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IGNORED

Achtung Aufbewahrungskontrolle ...


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Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Josef Maier:

Ich fragte ob jemand auch nur eine einzige Aufbewahrungskontrolle bei nur  - Dienstwaffenträgern bekannt ist. Wegen mir auch bei 55ern. 

Ja. In Hessen. Dort kommt die Polizei zu den Kollegen und schaut nach der Verwahrung der Dienstwaffen.

 

vor 13 Minuten schrieb RainerE:

Was sind 55iger?

Polizisten z.B.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb RainerE:

Ähhh...., hmmmm, - das äähh ist sehr interessant.... Glaube ich zumindest. Wenn man es versteht.

 

Ich habe den passenden Abschnitt weiter oben zitiert. Der Sinn sollte sich selbst mit einem einfachen Schulabschluss und grundlegenden Lesefähigkeiten erschliessen. Das ist das gute an diesem Beispiel. Wenn Du jetzt noch versuchst, eine behördliche Forderung (Steuern, sonstige Abgaben) mit dem genannten gesetzlichen Zahlungsmittel zu begleichen, dann wird Dir in der Folge umgehend klar werden, dass es im Gegensatz zur dokumentierten Rechtslage unmöglich ist. Witzigerweise (nicht) kommt, wenn man es auf die Spitze treiben würde irgendwann dann der Gerichtsvollzieher, der dann sehr wohl das gesetzliche Zahlungsmittel nimmt. Allerdings mit unschönen Begleiterscheinungen. Abhilfe ist übrigens nicht möglich. Kannst Du aber, wenn Du ca. 30k EUR in die Hand nimmst, selbst ebenfalls nachweisen. Kleine Warnung am Rande: Die Gerichte gehören auch zu den Behörden. Perfides System, oder etwa nicht?!

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ja. In Hessen. Dort kommt die Polizei zu den Kollegen und schaut nach der Verwahrung der Dienstwaffen.

Interessant. Und bekommen die für die Aufbewahrung ein dienstlich geliefertes Behältnis? 

Ich habe mal vor Jahren einem Polizisten einen B-Würfel besorgt, da er die Dienstwaffe daheim immer im Schrank aufbewahrt hat und seine Frau Angst hatte, dass das Ding mal alleine das rumballern anfängt oder sowas in der Art.. 

Der hat mir damals glaubhaft versichert, dass alle seine Kollegen die Waffe daheim ohne Safe aufbewahren... 

Dürfte 2015 oder 16 gewesen sein... 

Übrigens nicht in Bayern. 

Aber trotzdem Nachbarbundesland zu Hessen. 

Geschrieben
3 hours ago, ThomasMueller said:

Gibt es eigentlich Zahlen wieviele substanzielle Mängel bei diesen Kontrollen beanstanded wurden. Wäre interessant zu wissen, ob sich das im einstelligen Promillebereich bewegt oder möglicherweise gar zweistellig ist.
Oder gibts die Zahlen überhaupt nicht, damit keiner auf die Idee kommt, die Sinnhaftigkeit dieser Kontrollen anzuzweifeln.

 

Als ich auf dem Badischen Schützentag vor einigen Jahren als Funktionär war, wurden dazu zahlen gelistet.

Wenn ich es richtig im Kopf habe gab es bei 1% der durchgeführten Kontrollen Mängel, die bei der Nachkontrolle beseitigt waren.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Mittelalter:

Und bekommen die für die Aufbewahrung ein dienstlich geliefertes Behältnis? 

Nein. Da es freiwillig ist die Kanone mitzunehmen muss die Kiste privat gekauft und dann auch nachgewiesen werden.

 

Ansage ist aber auch: wenn in Uniform dann nur mit Kanone. Ohne ist äußerst ungern gesehen. Wer also mit der Uniform kostenlos heimfahren will, soll umgeschnallt lassen. Eine Lösung die gerne genutzt wird ist aber ne dünne Jacke oben drüber - Zack - keine Uniform mehr an. 

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben

 

vor 10 Stunden schrieb sniperd:

Wenn ich es richtig im Kopf habe gab es bei 1% der durchgeführten Kontrollen Mängel, die bei der Nachkontrolle beseitigt waren.

Anfänglich höhere von den freundlichen Politikern propagierte Zahlen stammten daher, daß man sich Anfangs, auch auf Wunsch unserer Verbände, auf die nur - Altbesitz - Anmelder und andere unwissende Opfer gestürzt hat. Quelle - Flobert und Neckermann - KK. War also ein Pyrrhussieg der Waffenlobby.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb sniperd:

 

Im Landkreis Karlsruhe, werden solche Kontrollen (Bestandsaufnahme) durchgeführt. Und es wird alles einzeln berechnet, wie z.B. Anfahrt, Anzahl Tresore, Anzahl Waffen.

Die Rechnung bei einem Bekannten belief sich auf ~300€ für die Kontrolle.

Da kann ich nur empfehlen, sofort Widerspruch einzulegen und sich nicht mit einem ggf. negativ ausfallenden VG-Urteil abspeisen zu lassen. Die o.g. Grundlage wird hier einfach nicht beachtet (siehe auch Ausarbeitung wissenschaftliche Dienste deutscher Bundestag: Ausarbeitung Bundestag Kostenbeteiligung Tresorkontrolle.pdf

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Da kann ich nur empfehlen, sofort Widerspruch einzulegen...

 

wo willst da widerspruch einlegen wenn die "verwaltung" in ihrer gebührenverordnung diese kosten "festgelegt" hat?

hier bei mir (südl. Nds.) hat die stadt dies getan und gebühren von 40-300teuros für "diesen verwaltungsakt, je nach aufwand" festgelegt!

