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Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Kreppel:

 

Kleiner Denkanstoß: Nein.

Dann bist du der Meinung dass wenn der Verein A (oder Firma A) seinen Stand an den Verein B (unter-) vermietet der Verein A verantwortlich und haftbar ist für das was die Mitglieder im Verein B machen und darum der Verein A eine Aussicht stellen muss? Ich glaube dann macht das jeder Verein oder auch gewerblicher Betreiber falsch.

vor 41 Minuten schrieb Kreppel:

 

Ändert nichts am Umstand, dass Du offensichtlich nicht weisst, wovon Du redest.

Wenn die Annahme oben, das (fast) jeder es falsch macht, korrekt ist dann bist du also einer der ganz wenigen mit Sachkunde und der diese auch versteht!?!

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb BlackFly:

Dann bist du der Meinung dass wenn der Verein A (oder Firma A) seinen Stand an den Verein B (unter-) vermietet der Verein A verantwortlich und haftbar ist für das was die Mitglieder im Verein B machen und darum der Verein A eine Aussicht stellen muss?

 

Nein, das "meine" ich nicht. Ohne spezielle Regelungen ist das so.

 

 

Wer der Betreiber einer Schießstätte ist, das regelt das Waffengesetz recht genau. Das lässt sich auch recht einfach daran nachvollziehen, wer wie bei der zuständigen Behörde als was gemeldet ist.

Kleiner Tipp: ein Miet- bzw. korrekterweise Mitbenutzungsvertrag (da sieht man schon am Wort, dass man nicht der Betreiber ist) zwischen Betreiber und Mieter einer Schießstätte hat erstmal keine Wirkung gegenüber der Betreibermeldung in Richtung Behörde. Die Mietverträge die ich so kenne, beinhalten üblicherweise auch nicht den Übergang der Betreiberpflichten (oder meldet hier jemand seinen Schießstand"miet"besuch in z.B. Philippsburg vorher bei der zuständigen Waffenbehörde in Karlsruhe an und lässt sich von dort die gesetzlich notwendige Erlaubnis als Betreiber einer Schießstätte erteilen? Nein? Dachte ich mir).

 

Welche Pflichten der Betreiber einer Schießstätte hat, regelt das Gesetz genauso.

 

Wie der Betreiber diesen Pflichten nachkommt und welche er wie an wen übertragen kann, ist dann im Detail zu prüfen und ggf. mit der zuständigen Behörde abzustimmen, dazu gehört auch die Regelung des Verhältnisses zwischen Betreiber und Mieter (lies: Mitbenutzungsvertrag) und die genauen Übergänge von Verantwortlichkeiten. Seine Eigenschaft als Betreiber im Sinne des Gesetzes überträgt er damit aber nicht.

 

Unter anderem darin mag es dann begründet sein, wenn Dir der "Vereinsfürst auf Machttrip" Grenzen aufzeigt.

 

Ganz deutlich: Ja, als Betreiber einer Schießstätte steht man in der Verantwortung und muss Mietern bzw. Mitbenutzern ganz klar vorgeben, was sie tun dürfen und was nicht. Nur wenn das korrekt erfolgt und ausreichend dokumentiert ist, kann man darauf hoffen, dass bei Verstößen die Verantwortung auf den falsch handelnden Mieter/Mitbenutzer übergegangen ist. Ich würde als Betreiber meine Verträge mit der zuständigen Behörde abstimmen, damit ich da aus dem Schneider bin. Und jederzeit für eine ausreichende Dokumentation der Belehrung bei Übergabe des Standes bzw. Vertragsunterzeichnung sorgen.

 

Macht das jeder Verein bzw. Standbetreiber? Sicherlich nicht. Womit wir hierzu kommen:

 

vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Ich glaube dann macht das jeder Verein oder auch gewerblicher Betreiber falsch.

 

Dass das einige Vereine und gewerbliche Betreiber falsch machen, ist sogar ziemlich sicher. Das "Jedermannsschießen" mit MP5 und AK wurde ja auch kürzlich erst in einem anderen Thread thematisiert.

