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IGNORED

Als Hera 9er Besitzer eine Glock kaufen? Magazine...


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Geschrieben

Moin, Frage ob da schon jemand (positive) Erfahrung mit hat. Gibt es schon Hera 9er Besitzer mit Glock Lower, die danach eine Glock 17 mit grossen Magazinen genehmigt bekommen haben

Ich würde gerne in Production mal ein paar Runden mit der Glock drehen, Frage ist ob man dafür die grossen Magazine genehmigt bekommt wenn man bereits eine LW mit Glock Magazinen hat.

Geschrieben

Interessante Frage.

 

Grundsätzlich wäre die Antwort ja nein, aber ich bin gespannt, ob es da Sonderregelungen oder Genehmigungen gibt. Über Sinn und Unsinn müssen wir da ja eh nicht reden.

Geschrieben

Ich könnte mir schon vorstellen, dass wenn du eine Bedürfnisbescheinigung vom Verband hast, du eine entsprechende Ausnahme bekommen könntest. Du kannst ja beweisen in welcher Reihenfolge du erworben hast und nun dann auch ein Bedürfnis für eine weitere Waffe / Disziplin für die du ja noch nix hast.

 

An deiner Stelle würde ich das BKA kontaktieren, den Sachverhalt per E-Mail vorlegen und um eine Einschätzung bitten.

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  • Wichtig 1
Geschrieben

Ausnahmen sind im WaffG nicht vorgesehen, daher wäre es Glück, wenn das BKA eine Ausnahme genehmigt.

 

Würde letztendlich das Verbot verwässern. Sehe da eher geringe Chancen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb SCR:

...

Ich würde gerne in Production mal ein paar Runden mit der Glock drehen, Frage ist ob man dafür die grossen Magazine genehmigt bekommt wenn man bereits eine LW mit Glock Magazinen hat.

Frag' mal das BKA!

Ich kann mir vorstellen, dass man Dir da durchaus entgegen kommen kann und Dir eine zeitlich begrenzte und bedingte sowie gebührenpflichtige Erlaubnis ausstellt bei entsprechend plausiblen Belegen. Ein Ausflug ins benachbarte Ausland könnte jedoch der weniger aufwendige Weg sein.

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben

War klar, das irgendwer den allgemeinen Ausnahme-Paragraphen zieht...

 

Hat ja schon immer geklappt, darüber ganz einfach Ausnahmen von expliziten Verboten zu bekommen! 

Vor allem bei einem Magazinverbot, was extra so formuliert wurde, das man eben nicht über den Umweg einer KW an ein großes Mag für die LW kommt.

 

Ich sehe da weiter 0% Erfolgschance.

 

Wenn das klappt, wäre das ein Präzedenzfall, den dann alle nutzen wollen...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Fussel_Dussel:

An deiner Stelle würde ich das BKA kontaktieren

Dito. Sehe ich auch so. Meine Erfahrungen mit dem BKA bzgl. großer Mags als Neuerwerb waren nüchtern und zielführend. Die wickeln den Job dort halt einfach ab. Einfach machen ...

 

Noch meine 2 cent:

Bei der Hera hatte ich auf Colt-Lower gesetzt. Zum einen wegen der Glock Vereinswaffen die bei mir liegen (aber nicht müssten) zum anderen weil ich mir selbst ne Glock noch kaufen wollte. Jetzt, wo der Voreintrag dann da ist und ich einfach nur noch "haben wollen" umsetzen müsste, hab ich die PDP mit den Vereinswaffen verglichen. Vergleich die auch mal, vielleicht begeistert dich die Walther ähnlich wie mich und den Weg zum BKA kannst dir sparen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb MAHRS:

 ...

 

Noch meine 2 cent:

Bei der Hera hatte ich auf Colt-Lower gesetzt. ...

Ob ich mein Cx4 auf Px4-Container umrüsten sollte ... :huh:

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Mausebaer:

Frag' mal das BKA!

Ich kann mir vorstellen, dass man Dir da durchaus entgegen kommen kann und Dir eine zeitlich begrenzte und bedingte sowie gebührenpflichtige Erlaubnis ausstellt bei entsprechend plausiblen Belegen.

Ok, dann mach ich das mal. Versuch macht kluch.

 

vor 1 Stunde schrieb CZM52:

Ansprechpartner ist das BKA, erwartest du HIER echt ne Hilfe?

Ja, da meine Frage war ob es hier schon jemanden gibt der das genehmigt bekommen hat. Nicht wie die gefühlte Wahrscheinlichkeit ist  ;)

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb SCR:

Ok, dann mach ich das mal. Versuch macht kluch.

 

Ja, da meine Frage war ob es hier schon jemanden gibt der das genehmigt bekommen hat. Nicht wie die gefühlte Wahrscheinlichkeit ist  ;)

Wirst/Würdest du hier posten wenn du die ERlaubnis hast um dir dann von den Exbärden erklären zu lassen das es garnicht geht ?

