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IGNORED

Jagd- und Schützenverbände gegen pauschale Verurteilungen und Verbote


fw114

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vor 6 Minuten schrieb duck:

das wird man praktisch nie sein.

Der Wortlaut ist alt. Und dennoch gab es mit diesem Text früher Waffenscheine und Denknotwendigerweise zuvor WES/WBK relativ vernünftig und nicht nur für Verwaltung und Politik. Und sogar eine Verordnung mit Regelbeispielen. Da waren nicht nur Anwälte als Systembestandteil aufgeführt sondern Gefährdung wegen Bargeld, Waffen, BTM, BTM Rezepten, Geld, Gold, Schmuck, Wertsachen, Umgang mit gefährlichen Tieren (des Kunden) oder potentiell gefährlichen Kunden, also auch Taxifahrer in Städten mit vielen Handyabhörern. Plus alle die Ziel oder Ersatz - Ziel  der Baader - Meinhof - Gruppe hätten sein können oder die einen gekannt haben, der über die Baader - Meinhof - Gruppe publiziert hat. Damit meine ich nicht nur den Politiker und Verleger Dr. Gerhard Frey aus München.

 

Nur die Interpretation des Willens des Gesetzgebers durch Verwaltung und Verwaltungsgerichte hat sich geändert.

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vor 4 Stunden schrieb Hunter375:

Ob und wie viele Löcher du in Pappscheiben schießt interessiert in dem Fall keinen, da geht es schlicht und einfach darum das der Gesetzgeber keinen Grund vorgesehen hat dem Normalbürger das Besitzen/Führen einer Schußwaffe zur SV ohne besondere Gefährdung zu erlauben.

Tja - zur Beantragung des Waffenscheins muss Training im Verteidigungsschiessen nachgewiesen werden, das ohne Waffenschein illegal ist. Catch 22

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Da wird dann zunächst eine WBK wg Gefährdung ausgestellt.

Mit der Waffe nimmt man dann an einem Kurs teil, danach gibt's den WS.

WBK nach 19 WaffG kann man deutlich leichter bekommen als WS; natürlich im Regelfall auch erst nach Gefährdungsbeurteilung durch das LKA.

Wenn man schon eine geeignete KW hat (zB als Jäger ne führige 9x19) gibt's normalerweise keine neue extra.

WBK für gefährdete Person bringt also im Regelfall kein Vorteil für Waffenbesitzer.

Könnte ich mir so denken. 

 

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  • 5 Wochen später...
Am 17.12.2022 um 16:48 schrieb Harry Callahan:

Tja - zur Beantragung des Waffenscheins muss Training im Verteidigungsschiessen nachgewiesen werden, das ohne Waffenschein illegal ist. Catch 22

Also jeder der bei der Bundeswehr war, könnte einen beantragen, da er genau das dort trainiert hat.

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Am 17.12.2022 um 16:48 schrieb Harry Callahan:

Tja - zur Beantragung des Waffenscheins muss Training im Verteidigungsschiessen nachgewiesen werden, das ohne Waffenschein illegal ist. 

Wenn du die Voraussetzungen zum Waffenschein erfüllst, erhältst du auch problemlos von deiner Behörde vorab die Erlaubnis zum entsprechenden Schießen um das nachzuweisen 

 

 

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