 

Manche mögen vom Gesetz abweichende Regelungen mit der zuständigen Behörde haben, ein Teil hat Mut zur Lücke und der Rest weiss einfach nicht, was er tut. Nicht unüblich in diesem Umfeld. Das zeigen die Diskussionen hier immer wieder.

 

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Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Raiden:

Altnernativ gäbe es immer noch AWaffV Paragraph 9 (1) Nr.3.

Was ist damit? Natürlich hängt das von deinem Bedürfnis ab ob du solche Waffen nutzen darfst oder nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Lies genau! Du kannst entweder nach Nr. 1/2 schießen, ODER nach Nr. 3. Deswegen ist das Schießen nach Nr. 3 im nächsten Satz auch explizit aufgeführt, neben den anderen Möglichkeiten.

 

Alternativ, wenn du unbedingt an einer Sportordnung festhalten willst: Lies mal die erste Seite der DSU Sportordnung ;)

Bearbeitet von pulvernase
Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb BlackFly:

Dann bist du der Meinung dass wenn der Verein A (oder Firma A) seinen Stand an den Verein B (unter-) vermietet der Verein A verantwortlich und haftbar ist für das was die Mitglieder im Verein B machen und darum der Verein A eine Aussicht stellen muss? 

 

Für die Mitleser betreffend Aufsicht: Der Betreiberverein A muss selbstverständlich keine Aufsicht stellen, wenn er an Verein B vermietet und B eigene Aufsichten mitbringt.

 

§ 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend

(1) Der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte (Erlaubnisinhaber) hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt oder eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung oder ein Veranstalter im Sinne des § 22 durch eigene verantwortliche Aufsichtspersonen die Aufsicht übernimmt.
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Raiden:

Der Betreiberverein A muss selbstverständlich keine Aufsicht stellen

 

Das entbindet den Betreiber/Erlaubnisinhaber aber nicht von seiner Überwachungspflicht hinsichtlich der Einhaltungen der Voraussetzungen nach §9 AWaffV.

 

Wenn er diese Überwachung delegiert, müssen die Voraussetzungen trotzdem eingehalten werden.

Und letzten Endes ist er verantwortlich, nachdem eine eventuelle zwischengeschaltete verantwortliche Aufsichtsperson ihr Fett abbekommen hat.

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Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb pulvernase:

Lies genau! Du kannst entweder nach Nr. 1/2 schießen, ODER nach Nr. 3. Deswegen ist das Schießen nach Nr. 3 im nächsten Satz auch explizit aufgeführt, neben den anderen Möglichkeiten.

 

Alternativ, wenn du unbedingt an einer Sportordnung festhalten willst: Lies mal die erste Seite der DSU Sportordnung ;)

 

Ok, falsch ausgedrückt, zum SPORTLICHEN schießen dürfen keine nach §6 AWaffV ausgeschlossenen Schusswaffen verwendet werden. 

Natürlich darf der Jäger mit seiner Waffe auf dem Schießstand schießen ein ist dann aber kein sportliches Schießen als Sportschütze nach Sportordnung/Disziplin. Bei einem Schießsportverband sind solche Waffen natürlich tabu und deshalb auf Seite 1 der Sportordnung aufgeführt.

 

Es gibt halt aber nicht nur Sportschützen...

 

Geschrieben

 

vor 3 Minuten schrieb MrCoopa:

Es gibt halt aber nicht nur Sportschützen...

Deswegen schreibe ich ja auch "lies genau".

 

Die Unterscheidung nach Nr 1, 2 und 3 steht da nicht aus Spaß drin. Und jetzt schau mal, wo genau in dieser Aufzählung "Sport" erwähnt wird.

Du scheinst dir das Leben auf Teufel komm raus schwer machen zu wollen...

 

Letzter Tipp: Nr. 3 hat nix mit Schießen nach Sportordnung zu tun. Das hat dir @Raiden aber auch schon gesagt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Kreppel:

 

Das entbindet den Betreiber/Erlaubnisinhaber aber nicht von seiner Überwachungspflicht hinsichtlich der Einhaltungen der Voraussetzungen nach §9 AWaffV.

