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IGNORED

Waffenbehörde nur auf Postweg erreichbar


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Bobafett

Bei der Bestellung von Munition online ist gewöhnlich eh nur der Scan der WBK entscheidend.

 

Hier warte ich durchaus mal 2 Monate auf die Rückkehr einer WBK, Emails und Anrufe werden aber sofort beantwortet.

 

Geschrieben

Mein SB ist vor ein paar Jahren innerhalb des Gebäudes umgezogen. Jetzt ist er auf einem Teil der nicht per Aufzug erreicht werden kann. Und deshalb darf jetzt niemand mehr in sein Büro. Wäre ja Diskriminierung. Früher habe ich auch einfach im Laufe des Tages eine E-Mail geschrieben ob ich an diesem Nachmittag vorbei kommen kann, bin dann direkt zu ihm ins Büro, Papiere ausgetauscht, direkt bei ihm mit Karte bezahlt, fertig. Dann wurde das Kartenterminal entfernt und ich habe eine Rechnung mitbekommen. Dann wurde nichts mehr sofort bearbeitet, ich konnte es nur noch persönlich abgeben, und es kam am Tag drauf per Post zurück. Dann durfte man nur noch mit Termin zu ihm. Und jetzt seit einiger Zeit eben gar nicht mehr.

 

Große Rückschritte...

Geschrieben

Meine Erfahrung mit meiner Behörde vor Corona: Ohne Termin hinfahren, netten Plausch halten, eintragen lassen wbk wieder mitnehmen. Über den Postweg dauerte es immer so zwischen 1,5-2 Wochen.

 

Seit Corona: Nur noch ausschließlich per Postweg, Wiedererhalt der wbk generell 6 Monate oder länger. Angeblich neue zusätzlche Aufgaben ohne zusätzliches Personal, kann durchaus sein, ich weis es nicht. Telefonisch immer und auch freundlich.

 

 

Behörde ist die Polizeidirektion Ost in Frankfurt/Oder

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb Iker:

frustrierend, ohne WBK ja auch kein Training…

Unsinn! Seit wann das? Habe ich von meiner Behördenleitung schriftlich das ich zumindest innerhalb der BRD ohne WBK unterwegs sein kann. Hatte die selbe Diskusion da bei uns alles ziemlich genau 6 Wochen dauert. Mit anderen Worten. Hole ich mir vier Voreinträge nacheinander mit Kauf und abstempeln lassen, liegt die WBK das ganze Jahr auf der Behörde. Auch von Prioritäten wollte sie nix hören. Also Neuausstellung und Voreintrag zuerst, dann Austrag und Kauf abstempeln. Ist wohl zu sehr Kundenorientiert.

 

Ansonsten email und Telefon geht. Mal eben hin und den Kauf abstempeln lassen geht leider nicht mehr. Persönlich was angeben schon. Hab ich alles ausführlich ausdiskutiert. Hab gesagt wenn ich die WBK abhole mit Voreintrag, kann sie direkt den Eintrag machen. Auf die Frage das ich die Waffe noch nicht hätte erwiderte ich, erstens doch auf Leihschein. Selbst wenn nicht kann ich sie doch schon gekauft haben. Naja…….. früher hab ich das einmal geschafft. Aber da sind wohl alle Behörden so flexibel wie ein Doppel T Träger!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Essen ist z.b. sehr gut Voreintrag innerhalb von Tagen. Bochum Vollkatatrophe! Nur eine Sache, wenn Eintrag fertig bekommst du Post und musst überweisen und den Überweisungsträger per Post als Zahlnachweis zurück schicken! Alter mit denen würd ich mich richtig anlegen!

