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IGNORED

Jagd und Waffenrecht


Absehen4

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So, jetzt mal eine richtig fiese Frage an die Jäger unter uns:

Ich entnehme mein Jagdgewehr zu dem vom Bedürfnis umfassenden Zweck der Jagdausübung aus dem "Safe" und führe es zugriffsbereit/ungeladen auf dem direkten Weg ins Revier, wobei kleine Besorgungengen wie Tanken, Essen, etc. auf dem Weg zulässig sind.
Ich habe Glück und erlege ein Reh, welches ich schnellstmöglich zum Wildhändler in die Kühlung bringen muss. Der Wildhändler liegt aber leider nicht auf dem Heimweg, sondern einige Kilometer in der Gegenrichtung.

Welche waffenrechtliche Situation ergibt sich daraus:

A: Die Waffe kann weiter "zugriffsbereit/ungeladen" geführt werden.

B: Die Waffe kann nur "nicht zugriffsbereit" geführt werden.

C: Die Waffe darf gar nicht geführt werden, da bewaffnete Wildtransporte nicht vom Bedürfnis umfasst sind. Also erst nachhause fahren, Waffe in den Safe und dann zum Wildhändler.

Das ging mir vorhin auf dem Weg zum Wildhändler so durch den Kopf und ja, ich lebe schon länger hier .........*seufz*

Abs 4

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vor 1 Minute schrieb Josef Maier:

Und warum soll er mit dem frischen Stück in ein anderes Revier fahren? Erhelle mich!

vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Und warum soll er mit dem frischen Stück in ein anderes Revier fahren? Erhelle mich!

Weil du dorthin auch ohne Reh fahren darfst und deine zugriffsbereite Waffe dabei führen darfst…

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vor 5 Minuten schrieb Josef Maier:

@Absehen4Stell die Frage nicht dem Forum, sondern Deiner unteren Waffenrechtsbehörde und dem zuständigen Veterinär beim Kreis/Stadt!

Nein, nein, nein und nochmals nein. 

Die Lage ist eindeutig.

Mit eurer unsinnigen Fragerei bringt ihr Behördenmitarbeiter auf dumme Gedanken und euch und Andere in Schwierigkeiten.

 

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Wie Homi schon geschrieben hat - der Transport des gerade erlegten Wildes sollte wirklich "klassisch" zum Bereich "im Zusammenhang mit der Jagdausübung" stehen.

 

Denkt auch mal an das Thema Nachsuche und/oder Bergen erlegten Wildes - das muß ja nicht immer ausschließlich im oder durch das eigene Revier erfolgen.

Bearbeitet von Elo
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vor einer Stunde schrieb IMI:

Weil du dorthin auch ohne Reh fahren darfst und deine zugriffsbereite Waffe dabei führen darfst…

Du schlägst also eine Notlüge (juristisch dürfte man das anders nennen) vor falls man nicht dem Mut hat, selber zu entscheiden, welcher Umweg kosher ist und welcher nicht? Auch eine Scheißidee. 

 

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vor 26 Minuten schrieb Josef Maier:

Du schlägst also eine Notlüge (juristisch dürfte man das anders nennen) vor falls man nicht dem Mut hat, selber zu entscheiden, welcher Umweg kosher ist und welcher nicht? Auch eine Scheißidee. 

 

Sieh es wie du willst. 
Ich sehe es als Plan B, um auch dem dümmsten Polizisten eine plausible Antwort zu geben, damit ich weiter fahren kann. 

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vor 2 Stunden schrieb sundance:

Andererseits muss man nicht alles tun, was man tun darf.

Das ist richtig.

Wenn man aber Rechte dauerhaft nicht nutzt, besser noch, vor Behörden in Frage stellt, werden diese früher oder später einkassiert.

 

Aus " im Müllsack unter das Stück in der Metzgerwanne" wird dann schnell "im Koffer mit Schloss dran", oder gleich "im Koffer mit Schloss dran nur auf direktem Weg ins Revier und zurück" und bei Nichtbeachtung die bekannten Konsequenzen.

Genau so legt man die Salami zum Abschneiden bereit aufs Brett.

Bearbeitet von Homi
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vor 14 Stunden schrieb Absehen4:

So, jetzt mal eine richtig fiese Frage an die Jäger unter uns: ....

C: Die Waffe darf gar nicht geführt werden, da bewaffnete Wildtransporte nicht vom Bedürfnis umfasst sind. Also erst nachhause fahren, Waffe in den Safe und dann zum Wildhändler.