 

Richtig, deshalb ich habe betreffend der Fragestellung explizit nur auf die Aufsicht abgestellt ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb MrCoopa:

Bitte um kurze Erläuterungen ggf. auch per PN.

 

AWaffV Paragraph 9 (1) Nr. 3 bezeichnet das sogenannte Jedermann-Schießen zum Vergnügen. Der Gesetzgeber ist natürlich nicht doof und hat dieses Schießen (welches explizit kein sportliches, jagdliches oder sonstwie bedürfnisgerechtes Schießen ist) explizit auf Waffen beschränkt, die nicht unter den 6er-Paragraphen fallen, damit neunmalkluge Sportschützen das Verwendungsverbot für vom Schießsport ausgeschlossene Waffen nicht einfach unterlaufen.

 

Wenn Heinz Dosenkohl zum Spaß mit deiner Waffe auf Dot-Drill-Scheiben schießen darf, darfst du das auch.

Tatsächlich sollte man aber aufpassen, wo man die Grenze zu fragwürdigen Übungen zieht.

 

Zum jagdlichen Übungsschießen: Bill-Drill aus dem Holster als Notfallübung für die Abgabe schneller Serien auf die überraschend auftauchende, annehmende Sau? Klingt für mich erstmal nicht gänzlich unplausibel, entscheidet am Ende aber der Richter.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb MrCoopa:

In Deutschland muss, zumindest als Sportschütze, nach gängiger Meinung immer nach einer anerkannten Sportordnung geschossen werden.

Was auch immer gängige Meinung ist. 

 

Wenn mir irgendwas nicht flink von der Hand geht wird es geübt. Das kann halt dann je nach Manko etwas sein wie Erstschuss, Magazinwechsel oder Splitzeit.

 

Oder halt auch mal mit der Lupi die Balkenscheibe... 

 

3039.jpg

 

Im Fußballtraining werden ja auch nicht jedes mal einfach zwei Halbzeiten gespielt. 

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Kreppel:

. Die Mietverträge die ich so kenne, beinhalten üblicherweise auch nicht den Übergang der Betreiberpflichten (oder meldet hier jemand seinen Schießstand"miet"besuch in z.B. Philippsburg vorher bei der zuständigen Waffenbehörde in Karlsruhe an und lässt sich von dort die gesetzlich notwendige Erlaubnis als Betreiber einer Schießstätte erteilen? Nein? Dachte ich mir).

Und schon haben wir den Punkt gefunden in den wir uns uneinig waren. Dies ist ja kein Mietvertrag sondern ein Nutzungsvertrag. Davon habe ich niemals gesprochen. Ich habe davon gesprochen wenn ein Verein mit einem Standbetreiber einen entsprechenden Mietvertrag schließt und dieser beinhaltet eben auch die Übertragung dieser Pflichten.

Also ist, um bei meinem obigen Beispiel zu bleiben, dann der Verein 10-shoot-Minimum verpflichtet entsprechende Aussichten zu führen und ggf haftbar.

 

vor 3 Stunden schrieb Kreppel:

 

Unter anderem darin mag es dann begründet sein, wenn Dir der "Vereinsfürst auf Machttrip" Grenzen aufzeigt.

Als Inhaber des Hausrechts kann er das gerne machen. Aber nochmal, ich habe die freie Wahl und werde einen anderen Stand/Verein suchen wenn ich meine Disziplinen nicht schießen darf nur weil ein Vereinsfürst etwas dagegen hat. Und dagegen ist eigentlich auch nix zu sagen.

Hier kommt dann wieder der Sprung zu den gewerblichen, diese wollen im Normalfall Geld verdienen und machen keine komischen Auflagen nur weil man in einem Verband schon immer maximal 5 Schuss geladen hat. Sofern alles legal ist und das Material nicht unnötig beschädigt oder verschlissen wird lässt der einen normalerweise machen

vor 3 Stunden schrieb Kreppel:

 

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Kreppel:

Und nein, der 08/15-Jäger, der kein Ausbilder im Landesjagdverband oder einer Jagdschule ist, führt keine "Jagdliche Ausbildung" durch, wie ich es am Wochenende wieder zu hören bekommen habe.

