietet, der Verein 10km entfernt aber schon, aber der ist mir ja zu weit weg, weil ich dann auf meinem Dreirad nicht dahinkomme, ja er wird an der Ausübung etwas eingeschränkt.

 

Für mich klingt das alles nach sehr viel mimimi

Bearbeitet von gunvlog
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