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IGNORED

Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb ASE:

Das ist jetzt der springende Punkt. Früher hat man es bei dieser Frage bewenden lassen obwohl beide Seiten  wussten, dass das logisch inkonsequent ist.

Logisch wäre, wenn man forderte, dass das Schlüsselversteck so gut sein muss, dass ein durchschnittlich begabter Einbrecher mit üblichen Hilfsmitteln mindestens so lange nach dem Schlüssel suchen müsste wie ein durchschnittlich begabter Einbrecher mit üblichen Hilfsmitteln Zeit bräuchte, um direkt den jeweiligen Waffenschrank gewaltsam zu öffnen.

 

Eine durchschnittliche Schlüsselsuchdauer von 2min entspräche dann dem Schrank Niveau A nach VDMA 24992 und bei nem 0er Schrank sollte das Versteck so gut sein, dass man im Schnitt vielleicht 5min suchen muss. 

 

Wir sind uns doch einig, dass Schrank Normen den Dieb nur zeitlich begrenzt aufhalten können, nicht aber jedwede Diebstahl komplett und immer verhindern können. Insofern wäre das selbe zeitliche Hindernis auch mit einem Versteck des Schlüssels erreichbar. Kommt es zur Klage: Ortstermin und im Zweifel Schlüsselsuche durch 10 Probanden. Das wäre logisch! 

Geschrieben

Und konsequent wäre, wenn überall, wo der Gesetzgeber einen besonderen Diebstahlschutz mit Schlüsselschloss fordert, dann auch derselbe Maßstab angelegt würde. 

Beispiel: offene radioaktive Stoffe etwa in der Nuklearmedizin müssen je nach Menge auch besonders diebstahlgeschützt gelagert werden. Teilweise sind exakt dieselben Schrank Normen wie für Waffenbesitz gefordert, z. B. gem. DIN 25422 bei DB2 ein Schrank der Norm En 1443-1 Klasse 0. Ähnliches gilt für Türen zum Heisslabor etc. Eigentlich müsste diese Branche konsequenterweise jetzt auch mit Forderungen nach zusätzlichen 0er Zahlenschlossschränken überzogen werden... geschieht aber nicht!! Selbst wenn die Schlüssel einfach in der nächstgelegenen Schublade offen verwahrt werden, bleiben die Behörden bei Begehungen ganz entspannt.

Nur mit den Legalwaffenbesitzern kann man es anscheinend machen... 

Geschrieben

Den vehementen Protest des Forum Waffenrecht kann ich nur uneingeschränkt unterstützen !!

Ich frage mich so langsam : Muss ich für einen A- Schrank Schlüssel denn noch ein neues Haus bauen ??? Wahnsinn !!!

Geschrieben

@Last_BulletEin Ortstermin wird angekündigt, also kann man sich grundsätzlich darauf einstellen und zudem die Räume begrenzen. 

Aber Du kannst doch bestimmt die Logik dahinter verstehen. Ein gutes Versteck bietet zeitlich betrachtet dasselbe Sicherheitsniveau wie eine Schranknorm. 

Beides, Versteck wie Schrank, sind nur ein zeitliches Hindernis und daher prinzipiell in Zeitwerten vergleichbar. 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb ASE:

Wo genau soll, deiner Argumentation folgend, 0/1 aufwendiger zu produzieren und zu zertifizieren sein als S1/S2?

Ein Waffenschrank 0 ist erheblich schwerer als ein S1-Schrank mit S2-Innenfach. Das allein verursacht erheblich höhere Materialkosten, höhere Transportkosten usw. 

Zudem scheint die Zertifizierung nach EN 1443-1 erheblich aufwändiger als nach EN 14450. Bei letzterer scheint man sich auf gängiges Einbruchswerkzeug zu beschränken, bei ersterer werden auch Spezialwerkzeuge und hochtechnische Geräte, Plasmaschneider uvm erwähnt. 

