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IGNORED

Sportschützen / Schicherheit herstellen


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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Ronon79:

In Dunkeldeutschland gibt es keine DSB- Traditionsvereine mit 70 Jahren Geschichte.

Richtig, es gibt da wirklich eine Tradition, die so 50 Jahre lang schlafen musste und doch auf 450 Jahre zurück blicken kann.

https://www.calau.de/verzeichnis/visitenkarte.php?mandat=64556

Und ja, der Stand wurde im marodem Zustand übernommen, Hilfe aus dem Westen gab es auch. Ja, eine Anschütz 54 war eine Augenweide für die und der Kugelfang auf 10m Druckluft mit Scheibenwechsler war für uns was Neues.

Und ja, ich war nur im zweitem Jahr dort.

Geschrieben
9 hours ago, Ronon79 said:

Es gab nie eine Tradition veraltete Waffen zu benutzen.

 

Die gab es schon immer. Es gibt z.B. Statuen und Münzen mit römischen Kaisern in Helmen, die damals seit vielen Jahrhunderten veraltet waren. Die Verkleidung in rein historischen Rüstungsartikeln hat also offenbar eine Tradition, die so alt ist wie die Geschichtsschreibung der jeweils verwendeten Waffen.

 

Es ist gegen Vorderladerschießen genauso wenig etwas einzuwenden wie gegen Cowboy-Kostümschießen oder gegen Armbrustschießen oder gegen Wettbewerbe mit Steinschleudern, wie David eine gegen Goliath benutzt haben könnte. Wenn jemand das Schießen ganz sein lassen und z.B. Wettbewerbe im Jonglieren mit Mauser-artigen Dekogewehren, nach alter Drillvorschrift oder modernisiert, machen will, dann ist auch dagegen nichts einzuwenden. Dazu gibt's sogar beim Militär Wettbewerbe zwischen Nationen.

 

Die Sache, gegen die etwas einzuwenden ist, ist wenn man den Leuten moderne Waffen verbieten will.

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vor 2 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

Kannst du bitte diese Aussage mit Fakten belegen?

Nach meiner Erfahrung bekommt man erst dann Sport-Fördergelder über seinen DSB-Landesverband, wenn man (richtig) erfolgreich gewesen ist.
Also nicht für den Schießstand als solchen in seiner ersten Ausbauphase.

Was für Erfahrung Erfahrung hast wovon du schreibst? Vom DSB gibts gar nix sondern vom landessportbund. Und das hat mit Leistung null zu tun sondern vergaberichtlinien einhalten und gut deutsch einen Antrag ausfüllen 

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vor 2 Stunden schrieb TTG:

Diese Annahme ist lächerlich und entspricht nicht den Tatsachen.

Du Must das nicht als lächerlich abstempeln wenn du keine Ahnung davon hast du Pfeife …

was ist denn lächerlich? Erklär mir mal die Tatsachen?

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vor 2 Stunden schrieb WOF:

Die Fördergelder sind ja auch von den Mitgliedern

aufgebracht worden. Das ist eine Umverteilung und

kein Geschenk.

Die fördergelder vom Landessportbund kommen in der ersten Linie von den Lottospielen……da gibts vergaberichtlinien, z.b.wieviel Medaillen eine Sportart bei Olympiade geholt hat…. Und vom Landessportbundes bekommt nur der DSB und dessen Vereine die Zuschüsse. Andere Verbände bekommen nix…

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Commerzgandalf:

Dann ziehe ich blank. Konnte nirgends in der Sportordnung finden, dass das verboten ist.

Bds und dsb haben’s auch drin… musste halt durchstöbern….hat den Vorteil dass man das Regelwerk mal wieder gesehen hat;-)

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6 hours ago, coach1964 said:

Die fördergelder vom Landessportbund kommen in der ersten Linie von den Lottospielen……da gibts vergaberichtlinien, z.b.wieviel Medaillen eine Sportart bei Olympiade geholt hat…. Und vom Landessportbundes bekommt nur der DSB und dessen Vereine die Zuschüsse. Andere Verbände bekommen nix…

Die Förderungen sind im Vergleich zu den gesamten Investitionen nur ein Tropfen auf den heißen Stein, welche man halt mitnimmt. In der Vergangenheit kam die größte Unterstützung aus den lokalen Verwaltungen gesteuert durch Orts-, Stadt- und Kreisräten. Deshalb ist das heute auch so schwer da Mittel zu bekommen. Früher war die Unterstützung der Vereine wichtig für die Wahl in die Räte, dies hat heute stark an Bedeutung verloren, denn die Jungen (<50) haben andere Prioritäten.