Was genau ist denn ein "Ausbilder im Landesjagdverband", welche Qualifikation benötigt er, wie wird er dazu (muss das beim LJV sein oder können das auch dessen Untergliederungen) und wo ist das geregelt (bundesweit einheitlich oder je nach Land)?

Was genau ist "Jagdliche Ausbildung" und kann die nur im Rahmen eines Jungjäger-Lehrganges ("klassisch" im Verein oder bei einer Jagdschule) oder auch in Form einer "Fortbildung" stattfinden?

 

M.W. kann jeder Jagdscheininhaber Standaufsicht machen, OHNE dazu einen weiteren Lehrgang o.ä. machen zu müssen*, er muss lediglich der Behörde gegenüber benannt werden.

Das kann aber in anderen Bundesländern durchaus anders sein oder gehandhabt werden.

 

*) Inwieweit das anders vielleicht sinnvoll wäre ist eine andere Frage.

 

Nein! Das soll keine Provokation sein, ich möchte einfach Deine Meinung dazu wissen.

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb BlackFly:

Aber nochmal, ich habe die freie Wahl und werde einen anderen Stand/Verein suchen wenn ich meine Disziplinen nicht schießen darf nur weil ein Vereinsfürst etwas dagegen hat. Und dagegen ist eigentlich auch nix zu sagen.

 

Bis auf den Umstand, dass der andere Stand/Verein den gleichen gesetzlichen Vorgaben unterliegt.

 

Und es geht hier ja explizit darum, Dinge zu schießen, die eben nicht von einer Disziplin erfasst sind.

 

Es gab hier die durchaus richtige Argumentation, dass man isolierte Technikelemente einer Disziplin trainieren kann. Das ist auch so.

Aber hier ging es ja um bereits komplexe Übungen fernab von einzelnen Technikelementen (der Bill Drill z.B. umfasst den sicheren Umgang mit dem Holster, ein Ziehen auf Zeit, ein Schiessen im Nahbereich und ein Schießen mit möglichst geringen Split-Zeiten, das ist also eine Kombination vieler Elemente).

Das mag vielleicht vereinzelt für den einen oder anderen vom eigenen Bedürfnis umfasst sein, aber eben nicht für jeden. Da fehlt dann aber häufig die Transferleistung.

 

vor 4 Stunden schrieb BlackFly:

Dies ist ja kein Mietvertrag sondern ein Nutzungsvertrag. Davon habe ich niemals gesprochen. Ich habe davon gesprochen wenn ein Verein mit einem Standbetreiber einen entsprechenden Mietvertrag schließt und dieser beinhaltet eben auch die Übertragung dieser Pflichten.

 

Und trotzdem ist der Betreiber immer noch der Betreiber, egal ob Du den Vertrag jetzt Miet- oder Nutzungs- oder Mitbenutzungsvertrag nennst. Gegenüber der Behörde ist nur einer verantwortlich. Der muss sich dann entsprechend absichern. Und alle Beteiligten müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Und die sind hier offensichtlich nicht jedem klar.

 

"Einfach mal machen" geht so lange gut, wie es gut geht. Bis halt irgendeiner weint.

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Geschrieben

Gerade den Bill Drill sehe ich ehrlich gesagt als relativ unproblematisch an.

Im BDS gibt es IPSC in dem genau das gefordert wird (ziehen aus Holster und schnelle Schussabgabe auch auf kurze Distanz) und in der DSU gibt es die K17. Ob die anderen Verbände ähnliche Disziplinen hat weiss ich jetzt nicht (DSB vermutlich eher weniger ;) aber bei BDMP könnte ich mir das auch sehr gut vorstellen). Damit wäre der Bill Drill ohne große Klimmzüge zu rechtfertigen, dieses argument habe ich ja auch bereits zu beginn gebracht bevor es etwas ausschweifend wurde. Und hier sei wieder gesagt das man erstens nicht nur nach seiner eigenen SpO schiesen muss und zweitens die Jochen Schweizer Gäste vermutlich nach keiner richtigen SpO schiessen was ja auch irgendwie legal ist.

