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IGNORED

BDS DM Standard. Wie zufrieden seid ihr?


callahan44er

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vor 3 Minuten schrieb MAHRS:

kenne nur sehr, sehr wenige die diesen Job ausführen und die Fachkenntnis in der nötigen Tiefe haben.


Leider ist das so. Schlimm sind dann die die so einen kleinen Pinösel beanstanden! Baust den vorher ab und dann wieder dran merkt das keine Sau.Ich hab noch für meine Schmeisser ein großes Magazin. Nehme ich immer zum Nachladen falls nötig. Ist auch angemeldet. Hab’s mir aber geklemmt, da kein Bock mich zu rechtfertigen. Es ist aber so wie auf dem einen Stand wie oben beschrieben. Manche sind leider „extrem wichtig“

Gut dass das auf die meisten nicht zutrifft. 

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Zitat

 

Darf an einem SG SL oder an einer Flinte ein Handstopp befestigt werden?

Ja – der Handstopp ist bei Büchsen und Flinten erlaubt.

 

Kommentar Seite 49

 

Vielleicht sollte man zumindest auf höheren Wettbewerbsebenen (oder gerade auf niedrigeren?) sicherheitshalber alle seine Waffe betreffenden Regelungen parat haben. Andererseits finde ich auch, daß man das Wissen aus dem Kommentar bei der Waffenkontrolle zumindest einer DM erwarten dürfen sollte.

 

Rein prophylaktisch, damits kein Gemecker gibt: Ja, ich wirke bei Wettkämpfen bis Landesebene ehrenamtlich mit und mache Aufsichtsdienste und Ausbildungen, wenn auch hauptsächlich BDMP.

 

 

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vor einer Stunde schrieb loewenmann:

Dort hat man verlangt, dass ich den Handstop an meiner Hera 9 mm abbaue. Da war ich nicht so glücklich mit, schließlich hatte ich in dieser Konfiguration trainiert und eine vorherige Anfrage beim Landesverband ergab ein i.O.

 

20230817_161719_klein.jpg

 

Griff wäre Merkmal; Handstop nicht. Einfach an der Waffenkontrolle den Artikel auf der Hersteller-Webseite zeigen, als was er dort angeboten wird. Es gibt halt Handstops, die sind schon arg griffmäßig. In deinen Fall, hmmm, sollte man als Handstop anerkennen.

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Nö, er meldet sich nicht, weil er nicht einmal im BDS ist.

Dennoch sollte man meinen, dass auf einer DM Personal eingesetzt wird, welches entsprechend geschult ist. Mittlerweile sollte sich rumgesprochen haben, was im Rahmen des Möglichen ist und was nicht. Und was kritisch ist und was nicht. 

Vor allem im BDS scheint das aber ein Problem zu sein.

Nach den allgemeinen Schilderungen (auch vergangener Jahre) wird offensichtlich nicht einmal verstanden, was das Wesen einer BKA-Beurteilung bzw. dass diese keine Pflicht ist. Das standige Gerede von sportlichen "Zulassungen" macht das nicht besser. Zulassungen gibt es nicht, es wird höchstens etwas ausgeschlossen. Das ist in diesem Fall nicht einmal Rabulisitk, sondern hat die seit Jahrzehnten andauernden Fehldeutungen und Diskussionen zur Folge.

Aber da redet man sich den Mund fusselig. Wundert aber nicht, wenn Sachkundige z.B. von "Kalibern" reden und Patronen meinen.

 

Übrigens war ich auch schon im Leitungspersonal von Landesmeisterschaften aktiv, hab die dollsten Dinger erlebt und hab mir entsprechend meine Meinung gebildet.

Hab daher auch schon Waffenkontrollen (z.B. Abzugsgewicht) erlebt à la "die Waffe kenne ich vom letzten Jahr, die passt schon".

Außerdem wird auf jedem Wettkampf in irgendeiner Art und Weise beschissen. Wer das negiert, läuft blind über die Stände.

Von Dingen wie der Nichtkenntnis der Standleitenden über Disziplinabläufe (auch auf DMen) fange ich gar nicht erst an.

Ja, das Personal macht das freiwillig. Dann sollte es sich aber auch entsprechend vorbereiten, sonst ist Frust auf beiden Seiten vorprogrammiert.

Bearbeitet von Raiden
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vor 9 Minuten schrieb Raiden:

Dennoch sollte man meinen, dass auf einer DM Personal eingesetzt wird, welches entsprechend geschult ist. Mittlerweile sollte sich rumgesprochen haben, was im Rahmen des Möglichen ist und was nicht. Und was kritisch ist und was nicht. 