Bearbeitet von TTG
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Sag mal, wo lebt ihr denn? Die Zuschüsse gibt es immer noch in erwähnter Höhe …halt nur an Vereine die über den dsb am Landessportbund angeschlossen sind….das hat mit der Kommune gar nichts zu tun…

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20 minutes ago, coach1964 said:

Sag mal, wo lebt ihr denn? Die Zuschüsse gibt es immer noch in erwähnter Höhe …halt nur an Vereine die über den dsb am Landessportbund angeschlossen sind….das hat mit der Kommune gar nichts zu tun…

Habe ich geschrieben, dass es die Förderungen über den Landessportbund nicht mehr gibt? Nein, ich habe geschrieben, dass die Unterstützung aus den Orts, Stadt, Kreisen nicht mehr so ist wie sie mal war. Das was vom Landessportbund kommt, dass kann man natürlich mitnehmen, dies ist, beim Bau eines Schießstands, aber im Peanuts-Bereich.

Bearbeitet von TTG
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vor 9 Minuten schrieb coach1964:

das hat mit der Kommune gar nichts zu tun

 

Auch von der Kommune kann es Sportförderung geben.

Bei uns ist dazu Voraussetzung, daß die Vereine eigene Sportanlagen betreiben, das mag woanderes abweichen.

Sportförderung ist sicherlich ein Thema, mit dem man sich intensiver beschäftigen und ggf. die Voraussetzungen schaffen muß.

Unser Verein hat für eine Baumaßnahme vor einigen Jahren aus unterschiedlichen Fördertöpfen einen insgesamt durchaus nennenswerten Zuschuß erhalten.

Ohne Zuschüsse wäre es wohl nicht dazu gekommen.

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vor 4 Minuten schrieb TTG:

Habe ich geschrieben, dass es die Förderungen über den Landessportbung nicht mehr gibt? Nein, ich habe geschrieben, dass die Unterstützung aus den Orts, Stadt, Kreissen nicht mehr so ist wie sie mal war. Das was vom Landessportbund kommt, dass kann man natürlich mitnehmen, dies ist, beim Bau eines Schießstands, aber im Penuts-Bereich.

wenn zwischen 15 und 40% peanuts sind, gebe ich dir recht (immer die reinen Kosten der Sportanlage, Wirtschaftsbereich wird natürlich vom LSB ausgeklammert)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Elo:

 

Auch von der Kommune kann es Sportförderung geben.

Bei uns ist dazu Voraussetzung, daß die Vereine eigene Sportanlagen betreiben, das mag woanderes abweichen.

Sportförderung ist sicherlich ein Thema, mit dem man sich intensiver beschäftigen und ggf. die Voraussetzungen schaffen muß.

Unser Verein hat für eine Baumaßnahme vor einigen Jahren aus unterschiedlichen Fördertöpfen einen insgesamt durchaus nennenswerten Zuschuß erhalten.

Ohne Zuschüsse wäre es wohl nicht dazu gekommen.

Haja, das ist ja logisch, da habt ihr alles richtig gemacht

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Dann ziehe ich blank. Konnte nirgends in der Sportordnung finden, dass das verboten ist.

BDS Sporthandbuch A 8.01 Waffen und Bekleidung.

 

Vor 3 Jahren auf der DM wollte das einer ausdiskutieren - der durfte dann heimfahren....

 

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Beim DSB steht es verkorkst verteilt über die SpO auch, auch dass jegliche Form von Camo und mitliärischer Kleidung (absichtlicher Schreibfehler) untersagt ist.

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3 minutes ago, weissblau said:

Vor 3 Jahren auf der DM wollte das einer ausdiskutieren - der durfte dann heimfahren....

 

Du meinst den mit dem "Refugees not welcom" Shirt? Ist das wirklich erst  drei Jahre her?

Geschrieben

@ttG: kann es sein dass du schwer von begriff bist? wir hatten mal eine Trap und Skeetanlage gebaut für 350000 Ocken, da gabs 125000 für nen Antrag der ne Stunde Arbeit machte

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb TTG:

Du meinst den mit dem "Refugees not welcom" Shirt? Ist das wirklich erst  drei Jahre her?

 

Nein, ich meinte den Deppen der von oben bis unten im Flecktarn angewackelt kam. Der RO hat das ganz cool gemacht, SPO auf den Tisch gelegt und dann gefragt ob er Wechselklamotten dabei hat.

Hatte er nicht und hat dann einen auf dicke Fresse gemacht. Tja, das wars dann....

 

Über den anderen Voll&/%$ten müssen wir nicht reden.

