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Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich


Ibides

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Meine Ehefrau ist gestorben. Nun erbe ich ihre eingetragene Waffe. In meiner eigenen WBK sind bereits 2 Waffen eingetragen. Die Waffe meiner Frau war ursprünglich auch in meiner WBK eingetragen.

Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich

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Erbwaffen brauchen kein gesondertes Bedürfnis. Die Eintragung in die eigene WBK sollte problemlos gehen, lediglich der Munitionerwerb wird üblicherweise nicht gewährt. Dafür kann dann ein Bedürfnis des Sportverbandes gefordert werden. Eine Waffenblockierung für Erben entfällt da Du bereits Inhaber von bedürfnispflichtigen Waffen bist.

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Würde empfehlen die geerbte Waffe nicht auf Sportschützenbedürfnis eintragen zu lassen sondern als Erbwaffe die Eintragung zu beantragen. Ist zwar evtl. (falls es ein Kaliber ist, dass Du noch nicht auf der WBK hast - siehe Post von @hexoplast75) etwas aufwendiger aber der "Bestandsschutz" und die Anforderungen zum Thema "Überkontingentwaffen" sind für Dich mit der Erbwaffe sehr viel besser.

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Zunächst möchte ich Dir mein Beileid bekunden und hoffen, dass Du gut ducrh diese für dich schwere Zeit kommst. 

Bei der Eintragung der Waffe sind unbedingt die Fristen zu beachten (Anmeldung innerhalb eines Monats nach Annahme der Erbschaft bzw. Ablauf der Frist zur Ausschlagung derselben). 

Sofern Miterben vorhanden sind und die Waffe(n) nur auf dich eingetragen werden sollen brauchst Du ggf. noch Verzichtserklärungen der Miterben. 

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vor einer Stunde schrieb raze4711:

Na, bei so einem Thema setzt man sich als "Sachkundiger" ja auch nicht mit seiner Waffenbehörde in Verbindung ,

Na ja, die " Sachkunde " ansich kann schon Jahrzehnte her sein. Nicht jeder beschäftigt sich Anlasslos so mit dem Waffengesetz wie einige hier. Aber leider sind auch " jüngere Sachkundige " nicht auf dem neusten STand. gestern mit einem der seit 2017 seine WBK`s hat gesprochen, der kannte die neuen Regeln für den Bedürfnisnachweis nach 5 Jahren zb nicht. Nach meiner Erklärung fing er schnell das zählen an...............

Ist das gleiche wie mit neuen Verkehrsschildern. Die kennt auch lange nicht jeder " Sachkundige ", sprich Inhaber eines Führerscheins.

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Und dann meldet sich jemand in einem Forum an , um dort eine rechtliche Auskunft zu erhalten ? 

Dazu keine Vorstellung des Users . 

"Waffenrecht" und "Erbwaffe" bringen sofort die passenden Antworten , wenn man nicht gleich mit der Behörde redet .

Und wer das auch nicht macht..... verpasst schnell die gesetzlichen Fristen für die Beantragung einer Erben WBK . 

 

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vor einer Stunde schrieb raze4711:

Na, bei so einem Thema setzt man sich als "Sachkundiger" ja auch nicht mit seiner Waffenbehörde in Verbindung , sondern lässt die Waffe im WO Forum in seine WBK eintragen .

 

 

Es soll allerdings schon vorgekommen sein, dass einem auf Nachfrage bei bestimmten Waffenbehörden rechtlich "Käse" erzählt wurde...

und man auf WO zum Thema den einen oder anderen, nützlichen rechtlichen Tipp bekam.

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vor 2 Stunden schrieb Ibides:

Meine Ehefrau ist gestorben. Nun erbe ich ihre eingetragene Waffe.

 

 

Mein Beileid zu Deinem Verlust, und viel Kraft in dieser Zeit.

 

Was die Waffe angeht, wurde hier schon der gute Rat gegeben, für diese eine Erben-WBK (§ 20 WaffG) zu beantragen, also bedürfnismäßig nicht über die "Sportschützenschiene" zu gehen.

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vor 16 Minuten schrieb karlyman:

 

Es soll allerdings schon vorgekommen sein, dass einem auf Nachfrage bei bestimmten Waffenbehörden rechtlich "Käse" erzählt wurde...

und man auf WO zum Thema den einen oder anderen, nützlichen rechtlichen Tipp bekam.

 

Stimmt , und sehr viele dieser Tipps bringen einem um Kopf und Kragen .

Man beachte nur gewisse Äußerungen .

Dazu kommt hier viel Halb- und Internetwissen . 

 

Also ist es doch der einfachste , und beste Weg erst mal seine Behörde zu fragen .

Passt einem deren Antwort nicht,  dann frage ich einen Fachmann dazu . 

 

Negativbeispiele wie das in die Hose geht wenn man anders vorgeht , gibt es hier ja auch ausreichend. 