 

Dot drill trainiert Grund Fertigkeiten, dies sollten auch ohne Probleme zu rechtfertigen sein.

 

Transition kann ich jetzt aber nicht wirklich einordnen

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb TriPlex:

Was genau ist denn ein "Ausbilder im Landesjagdverband", welche Qualifikation benötigt er, wie wird er dazu (muss das beim LJV sein oder können das auch dessen Untergliederungen) und wo ist das geregelt (bundesweit einheitlich oder je nach Land)?

Was genau ist "Jagdliche Ausbildung" und kann die nur im Rahmen eines Jungjäger-Lehrganges ("klassisch" im Verein oder bei einer Jagdschule) oder auch in Form einer "Fortbildung" stattfinden?

 

Ich kenne nicht jedes Landesjagdgesetz und jede Landesjagdverordnung auswendig.

 

Aber ich nehme RLP einfach mal als Beispiel und vermute ganz frech, dass das in den anderen Bundesländern stark ähnlich sein wird:

 

Im §15 Abs. 5 und 7 Bundesjagdgesetz finden sich die Bestimmungen für die Jägerprüfung. Bezugnehmend darauf bemächtigt das jeweilige Landesjagdgesetz (in RLP der §51 Abs. 1 Nr. 3) Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu erlassen, das beinhaltet auch einen Rahmenplan für die Ausbildung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung. Die Landesjagdverordnung führt das dann im §23 recht detailliert aus, was unter "Jagdliche Ausbildung" zu verstehen ist und wer diese unter welchen Voraussetzungen durchführen darf.

 

Die "Jagdliche Ausbildung" im §9 AWaffV ist dann im Beispiel RLP die im §23 LJVO definierte Ausbildung.

Das ist genauso in einem festen Rahmen definiert wie die anderen Optionen des Abs. 1 Nr. 2 (Waffensachkundeausbildung, Lehrgänge und Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen und genehmigte Schießsportordnungen). Der Gesetzgeber nimmt sich hier heraus, bei jeder dieser Optionen im Vorfeld ein Mitsprache und Mitgestaltungsrecht und letztendlich die Entscheidungsgewalt zu haben, was wie durchgeführt wird.

 

Sowohl Ausbildungskurse bei einer Jägervereinigung oder einer Jagdschule als auch Ausbildungskurse bei einem Mentor bedürfen eine Anerkennung einer Jagdbehörde (die dabei dann vermutlich auch die zu vermittelnden Inhalte prüft). Bei Vereinigungen und Schulen erfolgt die Anerkennung durch die Obere Jagdbehörde, bei Mentoren durch die Untere Jagdbehörde. Das kann nicht jeder "einfach mal so" machen.

 

Und ja, aus meiner Sicht gehören da auch Fortbildungen dazu, sofern diese die obigen Inhalte wiederholend vermitteln oder vertiefen. Aber auch das braucht wieder Durchführende, die die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen.

 

 

 

 

vor 3 Stunden schrieb TriPlex:

M.W. kann jeder Jagdscheininhaber Standaufsicht machen, OHNE dazu einen weiteren Lehrgang o.ä. machen zu müssen*, er muss lediglich der Behörde gegenüber benannt werden.

 

Aufsicht ist kein Ausbilder.

Und selbst wenn einer beides kann, das gleichzeitig in Personalunion machen zu wollen kann unter Umständen problematisch werden.

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb BlackFly:

Im BDS gibt es IPSC in dem genau das gefordert wird (ziehen aus Holster und schnelle Schussabgabe auch auf kurze Distanz) und in der DSU gibt es die K17.

