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IGNORED

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts


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Geschrieben

VG München, Beschluss vom 28. 09. 2023, M 7 23.684

 

Wie man seine erst ab 2017 erworbenen waffenrechtlichen Erlaubnisse wieder verliert, hat tadellos ein Münchner Patentanwalt dieses Jahr demonstriert, wie aus einer Entscheidung des VG München erhellt:

 

 

Zitat

„Mit Bescheid vom … … 2023, zugestellt am … … 2023, untersagte die Antragsgegnerin dem Antragsteller mit Zustellung des Bescheids auf Dauer, erlaubnisfreie Waffen und Munition zu erwerben oder zu besitzen (Nr. I.1). Die Erteilung der vom Kreisverwaltungsreferat … für den Antragsteller ausgestellten Waffenbesitzkarten für Sportschützen Nr. … vom … … 2018, der Waffenbesitzkarte Nr. … vom … … 2018, der Waffenbesitzkarte Nr. … vom … … 2020, des Europäischen Feuerwaffenpasses Nr. … vom … … 2021 sowie des Kleinen Waffenscheins Nr. … vom … … 2017 wurde mit Zustellung des Bescheids widerrufen (Nr. I.2). Dem Antragsteller wurde aufgegeben, die in seinem Besitz befindlichen Waffen bzw. Waffenteile und Munition innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zustellung des Bescheids an einen Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar zu machen und dem Kreisverwaltungsreferat einen Nachweis zu erbringen.“

 

 

Eine Frist von sechs Wochen ist doch sehr nett von der Behörde?  🤔

 

Aus dem Hergang:

 

 

Zitat

„Der Unterzeichner habe sich dem Fahrzeugführer mit dem Dienstausweis als Polizeibeamter ausgewiesen. Anschließend sei ihm der Grund der Anhaltung mitgeteilt worden. Der Aufforderung, seinen Führerschein und Fahrzeugschein auszuhändigen, sei er zunächst nicht nachgekommen. Nachdem er die Dokumente ausgehändigt habe, sei er aufgefordert worden, die mitzuführenden Gegenstände wie Warndreieck, Warnweste und Verbandstasche vorzuzeigen. Dabei habe er sich bereits widerwillig gezeigt und habe wissen wollen, warum er diese Gegenstände vorzeigen sollte. Nach einer kurzen Diskussion mit dem Unterzeichner habe er auf die Beifahrerseite gegriffen und die Gegenstände vorgezeigt. Anschließend hätten die Beamten die technische Einrichtung im Kofferraum genauer begutachten wollen. Dazu sei der Antragsteller aufgefordert worden, aus dem Fahrzeug zu steigen und den Kofferraum zu öffnen. Dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen. Er habe gereizt reagiert und habe von dem Unterzeichner die erforderlichen Befugnisse sowie die genauen Paragraphen wissen wollen. Diese seien ihm auf verständliche Art und Weise mehrmals erläutert worden. Der Antragsteller habe jedoch nicht mehr auf die folgenden polizeilichen Anweisungen reagiert und sei weiterhin im Fahrzeug sitzen geblieben. Auf Grund der visuellen Botschaften sowie des gezeigten Verhaltens sei zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits davon ausgegangen worden, dass es sich bei dem Antragsteller um ein Mitglied der Querdenkerszene oder einen Angehörigen der Reichsbürgerbewegung handeln könnte. Da er sich weiterhin unkooperativ verhalten habe und die Kontrolle unter diesen Umständen nicht habe weitergeführt werden können, seien der Außendienstleiter und weitere Polizeistreifen zur Verstärkung hinzugezogen worden. Zwischenzeitlich, noch vor Eintreffen der Unterstützung, habe der Unterzeichner bemerkt, dass der Antragsteller das Gespräch mit dem Smartphone per Videofunktion aufgenommen habe. Er habe dieses zwischen den Beinen eingeklemmt gehabt und mit der Selbstportraitkamera gefilmt. Er sei dazu aufgefordert worden, die Videoaufzeichnung sofort zu beenden, da dies eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes darstelle. Dieser Aufforderung sei er nur nach intensiver Aufforderung nachgekommen. Er habe sich jedoch geweigert, das Mobiltelefon herauszugeben oder die Aufnahme zu löschen. Anschließend habe er sich im Fahrzeug eingeschlossen und habe die Scheibe, welche nur einen Spalt offen gestanden habe, wieder hochgefahren.“