Es gibt eine Reihe europäischer Länder, die S1 oder S2 zulassen und auch 0 oder 1, also den Waffenbesitzerndie freie Wahl lassen. Und natürlich sind da S1 Schränke teils um Den Faktor 3-5 billiger als ein 0 oder 1...

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Aber Du kannst doch bestimmt die Logik dahinter verstehen.

 

Ich verstehe, was Du meinst, jedoch habe ich in meinem Fall extra einen Raum ausgewählt, wo ich die Kontrolettis hineinlasse, ohne dass sie unnötig weiteren Wohnraum einsehen können oder durchqueren müssen. Keine Idee ist zu dumm, auf die genau solche Politiker und Behördenmitarbeiter kommen könnten, den LWB weiter unter Druck zu setzen. Grundsätzlich halte ich die Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung für diese Kontrollen für eine Frechheit. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung. Da wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Die Frage bliebe, wie lange hätten die Täter im Falles des Jägers (?) mehr benötigt, wenn dieser den Schlüssel in einem adäquaten Behältnis verwahrt hätte? Über wie viel Zeit reden wir hier eigentlich? Man muss zugutehalten, dass er ihn in einem doppelwandigen Behältnis eingeschlossen hatte. Also einem B-Schrank oder Schränkchen. Das ist weit mehr als die Brotdose, die Vase oder das Schlüsselbrett.

 

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2023/48_230830/

 

Zitat

Die Schlüssel zu diesem Schrank bewahrte der Kläger in derselben Wohnung in einem etwa 40 kg schweren, dick- und doppelwandigen Stahltresor mit Zahlenschoss auf. 

 

Leider kann man dem Sachverhalt nicht entnehmen, ob dieser Schlüsseltresor aufgebrochen oder das Zahlenschloss geknackt wurde.

Geschrieben

@Last_Bulletklar, da hast Du recht, die Unverletzlichkeit der Wohnung ist eigentlich das übelste von allem.

 

Wegen BTM: die muss man tatsächlich auch je nach Menge in EN 1443-1 Schränken lagern. Auf Stationen, wo durchgehend Schicht Betrieb ist, kann der Schlüssel dann immer der jeweiligen Schichtleitung übergeben und somit am Mann bzw an der Frau getragen werden. Da stellt sich die Problematik der Zahlenschlossschlüsselschränkchen dann eher nicht... 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Last_Bullet:

In Apotheken schon, oder werden dort keine BTM gelagert?

Mittlerweile, bestellen die bei Eingang eines Rezeptes. Grund: Die können die teueren Anschaffungskosten für zertifizierte Behältnisse

angeblich nicht aufbringen. So sagte mein Apotherker einstmals zu mir. Die Auflagen die die dort haben gehen viel weiter.

Wer BTM Lagert braucht auch eine EMA mit Aufschaltung zu den "Mützenträgern"

Die BTM werden bestellt, und kommen in der Regel innerhalb von 6 Stunden mit speziellen Kurierdiensten.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 bei ersterer werden auch Spezialwerkzeuge und hochtechnische Geräte, Plasmaschneider uvm erwähnt. 

 

 

Lol. Plasmaschneider gibts beim LIDL 2x im jahr...

 

Das ist ja der Punkt: Alte standards genügen der Realität häufig nicht mehr, weil sie von einem Einbrecher ausgehen, ser sich artig die Schuhe auf der Fußmatte abputzt.

 

 

Und das ändert nichts daran, das du gerade über deine eigene Argumentation stolperst.

 

Entweder S1/S2 ist gleichwertig, dann muss er auch genauso wie ein 0/1er angegriffen werden. Oder er wird mit Samthandschuhen angepackt, dann kann er aber nicht gleichwertig sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Ebenfalls LOL. Ich hab mir schon angeschaut was für Plasmaschneider evtl. für einen Wertschrankangriff taugen und welche eher nicht. Mit den Dingern von Lidl ist nicht viel hinzubekommen. 

