Zum Inhalt springen
IGNORED

Jagdschule Anforderung erfüllt?


HighDominion

Empfohlene Beiträge

Einen schönen guten Tag.


Ich möchte seit langem die Jagdprüfung ablegen, konnte es aber nicht machen, da ich die Anforderungen nicht erfülle, denn ich war seit dem ich 16 war vorbestraft.

Ich habe mir seitdem nichts weiter zu schulden kommen lassen und mein Leben mit Gottes Hilfe in den Griff gekriegt.

Nach nun 15 Jahren bin ich Vorstrafen frei, sowohl in meinem Führungszeugnis als auch im Bundeszentralregister, dass ich heute eingesehen habe.

 

Allerdings habe ich noch bedenken, die die Schule zu beginnen, da ich gehört habe, dass auch die Polizei über Akten befragt wird und ich da die Löschungsszeiträume nicht kenne.

Ich wollte fragen, ob jemand weiß, wie lange die Akten da noch zur Verfügung gestellt werden und ob es da für mich Probleme geben könnte. Leider kann ich da online nichts finden.


Ich habe schon gelesen, dass da nur abgefragt wird, ob es nicht strafrechtlich relevante Vorfälle (wie übermäßige öffentliche Trunkenheit o.ä.) gegeben hat, aber das Internet redet viel.


Vielen Dank .

 

ps. ich bin Neu hier, bitte verzeiht, wenn ich hier im falschen Bereich des Forums bin. Ich muss mich noch orientieren.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@HighDominion:

 

Keine Sorge, nach 15 Jahren bist du mehr als safe.

 

Das beste Beispiel dafür ist ein verurteilter Vergewaltiger und Frauenmörder, der nach seiner Haftstrafe problemlos den Jagdschein machen konnte.

 

Falls Deine Vorstrafe also ähnlicher Natur oder etwas drunter sein sollte, dürftest Du keinerlei Probleme mit der Erlangung des Jagdscheins bekommen.

 

Viel Erfolg bei der Prüfung.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Löschfristen bei der Polizei sind nicht länger, als die bei Gericht. Eher kürzer.

 

Dort wird in der Regel nach offenen Verfahren gefragt, die noch nicht bekannt wird und ob aus der Aktenlage Anhaltspunkte vorliegen für aggressives Verhalten und/oder Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen , z.B. Reichsbürger, Clans oder Rocker.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb knight:

 

Quelle? Belege? Oder hast du vergessen zu erwähnen, "wie lange danach"? Oder das Land, wo das war?

 

Ist in Deutschland passiert, Urteil vom März 2020:

 

https://openjur.de/u/2326605.html

 

Da steht alles drin:

 

Verurteilter Vergewaltiger und Frauenmörder klagt und kann problemlos einen Jagdschein machen und bekommen.

 

Hat sein Opfer erst vergewaltigt, anschließend erwürgt und dann die Leiche verbrannt.

 

Für die Erteilung eines Jagscheines aber kein Problem.

 

Von daher dürfte @HighDominion eigentlich keine Probleme bekommen.

 

Bearbeitet von GermanKraut
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Scherzkeks. Steht schon im Tenor:

 

Zitat

umso weniger ins Gewicht, je länger die Tat zurückliegt (hier zu einem vor über 34 Jahren begangenen Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung)

 

vor 22 Minuten schrieb knight:

Oder hast du vergessen zu erwähnen, "wie lange danach"?

 

34 Jahre her.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb schopy:

Löschfristen bei der Polizei sind nicht länger, als die bei Gericht. Eher kürzer.

 

Dort wird in der Regel nach offenen Verfahren gefragt, die noch nicht bekannt wird und ob aus der Aktenlage Anhaltspunkte vorliegen für aggressives Verhalten und/oder Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen , z.B. Reichsbürger, Clans oder Rocker.

