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Onlinekauf - Tipps zur Absicherung, dass VK auch Waffe tatsächlich besitzt?


Turbo

Empfohlene Beiträge

Hi Leute, 

 

Wie sichert ihr euch bei einem Onlinekauf von Privat ab, dass  der deutsche Onlineverkäufer (ich bin Österreicher) auch tatsächlich über die Waffe verfügt? 

 

Ich wäre fast Opfer eines Betrugs geworden und das hat mich schon nachdenklich gestimmt denn sowas kann ich mir nicht leisten. 

 

Bringt es mir da etwas nach Scans der waffenrechtlichen Dokumenten zu verlangen oder NWR-Id´s und dann bei der ausstellenden Behörde anzurufen oder geben die generell keine Auskunft (Datenschutz oÄ?). 

 

 

 

 

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Geschäfte im Internet bergen immer ein gewisses Risiko. Um ganz sicher zu gehen bräuchtest Du Dir im Prinzip nur die deutsche Ausfuhrgenehmigung (Verbringungserlaubnis nach § 29 Abs. 2 WaffG) vorlegen zu lassen und erst danach den Kaufpreis bezahlen.

 

Hierzu Hinweis: auch nach nun drei Jahren der Gesetzesänderung zu §§ 29 ff. WaffG gibt es dazu immer noch die alten Vordrucke zu dem mittlerweile nicht mehr existierenden § 31 WaffG.

 

Bei der für den Überlasser zuständigen Waffenbehörde anzurufen kann man versuchen. Viele geben aber in der Tat keine telefonische Auskünfte raus. Andere nur, wenn zur Person sämtliche Personalien und Erlaubnisnummern genannt werden können.

 

Gruß SB

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vor 6 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Andere nur, wenn zur Person sämtliche Personalien und Erlaubnisnummern genannt werden können.

 

Gruß SB

Da ist doch alles genannt. Selbst wenn jemand aus Österreich bei der Behörde anruft und sein Anliegen schildert und der VK alles angegeben hat, wird sich die Behörde nicht auf den Datenschutz berufen, das wäre ja auch Quatsch

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vor 3 Minuten schrieb drehmomentmonster:

Da ist doch alles genannt. Selbst wenn jemand aus Österreich bei der Behörde anruft und sein Anliegen schildert und der VK alles angegeben hat, wird sich die Behörde nicht auf den Datenschutz berufen, das wäre ja auch Quatsch

Das ist/war die Realität, kein Quatsch 

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vor 13 Stunden schrieb emmi2:

frag Ihn, ob er von irgendwas ein Detailfoto machen kann,.....

Grad erst (wieder) selbst erlebt, hätte da was von Interesse in Aussicht gehabt,  Verkäufer angeschrieben, ewig lang gedauert bis zur Rückmeldung und dann nur " ja, kann ich machen", Auktion ausgelaufen -hab nicht mitgeboten- .

Nach einiger Zeit hab ich dann mal wieder im Bieteverlauf nachgesehen wie's weiter ging und siehe da, der Anbieter hatte eine einzige Bewertung und die war, oh Überraschung, negativ..., da stand dann was von Betrug, Geld überwiesen,  nie mehr wieder was gehört,....Tja.

 

Und dann war da noch die Sache mit dem Gewehr das ich in Österreich von einem Bekannte gekauft habe der das vorher in der Verkaufsplattform inseriert hatte, hab ich doch glatt dessen Fotos samt 1:1 kopierten Text bei Egun gefunden, ...

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vor 18 Stunden schrieb emmi2:

frag Ihn, ob er von irgendwas ein Detailfoto machen kann,.....

 

So ist es bei mir ja nur beim Versuch geblieben. Ich habe den VK aufgefordert einen Zettel bei zulegen auf den er schreiben soll was ich ihm angesagt habe und das gesamte Zubehör wie in der Auktion abgebildet (also das der Hintergrund gleich ist etc.) fotografieren soll und mir schicken. er hat dann einfach einen Zettel drauf gephotoshopped und somit war alles klar. Aber was ist wenn ich das nächste mal so ein Fake nicht erkenne? Daher eben der Versuch ob vielleicht doch eine Behörde wenn ich gewisse Daten hätte - WBK? NWR-ID? mir eine Auskunft gibt ob der Herr DDr. Bergbauer wirklich im Besitz der Heckler und Koch ist. Mehr will ich ja gar nicht wissen. 

 

Habe bei einer Auktionsplattform auch schon Auktionen gemeldet wo jemand Bilder von einem Kollegen geborgt hat und die als seine Waffe ausgegeben hat und da wurde nur das Wasserzeichen unten abgeschnitten. 

 

Im Grunde ist das ja alles wirklich Käse. Ich habe von meiner Ordonnanzwaffensammlung sicher den Großteil in Deutschland online gekauft und verbringen lassen (von meinen Händlern als Dienstleistung) aber sowas wie jetzt ist mir noch nie untergekommen.  

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vor 41 Minuten schrieb Turbo:

Daher eben der Versuch ob vielleicht doch eine Behörde wenn ich gewisse Daten hätte - WBK? NWR-ID? mir eine Auskunft gibt ob der Herr DDr. Bergbauer wirklich im Besitz der Heckler und Koch ist. Mehr will ich ja gar nicht wissen. 

Ausprobieren... 

Die konkrete Waffe bekommst du wahrscheinlich nicht genannt. Aber alleine die Bestätigung, dass jemand Waffen auf einer wbk hat würde mir schon genügen, wenn ich ansonsten ein gutes Gefühl habe 

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Am 14.9.2023 um 13:42 schrieb Turbo:

Habe bei einer Auktionsplattform auch schon Auktionen gemeldet wo jemand Bilder von einem Kollegen geborgt hat und die als seine Waffe ausgegeben hat und da wurde nur das Wasserzeichen unten abgeschnitten. 

 

Lustig, hatte ich auch schonmal, wo einer die Bilder einer meiner verkauften Waffen geklaut hat (ca. 6 Monate dazwischen) und als seine bei egun reingestellt hat.

Ob er nur zu faul war selbst Bilder zu machen? Wer weiß...

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  • 3 Wochen später...

Ich hatte neulich eine ähnliche Situation.

 

Waffe bei Egun mitgesteigert.

War zweiter. Kurz danach Email Käufer könnte nicht zahlen, ob ich die Waffe möchte. 
Ja wollte ich. Sollte dann überweisen. Darauf wollte ich Ausweis und WBK in Kopie. Vorder- und Rückseite. Kam dann auch. 
Seine Waffenbehörde angerufen, WBK gefälscht. Daraufhin Polizei angerufen, Ausweis auch gefälscht. Beide Beamte waren sehr 

kooperativ und sehr interessiert alle Unterlagen zu bekommen. 
 

Also vom Verkäufer alles geben lassen, dann bei Behörde nachfragen. Die bestätigen einem schon, ob alles korrekt ist. 

übrigens dein eigener Sachbearbeiter kann über das NWR auch nachsehen. Meistens hat man zu denen doch auch ein gutes Verhältnis. 
 

Wenn ein Verkäufer einer Waffe dir nichts schicken will, einfach besser auch nichts überweisen.

 

Ich bin zumindest froh nicht überwiesen zu haben.

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