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IGNORED

Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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Geschrieben

Mal abwarten, wer nun welche Erfolge interpretiert und die für sich in Anspruch nimmt?

Und wie die politische/behördliche Ausgestaltung erfolgt?

 

fwr.de, 25.04.2024:

 

https://www.fwr.de/news/newsdetails/news/erste-erfolge-wichtige-klarstellungen-zur-schluesselaufbewahrung-im-gespraech-mit-nrw-innenminister-r/?

 

Zitat:

 

Erste Erfolge: Wichtige Klarstellungen zur Schlüsselaufbewahrung im Gespräch mit NRW-Innenminister Reul

 

25.04.2024

 

Der Einsatz der Jagd- und Schießsportverbände sowie des Forum Waffenrecht – künftig Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) - beim Thema „Tresorschlüsselaufbewahrung in NRW“ zeigt erste Erfolge: Bei einem Gespräch zwischen NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) und Vertretern des Rheinischen und des Westfälischen Schützenbundes (RSB und WSB) sowie des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS), welcher auch Vorstandsmitglied im Forum Waffenrecht ist, wurden einige der vom FWR kritisierten Punkte korrigiert bzw. klargestellt.

...

Geschrieben
Am 23.4.2024 um 19:46 schrieb Last_Bullet:

 

Daraus:

 

 

Aus der Formulierung lässt sich die Haltung etlicher Bundesländer (Landes-IM) ablesen:

 

"Bund ist im Waffenrecht zu lax.

Viele Dinge sind nicht so restriktiv geregelt wie wir wollen.

Regelungen werden stattdessen dankenswerterweise per Richterrecht geschaffen".

Geschrieben (bearbeitet)
Am 23.4.2024 um 20:06 schrieb gunvlog:

Einzig längere Fristen werden gewährt.

Sehe ich anderst, Zitat :

 

"Zudem gilt: haben Waffenschränke der alten Widerstandsklasse A oder B Bestandsschutz, so müssen die Schlüsseltresore keiner höheren Widerstandsklasse 0 oder 1 entsprechen."

 

Diese Aussage seitens des IM ist neu, wenn auch wieder (wie immer) wischi- waschi.

Je nach Interpretation wäre damit für A und B Altbesitzer ein Schlüsseltresor A oder B ausreichend- auch bei der Neuanschaffung eines solchen.

 

 

Problematik sehe ich allerdings darin das es mal wieder nichts offizielles ist.......

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Stichworte Gewaltenteilung

 

Die man gerade sehr schön an dem Polizeibeauftragten der Bundespolizei sieht. Der arbeitet nicht für, sondern gegen die Beamten. Oder dem VS, der gegen eine Opposition in Stellung gebracht wurde. Gesetze macht die Legislative, nicht die Judikative. Die Frage ist, warum sollen LWB in NRW jetzt schlechter gestellt werden, als in anderen Bundesländern? Wäre das Problem derart groß, hätte das BMI sicherlich schon reagiert.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb heinzaushh:

Sehe ich anderst, Zitat :

 

"Zudem gilt: haben Waffenschränke der alten Widerstandsklasse A oder B Bestandsschutz, so müssen die Schlüsseltresore keiner höheren Widerstandsklasse 0 oder 1 entsprechen."

 

Diese Aussage seitens des IM ist neu, wenn auch wieder (wie immer) wischi- waschi.

Je nach Interpretation wäre damit für A und B Altbesitzer ein Schlüsseltresor A oder B ausreichend- auch bei der Neuanschaffung eines solchen.

 

 

Problematik sehe ich allerdings darin das es mal wieder nichts offizielles ist.......

 

Ja, das sind neue Worte, stimme ich durchaus zu. Dennoch ist es in meinen Augen kein wirklicher Erfolg, der erlangt wurde, sondern nur eine Präzisierung von etwas, dass im Gesetz klar zu regeln ist und nicht durch ein Gerichtsurteil.

Faktisch gesehen, gibt es wohl keine bekannten Fallzahlen, die eine Indikation darüber geben, bei wie vielen Einbrüchen versteckte Tresorschlüssel gefunden, die Tresore gefunden und die Waffen darin gestohlen wurden.