 

 

Wegen des Umfangs nur ein kurzer Auszug, hier die Entscheidung mit ihren Gründen in ihrer Gänze:

 

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-27007?hl=true

Geschrieben

Das war wohl eher das Entscheidende:

“Hinter der Heckscheibe des Fahrzeugs seien auf einem Bildschirm politische Botschaften mit Bildern von Politikern des Bundestags und Beleidigungen gegen diese gelaufen, darunter Frau …, Herr … und Herr …“

 

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Geschrieben

Es ist vielleicht auch nicht ganz so schlau als Lwb, sich der Kontrolle durch den PVB entziehen zu wollen, dabei dann aber die volle Aufmerksamkeit zu provozieren?

 

Das mit dem Warndreieck ist ja noch verständlich, weil die PVB eh nur in den Kofferraum gucken wollen.

 

Aber dann wird's halt strange ...

 

.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb heletz:

Das mit dem Warndreieck ist ja noch verständlich, weil die PVB eh nur in den Kofferraum gucken wollen.

Das mit dem Warndreieck ist etwas, das ich grundsätzlich absolut nachvollziehen kann, ist jetzt nicht so als würden unsere Freunde und Helfer das nicht zu gerne nutzen um einen Blick in den Kofferraum zu werfen.

Aber wenn man mit einer sprichwörtlichen Leuchtreklame im Kofferraum rumfährt bringt das halt nicht viel...

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Geschrieben

Das mit den erlaubnisfreien Waffen verstehe ich nicht so ganz.


Das ist nicht mein Thema, aber können die das echt verbieten? Wie kontrolliert man das?

Eine Armbrust, einen Bogen oder ein Messer kann er doch überall kaufen???

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb EkelAlfred:

Wie kontrolliert man das?

 

Gar nicht.

 

Aber wenn er wieder auffällig und mit Opas Bajonett erwischt wird, kommt zu einer evtl. Strafe noch was oben drauf.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb EkelAlfred:

Das mit den erlaubnisfreien Waffen verstehe ich nicht so ganz.


Das ist nicht mein Thema, aber können die das echt verbieten? Wie kontrolliert man das?

Eine Armbrust, einen Bogen oder ein Messer kann er doch überall kaufen???

§41 (1) WaffG

 

Kontrolle ist schwierig, aber falls man erwischt wird schaut es nicht so toll aus.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb EkelAlfred:

... Wie kontrolliert man das?


Eine Armbrust, einen Bogen oder ein Messer kann er doch überall kaufen???

Ausgewachsene Feuerwaffen kann man sogar außerhalb der üblichen Landenöffnungszeiten erwerben. :spiteful:

 

Es ist ihm einfach verboten worden und falls er dann einmal mit einem illegalen Besitz auffällt, gibt es ein ganz böses Dududu extra dazu!

 

Dein

Mausebaer

 

ps: @heletz war schneller

Geschrieben

Ich verstehe diese Leute nicht. Als Anwalt kann er ja nicht völlig verblödet sein, wie kommt man auf diese irren Ansichten?

 

Ich meine, kommt die Querdenker-Denke also Folge einer Virus - Infektion des Gehirnes?

Mich macht das alles immer wieder sprachlos.

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb EkelAlfred:

...


Mich macht das alles immer wieder sprachlos.

 

Die menschliche Dummheit im allgemeinen oder die neuere deutsche Gesetzeskunst á la "Verboten = Problem gelöst" im besonderen? :confused:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb EkelAlfred:

Als Anwalt kann er ja nicht völlig verblödet sein, wie kommt man auf diese irren Ansichten?

 

 

Nun, ja, ein Patentanwalt ist weniger ein Jurist, sondern z.B. Chemiker.

 

Der dann im Schnellkurs noch Jura beigebogen bekommen hat, um Patentanträge zu stellen etc.

 

Wie so oft im Leben gilt auch für ihn: „Si tacuisses ...“

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb heletz:

 

 

Nun, ja, ein Patentanwalt ist weniger ein Jurist, sondern z.B. Chemiker.

 

Der dann im Schnellkurs noch Jura beigebogen bekommen hat, um Patentanträge zu stellen etc.