Vor allem im BDS scheint das aber ein Problem zu sein.

Nach den allgemeinen Schilderungen (auch vergangener Jahre) wird offensichtlich nicht einmal verstanden, was das Wesen einer BKA-Beurteilung bzw. dass diese keine Pflicht ist. Das standige Gerede von sportlichen "Zulassungen" macht das nicht besser. Zulassungen gibt es nicht, es wird höchstens etwas ausgeschlossen. Das ist in diesem Fall nicht einmal Rabulisitk, sondern hat die seit Jahrzehnten andauernden Fehldeutungen und Diskussionen zur Folge.

 

Es liegt in der Sache der Natur, dass eine BKA-Beurteilung notwendig ist, denn es gibt dir die Rechtsicherheit, dass du überhaupt das Bedürfnis für diese Waffe hast. Wäre durch (zusätzliche) Teile die Waffe vom sportlichen Schießen ausgeschlossen, dann hättest du als Sportschütze auch kein Bedürfnis mehr für diese Waffe.

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vor 1 Minute schrieb Raiden:

Alternativ könnte man sich auch einfach an schon bestehenden Beurteilungen orientieren, aber was weiß ich schon.

 

Es gab bei einigen Waffen Anbauteile, bei der das BKA selbst darauf hinweist, dass es einer Prüfung der gesamten Waffe bedarf. In dem Fall hat der Schütze entsprechenden Einzel-BKA-Bescheid vorlegen können. Und auf Grund von einem Einzelbescheid, soll man sich nun "orientieren" können, wie es sich bei anderen Waffen ausgeht?

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vor 11 Minuten schrieb Hitman:

 

Es liegt in der Sache der Natur, dass eine BKA-Beurteilung notwendig ist, denn es gibt dir die Rechtsicherheit, dass du überhaupt das Bedürfnis für diese Waffe hast. Wäre durch (zusätzliche) Teile die Waffe vom sportlichen Schießen ausgeschlossen, dann hättest du als Sportschütze auch kein Bedürfnis mehr für diese Waffe.


Und dafür sind Leute zuständig die noch nicht mal feststellen können das sich in der Trommel eines Revolvers eine Patrone befindet und es beim Abzuggewicht prüfen Peng macht?!

 

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vor 16 Minuten schrieb Hitman:

 

Es gab bei einigen Waffen Anbauteile, bei der das BKA selbst darauf hinweist, dass es einer Prüfung der gesamten Waffe bedarf. In dem Fall hat der Schütze entsprechenden Einzel-BKA-Bescheid vorlegen können. Und auf Grund von einem Einzelbescheid, soll man sich nun "orientieren" können, wie es sich bei anderen Waffen ausgeht?

 

Ja.

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vor 1 Stunde schrieb CZM52:

 Bei kritischen Waffen hat der Schütze den Nachweis der Freigabe für Sportschützen
(BKA-Feststellungsbescheid) selbst zu erbringen. Bescheide sind mitzuführen und dem BDS
auf Verlangen vorzuzeigen."

Eine Waffe, die seit 2020 in Serie mit dem Kompensator verkauft wird und die - zumindest hier im Forum - sehr gut bekannt ist, würde ich nicht als "kritisch" bezeichnen, und trotzdem HATTE ich den BKA-Bescheid dabei. Was ja gut war, weil sonst die Waffenüberprüfung schon allein deswegen gescheitert wäre. Ob der Handstop - nicht Griff - daraus wiederum eine kritische Waffe macht, vermag ich nicht zu beurteilen und habe ihn deshalb demontiert ohne herumzudiskutieren. Fakt ist aber wohl, das es hierbei großen Auslegungsspielraum gibt. Wäre ja interessant zu wissen, wie die Waffe von @Speedmark bei der Kontrolle ausgesehen hat.

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@loewenmann

 

Hera 9er 2020 13,5“ mit UBR Schubschaft, Hera Vertical Comp, Phase5 Micro Fingerstop! Offene Vis.

 

Hera 9er 2020 10“ mit Festschaft (Leuchtturm, rot - weiß) Hera Vertical Comp, Phase5 Micro Fingerstop! Opt. Vis.

 

In genau dieser Konfiguration schieße ich beide Heras bei Steel Challenge, Speed Steel, Fallscheiben und Speed.

 

Für beide Heras habe ich je eine persönliche BKA Beurteilung nach Paragraph 6 mit Aktenzeichen beantragt und je einen eigenen Bescheid vom BKA mit dem Ergebnis, „nicht erfasst“ und zum „sportlichen Schießen zugelassen“ erhalten!