 

Geschrieben

Ich fühl mich jetzt nicht so belastet mit Antworten zu denen keine Frage gestellt wurde, insofern ja ;) Und es gibt ja auch noch PMs wenn man das nicht im Thread ablegen möchte.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde es folgendermaßen machen:

 

- Bedürfnisbescheinigung für Glock beantragen, Glock dabei explizit als gewünschte Waffe angeben.

- Mit dieser Bedürfnisbescheinigung als Anlage beim BKA Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Kurzwaffen-Magazine >10 Schuss <20 Schuss  nach Anlage 1 Abschnitt 1 Nr 1.2.4.4 stellen. Vllt Proaktiv die Beschränkung der Erlaubnis "Magazine passend zu Glock-Waffen" und "Dürfen nur in Kurzwaffen verwendet werden" beantragen um es dem BKA leichter zu machen. Nachweis einer 1er Schrankes beilegen.

 

Die Genehmigung der Glock ist nicht Sache des BKA sondern deiner Behörde. Nur machst du dich halt bei Erwerb der Magazine strafbar ohne die Ausnahmegenehmigung, weil du eine böse Hera hast. Bananenrepublik.

 

Macht Hera da eigentlich mal was, also kleinen Steg wie die Schmeissers, oder ist es ihnen egal?

 

 

Bearbeitet von ASE
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Geschrieben

@CZM52

Nun ja, passen den unveränderte Glock-Magazine in den Schmeissers? Anerkennen muss das BKA da nichts, das Verbot bezieht sich doch auf das phöse Magazin, nicht auf die Waffe in der es passt.

Geschrieben
Zitat

allgemein gebräuchlichen Werkzeugen

 

 

 

 

Fundstellen in Anlage 1:

 

Zitat

vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile und Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können.

 

Zitat

Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. 

 

 

Zitat

die Änderungen müssen so vorgenommen sein, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht so geändert werden können, dass aus ihnen Geschosse, Patronen- oder pyrotechnische Munition verschossen werden können

 

Zitat

 Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können

 

Zitat

die nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so umgebaut oder verändert werden können, dass aus ihnen Munition, Ladungen oder Geschosse verschossen werden können.

 

 

Zitat

deren Ladevorrichtung auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Ladevorrichtung und Patronenlager zusammen mehr als drei Patronen aufnehmen können, umgebaut werden können

 

 

Anlage 2

 

Zitat

die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt, oder

 

Zitat

Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen, -bänder, -ringe (Amorces) oder Knallkorken abgeschossen werden können, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine Schusswaffe oder einen anderen einer Schusswaffe gleichstehenden Gegenstand umgearbeitet werden.

 

 

 

Nun sind Magazine aber  keine Schusswaffen.

 

Zitat

Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen.

 

Ausdrücklich keine Schusswaffen. Damit greifen die o.g. zitierstellen nicht die stets eine vermeintliche "nicht-Schusswaffe"  einer Schusswaffe gleichstellen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine funktionsfähige verwandelt werden kann.

 

Ein Magazin, das mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in ein verbotenes verwandelt werden kann, ist kein verbotenes Magazin

 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb ASE:

 

Ausdrücklich keine Schusswaffen. Damit greifen die o.g. zitierstellen nicht die stets eine vermeintliche "nicht-Schusswaffe"  einer Schusswaffe gleichstellen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine funktionsfähige verwandelt werden kann.

 

Ein Magazin, das mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in ein verbotenes verwandelt werden kann, ist kein verbotenes Magazin

 

 

Das kann man durchaus so argumentieren, es fragt sich nur ob der Richter das letztendlich auch so sieht. 

Es würde mich jedoch nicht überraschen, wenn der Richter die Auffassung vertritt, dass in Anbetracht der wohlbekannten Gefahr, die von den bösen Maganzinen ausgeht und die sich im Gesetz durch Erlaubnispflichten zum Erwerb und besonderer Auflagen zur Verwahrung widerspiegeln, welche denjenigen von wesentlichen Teilen erlaubnispflichtiger Waffen entsprechen, auch die weiteren Vorschriften für wesentliche Waffenteile (die von dir oben angeführt sind) analog anzuwenden sind. 

Vor Gericht und auf hoher See...

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb ALBA:

ob sich da überhaupt jemand Gedanken drüber gemacht hat weiß ich nicht....

 

Mit ziemlicher Sicherheit nicht.

 

vor 42 Minuten schrieb ASE:

Nun sind Magazine aber  keine Schusswaffen.

Es muss/kann aber die Waffe mit einem solchen Werkzeug verändert werden, um diese Magazine dann wieder aufnehmen zu können.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ALBA:

Ich kenne jemanden der hat ne HEra und ne Glock, da hat keiner nach gefragt,

ob sich da überhaupt jemand Gedanken drüber gemacht hat weiß ich nicht....

Hier alle

 

 

 

...

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