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IGNORED

"Deckelung" Erwerb über Bedürfnis JS- Erfahrungen?


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Geschrieben

Gehen wir doch mal in den Einzelfall, ich habe eine VSRF und eine SLF. Und könnte mir noch eine weitere VSRF vorstellen. Wahrscheinlich könnte ich alle drei durch eine M3 mit Wechselläufen ersetzen. Bin ich damit schon ein Sammler? 

Geschrieben

Es steht doch jedem offen eine Rote zu beantragen . 

Und da gibt es keine Mengenbegrenzung. 

Auch kein... Bedürfnis umfassender Zweck .

 

Hätte sich da jeder daran gehalten,  gäbe es keinen Deckel . 

Hätte der Gesetzgeber das gewollt, dann hätten er den Deckel schon bel der Änderung  der Gelben gemacht. 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb kulli:

Gehen wir doch mal in den Einzelfall, ich habe eine VSRF und eine SLF. Und könnte mir noch eine weitere VSRF vorstellen. Wahrscheinlich könnte ich alle drei durch eine M3 mit Wechselläufen ersetzen. Bin ich damit schon ein Sammler? 

Ich denke du willst es überhaupt nicht verstehen 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb raze4711:

Hätte der Gesetzgeber das gewollt, dann hätten er den Deckel schon bel der Änderung  der Gelben gemacht. 

Gerüchten zu Folge war das wohl die Forderung der SPD, 10 LW auch bei Jägern einzuführen, was dann nicht umgesetzt wurde.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, raze4711 said:

Es ist ei  Schlupfloch im Gesetz das die Anzahl der Jagdwaffen nicht beschränkt. 

 

Das kann man einfach so nicht stehen lassen. Etwas das nicht verboten ist, ist KEIN Schlupfloch im Gesetz. Oder ist es ein Schlupfloch im Gesetz, dass Du nachher aus dem Haus gehen darfst ohne bei der Behörde vorher eine Genehmigung einzuholen?

 

1 hour ago, raze4711 said:

An mancher Verschärfung sind die Legalwaffenbesitzer leider selbst schuld. 

 

Ungefähr so, wie bei einer Vergewaltigung das Opfer selbst schuld ist!

Bearbeitet von drummer
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Geschrieben

Nenn es wie du willst . Aber wenn der Bedürfnis umfassende Zweck überschritten ist  ,kommt der Deckel . 

Und der Sportschütze mit dem zehnten 98er , oder der Jäger mit dem zehnten Erilling hat da was falsch verstanden .

Die Mehrheit badet es aus. 

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Geschrieben

Auch hat es nichts mit sammeln zu tun, wenn man in seinem langen Jägerleben verschiedene Waffen kauft, die den finanziellen Mittelen und den über die Jahre verschiedenen Jagd Bedingungen angepasst sind. 
Eher sehe ich es als mutwillige Enteignung an, sollte man plötzlich reduzieren müssen. 
 

Da müsste man ja alle Besitzer „drosseln“, die von etwas mehr haben. 
 

zu viele Wohnungen

Häuser

Autos

Motorräder

Wiesen

Wälder 

Äcker

Stricke

LKWs (sehr gefährlich)

t.b.c. 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb raze4711:

Auch kein... Bedürfnis umfassender Zweck .

Auch wenn die WBK Rot ist- Grundlage ist ein Bedürfnis zur Erlangung derselben, und ebenso gibt es für derart erworbene Waffen einen vom "Bedürfnis umfassten Zweck".

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb chapmen:

Auch wenn die WBK Rot ist- Grundlage ist ein Bedürfnis zur Erlangung derselben, und ebenso gibt es für derart erworbene Waffen einen vom "Bedürfnis umfassten Zweck".

