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Geschrieben

Hallo, ein Bekannter hat eine LOV 21.

 

Nun kam das Amt und hat Kontrolle gemacht, und diese in Beschlag genommen, weil diese kein Fünfeck mit F besitzt.

 

Das LOV befindet sich im Fünfeck, zählt das als "Freizeichen"?

Laut meinen recherchen sollte das Fim Fünfeck oder das Modell im Fünfeck stehen.

Er hat diese aber schon lange, DDR Zeiten.

Wie soll man rausbekommen, wann diese hergestellt wurde ?

 

Danke für die Antworten im Voraus,

 

Geschrieben

Siehe WaffG
Anlage 2
Unterabschnitt 2, Nr. 1.2:
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz:
1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des
Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend
den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Waffenfreund52:

Laut meinen recherchen sollte das Fim Fünfeck

Genau, Ausnahmen hat frosch bereits genannt.

 

vor 2 Stunden schrieb Waffenfreund52:

oder das Modell im Fünfeck stehen.

Nein, wer verbreitet denn so was?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

Siehe WaffG
Anlage 2
Unterabschnitt 2, Nr. 1.2:
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz:
1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des
Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend
den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Aber wie kann ich das nachweisen?

Geschrieben (bearbeitet)

Du willst nachweisen, dass diese tschechische Druckluftpistole in der DDR vor dem 2. April 1991 hergestellt worden ist?

Denk mal drüber nach...

Oder willst du nachweisen dass sie vor 1970 hergestellt wurde?

http://www.vzduchovka.cz/prehled/88900/88900_en.html

 

Sieht nicht gut aus für dich, bzw. deinen Bekannten.

 

Ergänzung: Wenn noch mehr auf der Kippe steht, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.

Bearbeitet von Thomas St.
  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Thomas St.:

Sieht nicht gut aus für dich

:grin:

 

 

vor 3 Stunden schrieb Waffenfreund52:

Nun kam das Amt und hat Kontrolle gemacht, und diese in Beschlag genommen,

Darf man mal fragen, wie es dazu kam? 

Wurdest du angeschwärzt? 

Oder hattest du das Teil bei einer Routine Aufbewahrungskontrolle zusammen mit ewb Waffen im selben Tresor? 

Geschrieben

Als der Bekannte diese Waffe übernommen hat, gab es noch keine Verordnung für das Freizeichen. Jetzt hat das Amt bei der Kontrolle diese eingezogen, weil es dieses "Fünfeck" nicht besitzt.

Er besitzt nichts außer diese Waffe.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Mittelalter:

:grin:

 

 

Darf man mal fragen, wie es dazu kam? 

Wurdest du angeschwärzt? 

Oder hattest du das Teil bei einer Routine Aufbewahrungskontrolle zusammen mit ewb Waffen im selben Tresor? 

Routine 🫣 war ja damals nicht verboten zu besitzen 

 

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Waffenfreund52:

Routine

Danke. 

 

Wünsche viel Erfolg. 

 

Und Memo an mich: unabhängig vom konkreten Fall darf man im waffenschrank einfach nichts anderes haben als die Waffen auf der wbk.... 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Waffenfreund52:

Als der Bekannte diese Waffe übernommen hat, gab es noch keine Verordnung für das Freizeichen.

 

Ja ne, is klar.

Das F im Fünfeck gibt es seit 1.1.1970.

 

Lass das Gelaber und gehe zu einem Anwalt oder kassier die Strafe.

 

  • Wichtig 4
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Waffenfreund52:

Er besitzt nichts außer diese Waffe.

Das hatte ich vorhin überlesen... 

 

Das macht die Geschichte von der Routine Aufbewahrungskontrolle natürlich wieder eher unglaubwürdig :gaga:

 

vor 4 Minuten schrieb rwlturtle:

Lass das Gelaber und gehe zu einem Anwalt oder kassier die Strafe.

Genau so... 

Andererseits: wenn du sonst wirklich keine anderen Waffen hast, dann kannst du dir vielleicht auch den Anwalt sparen... 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Sal-Peter:

Tschechische Luftpistolen aus DDR-Zeiten sind in der Tat eine Regelungslücke des WaffG, über die schon so mancher Rentner gestolpert ist.

