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IGNORED

Erwerbserlaubnis für "Munition aller Art"


webnotar

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vor 4 Minuten schrieb uwewittenburg:

Unberechtigter Munitionsbesitz wurde zu meiner Amtszeit mit 2000,- € geahndet, von daher sollte man sich schon etwas Gedanken machen, ob Unberechtigte Zugang zu Munition bekommen. 

 

Unberechtigt sollen ja keine Mun bekommen, aber auf dem Stand ist es ja erstmal nicht unberechtigt, wenn Standpersonal eine Patrone in die Hand bekommt, für die es keine Waffe mit eingetragenem Munitionsstempel in der WBK hat (§12 Abs.1  5).

Es geht eher darum, dass Patronen überhaupt auf dem Boden liegen bleiben, das passiert, ist aber nicht gut und kann leicht zu Anlass genommen werden, Wettkämpfe wo sowas häufig vorkommt, kritisch unter die Lupe zu nehmen. 

vor 8 Minuten schrieb uwewittenburg:

Beim delaborieren sollte man auch an den Pulverschein denken, wenn man dann das Pulver in seinem Schrank "sicher" aufbewahren will.

 

Wer delaborieren darf, darf in der Regel auch Pulver besitzen, ist also Wiederlader. Dass jemand das Pulver aus einer unbekannten Patrone mitnehmen und aufbewahren will, kann ich mir jedoch kaum vorstellen. Ich denke das wird an Ort und Stelle thermisch entsorgt.

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vor 3 Stunden schrieb sealord37:

Hätte ich nach §12 Abs.1  5 auch so gesehen. 

Abs 1 bezieht sich auf Waffen, nicht auf Munition!

Das äquivalent, Abs 2 2, das sich auf Munition bezieht und auf den Abs 1 5 referenziert berechtigt bei Munition nur den Besitz zum sofortigen Verbrauch.

 

In meinem Augen bleibt damit also nur Abs2 1 mit referenzierung auf Abs1 1b um die Munition dann einem berechtigten zu übergeben. Problematisch ist dabei allerdings das dies voraussetzt das derjenige die Munition von einem berechtigten erhalten muss, man kann natürlich unterstellen das ein berechtigter die Munition verloren hat, man kann es aber nicht belegen...

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vor 9 Stunden schrieb Kreppel:

...

Kannst ja mal die Behörden fragen, was die da so davon halten...

...

Und da wundern sich hier noch einige, warum der ganze Mist immer weiter eingeschränkt wird.

 

Es ist eine Sache, mit dem deutschen Waffenrecht leben zu müssen, aber eine völlig andere, das wie Kreppel auch noch stockholmsyndrommäßig zu verteidigen.

Klar, wenn ich 'die Behörden' frage, kriege ich eventuell gesagt, gegen welche Paragraphen ich alles verstoße, wenn eine Patrone von mir irgendwo in der Gegend landet. Darum frage ich die sicher nicht.

Und 'der ganze Mist' wird immer weiter eingeschränkt völlig unabhängig davon, wie sehr ihr beschwört, dass der, der den gerade tagesaktuellen Waffengesetz-Irrsinn in D nicht gutheißt ein ganz böser böser Mensch ist.

Schon bald wird jede einzelne Patrone bei euch ihre eigene hundertstellige ID-Nr haben - dann könnt ihr ja nach Österreich ziehen und hoffen, dass da dann immer noch so wie jetzt Langwaffenmunition frei ab 18 ist und auf jeder WBK und jedem Waffenpass steht "berechtigt zum Erwerb und Besitz von Munition für Faustfeuerwaffen".

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Bisher erkenne ich leider ausser einer Menge praxisfremdem Geschwafel, testosteronspritzendem Klugschiss und dem reflexhaft üblichen Genörgel von callahan44-er bei meinen Postings kaum einen konstruktiven Ansatz in der Diskussion.

Das Team "KREPPEL" ist eine echte Offenbarung.
@ASE sei - exemplarisch - für seine erkennbar ernsthaften Ansätze herzlich gedankt

der § 21 Hinweis ist leider für viele Situationen nicht nutzbar

Bearbeitet von webnotar
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vor 15 Minuten schrieb webnotar:

Geschwafel

……..kommt, auch hier, nur von dir! Das du dich gerne reden hörst wissen hier alle die dich kennen! Futter mal weniger Sprechperlen!

DU suchst hier Lösungen für Probleme die außer dir keine Sau hat! Du bist doch Jurist, also such dir doch selbst Lösungen für deine Schexxx Probleme! Aber nein, du meinst sowas hier zu bekommen……….Alter. 

Bearbeitet von callahan44er
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vor 15 Stunden schrieb BlackFly:

Abs 1 bezieht sich auf Waffen, nicht auf Munition!

Das äquivalent, Abs 2 2, das sich auf Munition bezieht und auf den Abs 1 5 referenziert berechtigt bei Munition nur den Besitz zum sofortigen Verbrauch.

 

Stimmt, sofortiger Verbrauch ist ohne entsprechende Waffe ja nur eingeschränkt möglich. Ein Wiederlader könnte aber vielleicht delaborieren.

Was soll man sonst machen? Berechtigter muss ja auch erstmal verfügbar sein. Man könnte natürlich die Teilnehmer, die mit entsprechenden Kalibern gestartet sind abtelefonieren und auffordern ihre Murmeln abzuholen. Praxisgerecht ist das aber nicht.

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