 

 

Aber keine Mengenbegrenzung 

Geschrieben
Zitat

Hinzu kommt, dass das bisherige Waffengesetz nicht ausdrücklich eine Grundnorm enthielt (vgl. jetzt § 13 Abs. 1 des Entwurfs), dass ein Jäger Langwaffen nur zur jagdlichen Verwendung, nicht aber z. B. zum Waffensammeln erwerben darf.

 

Zitat

Angesichts der qualifizierten Jägerprüfung und eines gültigen Jagdscheines braucht waffenrechtlich auch nicht geprüft zu werden, ob und wie oft der Jäger zur Jagd geht. Die Jägerprüfung und der Erwerb eines Jahresjagdscheins können aber nicht dazu dienen, Schusswaffen zu einem anderen Zweck als der Jagd zu erwerben (z. B. für eine Sammlung). Dies ist in der Vergangenheit offenbar häufig großzügiger gehandhabt worden und zwar offenbar auf Grund der Vorschrift des bisherigen § 30 Abs. 1 Satz 3 des Waffengesetzes. § 13 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 des Entwurfs lassen es nicht zu, dass Jäger Schusswaffen zu einem anderen Zweck als der Jagd erwerben können; die zuständige Behörde kann daher in Zweifelsfällen einen Bedürfnisnachweis verlangen. Wird ein Bedürfnis allein auf Grund einer ausländischen Erlaubnis für die Jagd im Ausland geltend gemacht, ist hierfür § 8 anzuwenden (vgl. dort im Einzelnen die Begründung).

 

Zitat

Die Vorschrift erlaubt daher dem Jäger mit gültigem Jahresjagdschein den Erwerb so vieler Schusswaffen, wie er für die Ausübung der Jagd benötigt. Ohne Nachweis eines Bedürfnisses lässt die Vorschrift außerdem den Erwerb von zwei Kurzwaffen als Grundausstattung für Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines zu. Erworben werden dürfen nach Nummer 2 nur Schusswaffen, deren Verwendung zur Jagd nach den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes nicht verboten ist

 

https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf

 

 

 

Jetzt kam aber der Innenausschuss und der hat den heute bekannten Normtext daraus gemacht und das wie folgt begründet:

 

Zitat

Durch die Neufassung des Absatzes 2 werden Inhaber eines Jahresjagdscheins komplett von einer Bedürfnisprüfung, und zwar sowohl im Hinblick auf das spezielle waffen- und munitionsbezogene Bedürfnis nach Absatz 1 Nr. 1 als auch auf das allgemeine Bedürfnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8, für Langwaffen und 2 Kurzwaffen, die Jagdwaffen sind (also nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten sind), freigestellt. Eine derartige Bedürfnisprüfung wird deshalb ausgeschlossen, weil deren positives Ergebnis durch die Inhaberschaft eines Jahresjagdscheins als fingiert (also unwiderleglich vermutet) gilt.

 

 

Damit sind alle Versuche von Behöden das durch die Hintertür einzuführen, vergebens. Außer der Kandidat redet sich um Kopf und kragen. Wenn man gefragt wird, sind die Waffen für die Jagd und das Jagdliche Training und nicht weil die Gelbe voll ist.

 

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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb raze4711:

Bei 10 Drillingen passt das aber nicht mehr. 

Wozu gibt es sonst eine rote WBK ? 

Sagst Du. 
Wann genau passt es nicht mehr?

Bei mehr als einem Drilling, bei 10 Drillingen, bei 100 Drillingen?

Wer zieht (mutwillig) die Grenze?

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16 minutes ago, raze4711 said:

Bei 10 Drillingen passt das aber nicht mehr.

 

Bei wievielen Drillingen würde es denn passen und warum genau?!

 

16 minutes ago, raze4711 said:

Wozu gibt es sonst eine rote WBK ? 