 

Dann ist das für Mitglieder des BDS und der DSU schon etwas einfacher zu begründen als für ein Mitglied des BDS.

 

"Ich kann ja auch Kram anderer Verbände schießen" ist eine Meinung. Die kann akzeptiert werden oder jemand kommt mit "Welches Bedürfnis hast Du denn geltend gemacht" und stellt sie in Frage. Das Ergebnis kann je nach beteiligten Parteien und deren Einstellung zum Thema unterschiedlich ausfallen.

 

Ich rate da zur Vorsicht, denn wenn jemand Fakten schafft, wird es schwer sich da wieder rauszumanövrieren. In P'Burg gibt's z.B. immer mal wieder Leute, die irgendwelche Dinge an Waffenbehörden melden, weil sie bei irgendwem auf den Stand gelatscht sind oder durch's Fensterchen gespickt haben.

 

 

vor 7 Minuten schrieb BlackFly:

und zweitens die Jochen Schweizer Gäste vermutlich nach keiner richtigen SpO schiessen was ja auch irgendwie legal ist.

 

Mit der Betonung auf "irgendwie". Und unter Umständen ergänzt durch ein "vielleicht".

Die schießen aber üblicherweise auch keinen Bill Drill und stehen auch nicht mit Chestrig und Battle Belt auf dem Schießstand.

Andere tun das. Grade am Wochenende wieder erlebt. Weil's ja vermeintlich nicht verboten ist...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Kreppel:

Weil's ja vermeintlich nicht verboten ist...

Im Schießsport-Training ist grundsätzlich alles erlaubt, was die Standzulassung erlaubt und nicht per Gesetz verboten ist (z.B. Mannscheiben, plötzlich und unerwartet auftauchendende Ziele, Deutschüsse uns etwas mehr.).

 

Die Idee, dass ich im Training exakt den Wettkampf nachzubilden habe (= Sportordnung) ist absolut weltfremd und gibt es in KEINER Sportart. DAS IST BULLSHIT! Trainiert werden in der Regel Teilaspekte: Fähigkeiten. Fertigkeiten, Teilabläufe - die einzeln optimiert werden. Erst im wettkampfnahen Training - kurz vor der Meisterschaft - werden diese einzeln trainierten Teilkompetenzen zusammengefasst und im Verbund optimiert.

 

Das sage ich dir als aktiver DOSB-lizensierter Leistungssporttrainer.

 

Bearbeitet von Sal-Peter
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Geschrieben

Einmal das, und um sein Spektrum zu erweitern muss man ja auch mal was neues Ausprobieren ob es einem liegt bevor man damit dann richtig einsteigt.

Das beantragte Bedürfnis halte ich auch für ein sehr schwaches Argument, das würde ja bedeuten das jede Waffe nur für eine Disziplin eingesetzt werden darf. Abgesehen davon ist auch nirgendwo für einen kontrollierenden ersichtlich für welche Disziplin ich meine Waffe beantragt habe. Sollte es wirklich so sein dann müsste dies ja z.B. in der WBK vermerkt sein damit mein Verein nachprüfen kann ob ich die Waffe auch in der beantragten Disziplin verwende.

 

In Kampfmontour auf dem Stand ist dann aber auch wieder ein anderes Thema. Einerseits ist dies im normalfall durch die SpO verboten und andererseits macht dies dann eben auch ganz schnell den Eindruck des "Gefechtstrainings" auch wenn es eigentlich nur ein "harmloser Drill" ist. Das deswegen Leute angeschwärzt werden halte ich trotzdem nicht für gut aber die argumentation dahinter kann ich durchaus verstehen

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb BlackFly:

Das beantragte Bedürfnis halte ich auch für ein sehr schwaches Argument, das würde ja bedeuten das jede Waffe nur für eine Disziplin eingesetzt werden darf.

Korrekt. Bei Neubeantragung wird stets geprüft, ob die bereits vorhandenen Waffen nicht bereits für die neu beantragte Disziplin nicht verwendet werden könnten.