 

Und meine Argumentation bzw. das zitierte Rechenbeispiel sollte nur aufzeigen, dass S2 und 0 sich bei Angriff mit üblicher Einbrecher-Hardware eben nicht unterscheiden, also Stemmeisen, Hammer, Meißel und Co. 

Mit 400V Geräten im Schlepp mag es anders aussehen, nur braucht man das als Testnorm? Ist das relevant? Soll der Bürger dafür dann 4,5 Millionen Euro im Jahr mehr hinlegen müssen? 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb ASE:

Lol. Plasmaschneider gibts beim LIDL 2x im jahr...

 

Man braucht, um so einen Plasmaschneider einzusetzen, aber auch noch Druckluft aus einen Kompressor.

Und den hat der durchschnittliche Einbrecher ja auch immer mit dabei. :grin:

Bearbeitet von thomas.h
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ASE:

Das umfasst die Aufbewahrung des Schlüssels.

Das ließt du da raus, das lese ich nicht da raus. Ich lese da auch nirgends, dass man Schlüssel- und Waffenaufbewahrung ggf. räumlich (also wirklich in separaten Räumen) trennen muss.

Aber wenn du willst kannst du bei der Kontrolle auch eine komplette Hausführung anbieten und Häppchen dazu reichen. Wird ja minutengenau abgerechnet.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Last_Bullet:

 

Ich verstehe, was Du meinst, jedoch habe ich in meinem Fall extra einen Raum ausgewählt, wo ich die Kontrolettis hineinlasse, ohne dass sie unnötig weiteren Wohnraum einsehen können oder durchqueren müssen. Keine Idee ist zu dumm, auf die genau solche Politiker und Behördenmitarbeiter kommen könnten, den LWB weiter unter Druck zu setzen. Grundsätzlich halte ich die Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung für diese Kontrollen für eine Frechheit. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung. Da wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Die Frage bliebe, wie lange hätten die Täter im Falles des Jägers (?) mehr benötigt, wenn dieser den Schlüssel in einem adäquaten Behältnis verwahrt hätte? Über wie viel Zeit reden wir hier eigentlich? Man muss zugutehalten, dass er ihn in einem doppelwandigen Behältnis eingeschlossen hatte. Also einem B-Schrank oder Schränkchen. Das ist weit mehr als die Brotdose, die Vase oder das Schlüsselbrett.

 

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2023/48_230830/

 

 

Leider kann man dem Sachverhalt nicht entnehmen, ob dieser Schlüsseltresor aufgebrochen oder das Zahlenschloss geknackt wurde.

 

Wie in dem von mir verlinkten Text aus dem anderen Forum geschrieben steht, beschränkt sich die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung nach § 36 WaffG einzig auf die Aufbewahrung der Waffen.

Wer seine Waffenschränke in einem bestimmtem Raum platziert hat, muss somit den Kotrolleuren der zuständigen Waffenbehörde bei einer Nachschau auch nur diesen Raum zeigen.

Wenn zusätzlich jemand einen Waffenschrank mit Waffen darin im Schlafzimmer stehen hat, muss die Kontrolleure auf dorthin führen.

Die Kontrolle nach § 36 WaffG sieht extra vor, dass die Kontrollen auch ohne vorherigen Termin erfolgen sollen. Das bedeutet, die Kontrolleure können einfach vor der Tür stehen, nur nicht zur Unzeit.

Ja, wir können die Kontrolleure auch wegschicken, wenn es gerade nicht passt, man hat gerade Besuch, ist gerade auf den Weg zur Arbeit, die Frau gebährt gerade ein Kind im Wohnzimmer, was auch immer.

Aber das wird einmal ggf. zweimal klappen, dann kann es aber eng werden.