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb CZM52:

Naja, das sieht das WaffG in §38 halt anders als deine Behörde 

Wurde mir auch schon gesagt, die OWI würde ja eh bei ihm/ihr landen. Ob er/sie das für alle 3 bzw. bei Stau für alle 5 durchreisten Ordnungsämter  zusagen würde und das sei nur der günstigste Fall und nur 25 Minuten weg. Den Schuh wollten sie sich nicht anziehen:lol:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 49 Minuten schrieb CZM52:

Naja, das sieht das WaffG in §38 halt anders als deine Behörde 

 

Was da wohl im Zweifel schwerer wiegt…. Stichwort „sie sind doch sachkundig „

Weißt du, man kann natürlich immer den sicheren Weg gehen oder man beruft sich halt auf eine Aussage einer Behörde. Als Laie muss ich nicht das komplette Waffenrecht kennen und interpretieren können. Im Zweifel entscheidet das dann ein Gericht.

Willst du ein Jahr, von mir aus auch nur ein halbes die Waffen nicht bewegen wegen einer Schnarchbehörde? Und ja, beglaubigte Kopien, die ich eh nicht will, stellen sie auch nicht aus. Mir reicht dieses Schreiben nach Abklärung mit einem Anwalt aus. Du kannst es ja gerne wie immer anders machen und wie immer besser wissen!

 

Danke Josef das du ihn zitierst hast😒

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Liebe Kollegen,

 

unabhängig von zivilem Ungehorsam oder "innerem Widerstand" gegen vermeintlichen, gesetzlichen Unfug, gibt es Erfahrungen mit der Kontrolle durch die Polizei/Zoll oder ähnlichem, wenn die WBK bei der Behörde liegt?

 

Auch meine SB meinte auf telefonische Nachfrage, dass kontrollierende Behörden  ja auf dem WBK austellendem Amt nachfragen könnten.

 

Ich stelle mir gerade vor, nachts um 1 Uhr auf dem Rückweg von z.B. Phillipsburg  nach Hamburg der Autobahnpolizei z.B. Münster den Sachverhalt zu erklären :focus:

 

Gibt es praktische Erfahrungen und/ oder Tipps,

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb callahan44er:

Als Laie muss ich nicht das komplette Waffenrecht kennen und interpretieren können.

 

Du bist aber kein Laie sondern nachgewiesen sachkundig.

 

Und am §38 gibt es wie @CZM52 bereits gesagt hat recht wenig zu interpretieren.

 

Ich würde mir diese Aussage von der Waffenbehörde zumindest schriftlich geben lassen (Deine Beiträge klingen ja so, als hättest Du das).

Dann hast Du aber immer noch die Diskussion mit einem Kontrollierenden, der das (grundsätzlich richtigerweise) anders sieht. Inwieweit Deine eigene Behörde im Falle einer Anzeige dann noch mitzureden hat, ist dann abhängig vom Einzelfall.

 

Oder eben wie bereits erwähnt mit mindestens mehreren, wenn nicht sogar Einzel-WBKs arbeiten, wenn sowas regelmäßig vorkommt.

Damit kann man das Gesetz einhalten und sich mit seinen restlichen Waffen bewegen.

Kostet halt je nach Behörde ein paar Euro mehr.

 

vor 43 Minuten schrieb callahan44er:

und wie immer besser wissen!

 

In dem Fall hat er halt grundsätzlich Recht.

Geschrieben

Was eigentlich immer geht, zumindest bei meiner Behörde: ich schicke beim Antrag die WBK nicht mit, sondern bitte um Mitteilung wenn die Prüfungen abgeschlossen sind, und lege die WBK dann erst vor. So ist sie nur zwei Tage nicht bei mir.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb double16:

stelle mir gerade vor, nachts um 1 Uhr auf dem Rückweg von z.B. Phillipsburg


Dann kann jeder Polizist im NWR nachschauen. Eine WBK ist eigentlich nur noch in Form einer Scheckkarte erforderlich wo steht das man LWB ist. Aber das ist wieder ne andere Geschichte.

 

Und auch mal wenn das die meisten nicht hören wollen. Die Wahrscheinlichkeit in eine Kontrolle zu kommen ist sowas von gering. Pburg ist da das beste Beispiel. Da könnten sie kontrollieren ohne Ende. Nicht nur an der Anlage, auch in den Hotels. Ich hab da noch nie auch nur einen Polizisten gesehen.