 

Zum Sammeln. Es wäre wünschenswert, wenn ihr erst mal dafür sorgt, dass jeder der ein Bedürfnis verspürt Waffen zu sammeln auch eine entsprechende rote WBK bekommt, bevor ihr euch Gedanken macht was andere Menschen brauchen oder auch nicht. Und wenn derjenige die gesammelten Waffen artgerecht - und dazu gehört bei Schusswaffen nunmal das schiessen - behandeln möchte, sollte er natürlich auch einen MES bzw. eine MEB dafür bekommen.

Bearbeitet von drummer
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Wer ist wir ? 

 

Und zum Thema Anzahl darfst du gerne ein Gericht bemühen .

Es gibt ja hier Beispiele , wo das gemacht wurde . 

 

Und jeder der das Bedürfnis verspürt Waffen zu sammeln und was dafür tut , bekommt eine rote WBK .

 

 

Bearbeitet von raze4711
Geschrieben (bearbeitet)
10 minutes ago, raze4711 said:

Und jeder der das Bedürfnis verspürt Waffen zu sammeln und was dafür tut , bekommt eine rote WBK .

 

Hier - in BW - ist das anders. Ich habe eine Schützenkamerade, der ist fachlich (in seinem Interessensbereich) sehr fit und würde gerne Pistolen der Marke Glock sammeln. Er kennt tatsächlich jedes Detail und auch die Geschichte der Firma in- und auswendig. Ihm wurde geraten sich erst mal über Repetierer aus dem vorletzten Jahrhundert dem Thema sammeln generell anzunähern. Nur hat er weder an LW noch an Repetierern ein so grosses Interesse.

 

WTF???

 

Bearbeitet von drummer
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 56 Minuten schrieb drummer:

 

Hier - in BW - ist das anders. Ich habe eine Schützenkamerade, der ist fachlich (in seinem Interessensbereich) sehr fit und würde gerne Pistolen der Marke Glock sammeln.

Einfach mal WaffG und Verordnung lesen, "Ich würde gerne Glock sammeln" ist nun mal nicht so einfach. Technisch keine grosse Innovation, Kulturhistorisch bedeutsam sehe ich da auch nicht....ob in BW oder sonstwo in Deutschland.

Das Alternativangebot der Behörde ist etwas daneben.

Dann eher "Kurzwaffen nach Patent Browning bis Konstruktionsjahr xxxx"  und man kommt später in Richtung Glock.

 

Allerdings gehts hier um ein anderes Thema- back to topic!

 

Und bitte nicht die Begrifflichkeit "vom Bedürfnis umfassten Zweck" in irgendeine Deckelung einbeziehen- der Gesetzgeber hat diesen für vollkommen andere Zusammenhänge ins Gesetz  gebracht. (Stichwort: Türsteher und Sportschütze)

 

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

Damit sind alle Versuche von Behöden das durch die Hintertür einzuführen, vergebens. Außer der Kandidat redet sich um Kopf und kragen. Wenn man gefragt wird, sind die Waffen für die Jagd und das Jagdliche Training und nicht weil die Gelbe voll ist.

Joo, dann lehnt die Behörde eben den Eintrag ab und man trifft sich vor Gericht. Schwups, keine Hintertür mehr nötig, siehe die bis jetzt gelaufenen Verfahren.

Ja,  ich weiss, hatten alle den falschen Anwalt,  war Vollmond, der Richter war mies drauf und alle haben falsch gewählt.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb chapmen:

Joo, dann lehnt die Behörde eben den Eintrag ab und man trifft sich vor Gericht. Schwups, keine Hintertür mehr nötig, siehe die bis jetzt gelaufenen Verfahren.

Ja,  ich weiss, hatten alle den falschen Anwalt,  war Vollmond, der Richter war mies drauf und alle haben falsch gewählt.

Vielleicht im falschen Bundesland? 😉

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb IMI:

Vielleicht im falschen Bundesland? 

Nach den ergangenen Urteilen dürfte es vom Richter abhängen ob er diese als Vorlage bewertet- unabhängig vom Bundesland.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Joo, dann lehnt die Behörde eben den Eintrag ab und man trifft sich vor Gericht. Schwups, keine Hintertür mehr nötig, siehe die bis jetzt gelaufenen Verfahren.