Geschrieben
5 hours ago, Sachbearbeiter said:

Da kann ich nur empfehlen, sofort Widerspruch einzulegen und sich nicht mit einem ggf. negativ ausfallenden VG-Urteil abspeisen zu lassen.

 

Auch wenn die Kontrolle 2018 stattgefunden hat?

Die Stadt Karlsruhe hat mittlerweile auch Gebühren angegeben für die anlasslose Kontrolle: 2021_Gutachterausschuss_Gebuehrenverzeichnis_ueber_die_Erhebung_von_Verwaltungsgebuehren_Anlage-s-9-1.pdf

 

Quote

15.4.14 Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG
12 – 73 EUR / Std.

 

Wenn die Gebühren unrechtentens sein sollten wovon ich nach lesen der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags ausgehe,

warum steht es dann immer noch in den aktuellen Gebührenordnungen?

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb sniperd:

Wenn die Gebühren unrechtentens sein sollten wovon ich nach lesen der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags ausgehe, warum steht es dann immer noch in den aktuellen Gebührenordnungen?

 

Weil denen das erstens völlig egal ist ob das rechlicht in Ordnung ist oder nicht, und weil sie zweitens vor jedem Gericht damit durchkommen.

 

Gegenfrage: Warum sollten mich Gesetze interessieren, wenn ich diese ignorieren kann und vor Gericht trotzdem recht bekomme?!

Geschrieben

Über die HÖHE der Forderung läßt sich bestimmt dennoch trefflich streiten. Jeder leistungsgeminderte Austräger von Prospekten und jeder fleißige Zeitschriftenverkäufer kann eine Tourenplanung machen, also sollten es die Untergebenen einer unteren Verwaltungsbehörde auch können. Wenn Fahrtkosten und -zeit mehr als anteilig sind sollte das was her geben. Auch ganz ohne Abendessen oder ist das in Karlsruhe jetzt generell guter Brauch?

Geschrieben (bearbeitet)

Über die Höhe lässt sich nicht streiten. Sobald sich auf breiter Ebene durchgesetzt hat, dass die Forderung aktzeptiert wird, kann der Betrag beliebig erhöht werden. Gegen die absolute Summe gibt es keine rechtliche handhabe, gegen die Forderung selbst schon.

Bearbeitet von drummer
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Geschrieben

Bei mir in Köln war auch noch niemand. Bei den Vereinsmitgliedern auch nicht.

 

Quote

Seit Mitte 2013 werden die Aufbewahrungskontrollen ausschließlich in schriftlicher Form durchgeführt“, heißt es in der Mitteilung für den Rechtsausschuss. Das bedeutet, dass die Eigentümer aufgefordert werden, „Fotos über die Aufbewahrung und gegebenenfalls Rechnungen über den Kauf der Tresore vorzulegen.

https://www.ksta.de/koeln/aufbewahrung-polizei-kontrolliert-tausende-waffenbesitzer-in-koeln-871334

Geschrieben

Das was ich gepostet habe, betrifft nur Baden-Württemberg ! (da es dort kein Landesgebührenverzeichnis gibt, aber das Landesgebührenrecht einer Gebührenerhebung entgegensteht).

 

Widerspruch einlegen geht natürlich nur nach Bescheiderteilung innerhalb der Monatsfrist. Wenn sich im Ländle niemand wehrt, wird sich auch nix ändern...

 

Gruß SBine

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Widerspruch einlegen geht natürlich nur nach Bescheiderteilung innerhalb der Monatsfrist. Wenn sich im Ländle niemand wehrt, wird sich auch nix ändern...

Ja so ist das leider.

 

Auf WO führen alle ein großes Wort, aber in der Realität kommt dann das Duckmäuschen heraus.

Geschrieben
39 minutes ago, chr said:

Ja so ist das leider.

 

Ja so ist das leider. Vor allem diejenigen, die noch nie vor einem Verwaltungsgericht in BW geklagt haben wissen natürlich ganz genau, dass die Richter dort ehrbare und gesetzesfürchtige Juristen sind. Alle anderen wissen es besser!

 

Natürlich werde ich Einspruch einlegen (danke @Sachbearbeiter für die Fundstelle!), sobald meine Behörde Geld für die Kontrolle sehen möchte. Und natürlich werden die den Einspruch abweisen. Und natürlich werde ich klagen. Und natürlich wird der Richter am VerwG Sigmaringen mir (wieder mal) klar machen, dass ihn Gesetze einen scheissdreck interessieren. Und natürlich werden manche Forenteilnehmer dann wieder ihren Senf dazugeben, die heiligen Richter preisen und schreiben wie recht diese in ihrer göttlichen Stellung doch haben. Und natürlich wird kein Neusprech zu abgehoben für sie sein, um die (rechtswidrige) Entscheidung des Gerichts als vorhersehbar und klar zu deklarieren. Und natürlich werden sie mich wieder in irgendeine Reichsbürgerecke stellen und mir den Waffenbesitz absprechen, weil ich es gewagt habe, mich zu wehren und dann die Dinge zu benennen wie sie sind.

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nun war es soweit … wie vermutet hatte ich Besuch die Tage. Es kam nur ein netter Behördenmensch in gepflegtem Zustand. 

 

Ich bin noch LWB und werde es auch bleiben.

 

Kontrolle ging ganz fix, einmal über alles drüber geschaut, kurzer Austausch. Das war schon alles.

 

Halb so wild.

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