 

Ich muss aber ganz ehrlich sagen, wenn wir das Thema auf die Schlüsselaufbewahrung wieder zurückführen, nachvollziehen kann ich das Urteil irgendwie schon, nur bin ich auch der Auffassung, wenn ich rein zum Beispiel, einen Zylindertresor nehme, den ich in einer Wand einklebe oder einbetoniere, der plan oder in der Wand leicht versenkt ist und somit sehr gut zu verstecken wäre, für die Aufbewahrung des Tresorschlüssels verwende, ist das in meinen Augen ausreichend. Wenn ich einen Bodentresor habe, den ich gut verstecken kann, der nicht ein 0er oder 1er ist, aber durchaus sehr wenig Angriffsfläche bietet, als ein billiger 0er der an allen Ecken und Kanten klappert und Spaltmaße aufweist, dass man mit einem Auto reinfahren könnte, dann sollte das ausreichend sein.

Wenn ich in einem Möbelstück ein Geheimfach habe, dass nicht sofort zu entdecken ist, dann sollte das ausreichend sein.

 

Aber wir leben in Deutschland und wir leben mit der Deutschen Ordnung, wo alles 100% perfekt sein muss, alles bis ins kleinste reguliert sein muss und jederausnahmslos alle Gesetze, alle Normen und alle Regularien auswendig kennen muss.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb thomas.h:

Man braucht, um so einen Plasmaschneider einzusetzen, aber auch noch Druckluft aus einen Kompressor.

Hallo thomas.h

 

wie groß muss die Druckluftflasche sein? Den Plasmaschneider gibt es tatsächlich für etwas über 80 Euro. Und wer so einen zu einem Einbruch mitnimmt, sollte Kenntnis davon haben, was er öffnen möchte.

Dann kommen wir zum Thema:

Zwei meiner Mitglieder haben endlich ihre 2 Waffen. Und schwupp, einige Wochen später war der Kontrolletti da.

Beim Einen war es der Dorfscheriff.

Beim Anderen ein ihm Unbekannter von der Waffenbehörde (nach Aussage des Unbekannten). 

Ich sagte beiden, dass Unbekannte grundsächlich nicht gestattet werden sollte, die Waffen zu kontrollieren. Kann ja irgend so ein Ganove sein, der einige Waffen klauen möchte. Entweder nimmt er die Waffen, haut ab und die Zuverlässigkeit ist weg.

Oder, er schaut sich die Örtlichkeiten an und kommt zu einem späteren Zeitpunkt mit Flex oder Plasmaschneider wieder.

Also, entweder sollte der Kontrolletti bekannt sein, oder die Waffenbehörde bestätigt die Kontrolle und den Mitarbeiter.

Was ich nicht verstehe: warum wird grundsätzlich die Tür bearbeitet? Ich würde versuchen, den Tresor von der Wand zu rücken und den Rücken zu öffnen. Oder die Seiten. Ist bestimmt einfacher als die Tür.

 

Steven

 

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb steven:

Hallo thomas.h

 

wie groß muss die Druckluftflasche sein? Den Plasmaschneider gibt es tatsächlich für etwas über 80 Euro. Und wer so einen zu einem Einbruch mitnimmt, sollte Kenntnis davon haben, was er öffnen möchte.

Dann kommen wir zum Thema:

Zwei meiner Mitglieder haben endlich ihre 2 Waffen. Und schwupp, einige Wochen später war der Kontrolletti da.

Beim Einen war es der Dorfscheriff.

Beim Anderen ein ihm Unbekannter von der Waffenbehörde (nach Aussage des Unbekannten). 

Ich sagte beiden, dass Unbekannte grundsächlich nicht gestattet werden sollte, die Waffen zu kontrollieren. Kann ja irgend so ein Ganove sein, der einige Waffen klauen möchte. Entweder nimmt er die Waffen, haut ab und die Zuverlässigkeit ist weg.

Oder, er schaut sich die Örtlichkeiten an und kommt zu einem späteren Zeitpunkt mit Flex oder Plasmaschneider wieder.

Also, entweder sollte der Kontrolletti bekannt sein, oder die Waffenbehörde bestätigt die Kontrolle und den Mitarbeiter.