Ja,  ich weiss, hatten alle den falschen Anwalt,  war Vollmond, der Richter war mies drauf und alle haben falsch gewählt.

 

Nö nur nach der ersten Instanz kapituliert. 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb raze4711:

Aber keine Mengenbegrenzung 

Das würde ja auch das Bedürfnis konterkarieren, was nunmal "Sammeln" heißt. Merkst was?

Das Rote Heft trägt auch die Bezeichnung "Waffenbesitzkarte für Waffensammler und Waffensachverständige", dann folgt das Sammelgebiet das, von eimem Sammelplan unterlegt,

genehmigt wurde. 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb chapmen:

Sorry,  aber ich kann dir nicht folgen.

Schade, ist aber auch in einem Gespräch besser zu erklären als zu schreiben.

 

vor 14 Stunden schrieb chapmen:

Finde es schon befremdlich das du beurteilst was für mich interessant ist und etwas ablehnst wenn es für dich keinen "Nutzen" hat. Da frage ich mich warum du ein Thema liest, noch mehr frage ich mich warum du dann etwas postest.

Ich habe nie in Frage gestellt, dass Dich eine solche Umfrage interessiert und es steht mir gar auch nicht zu darüber zu urteilen ob etwas für Dich interessant ist oder nicht, ich kenne Dich ja noch nicht mal. Ich lehne auch nichts ab nur weil es für mich keinen Nutzen hat, sondern bis jetzt hast Du, außer "es interessiert Dich" halt keinen anderen Nutzen dieser / einer Umfrage genannt. Wenn Du Dich fragst, warum ich hier poste, dann hat das evtl. den Grund, dass Du mir nicht folgen kannst.

 

vor 14 Stunden schrieb chapmen:

Hast du zuviel LW auf JS und daher Angst vor dem was kommt?

Nein, habe nicht "zuviel" LW auf JS, allerdings sehe ich auch 100 oder 200 oder 300 LW auf Jagdschein nicht als "zuviel" an. Evtl. sind 10 oder 20 oder 30 gleiche / identische Waffen "zuviel" für einen Richter, bei 200 verschiedene Langwaffen in unterschiedlichsten Kalibern, Ausführungen, etc. wäre ich mir aber nicht mal sicher ob das für einen Richter "zuviel" wäre, lt. aktuellem Gesetzestext wäre es (meiner Meinung nach) nicht zu beanstanden. Sieht übrigens auch "mein" Sachbearbeiter so, allerdings bringt das halt für jemanden für den ein anderer Sachbearbeiter zuständig ist, kaum einen "Mehrwert".

 

vor 9 Stunden schrieb raze4711:

Sind wir mal ehrlich zu uns selbst.  Es gibt gewisse Jäger , die verwechseln den Jagdschein mit der roten WBK .

Oder kaufen halt eine beliebige Anzahl an jagdlich zugelassenen Langwaffen wie gesetzlich geregelt und das hat dann mit "sammeln" so gar nichts zu tun (außer evtl. die Anzahl der Waffen, aber ansonsten halt nichts gemeinsames mit Sammeln).

 

vor 9 Stunden schrieb raze4711:

Bei Sportschützen war es doch genau das gleiche .

Jetzt darf der Rest es ausbaden , weil die Gelbe gemeckert ist . 

Wenn ein Sportschütze 10 oder 20 oder ... über die Jahre hinweg lauter K98 kauft, dann ist das natürlich eher mit "Sammeln" zu vergleichen aber jetzt auch kein Drama. Wenn man, als Sportschütze (oder auch als Jäger), den 26 "gleichen" K98 nicht eingetragen bekommt und das dann gerichtlich erzwingen möchte, ja, dann darf das evtl. der "Rest ausbaden". Wenn ein Sportschütze (früher, vor der Deckelung der Gelben) oder auch ein Jäger (nach aktueller Gesetzeslage) aber "viele" (10 / 20 / 4ß / 100 / ...) weitestgehend unterschiedliche Waffen erwirbt, dann denke ich nicht, dass dieser Sportschütze / Jäger etwas tut, was andere "ausbaden" müssen.

