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IGNORED

Polizei Rhld-Pfalz lagert u.a. Waffen unsachgemäß


schoenauer

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Das WaffG ist doch ein "Animal-Farm"-Gesetz. :rtfm: Auch die Polizeien sind ausgenommen - weder braucht es für Polizisten einer WaffG-Zuverlässigkeit für den Besitz von Feuerwaffen noch unterliegen sie den WaffG-Verwahrvorschriften. :closedeyes:

 

Dass legale, private Waffen besser nicht von der Polizei und Staatsanwaltschaft sichergestellt werden sollten, weil diese dort durch schlechte Behandlung und Lagerung beschädigt bis zerstört werden, ist auch nicht neu. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer :hi:

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Jo, aber anderen(TM) ständig neue Vorschriften machen. Da sind sie ganz ganz groß drin. Wenn sie selbst(TM) mal was leisten müssen, um auch nur annähernd die Maßstäbe zu erreichen, die sie an andere(TM) stellen, da sind sie dann die totalen Versager. Das x-te Beispiel in einer langen Ketter von Scheinheiligkeit.

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