Sowas habe ich auch gehört. Das beruhigt mich, dann sollte dem allen nichts im Wege stehen :victory:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist Gott nicht gegen Waffen ?

Ich denke da nur an den letzten Gotteskrieger der bei den Zeugen Jehovas war.....

Allw paar Wochen das Gleiche.... irgendwie bin ich vorbestraft....

Wenn das bei mir so wär ürde ich einfach die Klappe halten und das nicht noch

in die Welt raus posaunen, das Netz ist alles aber bestimmt nicht sicher....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb ALBA:

Ist Gott nicht gegen Waffen ?

Ich denke da nur an den letzten Gotteskrieger der bei den Zeugen Jehovas war.....

Allw paar Wochen das Gleiche.... irgendwie bin ich vorbestraft....

Wenn das bei mir so wär ürde ich einfach die Klappe halten und das nicht noch

in die Welt raus posaunen, das Netz ist alles aber bestimmt nicht sicher....

 

Gott ist dafür dass wir die Welt hüten und schützen und gab uns Herrschaft über Pflanzen und Tiere. Genesis 1:26-31

Die Aufgabe eines Jägers ist die Balance des Waldes zu wahren. Eine Noble Aufgabe, nach meiner Ansicht.

Seine Vergangenheit kann man nicht ändern, nur daraus lernen. Schämen sollte man sich auch nicht, sofern man die richtigen Lektionen gelernt hat.

Danke dass du dich um meine Sicherheit sorgst, allerdings bin ich in keinerlei Gefahr, dadurch, dass ich eine Frage in einem Forum stelle.

 

Du scheinst sehr wütend zu sein. Allerdings nicht auf mich- sprich mal mit jemanden darüber.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb _peti:

Aber ziemlich sicher, daß die Voraussetzungen zur Zuverlässigkeit ziemlich ähnlich, wenn nicht gar gleich für die Erteilung der WBK sind.

Sehr interessante These, daran habe ich nicht gedacht. Quasi als Testlauf, ob sich eine Behörde beschwert. Guter Gedanke. Aber ich denke nachdem ich bestätigt habe, dass mein BZR Eintragungs frei ist und die Polizei wohl auch nichts mehr hat, sollte ich auf der sicheren Seite sein.

Werde aber nochmal darüber nachdenken, danke für den Tipp.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@HighDominion

 

ich bin weder Wütend, noch habe ich Gesprächsbedarf,

Ich finde es lediglich erschreckend das immer mehr Leuten

plötzlich auffällt das Sie sich mal arg daneben benommen haben

und sich dadurch den Zugriff auf Waffen verbaut haben.

Komisch ist, das es immer erst auffällt wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist,

noch komischer ist, das es immer mehr werden.

 

Achso, mit Gott hab ichs nicht so, das ist mir zu gefährlich

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb ALBA:

@HighDominion

 

ich bin weder Wütend, noch habe ich Gesprächsbedarf,

Ich finde es lediglich erschreckend das immer mehr Leuten

plötzlich auffällt das Sie sich mal arg daneben benommen haben

und sich dadurch den Zugriff auf Waffen verbaut haben.

Komisch ist, das es immer erst auffällt wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist,

noch komischer ist, das es immer mehr werden.

 

Achso, mit Gott hab ichs nicht so, das ist mir zu gefährlich

 

Aufgrund deiner Ausdrucksweise würde ich ein Gespräch zumindest mit einem Therapeuten dringend empfehlen.

Du kannst nicht durch die Welt gehen und Fremde einfach wahllos beschimpfen.

Und an deiner Lese Kompetenz solltest du auch feilen. Dann hättest du verstanden, dass das von dir geschilderte Szenario hier überhaupt nicht anwendbar ist.

Ich habe absolut das Recht auf Waffen in Deutschland, da meine Schuld verbüßt und verjährt ist, bzw sein sollte. Darum geht es dir. Pass ein bisschen besser auf, dann kannst du auch besser mitreden :-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.