 

vor 9 Stunden schrieb raze4711:

Es ist ei  Schlupfloch im Gesetz das die Anzahl der Jagdwaffen nicht beschränkt. 

Aber wenn das Schlupfloch zu oft genutzt wird , mach der Gesetzgeber es dicht .

Ist es für Dich auch ein "Schlupfloch" wenn Du eine beliebige Anzahl an KW mit auf den Stand zum Training, Wettkampf, Spaß haben, etc. nehmen darfst oder ist das für Dich einfach die aktuelle gesetzliche Regelung "keine Beschränkung der Menge an Waffen die mit auf den Stand genommen werden dürfen"?

 

vor 7 Stunden schrieb raze4711:

Und der Sportschütze mit dem zehnten 98er , oder der Jäger mit dem zehnten Erilling hat da was falsch verstanden .

Die Mehrheit badet es aus. 

Der Sportschütze mit dem zehnten 98er oder der Jäger mit dem zehnten (identischen) Drilling sind halt erst ein Problem wenn der 11 identische Drilling nicht mehr eingetragen wird und der Jäger dann dagegen klagt. So lange die Eintragung eines weiteren Drillings nach aktueller Gesetzeslage erfolgt, sehe ich jetzt nicht warum irgendein anderer Jäger (oder Sportschütze) da jetzt was auszubaden hätte.

Geschrieben
5 hours ago, HBM said:

Nein, habe nicht "zuviel" LW auf JS, allerdings sehe ich auch 100 oder 200 oder 300 LW auf Jagdschein nicht als "zuviel" an.

 

Ist halt die Frage, ob eine (vielleicht jagorientierte) Sammlung zum vom Bedürfnis umfassten Zweck gehört. Selbst zu Schulungszwecken, so am Rande des Zwecks, wird man diese Anzahl kaum brauchen. 

 

Nicht falsch verstehen: Ich denke, jeder zuverlässige Bürger sollte eine Gangsterbesiegungsmaschine griffbereit und eine Nazibesiegungsmaschine im Haus vorrätig haben, als Bürgerrecht, und sammeln soll auch jeder, soviel er will.

 

Sobald man aber den Bedürfnisquatsch akzeptiert, was wohl jeder oder nahezu jeder deutsche Richter tun wird, wird's wohl schwer zu erklären, warum man mehr Jagdwaffen braucht, als es verschiedene zu bejagende Spezies gibt. Bei den Sportschützen könnte ich mir eher noch vorstellen, dass jemand die Ambition hat, so viele Waffen wie möglich zu Wettbewerben auszuführen, um so wenigstens den Rekord für viele Starts zu haben--das wäre ja als Ziel zwar exotisch, aber durchaus noch in gängigen Definitionen des Begriffs "Sport" enthalten, so wie auch z.B. die Teilname an möglichst vielen Fünfkilometerläufen, auch wenn man keinen je gewinnen wird. Das dürfte aber auch schon schwer vermittelbar sein. Was sollte denn ein Jäger mit 300 Kanonen erklären, wie diese Waffen auch nur in einem losen Zusammenhang mit dem Jagdbedürfnis stehen? (Mal eine theoretische sehr große Ausrüstung überschlagen: Fünf Gewehrkaliber, davon jeweils drei unterschiedlich konfigurierte Stück, und drei Flintenkaliber, auch jeweils in in drei Konfigurationen, wären 24. Und damit wäre man doch wohl wirklich für die zoologische Zombie-Apokalypse ausgestattet. Dann von mir aus noch zehn alte oder für Schulungszwecke usw. Wären wir bei 34.)

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