Was ich nicht verstehe: warum wird grundsätzlich die Tür bearbeitet? Ich würde versuchen, den Tresor von der Wand zu rücken und den Rücken zu öffnen. Oder die Seiten. Ist bestimmt einfacher als die Tür.

 

Steven

 

 

 

Naja Steven, 

 

diese Denkweise kann ich durchaus nachvollziehen, ist aber in meinen Augen etwas oversized.

Ein frischer WBK Inhaber kann sich glücklich schätzen, wenn er für seine erste WBK einen seiner Sachbearbeiter persönlich kennenlernt.

Hat die Behörde zwei oder drei SB`s, oder mehr, ist die Wahrscheinlichkeit von einem SBkontrolliert zu werden, den man noch nicht kennengelernt hat groß.

Eine Kontrolle so pauschal abzulehnen, ist in meinen Augen nicht geboten. Was aber geht, jeder Behördenmitarbeiter hat einen Dienstausweis bei sich, den er auf Verlangen vorzeigen muss. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Kontrolleurs, kann die Behörde angerufen werden und die Identität damit auch bestätigt werden. Oder die Polizei wird gerufen und die stellen die Personalien fest.

Es gibt auch Kreise und Behörden, die extra Personal für die Kontrollen eingestellt haben, die sonst nichts mit dem normalen Kundenverkehr in der Behörde zu tun haben. Diese machen nichts anderes, als zu Kontrollieren und somit wird man diese auch nicht persönlich kennen.

Ich bin bei über 12 Jahren Kunde meiner Waffenbehörde und kenne die aktuellen SB`s bis auf eine auch nicht mehr persönlich, da sie zwischenzeitlich seit Corona gewechselt haben und teilweise alles nur per Post erledigt wird.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb gunvlog:

hat einen Dienstausweis bei sich,

Hallo gunvlog

 

das nenne ich keinen Beweis. Maximal ein Indiz.

Was denkst du, was passiert, wenn ein falscher Kontrolleur deine Waffen kontrolliert, du machst den Tresor auf, gibst sie ihm und der läuft weg. 

Hat die Waffenbehörde sicher Verständnis für.

 

Steven

 

 

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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb ASE:

 

Lol. Plasmaschneider gibts beim LIDL 2x im jahr...

Das ist ja der Punkt: Alte standards genügen der Realität häufig nicht mehr, weil sie von einem Einbrecher ausgehen, ser sich artig die Schuhe auf der Fußmatte abputzt.

 

Ich möchte mal wissen, wie viele Öffnungen von Waffenschränken durch Einbrecher in D tatsächlich im Jahr auf so relativ hohem technischen Niveau erfolgen... 

 

Und ob diese somit tatsächlich Anlass geben, gesetzlich das Tresor-/Widerstandsniveau stetig zu steigern. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo gunvlog

 

das nenne ich keinen Beweis. Maximal ein Indiz.

Was denkst du, was passiert, wenn ein falscher Kontrolleur deine Waffen kontrolliert, du machst den Tresor auf, gibst sie ihm und der läuft weg. 

Hat die Waffenbehörde sicher Verständnis für.

 

Steven

 

 

 

Deswegen sagte ich auch, wen Zweifel bestehen, entweder auf der Waffenbehörde anrufen oder bei der Polizei.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

wie viele Öffnungen von Waffenschränken

Hallo karlyman

 

wenn auch nur ein Diebstahl verhindert wird......

Und wehe, jetzt kommt jemand mit Abschiebungen von "Nichtberechtigten.