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Geschrieben
2 minutes ago, coach1964 said:

@ttG: kann es sein dass du schwer von begriff bist? wir hatten mal eine Trap und Skeetanlage gebaut für 350000 Ocken, da gabs 125000 für nen Antrag der ne Stunde Arbeit machte

Na, dann lege mal Belege vor.

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Geschrieben

Ich hab mich geirrt, Sorry, es sind nicht mehr 40% sondern 30%

 

Festlegungen zu den Sportförderrichtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport (MKJS) Baden-Württemberg vom 01.01.2017 für die Zuteilung von Landesmitteln für Bau und Sanierung von Vereinssportanlagen Präambel Die Zuteilung von Landesmitteln für den Bau und die Sanierung von Vereinssportanlagen wird als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt (Subsidiaritätsprinzip). Daher wird davon ausgegangen, dass in der Regel eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuschussempfängers erfolgt. Bitte beachten: Kein Baubeginn ohne Bewilligungsbescheid oder Baufreigabe gemäß Ziffer 1.5. Bauberatungspflichtige Maßnahmen gemäß Ziffer 2.3. Bei Zuschüssen über 50.000 € Zweckbindung von 25 Jahren, ansonsten von 10 Jahren gem. Ziff. 2.4. Nur der Verein kann Anträge stellen, nicht die Abteilung. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % der zuschussfähigen Kosten. 1. Allgemeine Bestimmungen und Hinweise 1.1. Antragsteller ist der Verein, keinesfalls die Abteilung. Diesem muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein gültiger Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit) des zuständigen Finanzamts vorliegen. 1.2. Gefördert werden Baumaßnahmen von Vereinen, deren Mitgliederzahl am 01.01. des Antragsjahres über 50 liegt und die zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.V. sind. 1.3. Die Förderung von sportspezifischen Baumaßnahmen setzt eine entsprechende Mitgliedermeldung in der Bestandserhebung (Abschnitt B) voraus. 1.4. Anträge mit einem Gesamtaufwand unter 3.500 € werden nicht bearbeitet. 1.5. Grundsätzlich können nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind oder Eigenleistungen erbracht werden. Der Erwerb eines Grundstücks und die Erteilung eines Auftrags zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Falls die Notwendigkeit des sofortigen Baubeginns gegeben ist, kann nach Prüfung der besonderen Begründung eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn (Baufreigabe) durch den Württembergischen Landessportbund e. V. erteilt werden. Der Baubeginn erfolgt dann auf eigenes Risiko, die Baufreigabe begründet keinen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 2. Zuschussfähigkeit 2.1. Bezuschusst werden: Bau (Neubau, Erweiterung), Kauf (ohne Grund erwerb) Sanierung Maßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung dienen Umkleide- und Sanitärräume Geschäftsräume Schulungsräume Beleuchtungsanlagen Besondere Vorkehrungen des Emissionsschutzes Aufwand aufgrund topographischer Verhältnisse 2.2. Nicht gefördert werden: Zuschaueranlagen Grunderwerb Traglufthallen Gärtnerische Anlagen, Wegebau Parkplätze Vereinsgaststätten, Aufenthaltsräume u.ä. Reparaturen Bauunterhaltung/Pflege Speisen und Getränke 2.3. Es ist erforderlich, dass die Anträge der Fördermaßnahme in baufachlicher Hinsicht durch die Bauberatung des Württembergischen Landessportbunds geprüft werden: Beratungspflichtig sind baugenehmigungspflichtige Maßnahmen Maßnahmen mit Baukosten über 50.000 € 2.4. Bei Zuschüssen über 50.000 € ist eine Zweckbindung von 25 Jahren festzulegen, sonst 10 Jahre, wenn nicht im Einzelfall eine noch kürzere Frist angemessen erscheint. Träger von Maßnahmen, die nicht Eigentümer oder Erbbauberechtigte des betroffenen Grundstücks sind, können Zuschüsse nur erhalten, wenn ihnen ein Nutzungsrecht zusteht, dessen Dauer der Zweckbindung mindestens entspricht. 2.5. Wir weisen darauf hin, dass die jeweils gültige VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) bei einem Gesamtauftragswert von mehr als 100.000 €, der überwiegend durch Zuwendungen finanziert wird, anzuwenden ist.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb coach1964:

@ttG: kann es sein dass du schwer von begriff bist? wir hatten mal eine Trap und Skeetanlage gebaut für 350000 Ocken, da gabs 125000 für nen Antrag der ne Stunde Arbeit machte

So ist es, unser Kassierer war in sowas derart gut, der wusste immer welchen Fördertopf man leer machen konnte. Glückwunsch zum Stand :-)

 

 

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