 

Was das Thema der A/B Schränke betrifft, ist es in meinen Augen zwar vernünftig, dass neue Schränke A/B mit mnemonischen Schloß ausreichend sein sollen und erlaubt sind, ist aber eine Frage, wie das Gesetz ausgelegt wird.

Wird die Schlüsselaufbewahrung der Waffenaufbewahrung gleichgestellt, greift das WaffG und somit auch das im Bestandsschutz verankerte Anschaffungdatum. Somit Bestandsschutz nur für Behältnisse die vor 07/2017 erworben und der Bestandsschutz von bei der Behörde gemeldet und genehmigt wurde.

Das ist aber nur meine Meinung, die nicht richtig sein muss…;-)

 

Letzten Endes feiert sich das FWR aber für etwas, das am Ende das Urteil in NRW nur bestätigt und vermutlich am Ende irgendwie im Waffg verankert werden wird, was wiederum nur eine weiter Scheibe der eh schon kaum noch existierenden Salami bedeutet.

Aber was ich auch feststellen muss, hier ist der VDB augenscheinlich nirgends beteiligt gewesen, er wird jedenfalls mit keinem Wort erwähnt, was ich auch als eher erschreckend betrachte.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Die man gerade sehr schön an dem Polizeibeauftragten der Bundespolizei sieht. Der arbeitet nicht für, sondern gegen die Beamten. Oder dem VS, der gegen eine Opposition in Stellung gebracht wurde. Gesetze macht die Legislative, nicht die Judikative. Die Frage ist, warum sollen LWB in NRW jetzt schlechter gestellt werden, als in anderen Bundesländern? Wäre das Problem derart groß, hätte das BMI sicherlich schon reagiert.

 

Oh, das BMI wird schon noch reagieren. Meine Vermutung ist, diese Regelunge werden als fauler Kompromiss in das neue WaffG an dem das BMI arbeitet, Einzug finden, bzw, als Verhndlungsmasse auf den Tisch kommen, um andere drakomischere Regelungen wegfallen zu lassen

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb erstezw:

Eben, die Justiz hat keine Regelungskometenz.

 

Richtig, aber der Bundesrat hat ja eh schon gesagt, dass sie der Meinung sind, dass die Regelungen im WaffG lange nicht restriktiv genug sind und das kommt über die IM`s der Länder. Und die holen sich vermutlich die Vorschläge von der Justiz, was uns zurück zur Regelungskompetenz bringt

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb gunvlog:

das BMI wird schon noch reagieren.

 

Natürlich ist das zu erwarten, weil es gegen den LWB geht, dennoch bislang nichts darüber gelesen. Hier zu reagieren, dürfte keine Verhandlungsmasse sein.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html

 

 

Zitat

(5) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit die Anforderungen an die Aufbewahrung oder an die Sicherung der Waffe festzulegen. Dabei können

1.

Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen,

2.

die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme,

3.

die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen

festgelegt werden.

 

Die Zustimmung seitens des Bundesrates dürfte das kleinere Problem sein.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb gunvlog:

Ja, das sind neue Worte, stimme ich durchaus zu. Dennoch ist es in meinen Augen kein wirklicher Erfolg, der erlangt wurde,

Mir ist gelinde gesagt scheiss egal wer was wann wo erreicht hat. Nach meiner Meinung geht es den "Waffen Lobbyisten" ebenso wie in der Politik um Selbstdarstellung, Beweihräucherung und wichtigtuerei, wie immer sich die Verbände auch nennen.

Mir gehts darum das ich mit den gemachten Vorgaben zunächst leben muss- leider muss ich selber herausfinden wie, den die Politik ist unfähig etwas verständlich und eindeutig zu formulieren.

Da finde ich die nun offensichtlich gemachte Aussage des IM recht interessant, nicht mehr und nicht weniger.

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Elo:

Es gibt wieder ein (neues?) Merkblatt, diesmal vom Polizeipräsidium Duisburg:

 

Informationsblatt zur Lagerung von Schusswaffen
gem. § 36 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 13 allgem. Waffenverordnung (AWaffV)

 

https://polizei.nrw/sites/default/files/2024-04/informationsblatt-zur-aufbewahrung.pdf

 

(Ein Datum, Bearbeitungsstand o. ä. scheint nicht ersichtlich)

Interessant ist Punkt 5. in dem Merkblatt…..