 

Steven

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb gunvlog:

Dienstausweis

 

Meine weigert sich beständig seit Jahren, mehr als nur ein mit schwarzen Buchstaben bedrucktes weißes Plastikkärtchen als „Dienstausweis“ den Kontrolettis, die nichts weiteres bei uns tun und anscheinend jedes Jahr wechseln, um den Hals zu hängen. Ich sehe nicht ein, hier jedesmal die Behörde anzutelefonieren, wenn denn mal einer rangeht. Also kommen die generell nicht rein (Tür bleibt einfach zu) und die dürfen sich um einen Termin bemühen. Denn alle Sicherheit, die man auf den LWB herunterbricht, bringt nichts, wenn man dann doch Leute reinlässt und die Schränke öffnet, die nicht das sind, was sie vorgeben zu sein. Und solche Betrügereien gibt es schon seit längerem zwar hauptsächlich in anderen Bereichen, aber wer weiß….

 

Und da könnte ich den Schlüssel in Fort Knox lagern….

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Andor:

 Ich lese da auch nirgends, dass man Schlüssel- und Waffenaufbewahrung ggf. räumlich (also wirklich in separaten Räumen) trennen muss.

 

Weder ich noch du haben da irgendwo etwas herausgelesen.   Denn das FWR arbeitet sich an einem Schreiben ab, das es nicht veröffentlicht hat.

Und vor der Erfahrung der letzten Jahre,  wie es um das Leseverstehen der deutschen Waffenlobby bestellt ist mache ich mir da selber ein bild.

 

Meine Aussage bezog sich schlicht darauf folgende Aussage des FWR:

 

Zitat

obige Feststellung, dass der Schlüssel als Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen sei, lässt bereits erahnen, dass hier eine Faktenlage herbeiformuliert wurde, die zwar in keiner Weise durch das Waffengesetz gedeckt ist, aber geeignet erscheint, um konkrete Handlungsableitungen zu legitimieren.

 

Das FWR glaubt also immer noch, der Schlüssel sei nicht teil der Waffenverwahrung und Unterläge deswegen nicht §36 Abs 2 Satz 1 (Bringschuld des Waffenbesitzers). Tut er aber, Punkt.

 

 

Das das IM soll geschrieben haben 

Zitat

 Der Waffenbesitzer hat darzulegen, wie und wo er den Schlüssel verwahrt, wenn er diesen nicht bei sich führt.

 

Was absolut rechtskonform ist und die einzig rechtskonforme Antwort kraft Gesetz lautet: in einem zertifizierten Behältnis. Das muss dann nach §36 Abs. 2 Satz 1 wiederum belegt werden.

 

 

 

Sodann baut das FWR einen Strohman auf aus dem es seine Generalbefürchtung ableiten möchte:

Zitat

 Es steht also zu befürchten, dass bei künftigen Aufbewahrungskontrollen nicht nur konkret nach der Verwahrung des Schlüssels gefragt wird, sondern das genannte Behältnis und dessen Aufstellort auch einer Begutachtung unterzogen werden sollen.

 Denn das Innenministerium gibt im weiteren Verlauf der Anweisung konkrete Hinweise, wie das Aufbewahrungsbehältnis beschaffen sein sollte, wenn es sich nicht um einen zertifizierten Tresor in ausreichender Widerstandsklasse handelt

 

 

Das steht aber nur dann zu "befürchten" wenn die Behörde das beauflagt hat. Denn angeblich soll das IM den Waffenbesitzer wohl entgegenkommen, indem  es nicht schlicht auf ein zertifiziertes Behältnis besteht, sondern, sofern die Behauptung stimmt, eine Anweisung zur Umsetzung von §13 Abs. 6 AwaffV. gegeben hat.

 

Zitat

(6) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.

 

 

Da es sich dabei um eine "kann"-Regelung handelt, ist die Behörde keinesfalls dazu verpflichtet, und kann auch vom IM nicht dazu gezwungen werden. Jedoch kann das IM für den Fall, dass man  §13 Abs. 6 AwaffV anwenden möchte, Vorschriften dafür erlassen. Und dann soll eben das Behältnis nicht im gleichen Raum wie der Waffentresor stehen. Wenn einem das nicht passt: Zertifiziertes Behältnis für den Schlüssel.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE

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