 

vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

In Kampfmontour auf dem Stand ist dann aber auch wieder ein anderes Thema. Einerseits ist dies im normalfall durch die SpO verboten

 

WANN ENDLICH BEGREIFEN DIE DEUTSCHEN, dass "die Sportordnung" ALLEIN die WETTKÄMPFE regelt - aber nicht das Training? Wenn ich jemanden mit Camouflage des Standes verweise bzw. darauf aufmerksam mache, dass ich das beim nächsten Besuch nicht tolerieren werde, hat absolut nichts mit der Sportordnung zu tun, sondern mit meinem Hausrecht. In dem ich natürlich auch den Geist der Sportordnung(en) versuche umzusetzen.

 

Die DSU ist IMHO der einzige anerkannte Verband, der das auch in seine Sportordnung wirklich idiotensicher reingeschrieben hat:

Zitat

Unter Trainingsschießen ist nicht nur das Schießen kompletter Disziplinen zu verstehen. Vielmehr fallen hierunter auch alle Übungen, die dem Erreichen von Teilzielen dienen (z.B. Kontrolle der „Horizontalen“, der „Vertikalen“ wie auch das Erreichen kleiner Schussgruppen).

 

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sal-Peter:

 

WANN ENDLICH BEGREIFEN DIE DEUTSCHEN, dass "die Sportordnung" ALLEIN die WETTKÄMPFE regelt - aber nicht das Training?

 

Vielleicht deshalb, weil es nirgends gelehrt wird? Und schon gar nicht in der Sachkunde ..

Es ist ein Thema ,das diffus und unklar bleibt, weil es nicht behandelt wird.

Warum das vielleicht so sein könnte, darüber möche ich hier nicht weiter spekulieren.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb MrCoopa:

 

Naja, die Nutzung von 2 Waffen am Körper wird zwar nur im Cross Draw ausgeschlossen (§7 AWaffV), ist aber z.B. im IPSC verboten. Z.B. AR15 und Pistole.

Bei Western dagegen ist das völlig normal. Da kann man mit bis zu vier Waffen gleichzeitig unterwegs sein. Also auch das ist sportlich nicht ausgeschlossen.

 

Außerdem wird es schon immer so gehandhabt, was für die Disziplin sinnvoll ist, darf auch einzeln trainiert werden. Niemand verklagt einen DSB-Pistolenschützen weil er heute nur zehn oder aber 60 Schuss geschossen hat. Beides ist nicht die Anzahl eines Durchgangs laut Handbuch. Ist das also überhaupt die genehmigte Disziplin? Ja, natürlich. Und Trockentraining Zuhause auch.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

Trainiert werden in der Regel Teilaspekte: Fähigkeiten. Fertigkeiten, Teilabläufe - die einzeln optimiert werden.

 

Nichts anderes habe ich gesagt.

Was ich noch gesagt habe, kann man oben ja nachlesen.

Das kann man verstehen (das muss man natürlich auch wollen) oder man kann es lassen.

 

Hier geht es nicht um Teilaspekte oder Teilabläufe irgend einer Disziplin.

 

vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Niemand verklagt einen DSB-Pistolenschützen weil er heute nur zehn oder aber 60 Schuss geschossen hat. Beides ist nicht die Anzahl eines Durchgangs laut Handbuch.

 

Auch darum geht es hier nicht. Das kann man verstehen, wenn man es will.

 

vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

WANN ENDLICH BEGREIFEN DIE DEUTSCHEN, dass "die Sportordnung" ALLEIN die WETTKÄMPFE regelt - aber nicht das Training?

 

Du solltest nochmal genauer in die hier diskutierten Paragraphen der AWaffV reinschauen und versuchen, die Hintergründe zu verstehen.

 

vor 6 Stunden schrieb BlackFly:

Das beantragte Bedürfnis halte ich auch für ein sehr schwaches Argument, das würde ja bedeuten das jede Waffe nur für eine Disziplin eingesetzt werden darf.

 

Worauf stellt das Gesetz ab? Auf die Waffe oder die Person, die beabsichtigt zu schießen?

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