 

Zitat

5. Sofern der erworbene Waffenschrank über werksseitig vorgesehen Bohrungen zur Wand- oder Boden-
befestigung verfügt, sind diese bestimmungsgemäß zu nutzen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb gunvlog:

Interessant ist Punkt 5. in dem Merkblatt…..

Dafür geht man auf Abreissgewicht pp. erst garnicht ein, unterscheidet lediglich nach "Schrankgewicht".

 

Dieses "jede Behörde kocht ihr Süppchen" ist eines der Grundübel in der ( und nicht nur dieser) Sache.

 

Mir fehlt allerdings in diesem "Merkblatt" der Hinweis zur Schlüsselaufbewahrung.

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben (bearbeitet)

Wie findet Ihr ein "Schlüsselaufbewahrungsholster"?

 

Hinweis: Werbung

 

(Linkquelle: Youtube - tactical-dad)

Bearbeitet von Elo
Geschrieben (bearbeitet)

So ein Teil habe ich mir auch gegönnt, nicht zu dem unverschämten Preis, denn der YTuber im Video nennt. Die Frontplatte der Tür sieht dicker aus, als sie in Wahrheit ist. Sie hat einen tiefen Falz, der in zwei dünnere Bleche auf der Innenseite eingreift. Die Tür sitzt leider nicht ganz mittig, die Spaltmaße sind nicht gleich, schließt und öffnet sich jedoch problemlos. Das Bedienpanel des Nummernschloßes wirkt... billig. Aber tatsächlich steckt eine Duracell drin. Warum man den Boden außen nicht komplett verschweißt hat, wird wohl dem Grund geschuldet sein, dass man das gute Stück eh anschraubt, vermutlich bodennah. Die Tür klappert bei mir nicht, weil man zwei Kunststoffnoppen auf der den Scharnieren gegen überliegenden Seite eingebracht hat. Die sieht man auch in dem Video, scheinen dort jedoch eher weniger dick zu sein. Dafür lässt sie sich mit leichtem Druck etwa genauso tief in den Rahmen drücken, wie im Video zu sehen. Leider klebt ein Garantiesiegel auf der Türinnenseite, das Riegelwerk hätte ich mir gerne angeschaut. Eine Betonschraube war dabei, der Dübel nicht. Verarbeitungsqualität wäre deutlich verbesserungswürdig.

 

Irritiert hat mich wieder mal die Aussage, der Schlüsseltresor müsste den gleichen Widerstandsgrad des Waffenschrankes haben. Dazu hatte ich mehrfach gelesen, dass dieser nur dem Sicherheitsgrad gem. WaffG für die sichere Verwahrung der Waffen entsprechen muss. Wie das dann ist, wenn man einen Nuller über 200Kg besitzt und mehr als 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt oder sich einen Einser gegönnt hat, obwohl der nicht nötig gewesen wäre....:rolleyes:

 

 

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
Am 26.4.2024 um 16:33 schrieb Elo:

Informationsblatt zur Lagerung von Schusswaffen
gem. § 36 Waffengesetz (WaffG) i. V. m. § 13 allgem. Waffenverordnung (AWaffV)

 

https://polizei.nrw/sites/default/files/2024-04/informationsblatt-zur-aufbewahrung.pdf

Besten Dank!

Auf Seite 2 des Merkblattes ist ausführlich das Thema Bestandsschutz aufgegriffen.

Die Schränke nach VDMA A/B brauchen keine Verankerung und haben oft auch gar keine Verankerungslöcher.

Wenn ich jetzt bis zum Stichtag im Juli 2017 einen 0er oder Ier Schrank angeschafft habe, statt eines VDMA A oder B Schrankes, dann darf ich aber nicht per nachträglicher Auflagen (Verankerungspflicht) schlechter gestellt werden, als der Käufer eines Billigschrankes A/B, zumindest wenn ich ihn im selben erlaubten Umfang nutze wie A/B.

Denn: Ein Jägerschrank A mit B-Innenfach erlaubt laut Merkblatt 10 Langwaffen und 5 Kurzwaffen. Den brauche ich nicht verankern.

