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IGNORED

alte gelbe WBK ungültig


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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb PetMan:

In dem Fall sehe ich das genauso. Durch den Austritt aus dem Verein/Verband ist das Bedürfnis weg. In der Zeit mit der WBK was erworben hätte Ärger gegeben. Jetzt muss halt, ausser der Sachkunde ( und auch da hast du Glück das die behörde die alte noch anerkennt) alles wieder von Null. Du schreibst zum Thema Tresor " alles vorhanden " . Verstehe ich das richtig ? Wenn du noch einen alten Klasse A hast brauchst du wieder Glück mit der Behörde wenn sie den anerkennen soll. Normalerweise müsste ein mindestens 0er Schrank her . 

Habe einen 0 Tresor 

Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

Ich sehe es so:

Der Thread-Starter ist Inhaber einer alten gelben WBK, die derzeit keine Waffen eingetragen hat.

Da die WBK immer noch in seinem Besitz ist, ist sie auch gültig. Ob er nun eine NWR Nummer hat oder nicht, ist egal. Er darf Waffen erwerben und leihen. Praktisch haben gewerbliche Waffenverkäufer natürlich ein Problem, ihm Waffen zu verkaufen, da die NWR Meldung nicht durchgeführt werden kann. Kauf von Privat ist kein Problem.

 

Da das Amt offensichtlich weiß, dass unser TS schießsportlich inaktiv war, steht natürlich ein WBK Widerruf wegen Bedürfniswegfall im Raume. Dem kann durch die Aufnahme einer schießsportlichen Aktivität in einem anerkannten Verband entgegen gewirkt werden.

 

Der TS hat einen Rechtsanspruch seine NWR Personennummer und die NWR Erlaubnisnummer zu erfahren. Wenn die Behörde diese noch nicht an das NWR gemeldet hat, kann sie dies noch nachholen.

 

frogger

 

 

Bearbeitet von frosch
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Geschrieben (bearbeitet)

 

Der SB sagt die alte gelbe WBK ist ungültig er könnte mir eine neue kostenlos ausstellen und hat die alte behalten 

 

Edit: doppeltes Vollzitat entfernt

Bearbeitet von Thomas St.
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb frosch:

Moin!

 

Moin, zwischenzeitlich wissen wir, dass das nicht mehr der Fall ist:

 

vor 5 Minuten schrieb frosch:

Da die WBK immer noch in seinem Besitz ist, ist sie auch gültig.


Die WBK liegt jetzt bei der Behörde. Ein Widerruf erfolgte nicht. Sofern die Rückgabe „freiwillig“ erfolgte, könnte man noch an einen Verzicht auf die Erlaubnis durch den TE denken.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb frosch:

 

 

Der TS hat einen Rechtsanspruch seine NWR Personennummer und die NWR Erlaubnisnummer zu erfahren. Wenn die Behörde diese noch nicht an das NWR gemeldet hat, kann sie dies noch nachholen.

 

Trifft das auch auf einen Nichtwaffenbesitzer wie den TE zu?

Geschrieben

Es wäre auch aufgrund der 10 Jahres Bedürfnisprüfungs-Frist wichtig, dass dokumentiert wird, dass die erstmalige Erwerbserteilung über 10 Jahre zurück liegt.

Zitat

Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Homi:

Es wäre auch aufgrund der 10 Jahres Bedürfnisprüfungs-Frist wichtig

 

Er hat diese 10 Jahre durch den Austritt aus dem Schützenverein unterbrochen. Diese Frist ist damit hinfällig, er fängt wieder bei Null an.

 

"Die Waffenbesitzkarte" hätte durch den Wegfall des Bedürfnisses widerrufen werden müssen. Diese Tatsache ist jetzt nachträglich bekannt geworden.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Kreppel:

Sie ist - wenn auch mit gewissen Erleichterungen - immer noch an das Bedürfnis gebunden.