 

vor 18 Minuten schrieb Kreppel:

Deine Beiträge klingen ja so, als hättest Du das).


Natürlich ist das so.

vor 18 Minuten schrieb Kreppel:

bist aber kein Laie sondern nachgewiesen sachkundig.

Das sehe ich anders und mein Anwalt auch.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

Was eigentlich immer geht, zumindest bei meiner Behörde: ich schicke beim Antrag die WBK nicht mit, sondern bitte um Mitteilung wenn die Prüfungen abgeschlossen sind, und lege die WBK dann erst vor. So ist sie nur zwei Tage nicht bei mir.

Ja das geht seit kurzem bei uns leider nicht mehr. Hab ich sonst genauso gemacht. Damit wurde die Diskussion losgetreten.

Geschrieben

Was mich an Paragraph 38 etwas wundert: warum gibt es bei der gelben WBK Ausnahmen und nicht bei der Grünen?

Wenn ich eine Waffe auf gelb kaufe reicht es nachzuweisen dass die Meldefrist noch nicht verstrichen ist oder ich den Antrag innerhalb der Frist ausgefüllt habe, wann ich dann allerdings den Eintrag bekomme ist das egal...

Beim Jäger gibt es ebenfalls Ausnahmen, beim Sportschützen mit Waffe auf grün aber nicht...

Geschrieben

Wisst ihr woran mich diese rechthaberische Diskussion hier erinnert? An das Führen einer Waffe im öffentlichen Raum wenn ein Polizist sagt machen sie mal auf und zeigen mal. Wenn ich eine behördliche Anordnung erhalte, muss ich mich darauf verlassen können das die richtig ist, besonders wenn ich noch mal nach frage.

 

Genauso die Schlüsseldiskusion das der Aufbewahrungsort genau sicher sein muss wie der ‚1‘ Tresor, da sonst die Sicherheitsstufe sinkt. Gut das es dazu mittlerweile ein Urteil gibt!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Das sehe ich anders und mein Anwalt auch.

 

D.h. Dein Anwalt und Du stellen eine Deiner Erlaubnisvoraussetzungen in Frage?

 

Bold move.

 

vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

Und auch mal wenn das die meisten nicht hören wollen. Die Wahrscheinlichkeit in eine Kontrolle zu kommen ist sowas von gering.

 

Die Folgen einer Kontrolle, die ein Fehlverhalten aufdeckt, sind dafür umso höher.

 

 

vor 27 Minuten schrieb callahan44er:

Wisst ihr woran mich diese rechthaberische Diskussion hier erinnert? An das Führen einer Waffe im öffentlichen Raum wenn ein Polizist sagt machen sie mal auf und zeigen mal. Wenn ich eine behördliche Anordnung erhalte, muss ich mich darauf verlassen können das die richtig ist, besonders wenn ich noch mal nach frage.

 

Diese Diskussion musst Du dann aber mit anderen geführt haben.

 

vor 29 Minuten schrieb callahan44er:

Genauso die Schlüsseldiskusion das der Aufbewahrungsort genau sicher sein muss wie der ‚1‘ Tresor, da sonst die Sicherheitsstufe sinkt.

 

Und diese Diskussion ebenfalls.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Kreppel:

Anwalt

Gähn……wie sinnlos. Mach du wie du willst und ich wie ich will. Alle sind zufrieden. Der interessierte Leser wird sich sein Urteil schon bilden.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

Wisst ihr woran mich diese rechthaberische Diskussion hier erinnert? An das Führen einer Waffe im öffentlichen Raum wenn ein Polizist sagt machen sie mal auf und zeigen mal. Wenn ich eine behördliche Anordnung erhalte, muss ich mich darauf verlassen können das die richtig ist, besonders wenn ich noch mal nach frage.