Lagere ich in einem 0er oder Ier Schrank von vor 2017 auch nur max. 10 LW und 5 KW, dann erfüllt der ja sicher auch locker die VDMA A/B Normen. Die sind ja laut VdS Vergleichsdokumentation um einiges niedriger. Wenn ich somoit für 0er oder Ier Schränke nur die VDMA-Vergleichsnorm A/B laut VdS reklamiere, entfällt die Verankerungspflicht, weil Gleichbehandlung im Bestandsschutz zwingend ist, oder?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Besten Dank!

Auf Seite 2 des Merkblattes ist ausführlich das Thema Bestandsschutz aufgegriffen.

Die Schränke nach VDMA A/B brauchen keine Verankerung und haben oft auch gar keine Verankerungslöcher.

Wenn ich jetzt bis zum Stichtag im Juli 2017 einen 0er oder Ier Schrank angeschafft habe, statt eines VDMA A oder B Schrankes, dann darf ich aber nicht per nachträglicher Auflagen (Verankerungspflicht) schlechter gestellt werden, als der Käufer eines Billigschrankes A/B, zumindest wenn ich ihn im selben erlaubten Umfang nutze wie A/B.

Denn: Ein Jägerschrank A mit B-Innenfach erlaubt laut Merkblatt 10 Langwaffen und 5 Kurzwaffen. Den brauche ich nicht verankern.

Lagere ich in einem 0er oder Ier Schrank von vor 2017 auch nur max. 10 LW und 5 KW, dann erfüllt der ja sicher auch locker die VDMA A/B Normen. Die sind ja laut VdS Vergleichsdokumentation um einiges niedriger. Wenn ich somoit für 0er oder Ier Schränke nur die VDMA-Vergleichsnorm A/B laut VdS reklamiere, entfällt die Verankerungspflicht, weil Gleichbehandlung im Bestandsschutz zwingend ist, oder?

 

Bei den VDMA Waffenschränken, war die Verankerung bezogen auf die Lagerungsanzahl ausgerichtet.

< 200kg Tresorgewicht, max 5 Kurzwaffen

> 200kg Tresorgewicht oder mit mindestens 200kg Abrißgewicht verankert, bis zu 10 Kurzwaffen

 

Ist vergleichbar mit der 200kg Regelung der 0er Schränke.

 

Letzten Endes und abseits dem Thema einer Verankerungspflicht ja oder Nein, ist diese ganze Tresorregelung der letzte Mist und nicht bis zu ende durchdacht.

Ich meine jetzt mal ehrlich, was ist der Unterschied ob ich nun 10 Kurzwaffen, 15 Kurzwaffen oder nur eine Kurzwaffe in einem Tresor aufbewahre?

Entweder ist ein Tresor dafür zugelassen, Waffen darin aufzubewahren, oder er ist es nicht.

In Luxemburg, glaube ich, reicht ein Stahlblechschrank mit Vorhängeschloß aus, um darin Waffen aufzubewahren.

Wie sieht die Aufbewahrung in den anderen EU Mitgliedsstaaten aus? Werden in anderen Ländern auch Tresore vorgeschrieben und wenn ja, welche Widerstandsgrade werden vorgeschrieben?

 

Probkematisch finde ich, dass gefühlt die Bundesregierung versucht, das Deutsche Waffengesetz auf der EU-Ebene duchzusetzen und letztlich auch darauf pfeifft, ob das Gesetz in anderen Ländern liberaler ist und trotzdem die EU Feuerwaffenrichtlinie erfüllt. Deutschland setzt immer einen oben drauf und macht es komplizierter, aber nur sehr selten, wenn überhaupt, liberaler, bei der Umsetzung der EU Vorgaben.

Bearbeitet von gunvlog
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb gunvlog:

Probkematisch finde ich, dass gefühlt die Bundesregierung versucht, das Deutsche Waffengesetz auf der EU-Ebene duchzusetzen ...

 

Und das (es muss immer wieder daran erinnert werden) wo die EU als solche ja gar keine Zuständigkeit für das Waffenrecht hat.

Höchstens für Handelsharmonisierung (auch) in diesem Bereich.

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