Das ging mir vorhin auf dem Weg zum Wildhändler so durch den Kopf und ja, ich lebe schon länger hier .........*seufz*

Abs 4



Ja, genau so


Im Forum wurden schon kuriosere Fälle "diskutiert" ...

 

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Allein die Ausgangsfrage ist ein rein deutsches Problem. 

 

Man tut etwas in der Erwartung bestraft zu werden, obwohl niemand durch diese Handlung einen Nachteil erleidet (erleiden kann). 

 

Als Antwort bleibt nur: Wenn eine negativ eingestellte Doppelpackung Uniformständer ein Opfer sucht, wird sie es finden. Ebenso einen willigen Staatsanwalt und viel zu oft einen willigen Richter. Der Muss ja kein Recht sprechen, nur ein Verfahren abschließen. 

 

Unser System hat wieder einmal ernste Probleme. 

 

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vor 15 Stunden schrieb Absehen4:

B: Die Waffe kann nur "nicht zugriffsbereit" geführt werden.

Bin zwar kein Jäger, sehe das aber im Zusammenhang mit der Jagdausübung, also folge ich der Logik.

Wobei Logik aus dem Waffenrecht schon lange verbannt ist.

Die Jäger die ich kenne werden von der Polizei auch zu Wildunfällen gerufen.

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vor 11 Minuten schrieb erstezw:

Allein die Ausgangsfrage ist ein rein deutsches Problem. 

 

Man tut etwas in der Erwartung bestraft zu werden, obwohl niemand durch diese Handlung einen Nachteil erleidet (erleiden kann). 

 

Als Antwort bleibt nur: Wenn eine negativ eingestellte Doppelpackung Uniformständer ein Opfer sucht, wird sie es finden. Ebenso einen willigen Staatsanwalt und viel zu oft einen willigen Richter. Der Muss ja kein Recht sprechen, nur ein Verfahren abschließen. 

 

Unser System hat wieder einmal ernste Probleme. 

 

Leider sieht es genau so aus.

Wenn man will wird man was finden.

Und da hilft auch der beste RA nicht unbedingt.

Der sagt dann ohne mich wäre es auf Lebenszeit verboten Waffen zu besitzen, so nur 5 Jahre, und schon ist Erfolg kreiert.

 

 

 

Aber es gibt ja einige die unbedingt Recht haben wollen und nicht auf die Freiheit verzichten wollen mit der Waffe auf dem Sitz ins Revier zu fahren, so what. Vielleicht wird ja da mal ein Revier dann frei das ich oder ein anderer pachten kann. :-) So haben beide was davon, der eine bekommt ein Revier, der andere hat heldenhaft die Freiheit verteidigt.( Hat halt leider nicht geklappt aber wir sind alle ganz stolz.

 

 

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Ich nehme C, weil der Transport von erlegtem Wild keine unmittelbare Jagdausübung darstellt und das erlabunisfreie Führen der Jagdwaffe nur auf direktem Wege ins Revier und von dort nach Hause erlaubt ist.

Wie Jagdausübung definiert ist, liest man aus dem Bundesjagdgesetz und den einzenen Landesjagdgesetzen.

Der "kleine Abstecher" zwischendrin, das kurze Anhalten ist ebenso nur auf diesem direkten Wege erlaubt.
 

https://german-rifle-association.de/erlaubnisfreies-fuehren-von-schusswaffen-nach-§§-12-abs-3-13-abs-6-waffg-ein-ueberblick-ueber-die-aktuelle-rechtslage-fuer-laien-und-juristen/

 

 

Wie immer gilt aber auch hier: "Wo kein Kläger, da kein Richter!"

..dünnes Eis !




 

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vor 4 Minuten schrieb uwewittenburg:

Die Jäger die ich kenne werden von der Polizei auch zu Wildunfällen gerufen.

Selbstverständlich, aber wenn es eine Verkehrskontrolle, sagen wir mal Berlin oder Frankfurt City gibt und einer meint er hätte das Recht 25 Kilometer vom Revier entfernt mit KW im Holster und Drilling auf der Rücksitzbank quer durch die Hotspots zu fahren wird Schwierigkeiten bekommen sich mit „ aber ich komme doch auch immer zu Wildunfällen“ rauszureden.
 

Da wird man was finden wenn man will. 

 

 

Ich brauche den sinnfreien Nervenkitzel nicht. 

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vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Es hat sich schon in der Schule nicht bewährt, das Pausenbrot freiwillig herzugeben. 

Ja, wenn man eine Chance hat mag das gelten, um jeden Preis ist dumm. Und die die das damals um jeden Preis gemacht haben waren auch schon damals nicht die hellsten Kerzen auf der Torte. 

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