Richtig. Sie wurde aber wohl nicht widerrufen.

 

Eine gelbe WBK ist in sich eine Erwerbserlaubnis, im Gegensatz zur grünen. Eine grüne WBK ohne Eintragung ist nur ein Blatt Papier, eine gelbe nicht.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Bauer:

Die WBK wurde nicht widerrufen es fehlte nur die NWR Nummer 

Dennoch hattest du ein wertloses Stück Papier in gelber Farbe. Ohne Mitgliedschaft im Verband hast du kein Bedürfnis und deine Erwerbserlaubnis ist dadurch auch hin.

 

Finde den SB aber sehr entspannt, könnte er ggf. sogar meinen, dass du direkt wieder kaufen darfst seitdem du Mitglied bist? Wenn er dir anbietet kostenlos eine neue auszustellen ist diese Vermutung nahe. Oder hab ich dazu eine Äußerung übersehen?

Geschrieben (bearbeitet)

Halt den Ball flach. Momentan läuft das für Dich vehältnismäßig positiv. Schon, das sie die Sachkunde noch anerkennen ist kulant (ich hab in meiner Sachkunde noch gelernt, das man auf dem eigenen umfriedeten Grundstück bis 9mm Randfeuer zur Schädlingsbekämpfung nutzen darf .... DAS damals Gelernte wäre keine gute Basis für heutiges Verhalten ;)

Mit ein Bisschen Glück kannst Du den SB noch überzeugen, eine Ausnahme von den Aufbewahrungsvorschriften zu machen (ich denke, Du hast den alten Tresor nicht bei der Behörde zwecks Bestandsschutz gemeldet, als die Bestimmungen geändert wurden), wenn Du Dir nur zum Beispiel eine Langwaffe kaufen willst ..

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Ulli S:

Halt den Ball flach. Momentan läuft das für Dich vehältnismäßig positiv. Schon, das sie die Sachkunde noch anerkennen ist kulant (ich hab in meiner Sachkunde noch gelernt, das man auf dem eigenen umfriedeten Grundstück bis 9mm Randfeuer zur Schädlingsbekämpfung nutzen darf .... DAS damals Gelernte wäre keine gute Basis für heutiges Verhalten ;)

Mit ein Bisschen Glück kannst Du den SB noch überzeugen, eine Ausnahme von den Aufbewahrungsvorschriften zu machen (ich denke, Du hast den alten Tresor nicht bei der Behörde zwecks Bestandsschutz gemeldet, als die Bestimmungen geändert wurden), wenn Du Dir nur zum Beispiel eine Langwaffe kaufen willst ..

Am besten finde ich die Tipgeber, die sich nichtmal die Mühe machen den Thread zu lesen... der TS schreibt:

 

"Habe einen 0 Tresor"

 

Welche Ausnahme nun soll er genau beantragen ?

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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Bauer:

Der SB sagt die alte gelbe WBK ist ungültig er könnte mir eine neue kostenlos ausstellen und hat die alte behalten 

Wenn sie nicht widerrufen wurde ist sie nicht ungültig. Ein Bedürfnis hast Du trotzdem nicht.

 

Aber ganz wichtig: je nach Alter der WBK gelten noch andere Regeln. Wenn es wirklich eine alte gelbe vor 2003 ist, nicht abquatschen lassen. Nimm lieber noch eine neue gelbe dazu.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben

Das ganze klingtr bissle so, das der TS bzw. seine WBK der Behörde die letzten 20 Jahre "durchgerutscht" ist, es also auch keine P-ID oder E-ID gibt und der SB das mit dem "freiherzigen" ausstellen der neuen Gelben das quasi möglichst einfach lösen will.....

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Geschrieben

Ja. Aber wenn er mittlerweile wieder Mitglied in einem Verein ist, sollte das Versäumnis geheilt sein. Und die alte Karte muss nicht eingezogen und ersetzt werden.

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