Zum Inhalt springen
IGNORED

Munitions Aufbewahrung


Wollmops

Empfohlene Beiträge

Ich habe eine generelle Frage zur Aufbewahrung von Munition. Der Gesetzgeber verlangt ein Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss, das ein Briefkasten per-se diese Ansicht erfüllt war dem Gesetzgeber vielleicht nicht bewusst. Meine Frage zielt eher auf den Begriff gleichwertig ab, ich möchte gerne in einem Spind der mit der Wand verdübelt ist einen zusätzlichen Tresor (https://hmf.de/moebeltresor-doppelbartschloss-hmf-49200-31-x-20-x-20-cm-schwarz) für wiedergeladene Munition nutzen. Der Tresor ist natürlich innerhalb des Spinds. Ist der angedachte Tresor "gleichwertig" zum Schwenkriegelschloss oder muss ich den noch etwas demolieren damit er zum Briefkasten wird? Zweite Frage zielt auf den Fall gegen Wegnahme gesichert an. Der äußere Spind ist gegen Wegnahme gesichert in dem er in der Wand verdübelt ist. Muss ich auch innerhalb des Spind dafür Sorge tragen, dass der Tresor noch Mal in der Wand verdübelt ist?

Bearbeitet von Wollmops
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einfach tun. Du bist auf dem richtigen Weg, junger Padawan!

 

vor 3 Minuten schrieb Wollmops:

ich möchte gerne in einem Spind der mit der Wand verdübelt ist

Das ist perfekt und mehr, als der Gesetzgeber verlangt.

 

Den Tresor (für die Waffen) würde ich allerdings außerhalb des Spindes mit der Wand verdübeln, den Platz für Muni - davon kann man nie zu viel haben - sollte man nicht verschwenden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

Den Tresor (für die Waffen) würde ich allerdings außerhalb des Spindes mit der Wand verdübeln, den Platz für Muni - davon kann man nie zu viel haben - sollte man nicht verschwenden.

Danke für deine Antwort.

Der Waffenschrank Klasse 1 ist seperat und steht in einem anderen Zimmer. 

Der Spind für den kleinen Munitionstresor ist übrigens Stahlblech, besitzt ein sehr einfaches Riegel Schloss und wie gesagt mit der Wand verdübelt.

Den Mini Tresor für die Munition (siehe Link oben), ist ohne irgendeine Klassifizierung. Den würde ich dann durch die Rückwand vom Spind auch in der Wand festdübeln.

 

Sollte also eigentlich alles gesetzeskonform sein für die Lagerung der Munition oder übersehe ich doch noch etwas?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 1.9.2022 um 00:23 schrieb Wollmops:

das ein Briefkasten per-se diese Ansicht erfüllt war dem Gesetzgeber vielleicht nicht bewusst.

 

Denke schon. Zulässig wäre auch eine Geldkassette ! Munitionsverwahrung sieht man wohl deshalb nicht so eng, weil man mit der nur was anfangen kann, wenn man auch eine dazu passende Waffe hat.

 

Viel erstaunlicher finde ich, dass der Gesetzgeber die Aufbewahrungsbestimmungen bzw. Lagerrichtlinien im Sprengstoffrecht aus den 80er-Jahre belässt und nicht mal fortschreibt. Auch die Versicherungssummen nach der SprengVwV entsprechen schon lange nicht mehr annähernd dem, was heute von den Versicherern als Standard angeboten wird.

 

Gruß und erholsames Weekend

 

SBine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es empfiehlt sich ein Tresor mit Zahlenschloss. Den Code kann man aufschreiben und in eine wasserdichte Kapsel der Stufe 1 packen und diese dann herunterschlucken.

Abführmittel für schnellen Zugriff hat sich bewährt.

Größte Gefahr dieser Methode ist die Sprühwurst.

 

Generell würde ich aber eher den Spind mit einem ausreichenden Schloss versehen, denn spätestens bei Flintenmunition bekommt man ein Volumenproblem.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.