 

Wie so oft im Leben gilt auch für ihn: „Si tacuisses ...“

 

Chemie ist einer der längsten und schwierigsten Studiengänge überhaupt, dagegen sind Juristen doch Dachlatten.

 

Aber vielleicht hat er ja aufsteigende Dämpfe eingeatmet.

 

Ich meine, man kann schon mit der Regierung unzufrieden sein oder eine andere Meinung haben - nur, dass die Erde keine Scheibe ist, dass ist doch offensichtlich und sogar experimentell überprüfbar ....

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb EkelAlfred:

Chemie ist einer der längsten und schwierigsten Studiengänge überhaupt, dagegen sind Juristen doch Dachlatten.

 

 

Den Satz muss ich mal meinen Anwaltskollegen präsentieren:headbang:

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Geschrieben

Der Fall mag sein wie er ist. Was mich jedoch nachdenklich macht sind solche Sätze in der Begründung: 

 

Zitat

Die Angehörigen dieses Phänomenbereichs versuchten, das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie, in staatliche Institutionen sowie in Wissenschaft und Medien zu untergraben

 

Wenn Wissenschaft sauber und belegt arbeitet, Medien vernünftig recherchieren, die Wahrheit verbreiten und belegen können, staatliche Institutionen als Dienstleister des Volkes ihre Arbeit machen und die parlamentarische Demokratie glaubhaft bleibt, indem sie sich z.B. nicht dadurch selbst beschädigt, dass ungewählte Ministerpräsidenten eine Neuwahl eine ganze Legislaturperiode lang verschieben, dann bräuchten die doch gar keine Sorge haben, dass irgendwer das Vertrauen in sie untergraben könnte. Das wäre dann gar nicht möglich, weil niemand bei klarem Verstand da was drauf geben würde. 

Aber ein solcher Satz, der das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhohlen infrage stellt, untergräbt dieses Vertrauen doch schon für sich.

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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb sealord37:

 

Aber ein solcher Satz, der das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhohlen infrage stellt, untergräbt dieses Vertrauen doch schon für sich.

 

Warum?

 

Er kann doch seine Meinung nach wie vor frei äußern?

 

Aber jede Handlung (hier: Äußerung) hat halt möglicherweise eine Konsequenz und für Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen möglicherweise in besonderer Form.

Geschrieben
Gerade eben schrieb heletz:

Er kann doch seine Meinung nach wie vor frei äußern?

Frei nach Idi Amin?

Für die Freiheit nach der Meinung gibt es keine Garantie.

Das hat aber nichts mit FDGO zu tun!

 

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Geschrieben

Freisler war an einem Sondergericht.

 

Sondergerichte waren ab dem 1. 1. 1924 verfassungswidrig und sind es weiterhin.

 

Eine Verbindung vom VG München zu einem nichtgesetzlichen Richter (Art. 101 GG) ist nicht zu erkennen.

 

Vielmehr dient die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen der Information des Bürgers, was evtl. wie zu bewerten ist.

 

Lwb haben nun einmal eine besondere Verantwortung.

Geschrieben (bearbeitet)

Freisler hat Urteile nach politischer Ideologie statt nach

dem Gesetz gefällt. Das ist gerade wieder en vogue.

 

PS: Sondergerichte des Bundes sind Gerichte, die für

spezielle Sachfragen als besondere Gerichte errichtet

werden können. Gemäß Art. 101 Abs. 2 Grundgesetz 

ist dazu ein Gesetz notwendig. 

 

 

 

Bearbeitet von WOF
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb heletz:

Warum?

 

Er kann doch seine Meinung nach wie vor frei äußern?

 

Aber jede Handlung (hier: Äußerung) hat halt möglicherweise eine Konsequenz und für Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen möglicherweise in besonderer Form.

 

Jo, hat Idi Amin auch gesagt. Wenn du deinen Satz ernst meinst, bist du in bester Gesellschaft.

Bearbeitet von sealord37
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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb heletz:

 

Warum?

Er kann doch seine Meinung nach wie vor frei äußern?

 

 

Auf einem Bildschirmchen im Auto durfte er jedenfalls, ohne dafür abgestraft zu werden, keine kruden Botschaften verbreiten.

 

Nur nebenbei, es gibt Leute, die verbreiten (wie z.B. ein gewisser "Comedian" B.) sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramm krude Botschaften, und werden auch noch öffentlich-rechtlich dafür bezahlt...

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