 

@Waffenfreund52 -  im von dir zitierten Text ist ein UND, kein ODER!

Sal-Peter....genau so ist es.

  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Waffenfreund52:

war ja damals nicht verboten zu besitzen 

 

Doch, die Waffe war ab dem Zeitpunkt wo sie hergestellt und im Ausland vertrieben wurde erlaubnispflichtig. Zwei Quellen sprechen von einer Produktion ab 1991 bzw. "199x". Damit ist es recht unwahrscheinlich, dass sie "zu DDR Zeiten" erworben wurde. Vermutlich hakt die Erinnerung und sie wurde irgendwann in den frühen Neunzigern in der Tschechei gekauf, weil "dort ja billiger", ohne zu bedenken, dass die teureren in Deutschland erhältlichen "gleich aussehenden"

Waffen eben die notwendige Kennzeichnung haben, um vom Waffenrecht als Freie Waffen erfasst zu werden und die "billigen" eben nicht.

 

Der Freistellung für DDR-Waffen, die zumindest rein theoretisch noch knapp greifen könnte, unterliegt sie nicht, weil sie nicht in der DDR hergestellt wurde.

 

vor 4 Stunden schrieb Waffenfreund52:

oder das Modell im Fünfeck stehen.

 

Wie schon erwähnt wurde, das ist eine Herstellerkennzeichnung, keine waffenrechtlich relevante Kennzeichnung als Freie Waffe. Das ist explizit nur dieses hier:  121px-Pr%C3%BCfzeichen_F_F%C3%BCnfeck_PT

 

vor einer Stunde schrieb Waffenfreund52:

Als der Bekannte diese Waffe übernommen hat, gab es noch keine Verordnung für das Freizeichen

 

Natürlich gab es die.

 

vor einer Stunde schrieb Waffenfreund52:

Er besitzt nichts außer diese Waffe.

 

Und warum kommt dann die Behörde zu einer Kontrolle?

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Hallo

 

sollten wir Waffenfreund52 nicht helfen und die eher hämischen Kommentare unterlassen?!

OK, er versucht zu relativieren, ist nicht ganz ehrlich.

Aber, das ist sicher, sein Freund steckt in Schwierigkeiten.

Wegen einer Luftpistole, die weder gefährlicher noch im Aufbau anders ist, als die Luftpistole mit F im Fünfeck.

Was wissen wir (wahrscheinlich)?

Sein Freund besitzt eine Luftpistole, die er nicht haben kann.

Sein Freund besitzt legale Waffen.

Bei einer Aufbewahrungskonrtolle wurde diese illegale Luftpistole gefunden. 

Wir können als gesichert davon ausgehen, dass die Waffenbehörde jetzt das große Besteck nehmen wird.

Höchstwahrscheinlich wird sein Freund die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen bekommen und muss seine Waffen abgeben.

Jetzt ist die einzige kleine Chance: Klappe halten, Fachanwalt (am Besten Herr Lindner) einschalten und abwarten. Ob sich diese Ausgabe lohnt, bezweifel ich zwar, aber wenn Geld eine eher untergeordnete Rolle spielt, kann er den Weg gehen.

Mein persönlicher Rat?: Der Käse ist gegessen. Der Waffenbehörde ein ehrliches Schreiben (wo gekauft, wann gekauft, Irrtum bzgl der Illegalität unterlegen) zukommen lassen und die Konsequenzen tragen.

Aber die Ironie und Hähme gegenüber Waffenfreund52 sollten wir unterlassen.

 

Steven

 

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

männers, das ist doch verarsche...

einmal schreibt waffenfreund " der andere hat keine weiteren waffen"   

im nächsten beitrag hat der andere dann eingetragene waffen........ 

 

was jetzt ?

 

 

  • Gefällt mir 8
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Handgunner:

was jetzt ?

Hat sich frisch angemeldet, schreibt wirres Zeug. 

 

Hat Langeweile oder erstellt eine Studie, wie LWB auf Gesetzesverstöße reagieren. 

 

Kann auf die Liste. Und ich bin wieder bei meiner Anmeldegebühr, ich bin mir aber schon nicht mehr sicher, ob 150 EUR reichen um abzuschrecken. Sind ja eventuell einfach Spesen.

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