 

Genauso die Schlüsseldiskusion das der Aufbewahrungsort genau sicher sein muss wie der ‚1‘ Tresor, da sonst die Sicherheitsstufe sinkt. Gut das es dazu mittlerweile ein Urteil gibt!


wie ist das denn bei einer Kontrolle? Muss ich aufmachen oder Verweis Schiesstand ist um die Ecke, dort können wir gerne schauen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb floatwork:


wie ist das denn bei einer Kontrolle? Muss ich aufmachen oder Verweis Schiesstand ist um die Ecke, dort können wir gerne schauen?

Da das hier noch niemand erlebt hat wirst du 1000 Meinungen hören.

Ich würde darauf hinweisen das es doch vielleicht sinnvoller ist das in einer gesicherten Umgebung zu machen, aber wenn es eine Anordnung ist, ist dem folge zu leisten. Eins darf die Behörde nicht, dich in eine Falle locken.

Wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle tendiert gg 0,0! Ansonsten würde man doch viel öfter an den Schützenhäusern stehen und sich die rauspicken die gerade losfahren.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Als ich vor sechs Jahren meine erste WBK beantragt habe, dauerte dies ca. fünf Monate. Auch Eintragungen dauerten lange.

Es gab Fälle, da dauerte die Eintragung einer Pistole knapp neun (!) Monate.

 

Mittlerweile wurde massiv Personal aufgestockt, die Bearbeitung einer Eintragung dauert jetzt 2-3 Wochen.

 

E-Mails werden zügig beantwortet und telefonisch läuft es auch rund.

Das war aber schon früher der Fall.

Bearbeitet von suerlänner
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb floatwork:

wie ist das denn bei einer Kontrolle? Muss ich aufmachen oder Verweis Schiesstand ist um die Ecke, dort können wir gerne schauen?

 

Natürlich darf der Kontrolleur auch die Waffen kontrollieren. Nur durch die Nachschau vor Ort kann sichergestellt werden, dass Waffen, Dokumente und Person zusammenpassen. Andernfalls würde die Kontrolle keinerlei Sinn machen.

 

Dies stellt der Kommentar zum Waffenrecht wie folgt dar:

Die Überprüfung durch die Polizei oder andere zur Personenkontrolle Befugte umfasst die Echtheit der Dokumente sowie den Abgleich der Waffen mit den Eintragungen in den vorgelegten Dokumenten, z.B. die Überprüfung der Waffennummern. Das bedeutet, dass die zur Kontrolle Befugten die mitgeführten Sachen in Augenschein nehmen und dazu diese auch öffnen lassen darf, was in der Vergangenheit nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Waffenbesitzern und Polizisten geführt hat.

 

Es ist zu berücksichtigen, dass Du die Behältnisse (Taschen/Koffer u.s.w.) nicht selbst öffnest. Lass das von den Beamten machen. Nimm Abstand zum KFZ und weise die Beamten darauf hin, sie sollen nach Möglichkeit Handschuhe tragen. (Mich hat bei einer Kontrolle ein POK einmal gefragt warum er Handschuhe tragen soll) Antwort:

Na, wenn die Waffe gestohlen wird und damit eine Straftat verübt wird oder wurde, sind Ihre Fingerabdrücke darauf)

 

Kontrolle beendet,.......... und tschüß...

Geschrieben
Am 10.7.2023 um 15:45 schrieb callahan44er:

Ansonsten würde man doch viel öfter an den Schützenhäusern stehen und sich die rauspicken die gerade losfahren.

Die interessieren sich in der Regel gar nicht für die Waffen.

Ich hatte mal eine Kontrolle bei der Heimfahrt vom Schießstand. Den Beamten sind die Waffenkoffer hinten im Kombi aufgefallen.

Haben nur gefragt: "Kommen Sie vom Schießen" und "Haben Sie Zielwasser getrunken?"

Auf die Verneinung der zweiten Frage und angesichts meines nüchternen Zustandes wollten die dann nur noch Führerschein und Fahrzeugpapiere sehen.:)

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