 

Und wenn man so den ganzen Käse zusammenrechnet, der hier bei den verschiedensten Themen verzapft wird , kann man froh sein das es kein Geruchsforum gibt. 😉

Bearbeitet von raze4711
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Ich bin wahrlich kein Behördenhasser. Und ja, es gibt sicher viele hilfsbereite und rechtlich objektiv beratende Waffenbehörden.

Aber, sorry, ich habe auch schon mitbekommen, wie gerade im Erbfall durch die Behörden den Erben besagter Käse  erzählt bzw. ihnen nahegelegt wurde, sich doch von dem Zeug zu trennen...

 

Den Rat hinsichtlich Beantragung einer Erben-WBK gem. § 20 WaffG halte ich in der vom TS genannten Situation für goldrichtig. Hat eigentlich (gerade für einen WBK-Inhaber/Sportschützen) nur Vorteile.

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vor 7 Minuten schrieb raze4711:

 

Und bei dem Mitbekommen handelt es sich auch immer um  Erzählungen  und nicht um selbst erlebtes .

 

 

Einen Waffen-Erbfall habe ich selbst mitbekommen, und betreut.

In weiteren Fällen, die mir bekannt wurden, sind die "Quellen"/Betroffenen vertrauenswürdig, da glaube ich jedes Wort.

Ich sage mal vorsichtig - die Behörden haben eine "Tendenz" (und beraten häufig dahingehend), in Erbfällen die Waffen weg (auch aus ihren Akten, ein Fall weniger...) zu bekommen.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 3 Stunden schrieb Ibides:

Ehefrau ist gestorben

Erstmal herzliches Beileid. 

Lass dir auf jeden Fall eine Erben WBK ausstellen!!! 1. geht die dann nicht aufs Kontinent und 2. kann man sie dir nie mehr abnehmen falls du mal nicht mehr selbst eine WBK hast, also mit dem Sport aufhörst.

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Interessante Konstellation.

 

@Ibides Wenn ich dich richtig verstanden habe,  ist prinzipiell ist waffenrechtlich nichts zu unternehmen, da die Waffe  bereits bei dir eingetragen ist, hast du die Besitzerlaubnis und sie wird dir je nach Reihenfolge automatisch als 3. KW angerechnet. 

Ein umschreiben auf Erben-WBK ist vermutlich nur dann möglich, wenn der Nachweis gelingt, das sie vollständiges Eigentum der Ehefrau war, denn dann hast du die Waffe nach BGB ererbt. Wenn du sie nutzen willst, mach das aber keinen Sinn.

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vor 4 Stunden schrieb Ibides:

 Die Waffe meiner Frau war ursprünglich auch in meiner WBK eingetragen.

 

Sowas kommt ja vor, das man Eheleuten eine Waffe gemeinsam einträgt. Wenn das vor dem Erbfall nicht mehr zutraf -> EbenWBK bei nur behalten wollen, 3. KW mit Bedürfnisnachweis wenn Nutzung beabsichtigt.

Bearbeitet von ASE
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vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Na ja, die " Sachkunde " ansich kann schon Jahrzehnte her sein.

Bei dem Beitrag ging es ja auch ganz offensichtlich

mehr um's pöbeln als um sachliche Information.

 

vor 2 Stunden schrieb raze4711:

Und dann meldet sich jemand in einem Forum an , um dort eine rechtliche Auskunft zu erhalten ? 

In der Tat, für genau solche Zwecke gibt es Foren.

 

vor 2 Stunden schrieb raze4711:

Dazu keine Vorstellung des Users . 

Ist ja schrecklich!

Wo genau steht daß man das tun muss?

Wo ist deine Vorstellung?

 

vor 2 Stunden schrieb raze4711:

"Waffenrecht" und "Erbwaffe" bringen sofort die passenden Antworten , wenn man nicht gleich mit der Behörde redet .

Diese Suche liefert hier im Forum 275 Seiten.

Verstehst du das unter "sofort die passenden Antworten"?

 

 

Wenn man nichts Hilfreiches beitragen kann

wäre Schweigen eine überaus glückliche Option.

 

 

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vor 6 Minuten schrieb WOF:

Bei dem Beitrag ging es ja auch ganz offensichtlich

mehr um's pöbeln als um sachliche Information.

 

In der Tat, für genau solche Zwecke gibt es Foren.

 

Ist ja schrecklich!

Wo genau steht daß man das tun muss?

Wo ist deine Vorstellung?

 

Diese Suche liefert hier im Forum 275 Seiten.

Verstehst du das unter "sofort die passenden Antworten"?

 

 

Wenn man nichts Hilfreiches beitragen kann

wäre Schweigen eine überaus glückliche Option.

 

 

 

Ach wen  du beim Antworten auf Fragen doch so mitteilungsbedürftig  wärst 😂

Bearbeitet von raze4711
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