 

Diese beiden Verwaltungsgebührpflichtigen BKA Dokumente als Original, führe ich zusammen mit dem Hera Arms Feststellungsbescheid in meiner Schießtasche stets mit mir.

 

Ich wurde seitheriger auf der LM und DM nur je einmal darauf angesprochen. Habe die Dokumente auf Verlangen vorgezeigt und ich wurde anschließend zu meinen Starts gebeten.

Bei der jetzigen BDS DM wurde ich während der Kontrolle nicht danach gefragt, noch während des Schießens behelligt. Alles Gut!

 

 

LG

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Kommt halt immer auf die Personen an. Seit ich den kurzen .22er (Hera Sport Handguard, Hera Linear Comp, Phase 5 Handstop und Schubschaft) bei Meisterschaften einsetze musste ich einmal den FB vorzeigen, einmal wurde nur gefragt ob ich einen habe und sonst hat es niemand interessiert. Kleber auf den Schaft und fertig.  
Habe auch das Gefühl, dass die Leute mittlerweile entspannter sind. Gibt ja in der Zwischenzeit positive Bescheide bei denen eigentlich nur noch der geschlossene Handschutz und das kurze Magazin zutreffen.

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vor 2 Stunden schrieb loewenmann:

Eine Waffe, die seit 2020 in Serie mit dem Kompensator verkauft wird und die - zumindest hier im Forum - sehr gut bekannt ist, würde ich nicht als "kritisch" bezeichnen, und trotzdem HATTE ich den BKA-Bescheid dabei. Was ja gut war, weil sonst die Waffenüberprüfung schon allein deswegen gescheitert wäre. Ob der Handstop - nicht Griff - daraus wiederum eine kritische Waffe macht, vermag ich nicht zu beurteilen und habe ihn deshalb demontiert ohne herumzudiskutieren. Fakt ist aber wohl, das es hierbei großen Auslegungsspielraum gibt. Wäre ja interessant zu wissen, wie die Waffe von @Speedmark bei der Kontrolle ausgesehen hat.

"Kritisch" ist erstmal alles was unter den §6 fallen kann.

 

 

 

 

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3 hours ago, callahan44er said:


Und dafür sind Leute zuständig die noch nicht mal feststellen können das sich in der Trommel eines Revolvers eine Patrone befindet und es beim Abzuggewicht prüfen Peng macht?!

 

Sowas sollte man dann auch ausgiebig im Internet breittreten...    merkst du was?

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vor 8 Minuten schrieb Raiden:

Genau das meine ich ja. Bei ner 'normalen' 10/22 hinterfragt es niemand oder wird gar eine Beurteilung verlangt, obwohl kurze Hülsenlänge. Der gesunde Menschenverstand funktioniert hier noch. 

 

Wieso sollte das auch jemand hinterfragen; wenn bei einer klassichen Sportschaft allein schon kein Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe zu sehen ist. Der Gesetzestext bezieht sich doch direkt auf den Anschein; da spielt dann doch noch nicht mal die Hülsenlänge mehr eine Rolle.

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Und bei ner 10/22 kann man das selbständig beurteilen und bei nem sportlich gestylten AR mit kurzer Hülsenlänge/kurzem Lauf, bei denen es zu ähnlichen Waffen/Konfigurationen bereits Beurteilungen gibt, ist das plötzlich nicht mehr möglich?

Wer sagt denn, dass der 10/22-Schaft keinen Anschein erweckt, das BKA? Oder kann man sich das selbst herleiten?

Bearbeitet von Raiden
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vor 4 Minuten schrieb Hitman:

Gesetzestext bezieht sich doch direkt auf den Anschein; da spielt dann doch noch nicht mal die Hülsenlänge mehr eine Rolle.

Deshalb musste man das auch noch nie verstehen. Ein Teil was man nicht sieht hat Anschein. Der Paragraf gehört genau wie 42a einfach in die Tonne. 

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vor 3 Minuten schrieb Raiden:

Und bei ner 10/22 kann man das selbständig beurteilen und bei nem sportlich gestylten AR mit kurzer Hülsenlänge/kurzem Lauf, bei denen es zu ähnlichen Waffen/Konfigurationen bereits Beurteilungen gibt, ist das plötzlich nicht mehr möglich?

Wer sagt denn, dass der 10/22-Schaft keinen Anschein erweckt, das BKA? Oder kann man sich das selbst herleiten?


Lies doch einfach mal einen Bescheid, dort stehen doch die Kriterien drin, was den Anschein erweckt; da muss man nix herleiten.

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